BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/13942 21. Wahlperiode 10.08.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Jennyfer Dutschke (FDP) vom 02.08.18 und Antwort des Senats Betr.: Entwicklung von Deregulierung, Bürokratieabbau und Verwaltungsvereinfachung in der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) Mit Drs. 21/3823 hatte der Senat zuletzt Fragen der Deregulierung, des Bürokratieabbaus und der Verwaltungsvereinfachung beantwortet und eine Übersicht über die Entwicklung der Hamburger Rechtsvorschriften geliefert. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Senat und Behörden sehen es als ständige Aufgabe, Aspekte von Deregulierung, Bürokratieabbau, Verwaltungsvereinfachung sowie von Aufgabenkritik, Verwaltungsmodernisierung und Effizienzsteigerung bei der Arbeit und Weiterentwicklung der Hamburger Verwaltung zu berücksichtigen. Dieser Zielsetzung dient – neben zahlreichen zentral beziehungsweise dezentral ergriffenen Maßnahmen – auch die laufende Umorganisation in der Finanzbehörde mit dem neuen Amt 4 „Hamburgweite Dienste und Organisation“, in dem Aspekte von Verwaltungsmodernisierung und Aufgabenkritik noch fokussierter behördenübergreifend in den Blick genommen werden sollen (siehe Drs. 21/13384). Die von der Fragestellerin erfragten Angaben wurden teilweise auf der Grundlage von Abfragen bei den Behörden und Ämtern gefertigt. Sie erfolgen in der Vollständigkeit und Qualität, die in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit erreichbar sind. Die Antworten zu den Fragen 2. bis 5. und 8. beruhen auf einer Auswertung des Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatts (HmbGVBl.). Entsprechend der bisherigen Zählweise – zuletzt zur Drs. 21/3823 – wurden sämtliche Gesetze und Rechtsverordnungen berücksichtigt, die im Zeitraum vom 30. März 2016 bis zum 2. August 2018 in Kraft getreten (eventuell aber vor diesem beschlossen) beziehungsweise außer Kraft getreten sind und in die amtliche Sammlung der Gesetze und Verordnungen der Freien und Hansestadt Hamburg aufgenommen werden beziehungsweise wurden. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie hat sich der Senat auf Bundesebene beziehungsweise gemeinsam mit Bund und Ländern auf EU-Ebene dafür eingesetzt, dass Fragen der Deregulierung, des Bürokratieabbaus und der Verwaltungsmodernisierung stärkere Beachtung finden? Wie oft tagten die entsprechenden Gremien seit dem 26.04.2016? Wie oft hat sich die FHH hieran jeweils beteiligt? (Bitte jahresweise angeben.) Durch den Bundesrat wirkt Hamburg bei der Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes und in Angelegenheiten der Europäischen Union auch auf Deregulierung, Bürokratieabbau und Verwaltungsvereinfachung hin. Beispielhaft können für den hier maßgeblichen Zeitraum seit 2016 das Neunte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch – Rechtsvereinfachung – sowie zur vorübergehenden Aus- Drucksache 21/13942 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 setzung der Insolvenzantragspflicht, die Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte (Unterschwellenvergabeordnung ) und das Zweite Gesetz zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie (Zweites Bürokratieentlastungsgesetz) erwähnt werden. Darüber hinaus hat Hamburg in den Beratungen des Bundesrates zur zweiten Verordnung zur Fortentwicklung der abfallrechtlichen Überwachung, zur Verordnung über die Bewirtschaftung von gewerblichen Siedlungsabfällen von bestimmten Bau- und Abbruchabfällen (Gewerbeabfallverordnung) sowie zum Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Rechts der Umweltverträglichkeitsprüfung die Zielsetzung der Verwaltungsvereinfachung durch elektronische Instrumente sowie durch Verbesserung der Anwenderfreundlichkeit unterstützt. Im Bereich der amtlichen Statistik wirkt Hamburg im Bundesrat bei Änderungen von Fachstatistikgesetzen des Bundes mit, um den Aufwand für die auskunftspflichtigen Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen angemessen zu gestalten und statistische Erhebungen effektiver durchzuführen. So ist ein Ziel der laufenden Novellierung des Bundesstatistikgesetzes , die Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft durch eine verstärkte Nutzung von Verwaltungsdaten bei der Erstellung von Statistiken weiter zu entlasten. Auf Initiative Hamburgs hat die 86. Umweltministerkonferenz am 17. Juni 2016 beschlossen, dass eine Zusammenführung des Energieeinsparungsgesetzes, der Energieeinsparverordnung und des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes dem Zielquadrat aus Klimaschutz, Bau- und Betriebskosten, der Vereinfachung in der Anwendung und im Vollzug sowie der Erhöhung der Transparenz und der Akzeptanz Rechnung tragen muss. Hamburg setzt sich in der Bauministerkonferenz und ihren Gremien sowie der Ministerkonferenz für Raumordnung und ihren Gremien kontinuierlich unter anderem für die Themen „Überprüfung der Musterbauordnung auf mögliche Vereinfachungs- und Beschleunigungspotentiale“, „Harmonisierung des Bauordnungsrechts der Länder“, „Förderung des seriellen und modularen Bauens“ und „Digitalisierung/Standardisierung elektronischer Kommunikation in der Bauverwaltung“ ein. Insbesondere hinsichtlich der Austauschstandards im Bau- und Planungsbereich hat die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) eine tragende Rolle übernommen, da sie mit Beschluss der Bauministerkonferenz vom 24. November 2017 die bundesweite Leitstelle für die Austauschstandards XPlanung/XBau eingerichtet hat und bis Ende 2019 finanziert. Hamburg unterstützt im Rahmen der Modernisierung des Besteuerungsverfahrens die Weiterentwicklung und Verbesserung der elektronischen Steuererklärung (ELSTER) und die bürgerfreundliche Gestaltung der Steuerbescheide. Hamburg setzt sich des Weiteren im Gremium zur Standardisierung des staatlichen Rechnungswesens nach § 49a Haushaltsgrundsätzegesetz (nachfolgend: Standardisierungsgremium) dafür ein, den Umfang der Berichterstattungspflichten zur Finanzstatistik zu reduzieren, insbesondere dadurch, dass Gruppen im sogenannten Gruppierungsplan und Funktionen im sogenannten Funktionenplan klarer voneinander abgegrenzt und zusammengefasst werden, wenn kein statistischer Separierungsbedarf mehr erkennbar ist. Die Arbeitsgruppe Gruppierungsplan (AG Gruppierungsplan) hat am Rande auch Änderungen am Funktionenplan besprochen. Im IT-Planungsrat (IT-PR) tritt Hamburg unverändert dafür ein, Verwaltungsmodernisierung im Bereich der Informationstechnik voranzutreiben. Dabei liegt der Schwerpunkt derzeit auf den Umsetzungsaktivitäten für das Onlinezugangsgesetz des Bundes . Im Übrigen, siehe Drs. 21/3823 und Anlage 1. 2. Wie viele Gesetze sind seit dem 30.03.2016 neu in Kraft getreten? 2.1. Um welche Gesetze handelt es sich im Einzelnen? Siehe Anlage 2. 2.2. In wie vielen Fällen handelte es sich um Umsetzungsrechtsakte von EU-Vorgaben beziehungsweise von bundesgesetzlichen Vorgaben? Fünf Umsetzungsrechtsakte von EU-Vorgaben, drei Umsetzungsrechtsakte von bundesgesetzlichen Vorgaben. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/13942 3 2.3. Was ist der jeweilige Regelungsinhalt? (Kurzbeschreibung genügt.) Im Rahmen der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit ist es nicht möglich, Angaben zum jeweiligen Regelungsgehalt aufzunehmen. Der maßgebliche Regelungsinhalt ergibt sich in nahezu allen Fällen aus dem Titel der Rechtsvorschrift. Zu den jeweiligen Fundstellen im Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt siehe Anlage 2. 3. Wie viele Gesetze sind seit dem 30.03.2016 außer Kraft getreten? 3.1. Um welche Gesetze handelt es sich im Einzelnen? 3.2. Warum sind die Gesetze außer Kraft getreten beziehungsweise abgeschafft worden? 3.3. Was war der jeweilige Regelungsinhalt? (Kurzbeschreibung genügt.) Siehe Anlage 3 sowie Antwort zu 2.3. 4. Wie viele Verordnungen sind seit dem 30.03.2016 neu in Kraft getreten? 4.1. Um welche Verordnungen handelt es sich im Einzelnen? Siehe Anlage 4. 4.2. In wie vielen Fällen handelt es sich um Umsetzungsrechtsakte von EU-Rechtsakten beziehungsweise von bundesgesetzlichen Vorgaben ? Drei Umsetzungsrechtsakte von EU-Vorgaben, 24 Umsetzungsrechtsakte von bundesgesetzlichen Vorgaben. 4.3. Was ist der jeweilige Regelungsinhalt? (Kurzbeschreibung genügt.) Siehe Anlage 4 sowie Antwort zu 2.3. 5. Wie viele Verordnungen sind seit dem 30.03.2016 außer Kraft getreten? 5.1. Um welche Verordnungen handelte es sich im Einzelnen? 5.2. Warum sind die Verordnungen außer Kraft getreten beziehungsweise abgeschafft worden? 5.3. Was war der jeweilige Regelungsinhalt? (Kurzbeschreibung genügt.) Siehe Anlage 5. sowie Antwort zu 2.3. 6. Wie viele Verwaltungsvorschriften sind seit dem 30.03.2016 6.1. neu in Kraft getreten sowie 37, davon vier befristet. 6.2. außer Kraft getreten? Jeweils wie viele davon waren beziehungsweise sind befristet? Zwölf, davon war eine befristet. 7. Wie viele Globalrichtlinien sind seit dem 30.03.2016 7.1. neu in Kraft getreten sowie Drei, die alle befristet sind. 7.2. außer Kraft getreten? Jeweils wie viele davon waren beziehungsweise sind befristet? Drei, die alle befristet waren. 8. Wie viele Gesetze und Verordnungen wurden in der FHH seit dem 30.03.2016 befristet erlassen? Drucksache 21/13942 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Ein Gesetz und zwei Verordnungen. Berücksichtigt wurden diejenigen Gesetze und Verordnungen, die insgesamt befristet sind und deren Befristung sich eindeutig durch eine konkrete Datumsangabe aus dem Normtext ergibt. Nicht erfasst wurden hingegen Vorschriften, deren Befristung aus ihrem zeitlich begrenzten Regelungsinhalt folgt, etwa Gesetze über die Hebesätze für die Realsteuern sowie Verordnungen über Zulassungsbeschränkungen und Zulassungszahlen der Hochschulen. Nicht gezählt wurden auch Verordnungen, deren Befristung durch das ermächtigende Gesetz bestimmt wird, wie zum Beispiel solche aufgrund des Hamburgischen Statistikgesetzes , des Gesetzes zur Stärkung der Einzelhandels-, Dienstleistungs- und Gewerbezentren (GSED) oder des Gesetzes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung . 9. Welche Erfüllungsaufwände haben sich durch die vom Senat seit 2015 beschlossenen Drucksachen für die hamburgische Verwaltung, die Wirtschaft sowie Bürgerinnen und Bürger jeweils ergeben? Welche Einsparungen konnten jeweils erzielt werden? (Bitte jahresweise auflisten.) Die Praxis der Behörden bei der Ermittlung des Erfüllungsaufwands ist zu unterschiedlich , um auf dieser Grundlage und der unzureichenden Datenbasis belastbare Zahlen angeben zu können. 10. Welche Anregungen wurden seit 2016 seitens jeweils welcher externen Beteiligten wie zum Beispiel Kammern und Wirtschafts-/Berufsverbänden zur weiteren Deregulierung und/oder Steigerung der Effizienz der Verwaltung gegeben? Wie wurde und wird damit verfahren? Der Senat berücksichtigt kontinuierlich die Aspekte der Deregulierung und Steigerung der Effizienz der Verwaltung, indem alle Behörden diese Gesichtspunkte insbesondere im Hinblick auf die in ihrem Zuständigkeitsbereich bestehenden Vorschriften sowie bei ihren konkreten Regelungsvorhaben einbeziehen. Als hamburgspezifische Vorschläge sind beispielhaft die konstruktiven Anregungen des Landesverbandes Stadtkultur Hamburg e.V. in dem laufenden Redaktionsprozess zur Globalrichtlinie Stadtteilkultur 2019 – 2023 zu nennen. Ferner wurden die Handelskammer Hamburg und Vertreterinnen und Vertreter der in Hamburg existierenden Business Improvement Districts bei allen bisherigen Änderungen des GSED in die Vorbereitung des Gesetzgebungsprozesses einbezogen. Ihre Anregungen zu den entsprechenden Verwaltungsverfahren und -abläufen wurden diskutiert und zum Teil im Gesetz aufgenommen . Diese Form der Beteiligung ist auch für die derzeit laufende Änderung des GSED und des Gesetzes zur Stärkung von Wohnquartieren durch private Initiativen geplant. 11. Wie erfolgreich wurden die vom Senat mit den Partnern im Rahmen des Bündnisses für den Hamburger Mittelstand bislang getroffenen Vereinbarungen , insbesondere auch die Fortschreibungen und Ergänzungen des Jahres 2016, umgesetzt? Welche konkreten Probleme und Hindernisse haben sich ergeben? Die im Handlungsfeld „Bürokratieabbau“ des „Bündnis für den Mittelstand“ aufgeführten beziehungsweise in diesem Kontext getroffenen Vereinbarungen und Maßnahmen sind weitgehend umgesetzt. Hervorzuheben sind insbesondere folgende Ergebnisse: Im Rahmen der Vereinbarung zur Entwicklung eines Qualitätsstandards für die Abschätzung der Bürokratiebelastung von Unternehmen aufgrund landesrechtlicher Regelungen wurde beschlossen, alle Verordnungen der FHH aus dem Jahr 2016 auf einen möglichen Bürokratieaufbau hin neu zu bewerten. Im Ergebnis dieser Prüfung ist festzustellen, dass sich die zusätzlichen Belastungen für die mittelständische Wirtschaft in Hamburg in engen Grenzen halten: Im Jahr 2016 wurden zwar insgesamt 144 Verordnungen beschlossen, von denen lediglich drei Verordnungen (2 Prozent) zu einer nicht signifikanten Erhöhung des Erfüllungsaufwands für die Hamburger Wirtschaft führten. Aus Sicht der zuständigen Behörde ist dieser Prüfauftrag aus dem Bündnis für den Mittelstand damit abgearbeitet. Den Behörden wurde als Arbeitshilfe ein Leitfaden zur Berücksichtigung der Belange mittelständischer Unternehmen in der Gesetzesfolgenabschätzung der Bundesregierung mit der Empfehlung bereitgestellt, Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/13942 5 diesen in einschlägigen Regelungsvorhaben in entsprechender Anwendung zu berücksichtigen. Seit