BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/14034 21. Wahlperiode 21.08.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Arno Münster (SPD) vom 13.08.18 und Antwort des Senats Betr.: Zustand der Köhlbrandtreppe – Besteht Handlungsbedarf? Die Köhlbrandtreppe ist eine beliebte Verbindung für Fußgänger auf dem Weg zwischen der Palmaille und der Großen Elbstraße. Die imposante, zum Hafen führende Treppe mit Kopfbau wurde 1887 eingeweiht und ist inzwischen als Baudenkmal eingestuft. Früher nutzten Tausende Hafenarbeiter diese Treppe, um von ihren Altonaer Wohnquartieren in Altona und Ottensen zum Holzhafen zu gelangen. Praktisch unverwüstlich und stabil erscheint das rot geklinkerte Gemäuer, das so manchen Sturm und manche Flut überlebte – aber wie bei jedem Bauwerk fallen hier auch Wartungs- und Sanierungsarbeiten an. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1.) Wie wird der Zustand der Köhlbrandtreppe von den zuständigen Stellen beurteilt? Bei Arbeiten im unmittelbaren Umfeld wurde auch die Köhlbrandtreppe begutachtet. Es zeigten sich flächendeckende Auswaschungen sowie Setzungen der Stufen, die die Verkehrssicherheit beeinträchtigen können. 2.) Welche Stellen sind für diese Treppenanlage zuständig – und wenn unterschiedliche, welche für welche Abschnitte beziehungsweise Bereiche ? Das Bezirksamt Altona ist für die Köhlbrandtreppe als Wegeaufsichtsbehörde und Träger der Wegebaulast zuständig. 3.) Wann haben zuletzt welche Sanierungs- oder Instandsetzungsmaßnahmen an dieser Anlage stattgefunden? Die letzte denkmalgerechte Sanierung erfolgte in den 1970er-Jahren. Kleinere Instandhaltungsarbeiten wurden in den letzten Jahren regelmäßig durchgeführt, um vorhandene Schadstellen auszubessern und die Verkehrssicherheit aufrechtzuerhalten . 4.) Sind Sanierungs- oder Instandsetzungsmaßnahmen an dieser Treppe geplant? Wenn ja, welche sind dies im Einzelnen? Für welchen Zeitraum sind diese mit welchen Haushaltsmitteln geplant? Bitte ausführen. Die Schäden an der Köhlbrandtreppe sind hauptsächlich auf Feuchtigkeit zurückzuführen . Es ist eine denkmalgerechte Sanierung des gesamten Ensembles geplant, die unter anderem das schadlose Abführen von Oberflächenwasser sowie die Instandsetzung des Frontmauerwerks und der Treppenstufen umfasst. Bisher sieht die Ausfüh- Drucksache 21/14034 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 rungsunterlage Bau gemäß § 54 LHO (AU-Bau) Kosten in Höhe von rund 1 Million Euro vor. Die Maßnahme wurde Anfang des Jahres 2018 beschränkt ausgeschrieben. Von den aufgeforderten Baufirmen hat keine ein Angebot abgegeben. Daraufhin wurde die Baufertigstellungsfrist auf Ende des Jahres 2019 verlängert und die Maßnahme erneut, diesmal öffentlich ausgeschrieben. Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen . 5.) Ist geplant, die vorhandenen Graffiti-Verunreinigungen zu entfernen? Ja, die Graffiti-Verunreinigungen sollen im Zuge der denkmalgerechten Sanierung entfernt werden. 6.) Inwieweit beeinflusst die Ausweisung als Baudenkmal etwaige Wartungs - und Sanierungsarbeiten? Bitte ausführen. Ein entsprechender Denkmalpflegeplan wurde erarbeitet sowie die denkmalrechtliche Genehmigung für die Sanierung erteilt.