BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/14018 21. Wahlperiode 17.08.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Karl-Heinz Warnholz (CDU) vom 10.08.18 und Antwort des Senats Betr.: Weiterer Einsatz von Schulterkameras („Bodycams“) bei der Polizei Hamburg (II) Wie der Senat auf meine Schriftliche Kleine Anfrage vom 15. August 2017 (Drs. 21/10102) berichtet hat, hatte die Hamburger Polizei auch nach dem Pilotversuch Schulterkameras („Bodycams“) insbesondere im Bereich der Reeperbahn eingesetzt, um deeskalierend auf potenzielle Störer und unbeteiligte Dritte zu wirken und Straftaten aufzeichnen zu können. Nach dem Pilotversuch sollte ein Einsatzkonzept bis Ende 2017 erstellt sein, um den weiteren Einsatz der Bodycams zu planen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. In welchem Ausmaß (insbesondere wie viele Geräte, wie viele Einsätze, welche Einsatzgebiete) erfolgte nach dem Ende des Pilotversuchs zwischen August 2017 und August 2018 ein weiterer Einsatz der Bodycams bei der Hamburger Polizei? Die Polizei hat Körperkameras (sogenannte Bodycams) im erfragten Zeitraum im Bereich des Polizeikommissariats (PK) 15 und zusätzlich seit dem 7. Juni 2018 im Bereich des PK 14 eingesetzt. Am PK 15 erfolgte der Einsatz von Bodycams im Rahmen von Schwerpunkteinsätzen zur Bekämpfung der Gewaltkriminalität im Bereich des Vergnügungsviertels St. Pauli; darüber hinaus kamen Bodycams seit April 2018 regelhaft auch bei Einsätzen zur Bekämpfung der öffentlich wahrnehmbaren Betäubungsmittelkriminalität insbesondere im Bereich des Hafenrandes zum Einsatz. Insgesamt wurden bei 220 Einsatzanlässen Bodycams mitgeführt. Grundsätzlich wurde je Einsatz eine Bodycam mitgeführt, im Rahmen der zur Verfügung stehenden personellen Möglichkeiten gegebenenfalls eine zweite. Im erfragten Zeitraum wurden 30 Videosequenzen erstellt. Im Bereich PK 14 erfolgte der Einsatz von Bodycams im Rahmen der Schwerpunkteinsätze Binnenalster. Bodycams wurden bei sechs Einsätzen mitgeführt; bei je drei Einsätzen wurden eine Bodycam beziehungsweise zwei Bodycams mitgeführt. Es wurden sieben Videosequenzen erstellt. 2. In welchem Ausmaß (insbesondere wie viele Geräte, wie viele geplante Einsätze, welche Einsatzgebiete) ist der weitere Einsatz der Bodycams vorgesehen? Die Polizei hat das Thema „Mobile Videotechnik – Bodycam“ in die „Vorschrift für den täglichen Dienst“ (Polizeidienstvorschrift (PDV) 350) aufgenommen. Ein Einsatz von Bodycams ist gemäß PDV 350 im gesamten Stadtgebiet zum Beispiel bei Konzeptionseinsätzen wie Einsatzmaßnahmen in Sachen „gefährliche Orte“, Drucksache 21/14018 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Präsenzmaßnahmen zur Kriminalitätsbekämpfung (zum Beispiel Schwerpunkteinsätze zur Bekämpfung der Gewaltkriminalität), Großveranstaltungen oder Volksfesten sowie Kontrollmaßnahmen in der Verkehrsüberwachung möglich. Aktuell hält die Polizei neun Bodycams für Einsätze vor: fünf am PK 14 und vier am PK 15. Einsätze an anderen PK erfolgen nach bilateralen Absprachen zwischen den Dienststellen. 3. Wann wurde die Erstellung des Einsatzkonzepts abgeschlossen und wie ist der künftige Einsatz der Bodycams demnach im Detail vorgesehen? Aufgrund der Aufnahme des Themas in die PDV 350 war die Fertigung eines gesonderten Einsatzkonzeptes nicht erforderlich; im Übrigen siehe Antwort zu 2. 