Ende des Jahres 2009 steht in Hamburg in- und ausländischen Dienstleistungsunternehmen sowie Gründerinnen und Gründern im Dienstleistungsbereich ein neuer Unternehmensservice, der Einheitliche Ansprechpartner (EA) zur unbürokratischen Abwicklung behördlicher Antrags- und Genehmigungsverfahren zur Verfügung. Die Geschäftsstellen sind in der Handelskammer Hamburg und der Handwerkskammer Hamburg angesiedelt (siehe Drs. 20/10313 und Drs. 20/10411). Die Partner des Bündnisses für den Mittelstand vereinbarten, den EA im Hinblick auf kleine und mittlere Unternehmen weiterzuentwickeln (siehe Drs. 21/5402). Die Weiterentwicklung des EA in Hamburg erfolgt in Abhängigkeit vom Projekt „EA 2.0“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie und den Länder-Wirtschaftsressorts. Bei der Umsetzung der Strategie für den EA 2.0 gibt es Fortschritte. Jedoch konnte aufgrund der Komplexität des Projekts das Ziel eines leistungsfähigen und nutzerfreundlichen EA- Netzwerks, das aus aufeinander abgestimmten elektronischen Portalen und persönlichen Ansprechpartnern besteht und das insbesondere von Unternehmen und Gründern aller Branchen genutzt werden kann, noch nicht überall erreicht werden. Das Projekt „EA 2.0“ ist daher verlängert worden. Zum Online-Anliegenmanagement (sogenannter Melde-Michel) siehe Drs. 21/13174. Den Vereinbarungen im Bündnis für den Mittelstand entsprechend hat das Open Data Portal Hamburg seinen Betrieb zum 15. Februar 2013 aufgenommen. Das Portal wurde etwa eineinhalb Jahre erfolgreich betrieben und ging im September des Jahres 2014 im Transparenzportal Hamburg auf. Im Transparenzportal stehen derzeit neben über 80.000 Dokumenten circa 12.000 Datensätze und Anwendungen zur Verfügung. Alle Dokumente und Datensätze sind mit einer freien Lizenz (Datenlizenz Deutschland 2.0) versehen, sodass auch eine wirtschaftliche Weiterverwendung der Daten ohne Einschränkungen möglich ist. Mit dem Inkrafttreten des neuen Vergaberechts im sogenannten Oberschwellenbereich (EU-weite Ausschreibungsverfahren) seit dem Jahr 2016 werden die Vergabeunterlagen der FHH sowie zahlreicher Einrichtungen und Unternehmensbeteiligungen der FHH unter https://www.hamburg.de/ausschreibungen veröffentlicht. Damit wird eine einheitliche und transparente Veröffentlichungsplattform an zentraler Stelle bereitgestellt. Daneben wird gegenwärtig das elektronische Vergabemanagementsystem eVergabe auf die Bereiche der Hamburger Verwaltung ausgerollt, die EU-weite Vergabeverfahren ausschreiben. Drucksache 21/13942 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 Anlage 1 Wie oft tagten die Gremien seit dem 26.04.2016 ? IT-Planungsrat Bund-Länder- Kommunen- Runde „Bürokratieab - bau/Bessere Rechtsetzung Gesprächskreis Vollzugsaufwandsermitt - lung Standardisierungs - gremium AG Gruppierungs -plan Anzahl der Sitzungen insgesamt bzw. Teilnahmen der FHH Insgesamt Mit FHH Insgesamt Mit FHH Insgesamt Mit FHH Ingesamt Mit FHH Insgesamt Mit FHH 26.04. - 31.12.2016 2 2 1 1 1 1 1 1 0 Entfällt 2017 3 3 1 1 0 Ent-fällt. 1 1 0 Entfällt 1.01. - 10.08.2018 2 2 1 1 0 Entfällt . 0 Entfällt 3 3 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/13942 7 Anlage 2 1. Gesetz über den Staatsvertrag über die gemeinsame Einrichtung für Hochschulzulassung vom 23. Mai 2016 (HmbGVBl. S. 212) 2. Gesetz über die Beauftragte oder den Beauftragten für den Fluglärmschutz (Fluglärmschutzbeauftragtengesetz – FLSBG) vom 6. Juli 2016 (HmbGVBl. S. 290) 3. Gesetz zum Staatsvertrag über die Einrichtung und den Betrieb des Rechen - und Dienstleistungszentrums Telekommunikationsüberwachung der Polizeien im Verbund der norddeutschen Küstenländer vom 20. Juli 2016 (HmbGVBl. S. 320) 4. Gesetz zur Ausführung des Gesetzes über die psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren (AGPsychPbG) vom 8. Dezember 2016 (HmbGVBl. S. 501) 5. Gesetz über das „Sondervermögen Bodenordnung“ vom 20. Dezember 2016 (HmbGVBl. S. 569) 6. Gesetz zum Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und den Ländern Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein über einen gemeinsamen Prüfdienst für die Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung Norddeutschland (PDK-Nord) vom 21. April 2017 (HmbGVBl. S. 121) 7. Gesetz über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern für das Kalenderjahr 2017 vom 5. Juli 2017 (HmbGVBl. S. 189) 8. Hamburgisches Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2017/2018 (HmbBVAnpG 2017/2018) vom 18. Juli 2017 (HmbGVBl. S. 191) 9. Gesetz zum Studienakkreditierungsstaatsvertrag vom 28. November 2017 (HmbGVBl. S. 365) 10. Gesetz über das Sondervermögen „Altersversorgung der Freien und Hansestadt Hamburg“ vom 21. Dezember 2017 (HmbGVBl. S. 523) 11. Gesetz über die Zählung und Befragung obdachloser, auf der Straße lebender Menschen und wohnungsloser, in Wohnunterkünften lebender Menschen , in der Freien und Hansestadt Hamburg (Obdach- und Wohnungslosenbefragungsgesetz ) vom 6. Februar 2018 (HmbGVBl. S. 39) 12. Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2012/18/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, zur Änderung und anschließender Aufhebung der Richtlinie 96/82/EG des Rates (Seveso-III-Richtlinie- Umsetzungsgesetz) vom 21. Februar 2018 (HmbGVBl. S. 53) 13. Gesetz über den Vollzug der Abschiebungshaft (Hamburgisches Abschiebungshaftvollzugsgesetz – HmbAHaftVollzG) vom 10. April 2018 (HmbGVBl. S. 85) 14. Gesetz zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge vom 18. Mai 2018 (HmbGVBl. S. 133) / Zustimmungsgesetz zum NDR-Datenschutz- Staatsvertrag 15. Hamburgisches Datenschutzgesetz (HmbDSG) vom 18. Mai 2018 (HmbGVBl. S. 145) 16. Hamburgisches Gesetz zur Aufsicht über die Anwendung der zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 erlassenen Rechtsvorschriften vom 18. Mai 2018 (HmbGVBl. S. 145, 152) 17. Hamburgisches Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten im Justizvollzug (Hamburgisches Justizvollzugsdatenschutzgesetz – HmbJVollzDSG) vom 18. Mai 2018 (HmbGVBl. S. 158) 18. Hamburgisches Gesetz zur Ausführung des Transplantationsgesetzes (HmbAGTPG) vom 5. Juni 2018 (HmbGVBl. S. 203) 19. Gesetz über die Kreditaufnahme und Auszahlungen an die HSH Finanzfonds AöR im Zusammenhang mit der Veräußerung der HSH Nordbank AG vom 14. Juni 2018 (HmbGVBl. S. 209) 20. Hamburgisches Gesetz zur Ausführung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch – Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen - (AG SGB IX) vom 21. Juni 2018 (HmbGVBl. S. 214) Drucksache 21/13942 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 8 21. Gesetz über die Schließung und Aufhebung des Friedhofs Altenwerder vom 3. Juli 2018 (HmbGVBl. S. 217) Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/13942 9 Anlage 3 Lfd. Nr. Im erfragten Zeitraum außer Kraft getretene Gesetze (Frage 3.1) Gründe für das Außerkrafttreten bzw. der Abschaffung (Frage 3.2) 1. Gesetz zur Unterstützung der Einführung eines neuen Kapazitätsrechts und zur Bereitstellung vergleichender Daten in der Übergangszeit vom 14. März 2014 (HmbGVBl. S. 99, 100) Ersetzt durch Neuregelung. Aufgehoben durch Artikel 6 Absatz 1 des Gesetzes zur Änderung kapazitätsrechtlicher Regelungen vom 23. Mai 2016 (HmbGVBl. S. 205, 208) zum 15. Februar 2017 2. Gesetz über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern für das Kalenderjahr 2016 vom 16. November 2016 (HmbGVBl. S. 471) überholt durch Zeitablauf Jährlich notwendige Festsetzung der Hebesätze für die Gewerbesteuer und für die Grundsteuer (§ 16 Abs. 3 GewStG, § 25 Abs. 3 GrStG). Die Anwendung des Gesetzes ist auf die Steuerfestsetzung für den Besteuerungszeitraum 2016 begrenzt . 