BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/13962 21. Wahlperiode 14.08.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Carl-Edgar Jarchow (FDP) vom 06.08.18 und Antwort des Senats Betr.: G20-Nachbereitung: Nachlieferung von korrigierten Daten zum elektronischen Verwahrbuch in der Gefangenensammelstelle an die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter Die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter hat in ihrem Besuchsbericht1 (Az. 232-HH/2/17) und in ihrem Jahresbericht 20172 moniert, dass die angeforderte Dokumentation über die Verwahrungen in der Gefangenensammelstelle (GeSa) auf Basis der elektronischen Verwahrbücher (EVBs) mangelhaft und oder unschlüssig war. Da die Freie und Hansestadt Hamburg trotz mehrfacher Neu-/Nachlieferungen keine validen Daten geliefert hatte, kündigte der Senatsvertreter in der Sitzung des G20-Sonderausschusses am 21. Juni 2018 (Ausschussprotokoll Nummer 21/11, Seite 61) an, dass seines Wissensstands nach die angeforderte Dokumentation zeitnah zugehen solle. Nach der groben Schätzung innerhalb der nächsten zwei Wochen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Im Februar 2018 hat der Senat nach einer umfangreichen Einzelauswertung und Validierung der Datensätze die Ergebnisse der Nationalen Stelle zur Verhütung von Folter übersandt. Der Bericht der Nationalen Stelle (https://www.nationale-stelle.de/besuche/ laenderkommission/2017.html) aus dem April 2018 kritisiert das mängelbehaftete Verfahren der Dokumentation beziehungsweise die folglich erforderliche langwierige Datenaufbereitung, nicht aber die Qualität der abschließend im Februar übersandten Daten. In der Sitzung des Sonderausschusses „Gewalttätige Ausschreitungen rund um den G20-Gipfel in Hamburg“ hatte der Senatsvertreter angekündigt, dass die Stellungnahme zum Bericht der Nationalen Stelle zeitnah zugehen soll. Diese ist im Juli übermittelt worden. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wurden die von der Nationalen Stelle zur Verhütung von Folter angeforderten Daten mittlerweile von der Freien und Hansestadt Hamburg geliefert ? Wenn ja wann, wenn nein, wann wird dieses voraussichtlich erfolgen? 1 https://www.nationale-stelle.de/fileadmin/dateiablage/Dokumente/Berichte/Besuchsberichte/ 20170707_08_G20_Hamburg_GeSa/20170706_07_Bericht_GeSa.pdf. 2 https://www.nationale-stelle.de/fileadmin/dateiablage/Dokumente/Berichte/Jahresberichte/ JAHRESBERICHT_2017_Nationale_Stelle.pdf. Drucksache 21/13962 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 2. Falls die Lieferung erfolgt ist, wurden die Daten von der Nationalen Stelle diesmal akzeptiert oder gab es von dort gegebenenfalls erneut Beanstandungen hinsichtlich der Validität oder wurde von dort nunmehr eine ausreichende Validität bestätigt? Siehe Vorbemerkung. 3. Wurden im Rahmen der abgeschlossenen beziehungsweise laufenden Verwaltungsgerichtsverfahren zu Verwahrungen in der GeSa Daten aus den EVBs von den Gerichten angefordert? Wenn ja, auf welchen Sachständen wurden diese jeweils geliefert und wurden die Gerichte vom Senat bei Lieferung auf die sukzessive zutage getretenen Validitätsprobleme hingewiesen? Nein. In Einzelfällen hat die Polizei jedoch auch ohne entsprechende Anforderung des Gerichts den Sachakten Ausdrucke aus dem EVB sowie Auszüge aus den personenbezogenen Akten der GeSa beigefügt. 4. Hatten die vom Senat festgestellten Mängel in der Dokumentation Einfluss auf die prozessualen Handlungen der Freien und Hansestadt Hamburg als Beklagte in den betreffenden Verfahren in Hinblick auf Beklagtenstellungnahmen in Bezug auf die von Klägerseite dargestellten Abläufe in der GeSa? In bisher abgeschlossenen Verwaltungsgerichtsverfahren: nein. Zu laufenden Verwaltungsgerichtsverfahren nimmt der Senat nicht Stellung.