BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/14040 21. Wahlperiode 21.08.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Alexander Wolf (AfD) 14.08.18 und Antwort des Senats Betr.: Gratis-Wohnen für Ausländer mit Asylhintergrund am Standort Duvenacker (Stand 06/2018) Das städtische Unternehmen „f & w fördern und wohnen AöR“ gibt in seiner Beschreibung für die „Unterkünfte mit der Perspektive Wohnen“ vor: „Die neuen Unterkünfte mit der Perspektive Wohnen (UPW) sind Flüchtlingsunterkünfte , die im Standard des „sozialen Wohnungsbaus“ errichtet werden. Sie geben ausschließlich geflüchteten Menschen mit Bleibeperspektive ein Zuhause auf Zeit – bis eine Mietwohnung gefunden ist. Die UPW sollen den Geflüchteten eine Unterbringung in einer sozialverträglichen Wohnform und schnelle Integration ermöglichen. f & w hilft, wechselseitige Beziehungen zwischen den neuen und benachbarten Quartieren zu entwickeln. Geflüchtete und alteingesessene Menschen sollen hier miteinander in Kontakt treten.“1 Die folgenden Fragen beziehen sich ausschließlich auf den Standort Duvenacker. Ich frage den Senat: Die öffentlich-rechtliche Unterbringung ist nicht kostenfrei: wer sie in Anspruch nimmt, hat eine Gebühr zu entrichten, siehe: https://www.hamburg.de/contentblob/10014362/ 69c2ad89fa7264a9c82354823432bff5/data/gebuehrenordnung-oeffentlichveranlasste -unterbringungen.pdf. Ist eine Person mittellos, übernehmen die zuständigen Leistungsträger die Gebühr bis auf Weiteres. Mit dem Standort Duvenacker werden Plätze der öffentlich-rechtlichen Unterbringung (örU) bereitgestellt, die dringend erforderlich sind, um Obdachlosigkeit zu vermeiden. Es handelt sich um Personen, die nach dem Asylgesetz (AsylG) beziehungsweise Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (SOG) einen Anspruch auf Unterbringung haben, siehe Drs. 21/4569. Auch in den letzten sechs Monaten kamen durchschnittlich knapp 700 Personen monatlich nach Hamburg, von denen jeweils knapp 250 Personen in örU unterzubringen waren. Im Unterschied zur Unterbringung in Containern oder Modulhäusern mit begrenzter Nutzbarkeit wurde am Standort Duvenacker im Rahmen des Programms Perspektive Wohnen eine Unterkunft im Standard des sozialen Wohnungsbaus errichtet, die mittelfristig als Wohnraum allen wohnberechtigten Hamburgerinnen und Hamburgern zur Verfügung steht. Für die derzeit untergebrachten Bewohnerinnen und Bewohner gilt der Standard der öffentlichen Unterbringung. Das heißt, sie sind zum Teil mit fremden Personen in 1 https://www.foerdernundwohnen.de/wohnen/einrichtungen-fuer-wohnungslose-menschen-undzuwanderer /unterkuenfte-perspektive-wohnen.html (abgerufen am 13.07.2018). Drucksache 21/14040 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Zweibettzimmern untergebracht und leben nicht in abgeschlossenem eigens eingerichtetem Wohnraum mit entsprechender Privatsphäre. Es wird bei der Beantwortung der nachfolgenden Fragen nicht zwischen Personen mit „Asyl- beziehungsweise Flüchtlingshintergrund“ und „anderen Personen“ unterschieden , sondern auf den berechtigen Personenkreis gemäß oben genannter Definition insgesamt abgestellt. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf Grundlage von Auskünften von f & w fördern und wohnen AöR wie folgt: Belegung, demografische Fakten 1. Wie viele der Wohnungen sind derzeit von Ausländern mit Asyl- beziehungsweise Flüchtlingshintergrund und wie viele der Wohnungen von anderen Personen/Personengruppen bewohnt? Es sind insgesamt 97 Wohnungen belegt. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 2. Wie viele Ausländer mit Asyl- beziehungsweise Flüchtlingshintergrund und wie viele andere Personen wohnen derzeit in der Anlage? Siehe Drs. 21/13796. 