BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/14019 21. Wahlperiode 17.08.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Heike Sudmann (DIE LINKE) vom 10.08.18 und Antwort des Senats Betr.: Senat trickst weiter: City-Hof-Beratungsmission (Advisory Mission) für UNESCO-Weltkulturerbe mit eingeschränkter Beratung(szeit) Aufgrund der vielfältigen Proteste von NGOs wie zum Beispiel dem Denkmalrat , dem Denkmalverein und der City-Hof-Initiative sowie mehrerer Bürgerschaftsfraktionen gegen den geplanten Abriss des City-Hofs und der damit einhergehenden Gefährdung des Welterbe-Status des Kontorhausviertels wird es nun zu einer sogenannten Beratungsmission mit dem UNESCO- Welterbezentrum kommen. Anfang August, also mitten in den Parlamentsferien, hat die Kulturbehörde Bürgerschaftsfraktionen neben Behördenvertretern/-innen, NGOs und dem beteiligten Bauunternehmen zur Beratung am 30.8.2018 eingeladen. Laut Einladung sind für den „Programmpunkt: „Anhörung von Akteuren und Initiativen mit anschließender Diskussion““ zwei Stunden vorgesehen. Der Termin im August geht auf zwei Terminvorschläge des Senats zurück (siehe Drs. 21/13825). Dieses Vorgehen erstaunt gelinde gesagt sehr, denn bis dahin wird der Senat der Bürgerschaft nicht die beschlossene Akteneinsicht ermöglicht haben. Anscheinend befürchtet der Senat, dass die Abgeordneten nach der Akteneinsicht Fragen – auch in der Beratungsmission – stellen könnten, die das Vorgehen des Senats in einem schlechten Licht erscheinen lassen. Dies vorausgeschickt frage ich den Senat: Beratungsmissionen (Advisory Missions) sind freiwillige Verfahren der Vertragsstaaten . Sie ermöglichen einen Austausch auf Fachebene mit UNESCO/ICOMOS International und die Erörterung von offenen Fragen bei Projekten in Welterbestätten. Diese Verfahren stellen eine übliche Option im Rahmen der Abstimmung mit der UNESCO dar, so laufen zum Beispiel in Deutschland derzeit drei Beratungsmissionen. Die Aufgabenstellung und der Ablauf werden in Abstimmung mit der UNESCO/ICOMOS International festgelegt. Ziel der anstehenden Beratungsmission ist die Klärung der Frage, inwieweit das City- Hof-Emsemble zum außergewöhnlichen universellen Wert der Hamburger Welterbestätte „Speicherstadt und Kontorhausviertel mit Chilehaus“ beiträgt und welchen Einfluss ein Abbruch des City-Hofes auf den außergewöhnlichen universellen Wert der Welterbestätte haben könnte. Hamburg hat dazu ein Heritage Impact Assessment (HIA) erstellt, das UNESCO/ICOMOS International im März 2018 übermittelt wurde. Die Advisory Mission wurde von der Stadt Hamburg im März 2018 UNESCO/ICOMOS International angeboten. Dieses Angebot hat UNESCO/ICOMOS International angenommen , die Zusage erreichte die zuständige Behörde am 13. Juli 2018. In Abstim- Drucksache 21/14019 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 mung mit Vertreterinnen und Vertretern von UNESCO/ICOMOS International und der Bundesregierung wurde der 30. August 2018 als Termin für die Durchführung der Advisory Mission festgelegt. Die mögliche Veränderung des innerhalb der Pufferzone gelegenen City-Hof-Areals im Rahmen einer eventuell mit Neubauten verbundenen städtebaulichen Neuordnung dieses Bereichs wurde bereits in den Nominierungsunterlagen, im dazugehörigen Managementplan und im Evaluierungsverfahren angesprochen. Schon vor der Eintragung in die Welterbeliste im Jahr 2015 und bis heute gibt es hierzu einen intensiven Austausch mit der UNESCO/ICOMOS International. In das Wettbewerbsverfahren war außerdem ein externer Welterbeexperte einbezogen. Die Abstimmungen zur Organisation der Advisory Mission sind noch nicht abgeschlossen , da alle Aspekte der Beratungsmission nur in Abstimmung mit der UNES- CO/ICOMOS International erfolgen können. Dies gilt auch für die Auswahl der Experten , die durch ICOMOS International festgelegt werden und der zuständigen Behörde bisher noch nicht mitgeteilt wurden. Aus den Rückmeldungen von ICOMOS International , die der zuständigen Behörde vorliegen, geht