4. Welche Einsatzgebiete sollen zukünftig neben St. Pauli für den Einsatz von Schulterkameras in Betracht gezogen werden und warum jeweils? Siehe Antworten zu 1. und zu 2. 5. Wie viele Bodycams besitzt die Hamburger Polizei aktuell und welche weiteren Anschaffungen sind vorgesehen? 6. Wie haben sich die Beschaffungs- und Einsatzkosten der Bodycams entwickelt? Die Polizei verfügt aktuell über 16 Bodycams (neun an den PK sowie sieben bei IT und der Akademie für Test- und Schulungszwecke). Zu den im erfragten Zeitraum angeschafften Modellen siehe folgende Tabelle: Kamera Anzahl Anschaffung Gesamtkosten in Euro Taser Axon Body II 1 Januar 2018 534,18 NetCo 4 März 2018 6.791,70 Taser Axon Body II 3 Mai 2018 1.805,23 Im Übrigen siehe Drs. 21/10102. Weitere Kosten im Sinne der Fragestellung sind der Polizei nicht entstanden. Die Polizei prüft derzeit den durch die bisherige grundsätzliche und vorgesehene erweiterte Nutzung erhöhten Bedarf. Dabei wird die Anschaffung eines geeigneten Modells in ausreichender Anzahl angestrebt. 7. Welche neuen Erkenntnisse hat die zuständige Fachbehörde aus dem Einsatz der Bodycams in Hamburg sowie in anderen Bundesländern gewonnen? Zu den Erkenntnissen des Einsatzes von Bodycams siehe Drs. 21/8737. 8. In wie vielen Fällen welchen Delikts seit August 2017 hat der Einsatz der Bodycams strafrechtliche Ermittlungen und Verfolgungen in welcher Weise positiv beeinflusst? 9. In wie vielen Gerichtsverfahren zu welchen Delikten konnten die Videoaufnahmen als Beweismittel genutzt werden? Die Beantwortung der Frage ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Die Polizei hat für den erfragten Zeitraum 20 Vorgänge händisch als relevant im Sinne der Fragestellung ausgewertet. Ein Anspruch auf Vollständigkeit kann damit nicht gewährleistet werden. Die von der Polizei Hamburg ermittelten Aktenzeichen zu den 20 Verfahren müssten zunächst durch die Staatsanwaltschaft dortigen Vorgängen zugeordnet werden. Eine Beantwortung der Fragen allein anhand der im Vorgangsverwaltungs- und Vorgangsbearbeitungssystem der Staatsanwaltschaft (MESTA) gespeicherten Daten wäre dabei nicht ausreichend. Vielmehr müssten sämtliche in Rede stehenden Akten angefordert und im Hinblick auf den Verfahrensgang durchgesehen und ausgewertet werden. Dies betrifft zum einen eine Bewertung der Ermittlungen bis zum Abschluss des Verfahrens Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/14018 3 durch die Staatsanwaltschaft, zum anderen auch die Auswertung von Hauptverhandlungsprotokollen und Urteilen im Hinblick auf die im gerichtlichen Verfahren ausgeschöpften Beweismittel. Eine erschöpfende Beantwortung der Fragen ist bereits allein aufgrund des hiermit verbundenen Arbeitsaufwandes in dem geforderten zeitlichen Rahmen nicht möglich. Hinzu kommt, dass sich die 20 Vorgänge in diversen Geschäftsgängen befinden, sodass eine zeitnahe Beiziehung auch nicht zu erreichen wäre. 10. Inwieweit gab es zwischenzeitlich Beschwerden welcher Art von kontrollierten Personen oder unbeteiligten Dritten über den Einsatz der Bodycams? Beschwerden im Sinne der Fragestellung sind der Polizei nicht bekannt. 11. Inwiefern hat der Datenschutzbeauftragte zwischenzeitlich Bedenken, Hinweise oder Nachbesserungsbedarf hinsichtlich des weiteren Einsatzes der Bodycams bei der Polizei Hamburg? Siehe Drs. 21/10102.