BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/14031 21. Wahlperiode 21.08.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Heike Sudmann (DIE LINKE) vom 13.08.18 und Antwort des Senats Betr.: Gleisbelegungszeiten der Züge am geplanten Fern- und Regionalbahnhof Diebsteich Im neuen Bahnhof Diebsteich sollen viele Züge enden beziehungsweise beginnen. Dort endende Züge müssen aufgrund der gegenüber dem jetzigen Fern- und Regionalbahnhof Altona reduzierten Gleiszahl nach ihrer Ankunft die Bahnsteiggleise räumen und dort abfahrende Züge müssen rechtzeitig vorher an den Bahnsteigen bereitgestellt werden. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen auf der Grundlage von Auskünften der Deutschen Bahn AG wie folgt: 1. Mit welcher Gleisbelegungszeit wird bei in Diebsteich endenden Zügen gerechnet? 2. Mit welcher Gleisbelegungszeit wird bei in Diebsteich beginnenden Zügen gerechnet? Unter der Annahme, dass das im heutigen Bahnhof Altona bestehende Betriebsprogramm im SPFV und SPNV mit den dort verkehrenden ICE-, EC/IC-, RE- und RB- Linien weiterhin Bestand hat, wären am neuen Bahnhof Hamburg-Altona in den Spitzenzeiten pro Stunde circa 24 Zugfahrten an sechs Bahnsteiggleisen abzufertigen, das heißt pro Zugfahrt stünden rechnerisch Zeitfenster von je 15 Minuten (für Ein- und Ausfahrt, Bereitstellungs- oder Standzeiten am Gleis) zur Verfügung. Die Dauer der Gleisbelegungen im neu zu errichtenden Bahnhof Hamburg-Altona am Standort Diebsteich mit beginnenden beziehungsweise endenden Zügen ist abhängig von Trassenanmeldungen sowie detaillierten Betriebskonzepten und Fahrplänen der Eisenbahnverkehrsunternehmen des Schienenpersonenfernverkehrs (SPFV) beziehungsweise des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV). Da Trassenanmeldungen für den Zeitraum ab Inbetriebnahme des zum Standort Diebsteich verlegten Bahnhofs Hamburg-Altona zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorliegen, sind konkrete Aussagen derzeit nicht möglich. Im Übrigen wird zu den mit der Verlegung des Bahnhofs Hamburg-Altona verfolgten Zielen der Vorhabenträgerin DB Netz AG sowie zu der konkreten Dimensionierung der Gleisanlagen auf den Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahn-Bundesamtes vom 29. Dezember 2017 verwiesen.