BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/13964 21. Wahlperiode 14.08.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Daniel Oetzel (FDP) vom 06.08.18 und Antwort des Senats Betr.: Studentische Vereinigungen an der Uni Hamburg (II) Die Anerkennung studentischer Vereinigungen an der Universität Hamburg wurde im April 2017 ausgesetzt. Zu diesem Thema wurde bereits die Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 21/11589 an den Senat gerichtet. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen auf der Grundlage von Auskünften der Universität Hamburg (UHH) wie folgt: 1. Wie ist der aktuelle Stand der Neuregelung der Anerkennung als studentische Vereinigung an der Universität Hamburg? Siehe Drs. 21/11589. 2. Wie unterscheidet sich das neue Verfahren zur Anerkennung als studentische Vereinigung von dem bisherigen? 3. Welche Rechte und Pflichten haben studentische Vereinigungen nach dem neuen Verfahren? Wie unterscheiden sich diese von den bisherigen Regelungen? Entfällt. 4. Wie viele studentische Vereinigungen gibt es derzeit an der Universität Hamburg? 5. Wie viele Gruppierungen gibt es derzeit, die „als studentische Vereinigung anerkannt waren oder diesen Status anstreben“1 und damit nach Ansicht des Senats berechtigt sind, nach einer jeweiligen Einzelfallprüfung Räumlichkeiten an der Universität Hamburg zu nutzen? Siehe Drs. 21/11589. Im Übrigen wird an der UHH statistisch nicht erfasst, welche und wie viele Gruppierungen den Status „Studentische Vereinigung“ anstreben. 6. Wie oft wurde studentischen Vereinigungen oder Gruppierungen, wie unter Frage 3. beschrieben, seit April 2017 eine beantragte Nutzung von Räumlichkeiten nicht gestattet? Welche Gründe gab es jeweils dafür? Grundsätzlich ist bei der Beantragung, Räume in der UHH kostenfrei nutzen zu können , der Zweck beziehungsweise der Inhalt der geplanten Veranstaltung anzugeben, damit geprüft werden kann, ob gegebenenfalls Gründe gegen die geplante Veranstaltung und damit auch gegen die kostenfreie Raumvergabe sprechen. Basis für eine Raumvergabe sind die aktuellen Raumvergabebestimmungen der UHH 1 Siehe Drs. 21/11589, Senatsantwort. Drucksache 21/13964 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 (https://www.fid.uni-hamburg.de/bestimmungen-vergabe-raeume.pdf). Eine Statistik über angelehnte Anträge wird nicht geführt.