BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/13934 21. Wahlperiode 07.08.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Boeddinghaus (DIE LINKE) vom 01.08.18 und Antwort des Senats Betr.: Ablasshandel? Zur unklaren Zukunft der Schulstandorte der katholischen Schulen Nachdem durch die Entscheidung des Erzbischofs, die Gespräche über die Rettung der katholischen Schulen in Hamburg abzubrechen, deren Zukunft unabsehbar geworden ist, wird über Pläne gemutmaßt, einige Grundstücke von Schulstandorten in Objekte der Immobilienspekulation umzuwandeln. Besonders pikant erscheint dieser Umstand vor der drängenden schulischen Versorgung der wachsenden Zahl Hamburger Schüler/-innen sowie dem Fakt, dass die Stadt Hamburg dem hier ansässigen Erzbistum mindestens drei Grundstücke vor zehn Jahren geschenkt hatte. Ziel der Schenkung war es mutmaßlich, die Fortführung des Schulbetriebs unter Berücksichtigung der knappen finanziellen Mittel des Erzbistums zu gewährleisten, da es selbst nur die Mittel für Erhalt, Sanierung und Unterhalt aufbringen musste. Es macht den Anschein, als wolle das Erzbistum durch die Schließung beziehungsweise Zusammenlegung von Schulen aus den geschenkten Grundstücken profanen Profit schlagen – auf Kosten der Schüler/-innen. Dies scheinen auch die Fraktionen der Regierungsparteien erkannt zu haben und sprechen davon „alles zu tun“, um den „Verkauf zweckgebundener Geschenke zu verhindern“ (Stefanie von Berg, „Hamburger Abendblatt“ vom 7.7.2018), damit die Grundstücke „nicht zum Spekulationsobjekt der Kirche verkommen“ (Dirk Kienscherf, „tageszeitung“ vom 6.7.2018). Diese erfreulich deutlichen Positionierungen erfordern natürlich sachliche und konzeptuelle Klarheit. Ich frage den Senat: Soweit die Freie und Hansestadt Hamburg Grundstücksgeschäfte vornimmt, die einem Dritten (hier: die römisch-katholische Kirche) ermöglichen sollen, eine Gemeinschaftsaufgabe (hier: den Schulbetrieb) zu erfüllen, ist es naheliegend, eine entsprechende Nutzungsbindung grundbuchlich zu sichern. Soweit solche privatrechtlichen Nutzungseinschränkungen nicht erfolgt sind, können Grundstücke im Rahmen des bauplanungsrechtlich und bauordnungsrechtlich Zulässigen genutzt werden. Eine Folgenutzung unterliegt Einschränkungen insbesondere dann, wenn die schulische Nutzung bauplanungsrechtlich gesichert ist. Jede erhebliche Veränderung der Baulichkeiten und jede Nutzungsänderung bedarf einer Genehmigung durch die örtlich zuständige Baugenehmigungsbehörde des Bezirksamtes. Auch ohne die auslaufenden katholischen Schulen ist die regionale Versorgung der Hamburger Schülerinnen und Schüler nicht gefährdet. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: Drucksache 21/13934 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 1. Welche Grundstücke wurden dem Erzbistum Hamburg von der Freien und Hansestadt Hamburg in den letzten 15 Jahren geschenkt? Welche dieser Schenkungen betrafen Grundstücke mit Gebäuden? Welche davon betrafen Grundstücke mit Schulgebäuden? (Bitte Auflistung nach Standort mit Nutzungsart, Fläche, Bezirk in einer Excel-Tabelle in absoluten Zahlen angeben.) a. Waren an die Schenkung Bedingungen geknüpft, die die Nutzung der Grundstücke und/oder darauf befindlicher Gebäude betrafen? b. Wenn ja, welche Bedingungen wurden an die Schenkung der Grundstücke gebunden? (Bitte mit sachlicher und inhaltlicher Erläuterung der Ziele der Bedingungen je Grundstück.) Siehe Drs. 19/519. Andere, als die in der Drucksache genannten Grundstücke wurden dem Erzbistum nicht überlassen. 