BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/13948 21. Wahlperiode 10.08.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Thering (CDU) vom 03.08.18 und Antwort des Senats Betr.: Entwicklung der Fluglärmbeschwerden und Verspätungen in Hamburg 2018 (5) Die Belastungen für die Anwohnerinnen und Anwohner in Hamburg durch Fluglärm sind ungebrochen hoch und steigen immer weiter. Mit den Folgen für die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger ist nicht zu spaßen. So ist die unzureichende Umsetzung des auf Druck der CDU-Fraktion von der Hamburgischen Bürgerschaft beschlossenen 16-Punkte-Plans dafür verantwortlich , dass für die Betroffenen noch keine spürbare Verbesserung erzielt worden ist. Dass es auch 2016, 2017 und 2018 in großer Regelmäßigkeit und hoher Anzahl An- und Abflüge zwischen 22 Uhr und 7 Uhr über den Hamburger Nordosten gab und somit die Bahnbenutzungsregeln laufend missachtet wurden, ist nicht länger hinnehmbar. Auch ist die weiterhin hohe Zahl an verspäteten An- und Abflüge nach 23 Uhr nicht länger zu akzeptieren. Allein im Juli 2018 kam es zu 161 Starts und Landungen nach 23 Uhr. Aufgrund der weiterhin anhaltenden Verweigerungshaltung des rot-grünen Senats, wesentliche Punkte des 16-Punkte-Plans gegen Fluglärm umzusetzen, ist eine regelmäßige Kontrolle notwendig. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Wie zuletzt in Drs. 21/13751 ausgeführt, ist die Umsetzung des 16-Punkte-Programms ein wichtiger Bestandteil des Regierungsprogramms des Senats. Die zuständigen Behörden und die Flughafen Hamburg GmbH (FHG) arbeiten – unterstützt von der Fluglärmschutzkommission – gemeinsam daran, dieses Programm zum Schutz der Betroffenen umzusetzen und gleichzeitig die Leistungsfähigkeit des Flughafens zu erhalten. Der Flughafen Hamburg verfügt über eine Betriebsgenehmigung, die zwischen 6 und 23 Uhr planmäßige Flüge zulässt. Daher werden die Zahlen für An- und Abflüge unterteilt in die Zeiträume 22 bis 23 sowie 23 bis 24 Uhr. In der Zeit zwischen 23 und 24 Uhr dürfen im Wege einer pauschalen Ausnahmegenehmigung lediglich nachweislich unvermeidbar verspätete Flüge abgewickelt werden. Zwischen 0 Uhr und 6 Uhr sind Starts und Landungen nur mit Einzelausnahmegenehmigung möglich. Die Auswahl der Betriebspisten liegt in der Zuständigkeit der Deutschen Flugsicherung GmbH (DFS). Gemäß § 27c Absatz 1 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) hat die DFS zu gewährleisten, dass der Flugverkehr sicher, geordnet und flüssig abläuft. Die DFS berücksichtigt daher insbesondere die Verkehrs- und Wetterlage. Soweit es mit dem vorrangigen Auftrag nach § 27c LuftVG in Einklang zu bringen ist, kommen die Bahnbenutzungsregeln zur Anwendung, die im Luftfahrthandbuch (AD 2 EDDH 1-9, Ziffer 2) veröffentlicht sind. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der FHG und der DFS wie folgt: Drucksache 21/13948 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 1. Wie viele Beschwerden gegen Fluglärm sind bei den zuständigen Fachbehörden und dem Flughafen im Monat Juli 2018 eingegangen und wie viele Beschwerden gab es bisher im gesamten Jahr 2018? 2018 Juli Januar – Juli Anzahl Beschwerden 8.161 43.397 2. Wie viele anonyme Beschwerden gegen Fluglärm sind bei den zuständigen Fachbehörden und dem Flughafen im Monat Juli 2018 eingegangen und wie viele anonyme Beschwerden gab es bisher im gesamten Jahr 2018? 