BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/13979 21. Wahlperiode 14.08.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Prof. Dr. Jörn Kruse (AfD) vom 07.08.18 und Antwort des Senats Betr.: Mahnmal zum Gedenken der Toten durch die Operation Gomorrha In einer Stellungnahme zum Thema Denkmalschutz sagt Dr. Carsten Brosda 1, Senator für Kultur und Medien: „Erhalt und Nutzung des baukulturellen Erbes unserer Stadt ist uns ein Anliegen (…) Dabei geht es auch um die Wertschätzung ihres zentralen Beitrags zum Schutz der Hamburger Denkmallandschaft . (…).“ Diese Aussage verwundert leicht, wenn man im „Hamburger Abendblatt“2 lesen muss, wie es um das Denkmal für die Opfer der Operation Gomorrha in Rothenburgsort bestellt ist. „Das Unkraut wächst kniehoch, Dornen überwuchern die Treppenstufen im Carl Stamm Park; unter den Bänken liegen Kippen und Schnapsflaschen, Schmierereien machen die Tafel unlesbar.“ Mindestens 35.000 Menschen wurden getötet und über 125.000 verletzt. Die Operation Gomorrha gilt bis die dahin schwerste Operation der Luftkriegsgeschichte. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Denkmäler im Sinne des Hamburgischen Denkmalschutzgesetzes sind Baudenkmäler , Ensembles, Gartendenkmäler, Bodendenkmäler oder bewegliche Denkmäler, deren Erhaltung wegen ihrer geschichtlichen, künstlerischen oder wissenschaftlichen Bedeutung oder zur Bewahrung charakteristischer Einheiten des Stadtbildes im öffentlichen Interesse liegt. Diese Denkmäler stellen das sogenannte baukulturelle Erbe der Stadt Hamburg dar. Hierauf bezog sich auch der für die Kultur zuständige Senator in seinem Zitat vom 12. Juli 2018. Davon zu unterscheiden sind Orte und Objekte im öffentlichen Raum, die als Gedenkstätten oder Erinnerungszeichen eigens zu diesem Zweck errichtet wurden: um auf historische Ereignisse hinzuweisen und einen Bezugspunkt zum öffentlichen Gedenken herzustellen. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie viele Mahnmale zum Gedenken der Toten durch die Operation Gomorrha in Hamburg gibt es? Bitte nach Namen, Baujahr und Standort aufschlüsseln. 2. Wann wurden die in Frage 1. erfragten Bauwerke das letzte Mal von der zuständigen Behörde kontrolliert? 3. Die Fachämter der Bezirksämter „Management des öffentlichen Raums“ sind zuständig für die Pflege der Denk- und Mahnmale. Wie viele der 1 https://www.hamburg.de/pressearchiv-fhh/11311500/denkmalzuwendungen-quartal-2-2018/. 2 https://www.abendblatt.de/hamburg/gomorrha-serie/article214873635/Verschuettet-undverdraengt -Hamburgs-uebertuenchte-Wunden.html. Drucksache 21/13979 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 seitens der Stadt Hamburg bewilligten finanziellen Mittel wurden explizit für die Sanierung und Instandhaltung der Mahnmale zum Gedenken der Toten durch die Operation Gomorrha eingesetzt? Bitte wie in Frage 1. aufschlüsseln. Auf den Friedhöfen der Hamburger Friedhöfe –AöR– (HF) befinden sich neben zahlreichen Kriegsgräberanlagen auch die zentralen städtischen Mahnmale für die Opfer nationalsozialistischer Verfolgung (gegenüber dem Ohlsdorfer Krematorium) und für die Opfer des Bombenkrieges (Ohlsdorfer Friedhof, Planquadrat Bo 66, Baujahre 1948 bis 1952). Die Friedhofsverwaltung der HF prüft den Zustand der Denk- und Mahnmale einmal jährlich nach der Frostperiode. Die Prüfungen erfolgen gemeinsam mit den Standsicherheitsprüfungen von Grabstätten. Die HF erhält von der Bundesverwaltung für alle Anlagen insgesamt Mittel in Höhe von 10.000 Euro pro Jahr. Eine Differenzierung nach Denkmälern erfolgt nicht. Die Mittel werden für Instandhaltung, Versicherung und Reparaturen aufgewendet. In den Bezirken befinden sich mit dem Denkmal im Carl-Stamm-Park (Baujahr 2003), dem Mahnmal für die Opfer des Bombenkrieges auf der Fußgängerinsel Hamburger Straße/Oberaltenallee (Baujahr 1985) und mit der Gedenkplatte für die Opfer des Bombenangriffs im Juli 1943 am Heinrich-Groene-Stieg in Hammerbrook (Baujahr 1993) weitere drei Mahnmale zum angefragten historischen Hintergrund. Im Zuge der regelmäßigen Begehungen werden die Mahnmale kontrolliert, bei Schäden umgehend Reparaturen, Reinigungen et cetera veranlasst. Die Pflege von Denk- und Mahnmalen auf öffentlichem Grund wird bei bezirklicher Zuständigkeit aus der Rahmenzuweisung Grün finanziert. Der Mitteleinsatz wird nicht statistisch aufbereitet, eine Zuordnung zu einzelnen Objekten erfolgt nicht. Aufgrund der Vielzahl an geschätzt mehreren Hundert Maßnahmen, die aus der Rahmenzuweisung Grün finanziert werden, kann in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit auch keine nachträgliche mahnmalbezogene Aufschlüsselung erfolgen. Das Mahnmal St. Nikolai am Hopfenmarkt wurde 2013 um eine neue Dokumentationsstätte ergänzt. Dieses vom Förderkreis Mahnmal St. Nikolai getragene Museum erfreut sich eines großen öffentlichen Interesses; in den letzten zwölf Monaten bis Juli 2018 zählte es über 130.000 Besucherinnen und Besucher. Die Ausstellung wurde durch einen privaten Sponsor ermöglicht; die Baukosten von 1,2 Millionen Euro wurden von der Stadt getragen. Von 2011 bis 2018 erfolgte zudem die denkmalgerechte Sanierung des Turms der Kirchenruine. Mehr als 14 Millionen Euro wurden in die Sanierung des Mahnmals investiert, finanziert je zur Hälfte vom Bund und der Stadt Hamburg. Auch dies dokumentiert den sehr hohen Stellenwert, den der Senat der Erinnerung an die Zerstörung der Stadt im Bombenkrieg beimisst. Die für den Denkmalschutz zuständige Behörde hat darüber hinaus Kenntnis von einem Mahnmal für die Opfer des Nationalsozialismus und des Bombenkrieges auf dem Friedhof der Dreifaltigkeitskirche in Hamm. Soweit Denkmale auf privatem Eigentum stehen, sind die Eigentümer zur Pflege und Unterhaltung verpflichtet, Daten liegen dazu nicht vor. Im Übrigen siehe Drs. 20/1719, 20/3706 und 21/13977.