2. Welche potenziellen „externen Sponsoren“, die das Erzbistum für den Weiterbetrieb der Katholischen Schulen sucht, sind dem Senat bekannt? (Bitte Höhe des Sponsorings angeben.) a. Sind dem Senat potenzielle Investoren bekannt, die dem Bistum Grundstücke abkaufen wollen? (Bitte nach Grundstück und unter Angabe der Geschäftsform aufführen.) Der Senat hat hierzu keine Kenntnisse. 3. Prüft der Senat, ob das Erzbistum Hamburg die Grundstücke ohne Aufrechterhaltung des Nutzungszwecks veräußern oder anderweitig nutzen darf? a. Wie und von welchen Stellen wird die Prüfung durchgeführt? b. Welche Ergebnisse brachte die Prüfung bis heute? Siehe Drs. 19/519 sowie Drs. 21/12056, im Übrigen sind die Überlegungen dazu nicht abgeschlossen. 4. Gibt es Pläne des Senats, hinsichtlich möglicher Veräußerungen der Grundstücke regulierend einzugreifen und die Art der Nutzung der Grundstücke festzulegen? (Bitte die Aufstellung der beteiligten Institutionen , Zieldefinitionen und Terminierungen angeben.) a. Wenn ja, welche Schritte plant der Senat, um die Immobilienspekulation mit den Grundstücken zu verhindern? b. Welche Behörden sind an der Planung beteiligt? c. Welche Rhythmen der Planung gibt es? d. Welche Ergebnisse wurden bisher festgehalten? 5. Inwiefern trägt der Senat bei zukünftigen Schenkungen von Grundstücken an nicht staatliche Träger zum Zweck der schulischen Nutzung Sorge, dass bei Wegfall oder Beendigung der Nutzung und/oder des Zwecks die Grundstücke an den Senat zurückfallen? Siehe Vorbemerkung. 6. Gibt es Pläne des Senats, die Schulen, deren Aufgabe vom Erzbistum Hamburg in Aussicht gestellt wurde, in den eigenen Schulbetrieb zu übernehmen und die Schulstandorte zu erhalten? a. Wenn ja, welche Standorte betreffen diese Planungen? b. Wenn ja, welche Behörden und anderen Gesprächspartner sind in die Planungen eingebunden? (Bitte sachlich und inhaltlich erläutern .) Siehe Drs. 21/11742 bis 21/11746 und 21/11776. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/13934 3 7. Gibt es bis zum heutigen Zeitpunkt (Datum der Einreichung) Überlegungen seitens der Finanzbehörde und/oder der Behörde für Schul- und Berufsbildung über den Erhalt der Schulstandorte? a. Wenn ja, welche Standorte werden in den Gesprächen zum Erhalt in Betracht gezogen? (Bitte eine Aufstellung der betreffenden Standorte in einer Excel-Tabelle geben.) b. Mit wem werden diese Überlegungen angestellt? (Bitte sachlich und inhaltlich erläutern.) 8. Plant der Senat anlässlich der sich ankündigenden Veränderungen den jeweils regionalen Schulentwicklungsplan zu aktualisieren? a. Haben dahin gehend schon Gespräche mit Schulen im Einzugsgebiet der betreffenden Schulen stattgefunden? (Bitte die involvierten Schulen und Personen angeben.) b. Wie schätzt der Senat die räumliche Situation der staatlichen Schulen im Einzugsgebiet ein? Sind gegebenenfalls Zubauten notwendig ? (Bitte die Einschätzung nach Schulen unter Nennung der nötigen baulichen Maßnahmen in einer Excel-Tabelle auflisten.) Siehe Drs. 21/11743 bis 21/11746 und 21/11776. Im Übrigen sind die Überlegungen dazu noch nicht abgeschlossen.