hervor, dass – neben der Fragestellung zum Beitrag des City-Hofs zur Funktion der Pufferzone – ein zentraler Inhalt auch die Funktion der Pufferzone selbst für die Stätte und das Neubauprojekt in Bezug auf den außergewöhnlichen universellen Wert der Welterbestätte sein werden. Um eine umfassende Information der ICOMOS International-Experten über alle Positionen und Argumente in der Stadt zu sichern, soll über die fachliche Beratung hinaus auch zivilgesellschaftlichen Organisationen, die sich bei der UNESCO und dem Auswärtigen Amt gemeldet haben, sowie weiteren unmittelbar betroffenen Akteuren am Nachmittag des 30. August 2018 die Möglichkeit gegeben werden, an der Beratungsmission teilzunehmen. Für die gesamte Beratung hat ICOMOS International einen Tag vorgesehen, für den genannten Austausch am Nachmittag sind derzeit zwei Stunden vorgesehen, die Abstimmungen mit ICOMOS International sind dazu noch nicht abgeschlossen . Nach der Beratungsmission wird UNESCO/ICOMOS International einen Bericht vorlegen , auf dessen Grundlage dann entschieden wird, ob, und gegebenenfalls welche weiteren Schritte notwendig sind. Teilnehmen werden von Hamburger Seite voraussichtlich Vertretungen des Senats, der zuständigen Behörden, des zuständigen Bezirksamts und der Liegenschaftsverwaltung . Darüber hinaus sind auch alle Fraktionen der Bürgerschaft, das Bauunternehmen AUG. PRIEN Bauunternehmung (GmbH & Co. KG) und verschiedene Interessenvertretungen (Denkmalrat, Denkmalverein, City-Hof e.V., IG Kontorhausviertel e.V., Personalrat des Bezirks Hamburg-Mitte) eingeladen, um zur Information der ICOMOS-Experten beizutragen. Auch hierzu steht die endgültige Abstimmung mit ICOMOS International noch aus. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. In dem Antrag auf Akteneinsicht (Drs. 21/13072) hat die Bürgerschaft zum Ausdruck gebracht, dass es um den Denkmalschutz des City-Hofs und eine mögliche Beeinträchtigung des Welterbe „Speicherstadt und Kontorhausviertel mit Chilehaus“ geht. a. Weshalb hat der Senat Termine für die Beratungsmission vorgeschlagen , die es den Bürgerschaftsabgeordneten nicht ermöglichen, Erkenntnisse und Fragen aus der Akteneinsicht in die Beratung einzubringen ? b. Stimmt der Senat mir zu, dass die Abgeordneten selbst entscheiden können und müssen, welche Erkenntnisse und Fragen aus der Akteneinsicht relevant für die Beratungsmission sind? Falls nein, weshalb nicht? Falls ja, wird der Senat dafür Sorge tragen, dass der Termin für die Beratungsmission verschoben wird, bis die Akteneinsicht und Auswertung durch die Abgeordneten stattgefunden hat? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/14019 3 Der Senat wird zu dem am 30. Mai 2018 beschlossenen Aktenvorlageersuchen der Bürgerschaft sämtliche bis zu diesem Zeitpunkt angelegten Akten zum Ensemble City- Hof vorlegen, soweit dem nicht rechtliche Gründe entgegenstehen. Die für die Beratungsmission relevanten Dokumente stehen der Öffentlichkeit zur Verfügung : das Nominierungsdossier, der Managementplan, die Evaluierung durch ICOMOS, die Entscheidung des Welterbe-Komitees zur Eintragung der Stätte, das Heritage Impact Assessment (HIA) sowie weitere relevante Dokumente zum Welterbe Speicherstadt/Kontorhausviertel und seinem außergewöhnlichen universellen Wert sind auf den Webseite der Behörde für Kultur und Medien unter www.hamburg.de/ welterbe/ sowie unter www.welterbe.hamburg und https://whc.unesco.org/ sowie im Transparenzportal bereits zugänglich. Soweit zur Vorbereitung auf die Teilnahme an der Advisory Mission weitere Unterlagen erforderlich sein sollten, wird die zuständige Behörde diese im Rahmen des Versands der Tagesordnung zur Verfügung stellen. 2. Besteht aus Sicht des Senats ein Zeitdruck zum Abschluss der Beratungsmission zu einem bestimmten Termin? Falls ja, welcher Termin muss bis wann und aus welchen Gründen erreicht werden? Siehe Drs. 21/2904. 