3. Welche Asyl- und Aufenthaltsstatus haben die Ausländer mit Asylbeziehungsweise Flüchtlingshintergrund, die derzeit in der Anlage wohnen ? Bitte aufschlüsseln wie in Drs. 21/12634 (Frage 10.). Der Aufenthaltsstatus der im ausländerbehördlichen Fachverfahren unter der Anschrift der Einrichtung im Sinne der Fragestellung erfassten Personen ist der folgenden Übersicht mit Stand 16. August 2018 zu entnehmen: Aufenthaltsstatus Personen Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen (§§ 22 ff. Aufenthaltsgesetz (AufenthG)) 280 Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug (§§ 27 ff. AufenthG) 46 Aufenthaltsgestattung (§ 55 Asylgesetz) 38 Duldung (§ 60a AufenthG) 15 Sonstige 3 Differenzen zwischen der hier genannten Anzahl der Personen und derjenigen zur Belegung können sich daraus ergeben, dass die jeweiligen Informationen aus unterschiedlichen Datenbeständen ausgewertet werden müssen. 4. Aus welchen Herkunftsländern stammen die Ausländer mit Asyl- beziehungsweise Flüchtlingshintergrund, die derzeit in der Anlage wohnen? Die Staatsangehörigkeiten der im ausländerbehördlichen Fachverfahren unter der Anschrift der Einrichtung im Sinne der Fragestellung erfassten Personen sind der folgenden Übersicht mit Stand 16. August 2018 zu entnehmen: Staatsangehörigkeit Anzahl Personen Afghanistan 149 Syrien 107 Eritrea 38 Irak 15 Iran 12 Sonstige asiatische Staaten 11 Russische Föderation 10 ungeklärt 9 Georgien 7 Somalia 6 Montenegro 5 Albanien 4 Armenien 4 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/14040 3 Staatsangehörigkeit Anzahl Personen Kosovo 3 Libanon 1 Serbien 1 Differenzen zwischen der hier genannten Anzahl der Personen und derjenigen zur Belegung können sich daraus ergeben, dass die jeweiligen Informationen aus unterschiedlichen Datenbeständen ausgewertet werden müssen. 5. Welches Geschlechterverhältnis weisen die Ausländer mit Asyl- beziehungsweise Flüchtlingshintergrund auf, die derzeit in der Anlage wohnen ? Der Anteil männlicher Bewohner liegt bei 52,5 Prozent, der Anteil weiblicher Bewohnerinnen bei 47,5 Prozent. 6. Wie verteilen sich die Familienstände der Ausländer mit Asyl- beziehungsweise Flüchtlingshintergrund, die derzeit in der Anlage wohnen? Der Familienstand der im ausländerbehördlichen Fachverfahren unter der Anschrift der Einrichtung im Sinne der Fragestellung erfassten Personen ist der folgenden Übersicht mit Stand 16. August 2018 zu entnehmen: Familienstand Personen ledig 201 verheiratet 166 geschieden 2 verwitwet 4 unbekannt 9 Differenzen zwischen der hier genannten Anzahl der Personen und derjenigen zur Belegung können sich daraus ergeben, dass die jeweiligen Informationen aus unterschiedlichen Datenbeständen ausgewertet werden müssen. Abschiebungen 7. Wie viele ausreisepflichtige Ausländer mit Asyl- beziehungsweise Flüchtlingshintergrund (einschließlich aller Duldungssachverhalte nach Aufenth G) wohnen derzeit in der Anlage? 8. Wie viele dieser Personen aus welchem Herkunftsland werden aus welchem Grund geduldet? Bitte aufschlüsseln wie in Drs. 21/13466. Inhaber einer Duldung sind nach den Definitionen des AufenthG ausreisepflichtig (§ 60a Absatz 3 in Verbindung mit § 58 AufenthG). Die Duldungsgründe sowie die Staatsangehörigkeit der Betroffenen sind der folgenden Übersicht zu entnehmen, im Übrigen siehe Antwort zu 3. Duldungsgrund Personen Staatsangehörigkeit kein Reisedokument 7 asiatische Staatsangehörigkeit, Georgien, Libanon Sonstige Duldungsgründe 8 Armenien, Russische Föderation, Kosovo, Afganistan 9. Wie viele der a) Ausreispflichtigen ohne Duldung, b) Ausreisepflichtigen mit Duldung kommen aus sicheren Herkunftsstaaten? Bitte nach Staaten aufschlüsseln . Zwei Personen, die im Besitz einer Duldung sind, stammen aus dem Kosovo. Auszüge Drucksache 21/14040 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 10. Wie viele Ausländer mit Asyl- beziehungsweise Flüchtlingshintergrund sind seit der Belegung der Anlage gemäß den Vorgaben aus den Bürgerverträgen wieder aus der Anlage ausgezogen? 