BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/13985 21. Wahlperiode 14.08.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Prof. Dr. Jörn Kruse (AfD) vom 07.08.18 und Antwort des Senats Betr.: Staatliche Förderung islamischer Organisationen während des Ramadan In Drs. 21/13612 gibt der Senat einen Überblick über verschiedene Migrantenorganisationen , die in den Jahren 2016, 2017 und 2018 staatliche Förderungen erhalten haben. Unter den Empfängern befinden sich zahlreiche islamische Organisationen, darunter neben kleineren Vereinen auch die SCHURA, bei welcher es sich um einen der drei Trägerverbände handelt, die zu den offiziellen Partnern des Senats gehören. Zwischen 2016 und 2018 hat sich die Hansestadt Hamburg in insgesamt acht Fällen an der Ausrichtung des Ramadan beteiligt. Zu den Begünstigten, die im Gesamtzeitraum insgesamt 30.000 Euro erhalten haben, zählen das Institut für konstruktive Konfliktaustragung und Mediation e.V., IKM e.V., Nooralhuda Gemeinschaft Hamburg , SCHURA Hamburg e.V., Nouralhuda1 sowie der Islamische Bund e.V. Das Geld stammt gleichermaßen aus Ländermitteln sowie aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Das Wissen um die wichtigsten Feiertage christlicher und anderer Religionen trägt zu wechselseitigem Respekt und zur Stärkung des Zusammenhalt der in Hamburg lebenden Menschen bei, unabhängig von ihrer eigenen Religion und Weltanschauung. Vor diesem Hintergrund ist auf Anregung des Integrationsbeirates der 20. Legislaturperiode in Kooperation mit dem Interreligiösen Forum Hamburg und der Akademie der Weltreligionen ein interreligiöser Feiertagskalender entstanden, der über die wichtigsten Feiertage der in Hamburg vertretenen Religionen informiert, siehe hierzu https://www.hamburg.de/interreligioeser-kalender/3912660/erfahrungen-teilen/. In diesem Sinne werden der Fastenmonat Ramadan und das tägliche Fastenbrechen von den in Hamburg vertretenen islamischen Gemeinden und Religionsgemeinschaften auch als Zeichen des interreligiösen Dialogs verstanden und genutzt. Dies gilt gleichermaßen für Einladungen der Religionsgemeinschaften wie für öffentlich begangene Veranstaltungen, wie den „Hamburger Ramadan Pavillon“, der in diesem Jahr zum sechsten Mal durchgeführt worden ist. Diese mehrtägige Veranstaltung mit einem vielfältigem Bühnen- und Rahmenprogramm hat das Ziel, allen Hamburgerinnen und Hamburger einen Einblick in islamisches Leben und islamische Kultur zu geben und so dazu beizutragen, Vorurteile abzubauen. Der Ramadan Pavillon wird in erster Linie ehrenamtlich ausgerichtet, von Sponsoren gefördert sowie aus Mitteln der Partnerschaft für Demokratie St. Georg/ 1 Die unterschiedlichen Schreibweisen finden sich in Drs. 21/13612. Offenbar handelt es sich hierbei um zwei verschiedene Organisationen. Drucksache 21/13985 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Hamm/Borgfelde (Bundesprogramm „Demokratie leben!“) und des Sonderfonds der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte finanziert. Siehe: https://www.demokratie-leben.de/praxis/videos-der-programmpartner/dasprojekt -hamburger-ramadan-pavillon.html. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Warum beteiligt sich die Hansestadt Hamburg an der Ausrichtung des Ramadan? Siehe Vorbemerkung und Antwort zu 7. 2. Das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ dient in erster Linie der Diskriminierungsprävention . Was hat die Ausrichtung des Ramadan mit diesem Ansinnen zu tun? Das Bundesprogramm „Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit“ will mit seinen verschiedenen Fördermodulen unter anderem „ziviles Engagement und demokratisches Verhalten auf der kommunalen, regionalen und überregionalen Ebene fördern. Vereine, Projekte und Initiativen werden unterstützt, die sich der Förderung von Demokratie und Vielfalt widmen und insbesondere gegen Rechtsextremismus und Phänomene gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit wie zum Beispiel Rassismus und Antisemitismus arbeiten. Dazu gehören unter anderem die „Stärkung der Selbstorganisation und -hilfe im Themenfeld unter verstärktem Einbezug unter anderem von Migrantenselbstorganisationen und muslimischen Gemeinden sowie die „Entwicklung einer Kultur der Unterstützung und Wertschätzung ehrenamtlichen Engagements in allen Themenfeldern des Programms, insbesondere zum Abbau von Ressentiments und zur Prävention vor Gewalt, Hetze und Feindseligkeiten gegenüber Zuwanderinnen und Zuwanderern“. Siehe hierzu Förderleitlinie zur „Bundesweiten Förderung lokaler Partnerschaften für Demokratie“ https://www.demokratie-leben.de/fileadmin/content/PDF-DOC-XLS/ Leitlinien/180720_Foerderleitlinie_A_2018_final_barrierefrei.pdf. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 3. Um was für Organisationen handelt es sich bei den folgenden Vereinen? Worin besteht deren Arbeit und welche Ziele verfolgen sie? a) Institut für Konfliktaustragung und Mediation b) IKM c) Nooralhuda Gemeinschaft Hamburg d) Nouralhuda e) Islamischer Bund Es handelt sich um folgende Organisationen: Institut für konstruktive Konfliktaustragung und Mediation e.V. (IKM): Träger der Erwachsenen und Jugendbildung; Weiterbildung, Trainings, Stadtteil-, Schul- und Teamentwicklung. Förderung der demokratischen Kultur durch Konfliktvermittlung, weitere Informationen siehe unter http://www.ikm-hamburg.de/das-ikm; Nouralhuda = Nooralhuda: Nooralhuda Gemeinschaft Hamburg e.V., irakische Gemeinde; Seelsorge, Unterrichtung und Unterstützung von Kindern und Jugendlichen in der Integration und Bildung; Beratung von Flüchtlingen und Deutschkurse. Förderung der Integration von Flüchtlingen; Islamischer Bund e.V., Muhajirin Gemeinde (arabische Gemeinde): Seelsorge, Bildungs- und Integrationsarbeit. Förderung des interreligiösen Dialogs. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/13985 3 4. Warum haben die Begünstigten jeweils nur innerhalb eines Jahres Fördergelder empfangen? In Drs. 21/13612 werden entsprechend der Fragestellung die Projektförderungen für den Zeitraum 2016 bis 2018 aufgelistet. Die Träger haben ihre Anträge für den jeweils genannten Zuwendungszeitraum gestellt. 5. Wo haben die Begünstigten den Ramadan jeweils ausgerichtet? 6. Wie viele Personen waren an den Feierlichkeiten beteiligt? IKM und Islamischer Bund e.V.: St. Georg, täglich circa 400 – 500 Personen (Ramadan-Pavillon) SCHURA Hamburg e.V.: St. Georg, Borgfelde, circa 850 Personen Nouralhuda Gemeinschaft Hamburg e.V.: Billbrookdeich, circa 200 – 250 Personen 7. Warum sind die oben genannten Vereine finanziell begünstigt worden? Welche Kriterien haben für ihre Wahl eine Rolle gespielt? Die Nouralhuda Gemeinschaft Hamburg e.V. und der Islamischer Bund e.V. haben entsprechende Anträge an die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte gestellt, die diese befürwortet hat. SCHURA Hamburg e.V. hat einen Antrag an das Bezirksamt Hamburg-Mitte gestellt; der Antrag wurde bewilligt, da ein finanzieller Mehrbedarf durch die Einladung und Versorgung geflüchteter Menschen dargelegt wurde. IKM ist aufgrund entsprechender fachlicher Expertise als Koordinierungs- und Fachstelle für die lokalen Partnerschaften für Demokratie in Hamburg-Mitte Zuwendungsempfänger des Bezirksamtes und führt mit weiteren Kooperationspartnern Projekte im Rahmen der oben genannten Förderrichtlinie durch. 8. Mussten die begünstigten Vereine nachweisen, wofür sie die erhaltenen Fördergelder verwendet haben? Falls ja, wie sahen solche Nachweise aus? Falls nein, warum nicht? Ja. Die Zuwendungsempfänger legen den vorgeschriebenen Verwendungsnachweis vor. 9. Die SCHURA hat 2018 insgesamt 5.000 Euro zur Ausrichtung des Ramadan erhalten. Ist dem Senat bekannt, welchen der ihr angehörenden Moscheevereinen das Geld zugutekam und wo diese die Feierlichkeiten zum Ramadan ausgerichtet haben? In 2018 hat SCHURA Hamburg e.V. keine Förderung für diesen Zweck erhalten. Im Übrigen siehe Antwort zu 7. 10. Wie viele Feiern von Hamburger Vereinen mit christlicher Ausrichtung sind im Zeitraum von 2016 bis 2018 durch Bundes- beziehungsweise Landesmittel gefördert worden? Anträge auf Förderung nach den Förderrichtlinien des Bundesprogramms Demokratie leben! und den Förderrichtlinien beziehungsweise Förderverfahren des Landes stehen allen Trägern offen. Im Rahmen des interreligiösen Dialogs beteiligen sich auch christliche Gemeinden an Veranstaltungen wie dem Hamburger Ramadan Pavillon. Im Jahr 2017 hat der Senat die Feierlichkeiten des Reformationsjubiläums durch die Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland mit der Ausrichtung eines Reformationskonzerts der Hamburger Symphoniker in der Hauptkirche St. Katharinen unterstützt. Drucksache 21/13985 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 11. Wie viel Geld der Gesamtsumme von 30.000 Euro stammt aus Produktgruppen der Landesmittel? In der genannten Fördersumme für die Jahre 2016 – 2018 sind 14.000 Euro aus dem Förderfonds des Bezirksamtes Hamburg-Mitte zur Verfügung gestellt worden (Sondermittel der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte).