BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/14020 21. Wahlperiode 21.08.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Alexander Wolf (AfD) vom 13.08.18 und Antwort des Senats Betr.: Kategorisierung der Straftaten in der PMK zum Thema „Antisemitismus “ (II) Antisemitische Angriffe von Muslimen auf Juden häufen sich in letzter Zeit und sind mittlerweile auch in der öffentlichen Wahrnehmung angekommen. In Berlin wurde ein Kippa-tragender Israeli am Prenzlauer Berg von dem Geflüchteten syrisch-palästinensischer Herkunft Knaan Al S. bedroht, mit einem Gürtel angegriffen und verletzt.1 Im Juni bedrohten drei Araber einen Juden am Berliner-Bahnhof Zoo und drohten ihm damit, ihn auf brutalste Weise umzubringen.2 Häufig kommt es auch zum Zeigen des Hitlergrußes, wie etwa am 9. Juni 2018 auf der alljährlich stattfinden „Al-Quds Demo“ in Berlin.3 Diese Aufzählung ließe sich noch erweitern um jüdische Schüler, die von ihren muslimischen Mitschülern von der Schule gemobbt wurden. Derartige Tatbestände werden jedoch nicht in der Statistik für Politisch motivierte Kriminalität – (PMK) abgebildet. Die PMK-Antisemitismus gliedert sich in die Kategorien „PMK-rechts“, „PMK-links“, „PMK-sonstige“ und „PMK- Ausländer“, wobei letztere seit Januar 2017 noch in die Unterkategorien „PMK-ausländische Ideologie“ und „PMK-ausländische Religion“ differenziert wurde. Die Zahl antisemitischer Angriffe wird nicht selten fälschlicherweise der rechts motivierten politischen Kriminalität zugeordnet. Darauf weist auch der Bericht des unabhängigen Expertenkreises Antisemitismus hin: „Fremdenfeindliche und antisemitische Straftaten werden grundsätzlich immer dann dem Phänomenbereich PMK-Rechts zugeordnet, wenn keine weiteren Spezifika erkennbar sind (z. B. nur der Schriftzug »Juden raus«) und zu denen keine Tatverdächtigen bekannt geworden sind. Damit entsteht möglicherweise ein nach rechts verzerrtes Bild über die Tatmotivation und den Täterkreis.“4 Die in der Antwort zur Drs. 21/13537 enthaltenen Informationen bieten Bedarf zur genaueren Nachfrage. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat hat zu den erfragten Sachverhalten zuletzt mit Drs. 21/13537 geantwortet. 1 https://www.bild.de/regional/berlin/antisemitismus/anklage-gegen-berliner-antisemit- 55739650.bild.html. 2 https://www.bild.de/regional/berlin/antisemitismus/wegen-israelischer-musik-geschlagen- 55892780.bild.html. 3 https://jfda.de/blog/2018/06/14/auswertung-al-quds-marsch-2018/, Abbildung 9. 4 http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/119/1811970.pdf, Seite 34. Drucksache 21/14020 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Die vom Fragesteller eingangs angeführten Taten sind entgegen seiner Darstellung in der Statistik problemlos abzubilden und werden bei entsprechenden Ermittlungsergebnissen auch entsprechend erfasst, siehe Drs. 21/13537 sowie Antwort zu 1. Anders als vom Fragesteller dargestellt und wie bereits in Drs. 21/13537 erklärt, ist die Kategorie „Politisch motivierte Ausländerkriminalität“ seit 1. Januar 2017 entfallen und wurde durch die Kategorien „PMK ausländische Ideologie“ und „PMK – religiöse Ideologie “ ersetzt. Ob die „Zahl antisemitischer Angriffe … nicht selten fälschlicherweise der rechts motivierten politischen Kriminalität zugeordnet“ wird, ist Gegenstand laufender Untersuchungen und damit zum Fragezeitpunkt keineswegs – wie vom Fragesteller unterstellt – in „nicht seltenen“ Fällen bereits erwiesen. Auch der von dem Fragesteller zitierte Expertenkreis Antisemitismus hat diese Darstellung keineswegs bestätigt, sondern – wie vom Fragesteller selbst zitiert – ausdrücklich als Möglichkeit dargestellt. Die bereits in Drs. 21/13537 genannte laufende Untersuchung des Bundeskriminalamts (BKA) dient der Beantwortung dieser insofern offenen Fragen. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie viele antisemitische Straftaten sind in Hamburg 2015, 2016, 2017 und 2018 in der PMK gemeldet worden? Bitte nach den Kategorien „rechts“, „links“, „sonstige“ und „Ausländer“ mit den Unterkategorien PMK-ausländische Ideologie und PMK-ausländische Religion aufschlüsseln . a. Wie viele davon wurden als „PMK-links“ erfasst? b. Wie viele davon wurden als „rechts“ erfasst? c. Wie viele davon wurden als „PMK-sonstige“ erfasst? d. Wie viele davon wurden als „PMK-Ausländer“ erfasst? e. Wie viele von „PMK-Ausländer“ wurden den Unterkategorien „PMKausländische Ideologie“ und „PMK-ausländische Religion“ zugeordnet ? Ergänzend zu der Antwort des Senats auf die entsprechende Frage in Drs. 21/13537 (Stand 25. Juni 2018) werden nachfolgend die Angaben für das Jahr 2018 aktualisiert (Stand 14. August 2018). Die Angaben sind, wie zuvor in Drs. 21/15537, vorläufig. Zu den möglichen Veränderungen gehören geänderte Zuordnungen innerhalb des Erfassungssystems in der Folge fortschreitender Ermittlungen. Im Übrigen siehe Drs. 21/13537. antisemitische Straftaten 2018* gesamt 35 davon PMK-links- 1 davon PMK-rechts- 17 davon PMK-sonstige/nicht zuzuordnen- 17 davon PMAK entfällt davon PMK-ausländische Ideologie- - davon PMK-religiöse Ideologie- - * Stichtag: 14. August 2018 2. Wie viele Tatverdächtige wurden wegen antisemitischer Straftaten festgenommen ? Bitte wie in Frage 1. aufschlüsseln. Die erfragten Daten werden statistisch nicht erfasst. Für die Beantwortung wäre eine Durchsicht sämtlicher Hand- und Ermittlungsakten des erfragten Zeitraums an den für die einschlägigen Delikte zuständigen Dienststellen des Landeskriminalamtes, Abteilung Staatsschutz (LKA 7) erforderlich. Die Auswertung mehrerer Tausend Vorgänge ist in der für eine Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/14020 3 Die nachfolgende Tabelle weist die die bei der Justiz als Ermittlungsverfahren mit ermittelten Tatverdächtigen registrierten Verfahren (JS-Verfahren) für den erfragten Zeitraum nach Phänomenbereichen aus; die Angaben erlauben keinen Rückschluss auf die Zahl der ermittelten Tatverdächtigen. JS-Verfahren 2015 2016 2017 2018* gesamt 7 16 25 5 davon PMK-links- - - - - davon PMK-rechts- 6 15 23 4 davon PMK-sonstige/nicht zuzuordnen- - 1 1 davon PMAK 1 - entfällt davon PMK-ausländische Ideologie- entfällt - - davon PMK-religiöse Ideologie- entfällt 2 - * Stichtag: 14. August 2018 3. Wie viele Ermittlungsverfahren wurden wegen antisemitischer Straftaten in Hamburg eingeleitet? Bitte wie in Frage 1. aufschlüsseln. Siehe Antwort zu 1. sowie Drs. 21/13537. 4. Wie oft sind die Ermittlungen eingestellt worden? Bitte wie in Frage 1. aufschlüsseln. Auf Grundlage der mitgeteilten Aktenzeichen und einer anhand des Vorgangsverwaltungs - und Vorgangsbearbeitungssystems MESTA durchgeführten Einzelabfrage der entsprechenden Verfahrensausgänge ergibt sich folgende Anzahl von Verfahren, die gemäß § 170 Absatz 2 StPO eingestellt wurden. Alle Angaben stehen unter dem Vorbehalt der vollständigen und richtigen Erfassung in MESTA. Einstellungen 2015 2016 2017 2018* gesamt 24 27 30 23 davon PMK-links- - - - - davon PMK-rechts- 20 26 28 8 davon PMK-sonstige/nicht zuzuordnen- 2 1 - 15 davon PMAK 2 - entfällt davon PMK-ausländische Ideologie- entfällt - - davon PMK-religiöse Ideologie- entfällt 2 - * Stichtag14. August 2018 5. Der Senat schreibt, dass „das Bundeskriminalamt (BKA) im Rahmen einer Sonderauswertung derzeit rd. 1500 antisemitische Straftaten aus 2017“ neu überprüft, um eine Verzerrung der Statistik auszuschließen. Sind die 44 Fälle aus Hamburg für 2017 bereits neu ausgewertet worden ? Falls ja, hat sich eine Veränderung der Statistik ergeben? Ein gegenüber Drs. 21/13537 veränderter Verfahrens- beziehungsweise Sachstand ist den Sicherheitsbehörden nicht bekannt. Im Übrigen teilen Bundesbehörden auf entsprechende Anfragen in ständiger Praxis mit, dass ihre Tätigkeit außerhalb des Kontrollrechts der Hamburgischen Bürgerschaft liege.