11. Wie hoch beläuft sich derzeit der prozentuale Anteil der Auszüge an der Gesamtzahl der Asyl- beziehungsweise Flüchtlingshintergrund seit Erstbezug der Anlage? 12. Wie Viele Ausländer mit Asyl- beziehungsweise Flüchtlingshintergrund sind seit der letzten Anfrage ausgezogen und wie viele Mietbegehrende des regulären Wohnungsmarktes sind in die freigewordenen Wohnungen eingezogen? 13. Bei wie vielen der in die frei gewordenen Wohnungen eingezogenen (Frage 12.) handelt es sich um deutsche Staatsbürger? Seit Belegungsbeginn sind 18 Personen unabhängig von den Vorgaben des Bürgervertrages aus der Unterkunft ausgezogen. Bezogen auf das Belegungssoll von 380 Plätzen beläuft sich die Auszugsquote mithin auf 4,7 Prozent. Der Standort Duvenacker wird vertragsgemäß aus Gründen des dringenden Unterbringungsbedarfs derzeit ausschließlich für die öffentlich-rechtliche Unterbringung genutzt. Darüber hinaus siehe Vorbemerkung. Mietkosten 14. Wie hoch belaufen sich derzeit die monatlichen Mietkosten für die gesamte Anlage? 15. Wie hoch ist derzeit der monatliche Anteil an den Mietkosten durch die öffentliche Hand (einschließlich Freie und Hansestadt Hamburg und Bund)? 16. Wie viele der Ausländer mit Asyl- beziehungsweise Flüchtlingshintergrund entrichten derzeit eine Gebühr gemäß Gebührenordnung für öffentlich veranlasste Unterbringungen (HmbGVBl 2017, S. 393)? 17. Wie hoch ist derzeit der Anteil der Gebühren gemäß HmbGVBl 2017 an den monatlichen Gesamtkosten für die Miete für folgende Personengruppen : a) Ausländer mit Asyl- beziehungsweise Flüchtlingshintergrund, b) andere Bewohner der Anlage? Die monatlichen Mietkosten von 41.752,00 Euro trägt f & w als Mieter. Die zu entrichtenden Gebühren dienen anteilig zur Deckung der gesamten Betriebskosten des Standortes, das heißt auch der Ausstattung oder der Betreuung und können insoweit nicht als Kostendeckung für die Miete ermittelt werden. Im Übrigen siehe Drs. 21/11547, Drs. 21/12758 und Vorbemerkung. Qualifikation, Arbeitsstatus 18. Welche beruflichen oder akademischen Qualifikationen weisen die Ausländer mit Asyl- beziehungsweise Flüchtlingshintergrund auf, die derzeit in der Anlage wohnen? 19. Wie viele der Ausländer mit Asyl- beziehungsweise Flüchtlingshintergrund , die in der Anlage derzeit wohnen, gehen aktuell einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nach? Siehe Drs. 21/12634 und Drs. 21/11447. Darüber hinaus liegt eine Gesamtauswertung vor, siehe Drs. 21/13275. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/14040 5 20. Wie viele der Ausländer mit Asyl- beziehungsweise Flüchtlingshintergrund , die in der Anlage derzeit wohnen, waren oder sind eingebunden in das Programm W.I.R – work and integration for refugees? 21. Wie viele der Ausländer mit Asyl- beziehungsweise Flüchtlingshintergrund , die derzeit in der Anlage wohnen, haben eine Ausbildung in Deutschland begonnen, diese aber wieder abgebrochen? Die Daten werden nicht gesondert statistisch erfasst. Zur Beantwortung müssten mehr als 1.400 Akten ausgewertet werden. Dies ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 22. Wie viele der Ausländer mit Asyl- beziehungsweise Flüchtlingshintergrund , die derzeit in der Anlage wohnen, haben ein Studium in Deutschland begonnen? 23. Wie viele der Ausländer mit Asyl- beziehungsweise Flüchtlingshintergrund , die derzeit in der Anlage wohnen, haben ein Studium in Deutschland begonnen, dieses aber inzwischen wieder abgebrochen? Dem Senat liegen keine Informationen im Sinne der Fragestellung vor. Renovierungen, Reparaturen, Neuanschaffungen 24. Auf welche Beträge belaufen sich die Renovierungs-, Reparatur- und Neuanschaffungskosten, die bislang in der Anlage angefallen sind? Bitte differenziert aufschlüsseln nach: a) Kosten für Renovierungsarbeiten, b) Kosten für Reparaturen (bitte hier zusätzlich Art und Anzahl der reparierten Geräte, Gebäudeteile benennen), c) Kosten für Neuanschaffungen (bitte hier zusätzlich Art und Anzahl der Neuanschaffungen benennen), d) sonstige Kosten für bauliche Maßnahmen seit Bezug der Anlage/ seit der letzten Anfrage. 