BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/13958 21. Wahlperiode 14.08.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dirk Nockemann (AfD) vom 06.08.18 und Antwort des Senats Betr.: Vermeintliches Tötungsdelikt in der Möllner Landstraße vom 29.07.2018 In der Nacht vom 29.07. auf den 30.07.2018 kam es in der Möllner Landstraße 126 – 128 zu einem Einsatz von Polizei und Rettungskräften. Anwohneraussagen zufolge soll es zu einer Gewalttat gekommen sein. Zunächst habe man ein lautes und aggressives Streitgespräch zwischen einem Mann und einer Frau bis hinüber auf die andere Straßenseite vernehmen können, dann habe der Mann die Frau aus dem vierten Stock geworfen. Die daraufhin gerufenen Rettungskräfte hätten circa eine halbe Stunde benötigt, um die verletzte Frau transportfähig stabilisieren zu können und im Anschluss seien noch weitere Polizeibeamte zu weiteren Ermittlungen angerückt. In den einschlägigen Medien sowie unter den Pressemitteilungen der Hamburger Polizei ist bisher nichts zu diesem Vorfall veröffentlicht worden. Dies vorausgeschickt, frage ich den Senat: 1. Entsprechen die Aussagen der Anwohner den Tatsachen? Falls nein, was ereignete sich stattdessen im benannten Kontext, das den beschriebenen Einsatz auslöste? Nein; Hinweise auf ein Fremdverschulden haben die polizeilichen Ermittlungen nicht ergeben. Darüber hinaus sieht die Polizei aus Gründen des Schutzes der Persönlichkeitsrechte der Betroffenen von weiteren Angaben ab. 2. Wurden die Einsatzkräfte durch Tatbeteiligte oder außenstehende Zeugen alarmiert? Bei der Polizeieinsatzzentrale ging am 29. Juli 2018 um 23.00 Uhr über Notruf ein erster Anruf zum Sachverhalt einer außenstehenden Zeugin ein; um 23.02 Uhr erfolgte dann ein weiterer Anruf einer nicht näher bekannten Person. 3. Welche Maßnahmen wurden im Zuge der Tat durch die Einsatzkräfte durchgeführt? Waren lebenserhaltende oder Wiederbelebungsmaßnahmen notwendig? Die Polizei hat am Einsatzort folgende Maßnahmen getroffen: Absperren des Einsatzortes, Aufsuchen der Ereigniswohnung, Suchen nach Spuren zum Geschehensablauf, Feststellen von Zeugen und deren Vernehmungen, Ermitteln von Angehörigen, Drucksache 21/13958 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Anforderung eines Kriseninterventionsteams. Es wurden medizinische Maßnahmen durch das Rettungsdienstpersonal vollzogen. Einzelheiten unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht. 4. Hat die durch die Rettungskräfte behandelte Person überlebt? Falls ja, in welchem Zustand befindet sie sich derzeit? Ja; im Übrigen siehe Antwort zu 1. 5. Welchen Hintergrund hatten die den Einsatz hervorrufenden Ereignisse? Gibt es insbesondere eine kriminelle, religiöse, Eifersuchts-, Ehrenmords - et cetera Tatursache? Eine Straftat hat die Polizei nicht festgestellt; darüber hinaus siehe Antwort zu 1. 6. Welche Nationalität und welche ethnisch-kulturelle Herkunft hatten die Tatbeteiligten? Siehe Antwort zu 1. 7. Kam es im Zuge der Tat zum Einsatz unmittelbarer Gewalt durch die Einsatzkräfte oder anderer Tatbeteiligter gegen die Einsatzkräfte? Nein. 8. Welche Maßnahmen wurden durch die Einsatzkräfte vollzogen? Kam es zu einer Verhaftung? Falls nein, warum nicht? Siehe Antworten zu 3 und zu 5. 9. Warum wurde sich vonseiten der Polizeibehörde dagegen entschieden, eine Pressemitteilung zum Geschehen zu veröffentlichen? Die Pressestelle der Polizei hat zum Schutz der Persönlichkeitsrechte der Betroffenen und zur Verhinderung von Nachahmerhandlungen von einer Veröffentlichung des Sachverhaltes abgesehen; im Übrigen siehe Drs. 21/2322. 10. Welche Kosten sind bisher durch den beschrieben Einsatz entstanden und wie hoch werden voraussichtlich die Kosten bis zum Abschluss der anhängigen Verfahren und medizinischen Maßnahmen, für Steuerzahler und das öffentliche Gesundheitssystem werden? Kosten für Einsätze der Polizei Hamburg werden nicht für jeden Einsatz gesondert erhoben. Sie sind generell von den im Haushalt der Polizei zur Verfügung stehenden Mittel gedeckt. Für die Beförderung mit dem Rettungstransportwagen werden 397,00 Euro, für den Notarzteinsatz 499,00 Euro veranschlagt.