BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/1399 21. Wahlperiode 01.09.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Thilo Kleibauer (CDU) vom 25.08.15 und Antwort des Senats Betr.: Warum schafft es die Stadt nicht, in Bergstedt ein Pavillondorf für Flüchtlinge fertigzustellen? Am Volksdorfer Grenzweg in Bergstedt wird ein Pavillondorf mit rund 170 Plätzen für die öffentliche Unterbringung errichtet. Die Pläne wurden von Sozialbehörde und f & w fördern und wohnen AöR bereits im zweiten Halbjahr 2013 vor Ort vorgestellt, die zunächst auf fünf Jahre befristete Baugenehmigung liegt seit Langem vor. Auch ein von vielen Menschen und Einrichtungen aus dem Stadtteil unterstützter Freundeskreis wurde bereits vor über einem Jahr gegründet. Zunächst sollte die Einrichtung am Volksdorfer Grenzweg bis Ende 2014 fertiggestellt werden. Im November 2014 hat sich der Sozialsenator bei einer Veranstaltung vor Ort zuversichtlich gezeigt, dass das Pavillondorf im 2. Quartal 2015 bezogen werden kann. Zuletzt wurde dann die Fertigstellung für September 2015 in Aussicht gestellt, doch auch dieser Termin ist offensichtlich hinfällig. Nach einer regen Bautätigkeit auf dem Grundstück von März bis Juli scheint es jetzt auf der Baustelle kaum weiterzugehen, obwohl die Unterbringungsplätze dringend gebraucht werden. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wann genau soll das Pavillondorf am Volksdorfer Grenzweg fertiggestellt werden? Wann genau kann die Einrichtung bezogen werden? Nach dem derzeitigen Planungsstand wird von der Fertigstellung und der Inbetriebnahme der Einrichtung zum Ende des 4. Quartals 2015 ausgegangen. 2. Was sind im Einzelnen die Ursachen für die zeitlichen Verzögerungen bei diesem Bauprojekt? Seit wann sind diese Ursachen jeweils bekannt? 3. Welche Maßnahmen wurden zu jeweils welchem Zeitpunkt von welcher Stelle im Einzelnen ergriffen, um eine schnelle Fertigstellung des Pavillondorfs am Volksdorfer Grenzweg zu erreichen? Für die Herstellung von langfristig nutzbaren Einrichtungen der öffentlichen Unterbringung mit Pavillons gehen die zuständige Behörde und der Bauträger erfahrungsgemäß von einer Planungs- und Vorbereitungszeit von mindestens zwölf Monaten aus. Im Einzelfall kann die Planung und der Aufbau durch unterschiedliche Faktoren, wie zum Beispiel durch Auflagen im Baubescheid, Herstellung des Untergrundes et cetera , verzögert werden. Darüber hinaus können auch weitere unvorhersehbare Ereignisse Baumaßnahmen verzögern. Am Volksdorfer Grenzweg wurden entsprechend der Planung Pavillons mit einer anerkannten Typengenehmigung bestellt und verwendet . Im Juli 2015 wurde von der für den Ausbau der Pavillons verantwortlichen Baufirma eine Bedenkenanzeige bezüglich des Brandschutzkonzeptes aufgegeben. Diese Drucksache 21/1399 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Entwicklung war aufgrund der vorliegenden Typengenehmigung nicht absehbar. Der Bauträger f & w fördern und wohnen AöR (f & w) hat daraufhin die laufenden Arbeiten an den betroffenen Ausbaugewerken zunächst bis zur Klärung der Sachlage eingestellt . Die Arbeiten an den übrigen Gewerken werden weitergeführt. f & w fördern und wohnen AöR (f & w) hat rechtliche Schritte gegenüber dem Verursacher des entstandenen Schadens eingeleitet. Seit Bekanntwerden der Bedenkenanzeige entwickelt f & w mit unabhängigen Fachplanern , Brandschutzsachverständigen sowie mit der zuständigen Fachbehörde gemeinsam ein Lösungskonzept, um die Brandschutzproblematik schnellstmöglich zu beheben. Die Maßnahmen werden direkt in den Fertigstellungsprozess aufgenommen . Von einer zeitnah umzusetzenden Lösung kann ausgegangen werden. 4. Kommt es bei der Errichtung anderer Folgeeinrichtungen für die öffentliche Unterbringung zu ähnlichen zeitlichen Verzögerungen? Wenn ja, an welcher Stelle und in welchem zeitlichen Umfang? Die Bedenken bezüglich der Brandschutzkonzeption gelten für alle derzeit in Bau befindlichen Pavillondörfer, welche über die gleiche Bautypengenehmigung wie der Standort Volksdorfer Grenzweg verfügen. Aktuell ist daher davon auszugehen, dass die vollständige Inbetriebnahme der Standorte für öffentlich-rechtliche Unterbringung am Jugendpark Langenhorn, Am Radeland, Grunewaldstraße, Sieverstücken II, Cuxhavener Straße und am Björnsonweg nicht zu den jeweils geplanten Realisierungszeitpunkten möglich ist. Eine Teilbelegung wird jeweils angestrebt.