25. Wer verursachte die in Frage 3. angefallenen Kosten? Bitte aufschlüsseln nach Bewohnern mit Asyl- beziehungsweise Flüchtlingshintergrund und anderen Personen. 26. Wer kam für die in Frage 3. angefallenen Kosten auf? Bitte für sämtliche Kostenarten wie in Frage 3. differenziert aufschlüsseln. Es sind keine Kosten angefallen. Im Übrigen: entfällt Gebäudereinigung/Hausordnung 27. Welche Regelungen sind in den Mietverträgen hinsichtlich der Reinigung der Treppen und Hausflure getroffen? a) Sind die Bewohner der Anlage dazu verpflichtet, die Reinigung durchzuführen oder sich daran zu beteiligen? Wenn nein: warum nicht? b) Wer übernimmt die Kosten für die Reinigung? 28. Welche Regelungen sind in den Mietverträgen hinsichtlich der Müllentsorgung getroffen? Die Bewohnerinnen und Bewohner sind gemäß Haus- und Benutzungsordnung dazu verpflichtet, die von ihnen genutzten Räumlichkeiten zu reinigen und den Müll getrennt zu entsorgen. Alle gemeinschaftlich genutzten Flächen sowie die Verwaltungsräume werden durch einen externen Dienstleister gereinigt. Die Kosten für den Dienstleister trägt f & w als Mieter. Drucksache 21/14040 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 29. Welche Verstöße gab es bisher hinsichtlich der ordnungsgemäßen Müllentsorgung und welche Maßnahmen wurden daraufhin getroffen? Beim Einzug werden Bewohnerinnen und Bewohner über die Mülltrennung informiert und erhalten mehrsprachige Flyer der Stadtreinigung. Einzelne Fehlbefüllungen treten auf. Das Unterkunftsmanagement vor Ort arbeitet eng mit der Stadtreinigung Hamburg zusammen und organisiert in regelmäßigen Abständen verpflichtende Müllschulungen für die Bewohnerinnen und Bewohner. 30. Welche Regelungen sind in den Mietverträgen hinsichtlich der Räumung der Fußwege/Bürgersteige im Winter getroffen? a) Sind die Bewohner der Anlage dazu verpflichtet, die Räumung durchzuführen oder sich daran zu beteiligen? Wenn nein: warum nicht? b) Wer übernimmt die Kosten für die Räumung? Die Bewohnerinnen und Bewohner sind nicht zur Durchführung der Räumung verpflichtet , da diese in die Zuständigkeit des Betreibers und Mieters fällt. Die Kosten für den Winterdienst durch eine externe Firma trägt f & w. Rundfunkgebühren, Internet 31. Werden für die Bewohner der Anlage die Rundfunkgebühren gezahlt? Wenn ja: a) Wer übernimmt/bezahlt die Rundfunkgebühren? b) Wie viel Rundfunkgebühren wurden bislang für die Bewohner seit Belegung der Anlage gezahlt? c) Auf welchen Betrag belaufen sich die monatlichen Kosten für die Rundfunkgebühren in der Anlage, die von der öffentlichen Hand übernommen werden? Siehe Drs. 21/608 und Drs. 21/2501. 32. Werden für die Bewohner der Anlage Internet-Gebühren bezahlt oder dürfen die Bewohner einen WLAN-Zugang der Anlage kostenfrei nutzen /haben sie einen Zugangscode? Siehe Drs. 21/12634. Straftaten, Polizeieinsätze 33. Wie viele der Ausländer mit Asyl- beziehungsweise Flüchtlingshintergrund , die derzeit in der Anlage wohnen, sind rechtskräftig verurteilte Straftäter? Im Vorgangsverwaltungs- und Vorgangsbearbeitungssystem MESTA der Staatsanwaltschaft werden lediglich im Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft Hamburg geführte Verfahren und deren Ausgang erfasst. Daten über Verurteilungen werden verfahrensbezogen über eine Auskunft des Bundeszentralregisters eingeholt und zur Akte genommen. In elektronischer Form stehen die vom Bundeszentralregister übermittelten Daten lediglich kurzzeitig zur Verfügung. Ein Abgleich von 351 Personendatensätzen zum Zwecke der Feststellung, ob hinsichtlich der genannten Personen aufgrund eines hier in der Vergangenheit geführten Verfahrens eine Auskunft des Bundeszentralregisters vorliegt, ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich . Im Übrigen siehe Drs. 21/12634. 34. Wie viele Polizeieinsätze gab es in der Anlage bisher und welche Straftaten /Ordnungswidrigkeiten wurden dabei erfasst? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/14040 7 Für die Polizei wird die Frage auf Grundlage des Hamburger Einsatzleitsystems (HELS) beantwortet. Auf die in der Drs. 21/2108 dargestellten Besonderheiten der Daten des HELS wird hingewiesen. Im Zeitraum 19. Dezember 2017 bis 14. August 2018 sind im HELS drei Polizeieinsätze registriert; bei keinem der Einsätze konnten Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten festgestellt werden. Rückkehrberatungen 35. Wie viele der Ausländer mit Asyl- beziehungsweise Flüchtlingshintergrund nehmen derzeit Angebote der Rückkehrberatungen in Anspruch? 36. Wie viele der Ausländer mit Asyl- beziehungsweise Flüchtlingshintergrund , die derzeit in der Anlage wohnen, haben überhaupt schon einmal ein Angebot der Rückkehrberatungen in Anspruch genommen? 37. Finden durch Mitarbeiter der entsprechenden Behörde oder des BAMF (regelmäßig) Rückkehrberatungsveranstaltungen in der Anlage statt? Das Einwohner-Zentralamt (EZA) führt Rückkehrberatungen im Ankunftszentrum, in der Ausländerbehörde und in Erstaufnahmeeinrichtungen durch. Mobile Rückkehrberatungen werden durch das EZA nur in Erstaufnahmeeinrichtungen durchgeführt. Das BAMF hat mitgeteilt, es sei grundsätzlich nicht verpflichtet, und auf freiwilliger Grundlage aufgrund der anhaltenden Arbeitsbelastung aktuell nicht in der Lage, Parlamentarische Anfragen aus Hamburg zu beantworten. Im Übrigen siehe Drs. 21/11447. Deutsch- und Integrationskurse 38. Wie viele der Ausländer mit Asyl- beziehungsweise Flüchtlingshintergrund haben an der Abschlussprüfung eines BAMF-Integrationskurses in Hamburg teilgenommen? Bitte wie folgt aufschlüsseln: a) Wie viele davon haben erstmals teilgenommen? b) Wie viele zum wiederholten Male? c) Wie viele haben einen BAMF-Integrationskurs abgebrochen? d) Wie viele haben das Sprachniveau B1 erworben? e) Wie viele A2 und niedriger? f) Gibt es auch Ausländer mit Asyl- beziehungsweise Flüchtlingshintergrund , die ein höheres Niveau als B1 erreicht haben? Dem Senat liegen keine Informationen im Sinne der Fragestellung vor. Standortbetreuung 39. Wie viele Mitarbeiter der Freien und Hansestadt Hamburg arbeiten derzeit am Standort? 40. Welche Aufgaben/Funktionen übernehmen die Mitarbeiter derzeit? Bitte umfassend erläutern. 41. Welche Kosten entstehen der öffentlichen Hand derzeit monatlich für die Anstellung der am Standort arbeitenden Mitarbeiter? Es arbeiten keine Beschäftigen der Freien und Hansestadt Hamburg am Standort. Die Zuständigkeit über den Betrieb von öffentlich-rechtlichen Unterkünften liegt bei f & w, siehe Drs. 21/8601 und Gesetz über die Anstalt öffentlichen Rechts f & w fördern und wohnen AöR. Im Übrigen: entfällt. Besuche Drucksache 21/14040 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 8 42. Welche Mandats- und/oder Funktionsträger dürfen die Anlage besichtigen ? Die Anlage kann von Mitgliedern des Senats, der Hamburgischen Bürgerschaft sowie der Bezirksversammlung Eimsbüttel besichtigt werden. 43. Welche formalen Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit Personen aus Frage 42. die Anlage besichtigen dürfen? Üblicherweise wird eine Anfrage über die Geschäftsbereichsleitung von f &w gestellt. 44. Wer übt das Hausrecht in der Anlage aus? Das Hausrecht wird von f & w ausgeübt.