2018 Juli Januar – Juli Anzahl nicht zuzuordnende Beschwerden 4.023 25.381 3. Wie viele Starts und Landungen gab es nach 23 Uhr im Monat Juli 2018 und wie viele Starts und Landungen gab es bisher im gesamten Jahr 2018? 4. Wie viele An- und Abflüge gab es im Monat Juli 2018 und für das Gesamtjahr 2018 nach 22 Uhr über den Hamburger Nordosten und aus welchen Gründen jeweils? 5. Wie viele An- und Abflüge gab es im Monat Juli 2018 und für das Gesamtjahr 2018 nach 22 Uhr über die restlichen Start- und Landebahnen ? 6. Wie viele An- und Abflüge gab es im Monat Juli 2018 und für das Gesamtjahr 2018 zwischen 6 und 7 Uhr über den Hamburger Nordosten und aus welchen Gründen jeweils? 7. Wie viele An- und Abflüge gab es im Monat Juli 2018 und für das Gesamtjahr 2018 zwischen 6 und 7 Uhr über die restlichen Start- und Landebahnen? 8. Wie viele An- und Abflüge gab es im Monat Juli 2018 und für das Gesamtjahr 2018 insgesamt am Hamburger Flughafen und wie haben sich diese auf die einzelnen Start- und Landebahnen verteilt? 9. Wie viele An- und Abflüge gab es im Monat Juli 2018 und für das Gesamtjahr 2018 insgesamt am Hamburger Flughafen und wie haben sich diese auf die einzelnen Start- und Landebahnen verteilt? Die Flughafen Hamburg GmbH ist für die statistische Erfassung der An- und Abflüge am Flughafen Hamburg zuständig. Sie ist dabei unter anderem auch auf Zulieferungen der einzelnen Fluggesellschaften angewiesen. Die entsprechenden Zahlen können – wie in den Vormonaten – spätestens zur Mitte des (Folge-)Monats für den vergangenen Monat genannt werden, also zur Mitte des Monats August 2018 für den Monat Juli. Zum jetzigen Zeitpunkt liegen die Zahlen zum Juli 2018 noch nicht vor. Im Übrigen siehe Drs. 21/13751. 10. Wurde der vorgeschriebene Bahnwechsel (für die Bahn 05/23 Lemsahl- Poppenbüttel-Langenhorn) ab 22 Uhr im Monat Juli 2018 täglich durchgeführt ? An welchen Tagen war dies der Fall und an welchen nicht und warum jeweils? Bitte Daten beifügen. Zur Auswahl der Betriebspisten siehe Vorbemerkung. Von den Bahnbenutzungsregeln sind Abweichungen zulässig, sofern Witterungs- und Bahnverhältnisse dies erfordern. Sofern von der DFS keine Gründe angegeben wurden, fehlen diese in den folgenden tabellarischen Darstellungen. Die Auswahl der Betriebspisten sowie die Gründe für die Abweichungen liegen für den Juli 2018 zum jetzigen Zeitpunkt erst bis zum 26. Juli vor. Genutzte Piste für Starts nach 22 Uhr, Anzahl Tage bis 26. Juli: Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/13948 3 Genutzte Piste um 22 Uhr Tage Grund für Abweichung Monat Piste 15 Piste 23 Piste 05 Piste 33 Wechsel nach 22 h auf Piste 33 Wind/ Wetter Sicht Bahnsperrung / Bauarbeiten Verkehrs - lage Juli - 1 5 20 5 1 - - 3 Erläuterung für Starts: Piste 33 = Norderstedt, Piste 23 = Niendorf, Piste 05 = Langenhorn, Piste 15 = Alsterdorf Genutzte Piste für Landungen nach 22 Uhr, Anzahl Tage bis 26. Juli: Genutzte Piste um 22 Uhr Tage Grund für Abweichung Monat Piste 15 Piste 23 Piste 05 Piste 33 Wechsel nach 22 h auf Piste 15 Wind/ Wetter Sicht Bahnsperrung / Bauarbeiten Verkehrs -lage Juli 5 15 5 1 4 18 - - 1 Erläuterung für Landungen: Piste 15 = Norderstedt, Piste 23 = Langenhorn, Piste 05 = Niendorf, Piste 33 = Alsterdorf