BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/14 21. Wahlperiode 10.03.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg (FDP) vom 03.03.15 und Antwort des Senats Betr.: Impfpflicht Ich frage den Senat: 1. Bezüglich welcher Krankheiten gibt es eine Impfpflicht in Deutschland? In Deutschland besteht derzeit keine Impfpflicht. 2. Welche Ausnahmen von dieser Impfpflicht gibt es? 3. Wie wird diese Impfpflicht durchgesetzt? Entfällt. 4. Gibt es die Möglichkeit, den Besuch von Kitas und Schulen zu untersagen , wenn kein ausreichender Impfschutz besteht? Wenn nein: Was wird getan, um einen Schutz der anderen Kinder zu gewährleisten? Sollte in einer Kita oder einer Schule eine Infektionskrankheit auftreten, so kann das Gesundheitsamt auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes Betretungsverbote für Personen aussprechen, die nicht durch eine Impfung oder anders gegen die infrage kommende Erkrankung geschützt sind. Die Möglichkeit, Kindern, die über keinen ausreichenden Impfschutz verfügen, grundsätzlich den Besuch von Kitas zu verwehren , besteht nicht. Außerdem besteht in Deutschland eine Schulpflicht, auch für nicht geimpfte Kinder. Gemäß § 4 Hamburger Kinderbetreuungsgesetz (KibeG) ist bei Aufnahme in die Kindertageseinrichtung der Nachweis über eine altersentsprechend durchgeführte Gesundheitsvorsorge des Kindes durch Vorlage des Untersuchungsheftes für Kinder oder einer entsprechenden ärztlichen Bescheinigung zu erbringen. Die Erziehungsberechtigten haben dem Träger ferner nachzuweisen, dass das Kind seinem Alter und Gesundheitszustand entsprechend alle öffentlich empfohlenen Schutzimpfungen erhalten hat, oder zu erklären, dass sie ihre Zustimmung zu bestimmten Schutzimpfungen nicht erteilen. An diese Norm knüpft der „Landesrahmenvertrag Kinderbetreuung in Tageseinrichtungen “ in § 10 Absatz 3 und Absatz 6 an. Demnach sind die Kindertageseinrichtungen verpflichtet, vor Aufnahme eines Kindes Nachweise über die erforderliche Gesundheitsvorsorge gemäß § 4 KibeG von den Sorgeberechtigten abzufordern und dieses entsprechend zu dokumentieren. Kann der Nachweis der Vorsorgeuntersuchungen im Ausnahmefall nicht geführt werden, ist dies von der Einrichtungsleitung zu vermerken. Somit sind die Einrichtungen über den Impfstatus der betreuten Kinder informiert, sodass sie im Falle auftretender Infektionskrankheiten sachgerecht reagieren können. Drucksache 21/14 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Des Weiteren wirken sie in Einzelfällen daraufhin, dass die Familien Vorsorgeangebote nutzen beziehungsweise informieren entsprechend. 5. Bei welchen Impfungen sind Impfschäden nachgewiesen? Bitte Art der Impfschäden und deren Anteil an der Gesamtzahl der jeweiligen Impfung angeben. Die dafür zuständige Institution, das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) hat die Verdachtsmeldungen des Jahres 2012 zusammenfassend ausgewertet (siehe: Arzneimittel im Blick Ausgabe 1, März 2014). Bei einer Anzahl von mehreren Millionen Impfungen wurden 2.580 Fälle eines Verdachtes auf eine unerwünschte Reaktion gemeldet. 6. Gibt es bestimmte Bevölkerungsgruppen (Alter, Geschlecht, Einkommen , Bildungsstand, Migrationshintergrund et cetera), bei denen die Impfrate besonders niedrig ist? Auf Grundlage der schulärztlichen Dokumentation können die aktuellen Impfraten der Kinder anlässlich der Schuleingangsuntersuchungen berechnet werden. Informationen zum Bildungsstand und Einkommen der Eltern liegen nicht vor, innerhalb der Altersspanne der Kinder von fünf bis sechs Jahren sind Altersunterschiede obsolet. In Abhängigkeit vom Geschlecht bestehen keine Unterschiede in den Impfraten. Kinder ohne Migrationshintergrund weisen eher niedrigere Impfraten auf als Kinder mit Migrationshintergrund. Allerdings zeigt sich bei der kleinen Teilgruppe der zugewanderten Kinder, die nicht in Deutschland geboren wurden, eine vergleichsweise niedrigere Impfrate. Vergleichbare Daten für Erwachsene liegen der zuständigen Behörde nicht vor. 7. Was unternimmt der Senat, um die Impfrate zu erhöhen? Die zuständige Behörde hält eine Vielzahl von Maßnahmen vor, die darauf gerichtet sind, die Durchimpfungsraten in der Bevölkerung auf ein hohes Niveau zu führen und dort zu festigen. Dazu gehören unter anderem die Anordnung über öffentlich empfohlene Schutzimpfungen und über die Durchführung unentgeltlicher Schutzimpfungen sowie eine Vereinbarung mit den Kassen über die Erstattung der Sachkosten für Impfstoffe, die der Öffentliche Gesundheitsdienst durchführt, um insbesondere Impflücken bei Kindern und Jugendlichen zu schließen. Mit der bewährten Kampagne „Hamburg macht mit: Frisch geimpft durch den Winter“ werden insbesondere Senioren und andere vulnerable Personengruppen jährlich auf die Bedeutung der Influenza-Impfung hingewiesen. Die Fachämter Gesundheit der Bezirke bieten Impfsprechstunden an und das Institut für Hygiene und Umwelt hält ein aufsuchendes Impfangebot für Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 8 und 9 vor. Daneben betreibt die zuständige Behörde eine insbesondere auf Zielgruppen ausgerichtete Öffentlichkeitsarbeit. Mit der Broschüre „Schutzimpfungen in Hamburg“ zum Beispiel werden Eltern von Säuglingen , Kindern und Jugendlichen und Erwachsene in Deutsch und Englisch über die Standardimpfungen informiert. Das Merkblatt gegen die Masern existiert in neun verschiedenen Sprachen. Über die Bedeutung des Impfens informieren auch die Internetseiten der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz.