BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/13955 21. Wahlperiode 14.08.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Carsten Ovens (CDU) vom 06.08.18 und Antwort des Senats Betr.: Nachgefragt – Wie sind die Verhältnisse im „Center for Hybrid Nanostructures “ (CHyN) In Drs. 21/12792 zeichnet der Senat in seiner Antwort ein positives Bild von der personellen und finanziellen Situation des CHyN. Einerseits wird die Notwendigkeit von mehr angestellten Wissenschaftlern und technischen Mitarbeitern verneint, andererseits wird auf die Frage nach Stellenabbau seit Neueröffnung im Juli 2017 ausweichend geantwortet. Das überrascht, da aus Universitätskreisen eine deutlich kritischere Beurteilung der Verhältnisse zu hören ist. Stellen seien abgezogen worden und die Betriebsmittel würden nicht vollständig von der Universität Hamburg (UHH) gezahlt werden. Das CHyN trägt unbestreitbar dazu bei, dass in Hamburg international anerkannte Spitzenforschung stattfinden kann. Gerade vor diesem Hintergrund ist eine angemessene finanzielle und personelle Ausstattung und Transparenz unerlässlich. Ich bitte darum, die Fragen ohne Verweis auf andere Drucksachen zu beantworten. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Das „Center for Hybrid Nanostructures“ (CHyN) bezeichnet einen Forschungsbau auf dem Campus Bahrenfeld, der organisatorisch dem Fachbereich Physik der MIN- Fakultät der Universität Hamburg (UHH) zugeordnet ist. Alle im CHyN-Forschungsbau -Antrag genannten Arbeitsgruppen beziehungsweise ihre Nachfolger sind planmäßig im CHyN untergebracht und haben ihre Arbeit aufgenommen. Bei der Zuweisung von Stellen beziehungsweise Budget betrachtet die MIN-Fakultät den Fachbereich Physik als Ganzes. Darunter gibt es innerhalb der UHH gemäß Hamburgischem Hochschulgesetz keine weitere Untergliederung. Im Übrigen beantwortet der Senat die Fragen auf der Grundlage von Auskünften der Universität Hamburg (UHH) wie folgt: 1. In Antwort auf Frage 3. der Drs. 21/12792 schreibt der Senat, dass weitere Arbeitsgruppen des INF des Fachbereichs Physik in der Jungiusstraße und im CFEL ansässig seien. Das legt nahe, dass Stellen vom CHyN zwar im INF verblieben sind, aber die Angestellten nicht im CHyN arbeiten. a) Wie viele Stellen wurden seit Neueröffnung im Juli 2017 vom CHyN zu einer anderen Einrichtung im INF abgezogen? Bitte genau aufschlüsseln , wer von welcher Position wann in welche Einrichtung gewechselt ist. Keine. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. Drucksache 21/13955 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 b) Gibt es Stellen, die komplett aus dem CHyN und dem INF abgezogen wurden? Bitte nach Zeitraum und Position der Stelle aufschlüsseln . c) Gibt es Pläne, noch mehr Stellen in absehbarer Zukunft vom CHyN abzuziehen? d) Wurden vor der Fertigstellung des CHyN Kürzungen vorgenommen, die dazu führten, dass ursprünglich für das CHyN angedachte Stellen bei Inbetriebnahme nicht zugeteilt wurden? Wenn ja, wie viele und welche Stellen? Nein. 2. War vor der Inbetriebnahme des CHyN geplant, auch Auszubildendenstellen zu schaffen? Wenn ja, warum wurde dies nicht umgesetzt? Nein. 3. Aus Universitätskreisen ist zu entnehmen, dass das vorhandene Personal im CHyN nicht ausreichend für einen reibungslosen Betrieb ist. Wie beurteilen der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde die Anzahl der angestellten Wissenschaftler und technischen Mitarbeiter? a) Liegen Erkenntnisse vor, dass durch eine zu geringe Anzahl von festangestellten technischen und wissenschaftlichen Mitarbeitern das Forschungspotenzial des CHyN-Gebäudes nicht voll ausgenutzt werden kann und beispielsweise einzelne Labore und Arbeitsbereiche nicht professionell betrieben werden können? b) Wenn ja: Um welche Arbeitsbereiche und Labore handelt es sich? c) Und wenn ja: Wie und zu wann möchten der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde Abhilfe schaffen, um den langfristigen Betrieb des CHyN auf dem DESY Campus sicherzustellen? Nein. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 4. In Drs. 21/12792 antwortet der Senat, dass die jährliche Zuführung an die UHH in Höhe von 1,13 Millionen Euro insbesondere für die Energiekosten und Verbrauchsmaterialien genutzt wird. Dabei sollen insbesondere die Energiekosten mit mehr als 1 Million Euro einen Großteil ausmachen . a) Wie sind die hohen Energiekosten zu erklären? Bitte den Energieverbrauch auf die einzelnen Bereiche des CHyN aufschlüsseln. Die hohen Energiekosten im CHyN entstehen durch den niedrigen Temperaturbereich von einigen Kelvin, bei dem viele Versuche durchgeführt werden. Die niedrigen Temperaturen werden durch flüssiges Helium erzeugt. Der Heliumverflüssiger verbraucht den überwiegenden Teil der Energie im CHyN. Im Übrigen besteht keine Energiemessung für einzelne Bereiche oder Versuche des CHyNs. b) Werden die technischen Gase vom INF direkt bezahlt oder aus der jährlichen Zuführung von 1,13 Millionen Euro? Die Kosten für technische Gase werden über den Bauunterhalt der UHH abgedeckt. 5. In Drs. 21/12792 antwortet der Senat, dass es mit dem momentanen Budget keine Anzeichen dafür gäbe, dass der laufende Betrieb nicht realisiert werden könnte. Liegen dem Senat beziehungsweise der zuständigen Behörde Erkenntnisse vor, dass der bei der Neueröffnung geplante Betriebsumfang mit dem momentanen Budget nicht realisiert werden kann? Nein. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/13955 3 6. Aus Universitätskreisen ist zu entnehmen, dass Teile der Labortechnik von der Sprinkenhof GmbH an die UHH als Mieter geschenkt wurden. Eine Schenkung beziehungsweise unentgeltliche Übertragung von Teilen der Labortechnik an die UHH ist seitens der 1. IVFL Immobilienverwaltung für Forschung und Lehre GmbH & Co. KG als Eigentümerin des Gebäudes nicht vorgesehen. a) Werden für Wartung, Pflege, Ersatz und personelle Betreuung dem CHyN zusätzliche Mittel bereitgestellt? Wenn ja, wie viel? Wenn nein, warum nicht? b) Wie bewertet der Senat die Übertragung von Labortechnik seitens des Vermieters an den Mieter? Lässt sich diese Praxis mit den Grundsätzen des Mieter-Vermieter-Modells vereinen? Nach Auskunft der UHH kann eine Festlegung zu Betriebskosten, die bereitgestellt werden, erst dann erfolgen, wenn die Schnittstellen zwischen der Sprinkenhof GmbH und der UHH geklärt sind.