3. Gesetz über das Sondervermögen “Zusatzversorgung der Freien und Hansestadt Hamburg” vom 14. Juli 1999 (HmbGVBl. S. 146) Ersetzt durch Neuregelung. Aufgehoben durch § 9 Absatz 2 Nummer 1 des Gesetzes über das Sondervermögen „Altersversorgung der Freien und Hansestadt Hamburg“ vom 21. Dezember 2017 (HmbGVBl. S. 523) 4. Gesetz über eine Versorgungsrücklage der Freien und Hansestadt Hamburg (Hamburgisches Versorgungsrücklagegesetz - HmbVersRücklG) vom 30. November 1999 (HmbGVBl. S. 266) Ersetzt durch Neuregelung. Aufgehoben durch § 9 Absatz 2 Nummer 2 des Gesetzes über das Sondervermögen „Altersversorgung der Freien und Hansestadt Hamburg“ vom 21. Dezember 2017 (HmbGVBl. S. 523) 5. Gesetz über einen zusätzlichen Versorgungsfonds für die Altersversorgung der Bediensteten der Freien und Hansestadt Hamburg (Hamburgisches Versorgungsfondsgesetz - HmbVers- FondsG) vom 19. Dezember 2000 (HmbGVBl. S. 399) Ersetzt durch Neuregelung. Aufgehoben durch § 9 Absatz 2 Nummer 3 des Gesetzes über das Sondervermögen „Altersversorgung der Freien und Hansestadt Hamburg“ vom 21. Dezember 2017 (HmbGVBl. S. 523) 6. Gesetz über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern für das Kalenderjahr 2017 vom 5. Juli 2017 (HmbGVBl. S. 189) überholt durch Zeitablauf Jährlich notwendige Festsetzung der Hebesätze für die Gewerbesteuer und für die Grundsteuer (§ 16 Abs. 3 GewStG, § 25 Abs. 3 GrStG). Die Anwendung des Gesetzes ist auf die Steuerfestsetzung für den Besteuerungszeitraum 2017 begrenzt . 7. Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 96/82/EG des Rates vom 9. Dezember 1996 zur Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen vom 6. Dezember 2000 (HmbGVBl. S. 357) Ersetzt durch Neuregelung. Aufgehoben durch Artikel 4 des Gesetzes zur Umsetzung europarechtlicher Vorschriften im Umweltbereich vom 21. Februar 2018 (HmbGVBl. S. 53, 55) Drucksache 21/13942 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 10 Lfd. Nr. Im erfragten Zeitraum außer Kraft getretene Gesetze (Frage 3.1) Gründe für das Außerkrafttreten bzw. der Abschaffung (Frage 3.2) 8. Hamburgisches Datenschutzgesetz (HmbDSG) vom 5. Juli 1990 (HmbGVBl. S. 133, 165, 226) Ersetzt durch Neuregelung. Aufgehoben durch Artikel 7 Absatz 1 des Gesetzes zur Anpassung des Hamburgischen Datenschutzgesetzes sowie weiterer Vorschriften an die Verordnung (EU) 2016/679 vom 18. Mai 2018 (HmbGVBl. S. 145) Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/13942 11 Anlage 4 1. Verordnung über Zulassungszahlen für den Fachhochschulbereich der Akademie der Polizei Hamburg für das Jahr 2016 (Zulassungszahlenverordnung 2016 - Akademie der Polizei Hamburg – ZulZVO 2016-AdP) vom 3. März 2016 (HmbGVBl. S. 87) 2. Verordnung zur Durchführung des Hamburgischen Wohn- und Betreuungsqualitätsgesetzes (Wohn- und Betreuungsdurchführungsverordnung – WBDurchfVO) vom 10. März 2016 (HmbGVBl. S. 105) 3. Verordnung über die Erhaltung baulicher Anlagen in Wandsbek und Marienthal – Wandsbeker Marktstraße – Rüterstraße – Von-Bargen-Straße – Efftingestraße – Neumann-Reichardt-Straße – Bahngärten – Schloßstraße – Robert-Schuman-Brücke – Am Alten Posthaus - (Städtebauliche Erhaltungsverordnung „Wandsbek I“) vom 4. April 2016 (HmbGVBl. S. 158) 4. Hamburgische Verordnung über Organisation und Inhalte der praktischen Tätigkeit von Architektinnen und Architekten unter Aufsicht vom 12. April 2016 (HmbGVBl. S. 176) 5. Hafenplanungsverordnung Altenwerder West vom 3. Mai 2016 (HmbGVBl. S. 195) 6. Verordnung über die Erhaltung baulicher Anlagen in Eppendorf – Eppendorf I – vom 17. Juni 2016 (HmbGVBl. S. 233) 7. Gebührenordnung für Amtshandlungen auf dem Gebiet des Waffenrechts (GebOWaffR) vom 14. Juni 2016 (HmbGVBl. S. 238) 8. Verordnung über Zulassungsbeschränkungen und Zulassungszahlen für die Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg für das Wintersemester 2016/2017 vom 15. Juni 2016 (HmbGVBl. S. 242) 9. Verordnung zur Einrichtung des Innovationsbereichs „Sachsentor – vom Mohnhof bis zum Serrahn II“ vom 28. Juni 2016 (HmbGVBl. S. 266) 10. Verordnung über Zulassungsbeschränkungen und Zulassungszahlen für die Universität Hamburg für das Wintersemester 2016/2017 vom 30. Juni 2016 (HmbGVBl. S. 271) 11. Verordnung über Zulassungsbeschränkungen und Zulassungszahlen für die HafenCity Universität Hamburg für das Wintersemester 2016/2017 vom 30. Juni 2016 (HmbGVBl. S. 285) 12. Verordnung zur Übertragung der Aufgabe Bau, Unterhaltung und Betrieb öffentlicher Toiletten auf die Stadtreinigung Hamburg vom 5. Juli 2016 (HmbGVBl. S. 286) 13. Verordnung über Zulassungsbeschränkungen und Zulassungszahlen für die Technische Universität Hamburg-Harburg für das Wintersemester 2016/2017vom 11. Juli 2016 (HmbGVBl. S. 292) 14. Verordnung über Maßnahmen im Rahmen der Schulorganisation zum Schuljahresbeginn 2016/2017 vom 11. Juli 2016 (HmbGVBl. S. 295) 15. Verordnung zur Erhebung von Beiträgen für die Tierseuchenkasse der Freien und Hansestadt Hamburg vom 12. Juli 2016 (HmbGVBl. S. 297) 16. Verordnung zur Weiterübertragung einer Verordnungsermächtigung zur Erhebung von Beiträgen für die Tierseuchenkasse der Freien und Hansestadt Hamburg (Weiterübertragungsverordnung-Tierseuchenkasse) vom 12. Juli 2016 (HmbGVBl. S. 297) 17. Hamburgische Verordnung über die Anerkennung niedrigschwelliger Betreuungs - und Entlastungsangebote und deren Förderung sowie über die Förderung von Modellprojekten ehrenamtlicher Strukturen und der Selbsthilfe nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch (Hamburgische Pflege- Engagement Verordnung – HmbPEVO) vom 12. Juli 2016 (HmbGVBl. S. 299) 18. Verordnung über Zulassungsbeschränkungen und Zulassungszahlen für die Hochschule für Musik und Theater Hamburg für das Wintersemester 2016/2017 vom 14. Juli 2016 (HmbGVBl. S. 310) 19. Verordnung über eine Repräsentativerhebung zur Vorbereitung und zum Vollzug einer Sozialen Erhaltungsverordnung für ein Gebiet in den