BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/13999 21. Wahlperiode 14.08.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Thering (CDU) vom 08.08.18 und Antwort des Senats Betr.: Barrieren für den Kulturgenuss – Wie behindertenfreundlich sind die Bedingungen im Parkhaus der Elbphilharmonie? Am 11. Januar 2017 wurde die Elbphilharmonie im Herzen Hamburgs eröffnet . Seit jenem Tag besuchen mehrere Tausend Gäste täglich die Konzerte und anderen Veranstaltungen in Hamburgs neuem Wahrzeichen. Neben dem 2.100 Plätze umfassenden Großen Saal ziehen auch das ebenfalls dort eingezogene Hotel mit insgesamt 244 Zimmern sowie die für die Öffentlichkeit zugängliche Plaza viele weitere Gäste und Besucher an. Nur eineinhalb Jahre nach ihrer Eröffnung kann die „Elphi“ daher mit Fug und Recht als Erfolg gewertet werden. An der einen oder anderen Stellschraube kann aber weiter gedreht werden. So hatte die CDU bereits im Herbst 2016, noch vor der eigentlichen Eröffnung , mit Drs. 21/6691 Maßnahmen zur Verbesserung der An- und Abreise im Umfeld der Elbphilharmonie gefordert. Diese Initiative wurde bedauerlicherweise mit den Stimmen von SPD und GRÜNEN abgelehnt. Infolgedessen harren einige Verkehrsprobleme an und um die Elbphilharmonie weiterhin einer Lösung. Dazu zählt unter anderem die Parksituation für mobilitätseingeschränkte Personen. Diese klagen fortwährend über die viel zu geringe Stückzahl und die viel zu hohen Preise für Behindertenparkplätze im Parkhaus der Elbphilharmonie. Beides zusammen stelle für diesen Personenkreis eine erhebliche Hürde für einen vollumfänglichen Kulturgenuss dar. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die mit Pachtvertrag vom 1. März 2007 zwischen der Projekt-Realisierungsgesellschaft mbH ReGe Hamburg und den kommerziellen Vertragspartnern getroffenen vertraglichen Regelungen räumen der städtischen Seite leider keine Einflussmöglichkeiten auf die Preispolitik des Parkhausbetreibers ein. Die Defizite des vereinbarten Vertragswerkes sind im Bericht des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses „Elbphilharmonie“ (Drs. 20/11500) beschrieben. Der zuständigen Behörde und der Elbphilharmonie und Laeiszhalle Betriebsgesellschaft mbH (ELBG) liegen zur Preisgestaltung der Behindertenparkplätze durch den Parkhausbetreiber Nachfragen und Beschwerden im einstelligen Bereich vor. Der für den operativen Betrieb zuständige Parkhausbetreiber hat mitgeteilt, dass ihm bisher nur eine einzige Beschwerde vorläge . Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Hamburg Musik gGmbH und der ELBG wie folgt: 1. Trifft es zu, dass es im Elbphilharmonie-Parkhaus 23 Behindertenparkplätze gibt? Drucksache 21/13999 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Wenn ja, erachten der Senat beziehungsweise die zuständigen Behörden diese Anzahl an Behindertenparkplätzen dort als bedarfsgerecht? Wenn nein, was trifft dann zu? Ja, dies entspricht der Vorgabe aus dem Baugenehmigungsverfahren. Der Parkhausbetreiber hat auf Nachfrage mitgeteilt, dass diese Parkplätze seit Betriebsaufnahmen bisher zu keinem Zeitpunkt ausgelastet gewesen seien. 2. Trifft es zu, dass es für die Behindertenparkplätze im Elbphilharmonie- Parkhaus keine Ermäßigungen gibt und Behinderte dort zu den regulären , verhältnismäßig hohen Kosten (ab 5 Euro pro Stunde, bis 50 Euro pro Tag) parken müssen? Wenn ja, erachten der Senat beziehungsweise die zuständigen Behörden dieses Preisniveau für diesen Personenkreis als angemessen? Wenn nein, was trifft dann zu? Ja. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 3. Haben der Senat beziehungsweise die zuständigen Behörden in der laufenden Wahlperiode Gespräche mit a) Sozialverbänden, b) dem Betreiber, c) sonstigen Dritten über eine Verbesserung der Parkraumsituation für Behinderte im und um das Elbphilharmonie-Parkhaus geführt? Wenn ja, mit welchen Ergebnissen? Wenn nein, warum nicht? Die Gespräche werden von der zuständigen städtischen Gesellschaft, der Elbphilharmonie und der ELBG geführt. Die ELBG hat seit Fertigstellung der Elbphilharmonie eine Vielzahl von Themen mit der Senatskoordinatorin für die Gleichstellung behinderter Menschen erörtert (vergleiche hierzu Drs. 21/11200). Die Parkraumsituation war nicht Gegenstand dieses Austauschs . Der zuständige Geschäftsführer der ELBG hat zuletzt am 2. Juli 2018 der Geschäftsleitung des Parkhausbetreiber die Unzufriedenheit über die Preisgestaltung des Parkhauses und auch explizit der Behindertenparkplätze mitgeteilt. Der Parkhausbetreiber hat in diesem Zusammenhang deutlich gemacht, dass aus seiner Sicht kein Handlungsbedarf bestünde und darauf verwiesen, dass ihm aus seinen anderen Hamburger Parkhäusern bei vergleichbarer Preispolitik keinerlei Beschwerdelagen bekannt seien. Mit der für Verkehr zuständigen Behörde fanden im Rahmen der Erschließungsplanung zur Elbphilharmonie und der Evaluierung der ersten Betriebserfahrungen Gespräche statt. Gegenstand der Auswertung war auch die Frage, ob im unmittelbaren Umfeld der Elbphilharmonie zusätzliche Behindertenparkplätze ausgewiesen werden müssen. Aus Sicht der beteiligten Behörden besteht hierzu aktuell kein Handlungsbedarf . 4. Inwiefern streben der Senat beziehungsweise die zuständigen Behörden eine Verbesserung der Parkraumsituation für Behinderte im und um das Elbphilharmonie-Parkhaus an? Eine Einflussmöglichkeit der städtischen Seite auf die Preisgestaltung des privaten Betreibers ist vor Ablauf des Pachtvertrages nicht gegeben. In der Straße Am Kaiserkai bestehen drei Behindertenparkplätze im öffentlichen Verkehrsraum . Die für Inneres zuständige Behörde hat mitgeteilt, dass Anträge beziehungsweise Bedarfsanmeldungen für weitere Behindertenparkplätze im öffentlichen Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/13999 3 Verkehrsraum im erfragten Bereich bislang nicht an die für den Straßenverkehr zuständige Behörde herangetragen wurden; eine weitere Einrichtung von Behindertenparkplätzen ist seitens der örtlichen Straßenverkehrsbehörde derzeit nicht geplant. Die Notwendigkeit der Ausweisung weiterer Behindertenparkplätze im öffentlichen Raum besteht aus Sicht des Senates derzeit nicht.