BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/1400 21. Wahlperiode 01.09.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Alexander Wolf, Dr. Ludwig Flocken, Dirk Nockemann, Dr. Bernd Baumann (AfD) vom 25.08.15 und Antwort des Senats Betr.: Extremismus bekämpft Hamburg nicht mit Extremisten (III) In der Beantwortung der Schriftlichen Kleinen Anfrage „Extremismus bekämpft Hamburg nicht mit Extremisten“ (Drs. 21/1223) erklärt der Hamburger Senat: „Der Senat unterstützt Initiativen und Aktionen, die sich im gesetzlichen Rahmen gegen Fremdenfeindlichkeiten und Rechtsextremismus engagieren. Die Unterstützung extremistischer Gruppierungen und Einzelpersonen lehnt er ab.“ Laut Drs. 21/1064 sowie Drs. 21/1223 wurde das Ohlsdorfer Friedensfest aus dem Landesprogramm zur Förderung demokratischer Kultur, Vorbeugung und Bekämpfung von Rechtsextremismus mit einem Betrag von 4.900 Euro gefördert. Beantragt wurden diese Mittel vom Verein „Psychosoziale Arbeit mit Verfolgten e.V.“, die mit der „Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA) e.V.“ zusammenarbeitet. Laut Auskunft des Hamburger Senats wird der VVN-BdA e.V. sowohl von dem Hamburger wie auch von anderen Verfassungsschutzbehörden beobachtet. Veranstalter dieses Ohlsdorfer „Friedensfestes“ sind unter anderem VVNBdA e.V., das Hamburger Bündnis gegen Rechts, das ebenfalls im Bericht 2014 des Verfassungsschutzes Erwähnung findet, das Bramfelder Bündnis gegen Rechts, der oben bereits erwähnte Verein „Psychosoziale Arbeit mit Verfolgten e.V.“ sowie die Willi-Bredel-Gesellschaft Geschichtswerkstatt e.V. Der gebürtige Hamburger und Kommunist Willi Bredel war ein führender Repräsentant des Unrechtsregimes in der „DDR“. So war Bredel unter anderem Mitglied in der „Gruppe Ulbricht“ und von 1954 bis 1964 Mitglied des Zentralkomitees der SED sowie Präsident der Deutschen Akademie der Künste, die sich unter seiner Leitung auf Beschluss des ZK der SED zur „sozialistischen Akademie“ entwickelte. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1.) Wird das „Bramfelder Bündnis gegen Rechts“ von der Hamburger Verfassungsschutzbehörde beobachtet? Wenn ja, seit wann beziehungsweise aus welchen Gründen? Arbeitet das „Bramfelder Bündnis gegen Rechts“ mit Organisationen zusammen, die vom Verfassungsschutz beobachtet werden beziehungsweise nehmen Personen Einfluss auf die Arbeit des Bramfelder Bündnisses gegen Drucksache 21/1400 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Rechts, die in anderen Organisationen tätig sind, die vom Verfassungsschutz beobachtet werden? Das „Bramfelder Bündnis gegen Rechts“ wird nicht vom Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) Hamburg beobachtet. Im Übrigen liegen dem Senat keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. 2.) Wird die Willi-Bredel-Gesellschaft Geschichtswerkstatt e.V. von der Hamburger Verfassungsschutzbehörde oder anderen Behörden anderer Bundesländer beziehungsweise auf Bundesebene beobachtet? Wenn ja, seit wann beziehungsweise aus welchen Gründen? Arbeitet die Willi-Bredel-Gesellschaft Geschichtswerkstatt e.V. mit Organisationen zusammen, die vom Verfassungsschutz in Hamburg oder in anderen Bundesländern beziehungsweise auf Bundesebene beobachtet werden beziehungsweise nehmen Personen Einfluss auf die Arbeit der WilliBredel -Gesellschaft Geschichtswerkstatt e.V., die in anderen Organisationen tätig sind, die vom Verfassungsschutz beobachtet werden? Der Willi-Bredel-Gesellschaft Geschichtswerkstatt e.V. ist kein Beobachtungsobjekt des LfV Hamburg oder einer anderen Verfassungsschutzbehörde. Nach Kenntnis der zuständigen Behörde arbeitet der Verein mit der DKP zusammen. 3.) Wird der Verein „Psychosoziale Arbeit mit Verfolgten e.V.“ von der Hamburger Verfassungsschutzbehörde oder anderen Behörden anderer Bundesländer beziehungsweise auf Bundesebene beobachtet? Wenn ja, seit wann beziehungsweise aus welchen Gründen? Arbeitet der Verein mit Organisationen zusammen, die vom Verfassungsschutz in Hamburg oder in anderen Bundesländern beziehungsweise auf Bundesebene beobachtet werden beziehungsweise nehmen Personen Einfluss auf die Arbeit des Vereins, die in anderen Organisationen tätig sind, die vom Verfassungsschutz beobachtet werden? Der Verein „Psychosoziale Arbeit mit Verfolgten e.V.“ ist kein Beobachtungsobjekt des LfV Hamburg oder einer anderen Verfassungsschutzbehörde. Im Übrigen liegen der zuständigen Behörde keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.