Stadtteilen Eimsbüttel, Hoheluft-West, Stellingen und Harvestehude vom 26. Juli Drucksache 21/13942 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 12 2016 (HmbGVBl. S. 362) 20. Verordnung über die Erhaltung baulicher Anlagen in Uhlenhorst /Hohenfelde – Birkenau – vom 28. Juli 2016 (HmbGVBl. S. 367) 21. Verordnung über die Erhaltung baulicher Anlagen in Billstedt Bereich „Billstedter Hauptstraße“ (Städtebauliche Erhaltungsverordnung Billstedter Hauptstraße) vom 1. August 2016 (HmbGVBl. S. 370) 22. Verordnung über die Erhaltung baulicher Anlagen in Billstedt Bereich „Spökelbargring “ (Städtebauliche Erhaltungsverordnung Spökelbargring) vom 1. August 2016 (HmbGVBl. S. 372) 23. Verordnung zur Einrichtung des Innovationsbereichs „Passagenviertel II“ vom 9. August 2016 (HmbGVBl. S. 374) 24. Verordnung zur Einrichtung des Innovationsbereichs „Sand/Hölertwiete“ vom 9. August 2016 (HmbGVBl. S. 377) 25. Verordnung zu Verfahren über die Erteilung von Erlaubnissen zum Weiterbetrieb von Bestandsunternehmen nach dem Hamburgischen Spielhallengesetz (Spielhallen-Weiterbetriebserlaubnisverordnung – SpielhWeiterbetr ErlVO) vom 20. September 2016 (HmbGVBl. S. 445) 26. Verordnung zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung für ein Gebiet im Stadtteil Bahrenfeld (Soziale Erhaltungsverordnung Bahrenfeld -Süd) vom 2. November 2016 (HmbGVBl. S. 465) 27. Verordnung über eine Repräsentativerhebung zur Untersuchung nicht preisgebundener Mietwohnungen in der Freien und Hansestadt Hamburg (Mietenspiegelbefragungsverordnung) vom 22. November 2016 (HmbGVBl. S. 477) 28. Zweite Verordnung über die Befragung von Auszubildenden in der Freien und Hansestadt Hamburg vom 22. November 2016 (HmbGVBl. S. 480) 29. Hamburgische Verordnung zur Durchführung des Heilverfahrens nach Dienstunfällen (Hamburgische Heilverfahrensverordnung – HmbHeilvfVO) vom 22. November 2016 (HmbGVBl. S. 481) 30. Hamburgische Verordnung zur Bestimmung von Krankheiten in der beamtenrechtlichen Unfallfürsorge vom 22. November 2016 (HmbGVBl. S. 485) 31. Hamburgische Verordnung über die Gewährung einer einmaligen Unfallentschädigung nach Dienstunfällen vom 22. November 2016 (HmbGVBl. S. 485) 32. Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zur Ausführung des Gesetzes über die psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren vom 20. Dezember 2016 (HmbGVBl. S. 567) 33. Verordnung über das Naturschutzgebiet Allermöher Wiesen vom 10. Januar 2017 (HmbGVBl. S. 7) 34. Verordnung über die Erhaltung baulicher Anlagen in Winterhude – Heidberg – vom 6. Januar 2017 (HmbGVBl. S. 17) 35. Verordnung über die Erhaltung baulicher Anlagen in Blankenese – Dockenhuden – vom 27. Januar 2017 (HmbGVBl. S. 26) 36. Hamburgische Verordnung über die Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag und deren Förderung sowie über die Förderung von Modellprojekten ehrenamtlicher Strukturen und der Selbsthilfe nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch (Hamburgische Pflege-Engagement Verordnung – HmbPEVO) vom 31. Januar 2017 (HmbGVBl. S. 28) 37. Verordnung zur Umsetzung der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP-ReformVO) vom 31. Januar 2017 (HmbGVBl. S. 33) 38. Verordnung über die Begründung eines Vorkaufsrechts im Umfeld des künftigen Fernbahnhofs Hamburg-Altona vom 28. Februar 2017 (HmbGVBl. S. 56) 39. Verordnung über Zulassungsbeschränkungen und Zulassungszahlen für die Universität Hamburg – Fakultät für Medizin – für das Sommersemester 2017 vom 3. März 2017 (HmbGVBl. S. 62) 40. Verordnung über Zulassungszahlen für den Fachhochschulbereich der Akademie der Polizei Hamburg für das Jahr 2017 (Zulassungszahlenverordnung 2017 - Akademie der Polizei Hamburg – ZulZVO 2017-AdP) vom 3. März 2017 (HmbGVBl. S. 63) Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/13942 13 41. Verordnung über den Umfang der Lehrverpflichtung am Fachhochschulbereich der Akademie der Polizei Hamburg (Lehrverpflichtungsverordnung- Akademie der Polizei Hamburg – LVVO-AdP) vom 28. März 2017 (HmbGVBl. S. 83) 42. Hamburgische Verordnung über die Gewährung und Rückzahlung eines Vorschusses bei Pflegezeit und Familienpflegezeit (Hamburgische Pflegezeitvorschussverordnung – HmbPfZVO) vom 18. April 2017 (HmbGVBl. S. 117) 43. Verordnung über die Begründung eines Vorkaufsrechts im Bereich des Gebietes „Osterbrook, Borstelmannsweg, Wendenstraße, Süderstraße im südlichen Hamm“ vom 25. April 2017 (HmbGVBl. S. 124) 44. Berufsordnung für die Hebammen und Entbindungspfleger in Hamburg (Hebammen-Berufsordnung) vom 25. April 2017 (HmbGVBl. S. 126) 45. Verordnung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Billstedt -Zentrum vom 9. Mai 2017 (HmbGVBl. S. 136) 46. Verordnung über die Bildung von Kammern für Handelssachen bei dem Landgericht Hamburg vom 11. Mai 2017 (HmbGVBl. S. 141) 47. Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2012/18/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinie 96/82/EG des Rates in Bezug auf die Öffentlichkeitsbeteiligung bei Bauvorhaben (Öffentlichkeitsbeteiligungsverordnung Seveso III – ÖffbetVO) vom 13. Juni 2017 (HmbGVBl. S. 157) 48. Verordnung über die Zuständigkeit des Amtsgerichts Hamburg in Wirtschaftsstraf - und -bußgeldsachen vom 27. Juni 2017 (HmbGVBl. S. 171) 49. Verordnung über Zulassungsbeschränkungen und Zulassungszahlen für die Universität Hamburg für das Wintersemester 2017/2018 vom 4. Juli 2017 (HmbGVBl. S. 175) 50. Verordnung über Maßnahmen im Rahmen der Schulorganisation zum Schuljahresbeginn 2017/2018 vom 13. Juli 2017 (HmbGVBl. S. 217) 51. Verordnung über die Gewährung eines einmaligen Zusatzurlaubs für den Einsatz anlässlich des G20-Gipfels vom 25. Juli 2017 (HmbGVBl. S. 228) 52. Verordnung über das Naturschutzgebiet Neuländer Moorwiesen vom 1. August 2017 (HmbGVBl. S. 233) 53. Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet Hamburger Elbe vom 8. August 2017 (HmbGVBl. S. 238) 54. Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet Rapfenschutzgebiet Hamburger Stromelbe vom 8. August 2017 (HmbGVBl. S. 242) 55. Verordnung über die Ausbildung an einer Berufsschule (AOBeS) vom 11. September 2017 (HmbGVBl. S. 263) 56. Verordnung über die Benutzung von Abfallentsorgungseinrichtungen (Abfallbehälterbenutzungsverordnung - AbfBenVO) vom 10. Oktober 2017 (HmbGVBl. S. 319) 57. Verordnung zur Einrichtung des Innovationsbereichs „Mönckebergstraße“ vom 7. November 2017 (HmbGVBl. S. 344) 58. Gebührenordnung für Amtshandlungen nach dem Prostituiertenschutzgesetz (GebOProstSchG) vom 28. November 2017 (HmbGVBl. S. 363) 59. Verordnung über das Überschwemmungsgebiet der Ammersbek vom 5. Dezember 2017 (HmbGVBl. S. 376) 60. Verordnung über das Überschwemmungsgebiet der Berner Au vom 5. Dezember 2017 (HmbGVBl. S. 376, 377) 61. Verordnung über das Überschwemmungsgebiet der Brookwetterung vom 5. Dezember 2017 (HmbGVBl. S. 376, 378) 62. Verordnung über das Überschwemmungsgebiet der Dove-Elbe vom 5. Dezember 2017 (HmbGVBl. S. 376, 378) 63. Verordnung über das Überschwemmungsgebiet der Este vom 5. Dezember 2017 (HmbGVBl. S. 376, 379) 64. Verordnung über das Überschwemmungsgebiet des Falkengrabens vom 5. Dezember 2017 (HmbGVBl. S. 376, 380) 65. Verordnung über das Überschwemmungsgebiet der Gose-Elbe vom 5. Drucksache 21/13942 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 14 Dezember 2017 (HmbGVBl. S. 376, 381) 66. Verordnung über das Überschwemmungsgebiet der Kollau vom 5. Dezember 2017 (HmbGVBl. S. 376, 382) 67. Verordnung über das Überschwemmungsgebiet der Osterbek vom 5. Dezember 2017 (HmbGVBl. S. 376, 383) 68. Verordnung über das Überschwemmungsgebiet der Tarpenbek vom 5. Dezember 2017 (HmbGVBl. S. 376, 384) 69. Gebührenordnung für öffentlich veranlasste Unterbringungen vom 5. Dezember 2017 (HmbGVBl. S. 393) 70. Verordnung über das Verzeichnis der von der Reinigungspflicht der Stadtreinigung Hamburg ausgenommenen Grün- und Erholungsanlagen (Grünund Erholungsanlagen-Verzeichnis-Verordnung) vom 12. Dezember 2017 (HmbGVBl. S. 465) 71. Verordnung über Zulassungsbeschränkungen und Zulassungszahlen für die Universität Hamburg – Fakultät für Medizin – für das Sommersemester 2018 vom 13. Dezember 2017 (HmbGVBl. 2018 S. 2) 72. Verordnung über Zulassungsbeschränkungen und Zulassungszahlen für die Universität Hamburg für das Wintersemester 2018/2019 vom 17. Januar 2018 (HmbGVBl. S. 33) 73. Verordnung über ergänzende Qualitätsanforderungen nach § 6b Absatz 3 des Hamburgischen Krankenhausgesetzes (HmbQualiVO) vom 20. Februar 2018 (HmbGVBl. S. 44) 74. Zweite Verordnung zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung für ein Gebiet im Stadtteil Neustadt (Soziale Erhaltungsverordnung Nördliche Neustadt) vom 27. Februar 2018 (HmbGVBl. S. 56) 75. Verordnung über die Erhaltung baulicher Anlagen in Cranz - Estedeich - vom 6. März 2018 (HmbGVBl. S. 66) 76. Verordnung über Zulassungszahlen für den Fachhochschulbereich der Akademie der Polizei Hamburg für das Jahr 2018 (Zulassungszahlenverordnung 2018 - Akademie der Polizei Hamburg – ZulZVO 2018-AdP) vom 8. März 2018 (HmbGVBl. S. 68) 77. Verordnung über die Feststellung einer Gefährdungslage nach § 9 Absatz 1 des Hamburgischen Wohnraumschutzgesetzes vom 20. März 2018 (HmbGVBl. S. 70) 78. Verordnung zur Weiterübertragung der Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen über die Erweiterung der Verkaufszeiten aus Anlass von besonderen Ereignissen (Weiterübertragungsverordnung- Verkaufszeiten) vom 3. April 2018 (HmbGVBl. S. 82) 79. Verordnung zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung für ein Gebiet in den Stadtteilen Eimsbüttel, Hoheluft-West, Stellingen und Harvestehude (Soziale Erhaltungsverordnung Eimsbüttel, Hoheluft-West, Stellingen-Süd) vom 5. April 2018 (HmbGVBl. S. 93) 80. Verordnung über eine Repräsentativerhebung zur Vorbereitung und zum Vollzug einer Sozialen Erhaltungsverordnung für ein Gebiet im Stadtteil Altona-Nord vom 15. Mai 2018 (HmbGVBl. S. 185) 81. Verordnung zur Übertragung von Ermächtigungen nach der Schiffsregisterordnung und nach der Verordnung zur Durchführung der Schiffsregisterordnung (Weiterübertragungsverordnung-Schiffsregister) vom 22. Mai 2018 (HmbGVBl. S. 194) 82. Verordnung über Zulassungsbeschränkungen und Zulassungszahlen für die Universität Hamburg – Fakultät für Medizin – für das Wintersemester 2018/2019 vom 19. Juni 2018 (HmbGVBl. S. 212) 83. Verordnung über die Einführung einer Mietpreisbegrenzung nach § 556d des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Mietpreisbegrenzungsverordnung) vom 3. Juli 2018 (HmbGVBl. S. 225) 84. Verordnung über Maßnahmen im Rahmen der Schulorganisation zum Schuljahresbeginn 2018/2019 vom 4. Juli 2018 (HmbGVBl. S. 246) Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/13942 15 Anlage 5 Lfd. Nr. Im erfragten Zeitraum aufgehobene Verordnungen (Frage 5.1) Gründe für das Außerkrafttreten bzw. die Abschaffung (Frage 5.2) 1. Verordnung über die Befragung von Auszubildenden in der Freien und Hansestadt Hamburg vom 4. Februar 2014 (HmbGVBl. S. 41) Ersetzt durch Neuregelung. Aufgehoben durch § 9 Absatz 2 der Zweiten Verordnung über die Befragung von Auszubildenden in der Freien und Hansestadt Hamburg vom 22. November 2016 (HmbGVBl. S. 480) 2. Verordnung über eine Repräsentativerhebung zur Vorbereitung und zum Vollzug einer Sozialen Erhaltungsverordnung für ein Gebiet im Stadtteil Neustadt vom 9. Juni 2015 (HmbGVBl. S. 114) Befristung durch § 9 dieser Verordnung 3. Verordnung über eine Repräsentativerhebung zur Vorbereitung und zum Vollzug einer Sozialen Erhaltungsverordnung für ein Gebiet im Stadtteil Bahrenfeld vom 1. Juli 2014 (HmbGVBl. S. 255) Befristung durch § 9 dieser Verordnung 4. Zweite Verordnung über eine Repräsentativerhebung zur Vorbereitung und zum Vollzug einer Sozialen Erhaltungsverordnung für ein Gebiet im Stadtteil Ottensen vom 1. Juli 2014 (HmbGVBl. S. 258) Befristung durch § 9 dieser Verordnung 5. Verordnung über eine Repräsentativerhebung zur Untersuchung nicht preisgebundener Mietwohnungen in der Freien und Hansestadt Hamburg (Mietenspiegelbefragungsverordnung) vom 30. September 2014 (HmbGVBl. S. 428) Ersetzt durch Neuregelung. Aufgehoben durch § 10 Absatz 2 der Mietenspiegelbefragungsverordnung vom 22. November 2016 (HmbGVBl. S. 477) zum 1. Dezember 2016 6. Verordnung über Zulassungsbeschränkungen und Zulassungszahlen für die Hochschule für Musik und Theater Hamburg für das Wintersemester 2015/2016 vom 21. Juli 2015 (HmbGVBl. S. 196) überholt durch Zeitablauf 7. Verordnung über Zulassungsbeschränkungen und Zulassungszahlen für die Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg für das Sommersemester 2016 vom 22. Dezember 2015 (HmbGVBl. 2016 S. 4) überholt durch Zeitablauf 8. Verordnung über Zulassungsbeschränkungen und Zulassungszahlen für die Universität Hamburg für das Sommersemester 2016 vom 28. Dezember 2015 (HmbGVBl. 2016 S. 21) überholt durch Zeitablauf 9. Verordnung über Zulassungsbeschränkungen und Zulassungszahlen für die HafenCity Universität Hamburg für das Wintersemester 2015/2016 vom 1. Juli 2015 (HmbGVBl. S. 158) überholt durch Zeitablauf 10. Verordnung über Zulassungsbe- überholt durch Zeitablauf Drucksache 21/13942 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 16 schränkungen und Zulassungszahlen für die Technische Universität Hamburg -Harburg für das Wintersemester 2015/2016 vom 1. Juli 2015 (HmbGVBl. S. 157) 11. Verordnung über Zulassungsbeschränkungen und Zulassungszahlen für die Hochschule für Musik und Theater Hamburg für das Sommersemester 2016 vom 5. Februar 2016 (HmbGVBl. S. 55) überholt durch Zeitablauf 12. Verordnung über Zulassungsbeschränkungen und Zulassungszahlen für die Hochschule für Musik und Theater Hamburg für das Wintersemester 2015/2016 vom 21. Juli 2015 (HmbGVBl. S. 196) überholt durch Zeitablauf 13. Verordnung über Zulassungsbeschränkungen und Zulassungszahlen für die Universität Hamburg für das Wintersemester 2015/2016 vom 1. Juli 2015 (HmbGVBl. S. 138) überholt durch Zeitablauf 14. Verordnung über Zulassungsbeschränkungen und Zulassungszahlen für die Universität Hamburg für das Sommersemester 2016 vom 28. Dezember 2015 (HmbGVBl. 