BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/1396 21. Wahlperiode 01.09.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Ludwig Flocken und Dr. Joachim Körner (AfD) vom 25.08.15 und Antwort des Senats Betr.: Amokfahrt in Eilbek und Versicherungsschutz von Asylbewerbern „Bild“-Zeitung Hamburg berichtete am 19.8.2015 über eine Amokfahrt in Hamburg Eilbek. Der Täter, Moussiliou O. (28) aus Benin (Westafrika), hat keinen Führerschein. Ein Drogenschnelltest war positiv: Blutprobenentnahme ! Später wurde er wieder entlassen. Einer der Beamten später: „Der Fahrer hat bewusst in Kauf genommen, dass es Tote gibt.“ Die S-Klasse wurde sichergestellt, da unklar ist, wem sie gehört. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Ist dem Senat inzwischen bekannt, wer der Halter der zur Tat verwendeten S-Klasse-Limousine der Marke Mercedes ist? 2. War das Tatfahrzeug zum Tatzeitpunkt ordnungsgemäß zugelassen und versichert? Ja. 3. Wieso wurde der Täter nach dieser schweren Straftat (§315 StGB) unter Drogeneinfluss auf freien Fuß gesetzt, obwohl die Tatumstände anscheinend nicht aufgeklärt waren? Es lagen keine Haftgründe nach § 112 StPO vor. 4. Welchen Aufenthaltsstatus hat der Täter Moussiliou O.? Der Person wurde am 30. Juni 2011 erstmals eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 5 AufenthG erteilt, die anschließend mehrfach bis zum 22. Mai 2015 verlängert wurde. Seitdem ist die Person im Besitz einer Fiktionsbescheinigung gemäß § 81 Absatz 4 AufenthG, die zunächst bis zum 27. November 2015 befristet ist. 5. Welchen Versicherungsschutz haben Asylbewerber in Hamburg hinsichtlich durch sie selbst verursachte Schäden an Sachen oder Personen? Hat Hamburg dafür zum Beispiel eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen ? Oder bleiben Geschädigte in Hamburg auf ihren Schäden sitzen? Für den Haftpflichtversicherungsschutz von Asylbewerbern in Hamburg bestehen keine Besonderheiten. Wie für sonstige Einwohner schließt Hamburg auch für diesen Personenkreis keine gesonderte Haftpflichtversicherung ab. Eine etwaige Schadensersatzpflicht des Schadensverursachers bleibt davon unberührt. Für den Halter eines Kraftfahrzeuges mit regelmäßigem Stand im Inland besteht gemäß § 1 Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) eine Versicherungspflicht zur Deckung von Schäden aus dem Gebrauch des Kraftfahrzeugs. Drucksache 21/1396 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 6. Auch im Hinblick auf den in Notwehr bei einem Einbruch/Raubüberfall erschossenen Moustapha A. aus dem Niger, Ende Juni 2015, der seit 2012 ausreisepflichtig war, bitten wir um Auskunft. Wie viele Straftaten (unter anderem Sachbeschädigungen, Verkehrsdelikte nach §315 StGB, Einbrüche, Raubüberfälle und Körperverletzungen) wurden in den Jahren 2010 bis 2015 von endgültig abgelehnten und ausreisepflichtigen Migranten begangen? Bitte aufschlüsseln nach Jahren und nach den Ziffern der bundeseinheitlichen Polizeilichen Kriminalstatistik? Die Polizei führt keine Statistik im Sinne der Fragestellung. In der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) wird nicht erfasst, ob ein Tatverdächtiger eine endgültig ausreisepflichtige Person ist. Eine Beantwortung würde die händische Durchsicht mehrerer Hunderttausend Handakten erfordern, dies ist in der für eine Parlamentarische Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Im Vorgangsverwaltungs- und -bearbeitungssystem MESTA der Staatsanwaltschaft Hamburg wird nicht erfasst, ob der Beschuldigte eines Ermittlungsverfahrens ein „endgültig abgelehnter“ und ausreisepflichtiger Asylbewerber ist. Es müssten sämtliche Verfahren aus den Jahren 2010 bis 2015 händisch ausgewertet werden. Allein für das Jahr 2014 sind 137.249 Verfahren verzeichnet. Angesichts der vorgenannten Aktenanzahl, die in den übrigen Jahrgängen vergleichbar hoch sein wird, ist weder eine Beiziehung der Akten noch die Verfahrensauswertung in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit möglich. Es ist zudem wenig wahrscheinlich, dass in den gegen ausländische Mitbürger geführten Verfahren in jedem Fall aktenkundig geworden ist, ob es sich bei dem Beschuldigten um einen ausreisepflichtigen Asylbewerber handelt.