3. In dem Einladungsschreiben an die Fraktion DIE LINKE heißt es: „Neben Vertretungen des Senats, der zuständigen Behörden, des zuständigen Bezirksamts und der Liegenschaftsverwaltung sollen auch Vertreterinnen und Vertreter der Bürgerschaft, von Interessenvertretungen aus den Bereichen Denkmalschutz sowie die Vertretung des beteiligten Bauunternehmens die Möglichkeit erhalten, ihre Argumente in Bezug auf die oben angeführte Aufgabenstellung der ICOMOS Beratungsmission darzulegen ." Die Fraktion habe bitte Verständnis dafür, dass "aufgrund der Anzahl der unterschiedlichen Institutionen die Teilnahme auf jeweils eine /n Vertreterin/Vertreter der Institutionen“ begrenzt werden müsse. a. Wird die Teilnahme der Vertretungen des Senats, der zuständigen Behörden, des zuständigen Bezirksamts und der Liegenschaftsverwaltung ebenfalls auf jeweils eine Person begrenzt? Falls nein, weshalb nicht? b. Wie viele Vertreter/-innen des Senats, der BSW, BKM, Finanzbehörde , Liegenschaft, des Bezirksamts und anderer Behörden/öffentlicher Institutionen werden an dem zweistündigen Termin teilnehmen ? Bitte einzeln die jeweilige Anzahl und die Behörde beziehungsweise den Bereich angeben. c. Welche Interessenvertretungen und gegebenenfalls anderen Institutionen werden zum 30. August eingeladen? Bitte einzeln die Institution und die jeweilige maximala Zahl von Teilnehmenden angeben. d. Der Senat steht im Gegensatz zu den Vertreterinnen und Vertretern der Bürgerschaft und der Interessenvertretungen des Denkmalschutzes seit Längerem in einem engen Austausch mit der UNESCO und ICOMOS. Weshalb sollen die unter 3.a. genannten Vertretungen in dem engen Zeitraum von nur zwei Stunden ebenfalls die Möglichkeit erhalten, ihre Argumente darzulegen? Siehe Vorbemerkung und Antwort zu 1. a. und b. Die Teilnehmerzahl und die Zeitvorgaben der auf Wunsch von UNESCO/ICOMOS International nur eintägigen Advisory Mission beruhen auf den organisatorischen Erfordernissen zur Durchführung des fachlichen Austauschs mit UNESCO/ICOMOS International. Im Übrigen sind die Planungen noch nicht abgeschlossen. e. Wer ist mit dem beteiligten Bauunternehmen gemeint? f. Weshalb soll das beteiligte Bauunternehmen teilnehmen? Drucksache 21/14019 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Im Rahmen der Beratungsmission soll auch der mögliche Neubau erörtert werden. Das Bauunternehmen AUG. PRIEN wurde als Bauherr eingeladen. g. Wird es eine unabhängige Moderation dieses „Programmpunktes“ geben? Falls nein, weshalb nicht? Ja. 4. Hat der Senat die Schreiben der Bürgerschaftsfraktionen und der Interessenvertretungen an das Welterbezentrum und ICOMOS zur Kenntnis bekommen? Falls ja, wie wird der Senat dafür sorgen, dass seine Schreiben/ Stellungnahmen an das Welterbezentrum und ICOMOS und die Antworten des Welterbezentrum und ICOMOS hierauf, insbesondere zum HIA, den Bürgerschaftsfraktionen und den Interessenvertretungen rechtzeitig zur Vorbereitung zur Kenntnis gegeben werden? Falls nein, weshalb hat der Senat nicht bei der Fraktion DIE LINKE um die Weitergabe ihrer Stellungnahme gebeten? Die UNESCO/ICOMOS International hat der zuständigen Behörde beispielhaft zwei Schreiben zur Kenntnisnahme übersandt. Diese Schreiben und Stellungnahmen werden durch die zuständige Behörde nicht verteilt, da es jeder geladenen Institution freisteht , die eigene Position im Rahmen der Anhörung zu artikulieren. Im Übrigen siehe Antwort zu 1. a. und b. 5. Wird es eine Ortsbegehung mit den Teilnehmern/-innen der UNESCO beziehungsweise von ICOMOS geben? Falls ja, weshalb wurden bisher die Vertreter/-innen der Bürgerschaft und der Interessenvertretungen hierzu nicht eingeladen? Falls nein, weshalb gibt es keine Ortsbegehung? Eine Ortsbegehung mit der UNESCO/ICOMOS-International-Vertretung ist ein fester und üblicher Programmpunkt einer Advisory Mission. Die Begleitung wird in Absprache mit UNESCO/ICOMOS International festgelegt. Der Termin dient dazu, die Experten von ICOMOS International mit dem Welterbe und seinen räumlichen Beziehungen in Vorbereitung auf den späteren fachlichen Austausch vertraut zu machen.