2016 S. 21) überholt durch Zeitablauf 15. Verordnung zur Einrichtung des Innovationsbereichs Passagenviertel vom 2. August 2011 (HmbGVBl. S. 379) Befristung durch § 6 dieser Verordnung 16. Verordnung zur Einrichtung des Innovationsbereichs Lüneburger Straße II vom 15. Oktober 2013 (HmbGVBl. S. 437) Befristung durch § 6 dieser Verordnung 17. Verordnung zur Einrichtung des Innovationsbereichs „Opernboulevard II – Dammtorstraße“ vom 1. Juli 2014 (HmbGVBl. S. 251) Befristung durch § 6 dieser Verordnung 18. Verordnung über Zulassungszahlen für den Fachhochschulbereich der Akademie der Polizei Hamburg für das Jahr 2016 (Zulassungszahlenverordnung 2016 - Akademie der Polizei Hamburg – ZulZVO 2016- AdP) vom 3. März 2016 (HmbGVBl. S. 87) überholt durch Zeitablauf 19. Verordnung zur Durchführung des Hamburgischen Wohn- und Betreuungsqualitätsgesetzes (Wohn- und Betreuungsdurchführungsverordnung – WBDurchfVO) vom 10. März 2016 (HmbGVBl. S.105) Befristung durch § 20 dieser Verordnung . Die Verordnung muss inhaltlich überarbeitet werden. 20. Verordnung zur Betrauung der Handelskammer Hamburg mit der Durchführung des Erlaubnisverfahrens für Finanzanlagenvermittlung und Hono- Redaktionelle Aktualisierung in Form eines Neuerlasses. Außer Kraft durch § 1 der Verordnung zur Aufhebung der Finanzanlagenerlaubnis- Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/13942 17 rar-Finanzanlagenberatung (Finanzanlagenerlaubnis -Betrauungs- Verordnung – FinAnl-BetrauungsVO) vom 20. November 2012 (HmbGVBl. S. 484) Betrauungs-Verordnung vom 12. April 2016 (HmbGVBl. S. 177) 21. Verordnung über die Kapazitätsentwicklung , die Curricularnormwerte und die Festsetzung von Zulassungszahlen für das Wintersemester 2015/2016, das Sommersemester 2016 und das Wintersemester 2016/2017 in den in Artikel 9 Absatz 1 Satz 1 des Gesetzes zur Neuordnung des Kapazitätsrechts bezeichneten Studiengängen (Kapazitätsermittlungsverordnung 2015/2016) vom 10. Juni 2015 (HmbGVBl. S. 117) Ersetzt durch Neuregelung. Aufgehoben durch Artikel 6 Absatz 2 des Gesetzes zur Änderung kapazitätsrechtlicher Regelungen vom 23. Mai 2016 (HmbGVBl. S. 205, 208) 22. Verordnung zur Weiterübertragung der Verordnungsermächtigung nach Artikel 9 Absatz 2 des Gesetzes zur Neuordnung des Kapazitätsrechts vom 2. Juni 2015 (HmbGVBl. S. 103) Ersetzt durch Neuregelung. Aufgehoben durch Artikel 6 Absatz 2 des Gesetzes zur Änderung kapazitätsrechtlicher Regelungen vom 23. Mai 2016 (HmbGVBl. S. 205, 208) zum 15. Februar 2017 23. Verordnung über Zulassungsbeschränkungen und Zulassungszahlen für die Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg für das Wintersemester 2016/2017 vom 15. Juni 2016 (HmbGVBl. S. 242) überholt durch Zeitablauf 24. Verordnung über Zulassungsbeschränkungen und Zulassungszahlen für die Universität Hamburg für das Wintersemester 2016/2017 vom 30. Juni 2016 (HmbGVBl. S. 271) überholt durch Zeitablauf 25. Verordnung über Zulassungsbeschränkungen und Zulassungszahlen für die HafenCity Universität Hamburg für das Wintersemester 2016/2017 vom 30. Juni 2016 (HmbGVBl. S. 285) überholt durch Zeitablauf 26. Verordnung über Zulassungsbeschränkungen und Zulassungszahlen für die Technische Universität Hamburg -Harburg für das Wintersemester 2016/2017 vom 11. Juli 2016 (HmbGVBl. S. 292) überholt durch Zeitablauf 27. Hamburgische Verordnung über die Anerkennung niedrigschwelliger Betreuungsangebote und deren Förderung sowie die Förderung von ehrenamtlichen Strukturen, Selbsthilfe und Modellvorhaben nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch (Hamburgische Pflege-Engagement Verordnung – HmbPEVO) vom 4. Januar 2011 (HmbGVBl. S. 6) Ersetzt durch Neuregelung. Aufgehoben durch § 14 Absatz 1 Satz 2 der Hamburgischen Pflege- Engagement Verordnung vom 12. Juli 2016 (HmbGVBl. S. 299) 28. Verordnung über Zulassungsbe- überholt durch Zeitablauf Drucksache 21/13942 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 18 schränkungen und Zulassungszahlen für die Hochschule für Musik und Theater Hamburg für das Wintersemester 2016/2017 vom 14. Juli 2016 (HmbGVBl. S. 310) 29. Verordnung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Wilhelmsburg S 5, Südliches Reiherstiegviertel vom 12. Juli 2005 (HmbGVBl. S. 308) Abschluss der Sanierung. Aufgehoben durch die Verordnung zur Aufhebung der Verordnung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Wilhelmsburg S 5, Südliches Reiherstiegviertel vom 20. Dezember 2016 (HmbGVBl. 2017 S. 1) 30. Verordnung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Wilhelmsburg S 6, Zentrum, Berta- Kröger-Platz vom 12. Juli 2005 (HmbGVBl. S. 310) Abschluss der Sanierung. Aufgehoben durch die Verordnung zur Aufhebung der Verordnung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Wilhelmsburg S 6, Zentrum, Berta-Kröger-Platz vom 20. Dezember 2016 (HmbGVBl. 2017 S. 2) 31. Hamburgische Verordnung über die Anerkennung niedrigschwelliger Betreuungs - und Entlastungsangebote und deren Förderung sowie über die Förderung von Modellprojekten ehrenamtlicher Strukturen und der Selbsthilfe nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch (Hamburgische Pflege-Engagement Verordnung – HmbPEVO) vom 12. Juli 2016 (HmbGVBl. S. 299) Ersetzt durch Neuregelung. Aufgehoben durch § 14 Absatz 1 Satz 2 der Hamburgischen Pflege- Engagement Verordnung vom 31. Januar 2017 (HmbGVBl. S. 28) 32. Verordnung zur Umsetzung der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP-ReformVO) vom 14. November 2006 (HmbGVBl. S. 539) Ersetzt durch Neuregelung. Aufgehoben durch § 7 der Verordnung zur Umsetzung der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik vom 31. Januar 2017 (HmbGVBl. S. 33) 33. Verordnung über Zulassungsbeschränkungen und Zulassungszahlen für die Universität Hamburg – Fakultät für Medizin – für das Sommersemester 2017 vom 3. März 2017 (HmbGVBl. S. 62) überholt durch Zeitablauf 34. Verordnung über Zulassungszahlen für den Fachhochschulbereich der Akademie der Polizei Hamburg für das Jahr 2017 (Zulassungszahlenverordnung 2017 - Akademie der Polizei Hamburg – ZulZVO 2017- AdP) vom 3. März 2017 (HmbGVBl. S. 63) überholt durch Zeitablauf 35. Verordnung über den Umfang der Lehrverpflichtung an der Hochschule der Polizei Hamburg (Lehrverpflichtungsverordnung -Hochschule der Polizei Hamburg – LVVO-HdP) vom 24. Juni 2013 (HmbGVBl. S. 294) Ersetzt durch Neuregelung. Außer Kraft durch § 17 Absatz 2 der Lehrverpflichtungsverordnung -Akademie der Polizei Hamburg vom 28. März 2017 (HmbGVBl. S. 83) 36. Verordnung über die Reisekostenvergütung in besonderen Fällen Ersetzt durch Neuregelung im Hamburgischen Reisekostengesetz. Auf- Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/13942 19 vom 25. Februar 1969 (HmbGVBl. S. 20) gehoben durch Artikel 7 Absatz 4 des Elften Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften vom 4. April 2017 (HmbGVBl. S. 99, 107) 37. Berufsordnung für die hamburgischen Hebammen und Entbindungspfleger (Hebammen-Berufsordnung) vom 7. April 1992 (HmbGVBl. S. 75, 136) Ersetzt durch Neuregelung. Aufgehoben zum 1. Juli 2017 durch Artikel 3 Absatz 2 der Verordnung über die Hebammen-Berufsordnung und zur Änderung der Hamburgischen Verordnung über die Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen vom 25. April 2017 (HmbGVBl. S. 126, 130) 38. Verordnung über den automatisierten Datenabgleich bei Leistungen nach dem Wohngeldgesetz (Wohngelddatenabgleichsverordnung – WoGDVO) vom 6. Juni 2006 (HmbGVBl. S. 280) Entbehrlich, da die Regelungen zum automatisierten Datenabgleich nunmehr in der WoGV des Bundes vom 19. Oktober 2001 (BGBl. I S. 2722), zuletzt geändert am 02. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1610), enthalten sind. Aufgehoben durch den Einzigen Paragraphen der Verordnung zur Aufhebung der Wohngelddatenabgleichsverordnung vom 30. Mai 2017 (HmbGVBl. S. 146) 39. Verordnung über Zulassungsbeschränkungen und Zulassungszahlen für die Universität Hamburg für das Wintersemester 2017/2018 vom 4. Juli 2017 (HmbGVBl. S. 175) überholt durch Zeitablauf 40. Zeugnisordnung der Berufsschule (ZO-BES) vom 16. Juli 2002 (HmbGVBl. S. 151, 174) Ersetzt durch Neuregelung. Außer Kraft durch Artikel 7 Absatz 1 Satz 2 der Zweiten Verordnung zum Neuerlass , zur Änderung und Aufhebung von Verordnungen für berufliche Bildungsgänge vom 11. September 2017 (HmbGVBl. S. 263, 316) 41. Verordnung über die Benutzung von Abfallentsorgungseinrichtungen (Abfallbehälterbenutzungsverordnung - AbfBenVO) vom 16. April 1991 (HmbGVBl. S. 163) Ersetzt durch Neuregelung. Aufgehoben durch Artikel 13 der Verordnung zum Neuerlass der Abfallbehälterbenutzungsverordnung sowie zur Änderung und Aufhebung weiterer Vorschriften vom 10. Oktober 2017 (HmbGVBl. S. 319, 328) 42. Verordnung zur Andienung von Siedlungsabfällen zur Beseitigung vom 10. April 2007 (HmbGVBl. S. 117) Ersatzlos gestrichen, weil für die Regelung kein Bedarf mehr besteht. Aufgehoben durch Artikel 11 der Verordnung zum Neuerlass der Abfallbehälterbenutzungsverordnung sowie zur Änderung und Aufhebung weiterer Vorschriften vom 10. Oktober 2017 (HmbGVBl. S. 319) 43. Verordnung über die Beseitigung von Abfällen außerhalb von Abfallbeseitigungsanlagen vom 15. Oktober 1974 (HmbGVBl. S. 311) Ersatzlos gestrichen, weil für die Regelung kein Bedarf mehr besteht. Aufgehoben durch Artikel 12 der Verordnung zum Neuerlass der Abfallbehälterbenutzungsverordnung sowie zur Änderung und Aufhebung weiterer Vorschriften vom 10. Oktober 2017 (HmbGVBl. S. 319) Drucksache 21/13942 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 20 44. Verordnung über das Überschwemmungsgebiet am Unterlauf der Este (7. DVO / HWaG) vom 15. Oktober 1974 (HmbGVBl. S. 308) Ersetzt durch Neuregelung. Aufgehoben durch Artikel 11 der Verordnung zur Festsetzung von Überschwemmungsgebieten vom 5. Dezember 2017 (HmbGVBl. S. 376, 385) 45. Gebührenordnung für öffentlich veranlasste Unterbringungen vom 5. Dezember 2006 (HmbGVBl. S. 584) Ersetzt durch Neuregelung. Außer Kraft durch § 3 Absatz 2 der Gebührenordnung für öffentlich veranlasste Unterbringungen vom 5. Dezember 2017 (HmbGVBl. S. 393) 46. Gebührenordnung für die Hinterlegung von Wertpapier- Verkaufsprospekten vom 2. Februar 1993 (HmbGVBl. S. 36) Aufgehoben durch Artikel 1 § 8 der Dritten Verordnung zur Änderung von Gebührenordnungen aus dem Bereich der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation vom 5. Dezember 2017 (HmbGVBl. S. 443) 47. Verordnung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes St. Pauli S 5, Wohlwillstraße vom 4. März 1997 (HmbGVBl. S. 45) Abschluss der Sanierung. Aufgehoben durch die Verordnung zur Aufhebung der Verordnung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes St. Pauli S 5, Wohlwillstraße vom 12. Dezember 2017 (HmbGVBl. 2018 S. 1) 48. Verordnung über die Feststellung einer Gefährdungslage nach § 9 Absatz 1 des Hamburgischen Wohnraumschutzgesetzes vom 1. April 2008 (HmbGVBl. S. 136) Befristung durch § 2 Absatz 2 dieser Verordnung 49. Verordnung über Zulassungsbeschränkungen und Zulassungszahlen für die Universität Hamburg – Fakultät für Medizin – für das Sommersemester 2018 vom 13. Dezember 2017 (HmbGVBl. 2018 S. 2) überholt durch Zeitablauf 50. Verordnung zur Weiterübertragung der Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen über die Erweiterung der Verkaufszeiten aus Anlass von Märkten, Messen und ähnlichen Veranstaltungen (Weiterübertragungsverordnung -Verkaufszeiten) vom 11. Juni 2002 (HmbGVBl. S. 92) Redaktionelle Aktualisierung in Form eines Neuerlasses. Aufgehoben durch § 2 der Weiterübertragungsverordnung -Verkaufszeiten vom 3. April 2018 (HmbGVBl. S. 82) 51. Verordnung über die Angabe personenbezogener Daten gegenüber den Hochschulen (Hochschuldatenverordnung - HDVO) vom 24. November 1992 (HmbGVBl. S. 248) Außer Kraft durch Artikel 5 des Gesetzes zur Anpassung des Hamburgischen Datenschutzgesetzes sowie weiterer Vorschriften an die Verordnung (EU) 2016/679 vom 18. Mai 2018 (HmbGVBl. S. 145, 155) 52. Verordnung zur Weiterübertragung von Verordnungsermächtigungen im Bereich des Seerechts (Weiterübertragungsverordnung -Seerecht) vom 20. August 2002 (HmbGVBl. S. 233, 234) Ersetzt durch Neuregelung. Aufgehoben durch Artikel 3 der Vierten Verordnung zur Weiterübertragung bundesgesetzlicher Verordnungsermächtigungen im Justizbereich vom 22. Mai 2018 (HmbGVBl. S. 194) 53. Verordnung über die Einführung einer Mietpreisbegrenzung nach § 556d des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Mietpreisbegrenzungsverordnung ) Ersetzt durch Neuregelung. Aufgehoben durch § 2 Absatz 2 der Mietpreisbegrenzungsverordnung vom 3. Juli 2018 (HmbGVBl. S. 225) Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/13942 21 vom 23. Juni 2015 (HmbGVBl. S. 122) 54. Verordnung über die Stundentafeln für die Berufsschule (STVO-BS) vom 13. Juli 1999 (HmbGVBl. S. 187) Außer Kraft durch Artikel 7 Absatz 1 Satz 2 der Zweiten Verordnung zum Neuerlass, zur Änderung und Aufhebung von Verordnungen für berufliche Bildungsgänge vom 11. September 2017 (HmbGVBl. S. 263, 316)