BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/14041 21. Wahlperiode 21.08.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Alexander Wolf (AfD) vom 14.08.18 und Antwort des Senats Betr.: Politische Indoktrination mit Unterrichtsblättern der Bundeszentrale für politische Bildung an Hamburger Schulen Eltern haben uns darauf hingewiesen, dass an Hamburger Schulen das Themenblatt „Rechtspopulismus – Herausforderung für die Demokratie?“ von der Bundeszentrale für politische Bildung (Themenblätter im Unterricht/ Nummer 114) im Unterricht eingesetzt wird. Das Themenblatt enthält eine didaktische Einleitung zum Thema „(Rechts-)Populismus“ sowie jeweils einen Klassensatz Arbeitsblätter zu den Themen „Rechtspopulismus – Was ist das?“ und „Herausgeforderte Demokratie? Ein Fallbeispiel“.1 Obwohl die Autoren des Themenblattes, Rico Behrens und Stefan Breuer – zwei Vertreter der linksliberalen Politikwissenschaft –, bereits in der Einleitung auf den Beutelsbacher Konsens als „Ankerpunkt für die Auseinandersetzung “ im Umgang mit „Rechtspopulismus im Unterricht“ verweisen, besteht ihr didaktischer Kommentar durchgängig aus einseitigen, pauschalen und grob vereinfachenden Zuschreibungen und Unterstellungen gegenüber dem vermeintlichen Konzept eines „Rechtspopulismus“ sowie jener von den Autoren als „rechtspopulistisch“ eingeordneten Akteure und Parteien in Deutschland und Europa. Die Autoren stellen beispielsweise die pauschale These auf, dass „Populismus wichtige Voraussetzungen moderner Demokratien“ missachte und rechtspopulistische Akteure „statt realer Problembearbeitung nationalstaatliche und globale Prozesse stark simplifizieren und durch Angst- und Feindbildkonstruktionen ein Klima der Ausgrenzung“ fördern würden. Rechtspopulistische Bewegungen und Parteien seien „meist nicht verfassungswidrig“, sie würden jedoch „durch ihr Wirken und ihre antipluralistische Position“, Grundsätze „demokratischen Zusammenlebens“ aushöhlen.2 Die gesamte Darlegung zielt unverkennbar auf Delegitimierung und Abwertung des sogenannten (Rechts-)Populismus und der von den Autoren in diesem Zusammenhang als „rechtspopulistisch“ bezeichneten Akteure und Parteien , gleichwohl es sich bei den benannten Parteien um verfassungskonforme , demokratisch gewählte Regierungs- oder führende Oppositionsparteien aus diversen europäischen Ländern handelt. Mit keinem Wort wird im didaktischen Kommentar die von den Autoren dargelegte Konzeptbeschreibung hinterfragt oder ihr eine kontroverse politikwis- 1 http://www.bpb.de/shop/lernen/themenblaetter/253945/rechtspopulismus-herausforderungfuer -die-demokratie (abgerufen am 23.07.2018). 2 Ebenda. Drucksache 21/14041 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 senschaftliche Position gegenübergestellt. Das entspricht weder dem aktuellen Stand der politikwissenschaftlichen Forschung noch den Grundsätzen des Beutelsbacher Konsenses. Der Politikwissenschaftler und Demokratieforscher Prof. Dr. Oliver Marchart vertritt den Standpunkt, dass mit dem „Schlagwort Populismus oft politische Alternativen denunziert“ würden. In einem Interview sagt er: „Es herrscht in der Forschung inzwischen weitgehend Einigkeit darüber, dass Populismus keine bestimmte Ideologie ist oder bestimmte Inhalte vertritt. Während sich etwa der Sozialismus für soziale Gleichheit oder der Liberalismus für individuelle Rechte einsetzt, kann man beim Populismus keine solche Zuordnung treffen. Populismus ist eher eine politische Mobilisierungslogik , in der "das Volk" gegen eine Elite oder einen Machtblock mobilisiert wird. Mit "dem Volk" meine ich zunächst einmal die Wahlbevölkerung, dann aber auch die souveräne Instanz in der Demokratie: den Volkssouverän. Der ist natürlich eine politische und juristische Fiktion, aber eine unumgängliche. In diesem zweiten Sinn gehört so etwas wie Populismus zur Demokratie dazu, denn eine Demokratie ohne "demos", auch wenn es sich dabei nur um eine diskursive Figur handelt, ist letztlich keine Demokratie. Demokratie kann diesen Schatten des "demos" nicht loswerden, ansonsten würde sie zu einer oligarchischen Herrschaft von Funktionseliten verkommen. In den Medien begegnen wir meistens einer pauschalen Kritik an Populismus per se. Wenn aber zutrifft, dass Populismus an sich noch keinen bestimmten ideologischen Inhalt hat, dann ist auch die pauschale Kritik am Populismus inhaltslos. Denn dann wird nur eine bestimmte Form der Mobilisierung kritisiert. Wofür konkret mobilisiert wird, ist dann nebensächlich. Es gibt aber ein nicht unbegründetes Misstrauen gegenüber dem politischen Angebot. Populismus verschafft diesem Misstrauen Ausdruck. Über die dann angebotenen Alternativen lässt sich streiten. Aber die Populismuskritik durch Medien und traditionelle Parteien erscheint oft als Kritik an jeder Form der Alternative zum neoliberalen Status quo. Mit dem Hinweis "Populismus" kann leicht jede Alternative unabhängig von ihrem Inhalt denunziert werden, egal ob sie sich als linke oder rechte Alternative definiert. Dann lässt sich nicht mehr zwischen einem autoritären und womöglich antidemokratischen Populismus und Demokratisierungsbewegungen unterscheiden, die sich auch der Semantik "Volk" versus Regierende bedienen können. Wie etwa Podemos in Spanien und vor einiger Zeit noch Syriza in Griechenland.“3 Der Historiker Prof. Dr. Michael Wolffsohn sieht in dem Begriff „Populismus“ ebenfalls ein „Schlagwort“ und sagt über seine Verwendung im politischen Diskurs: „Das ist politisches Boxen. Der jeweilige politische Gegner soll damit nicht nur getroffen, sondern sozusagen k. o. geschlagen werden. Das Schmähwort „Populist“ ist selten Argument und fast immer eine politische Keule. Ja, Populismus ist im politischen Vokabular negativ besetzt. Der Wortbedeutung nach besagt „Populist“ eigentlich nichts Anderes als „Demokrat“, nämlich eine Person , die Wünsche aus dem Volk beziehungsweise des Volkes aufgreift. „Populus “ bedeutet im Lateinischen Volk. Das griechische Wort für Volk heißt „demos“. Daraus folgt: Wenn ein Demokrat jemanden als Populisten beschimpft, beschimpft er eigentlich sich selbst und gibt zu: Ich widerspreche dir, aber habe keine Argumente. Das wiederum heißt: Er oder sie setzt sich nicht mit den Inhalten seines Gegners auseinander, seien sie richtig oder 3 https://www.derstandard.de/story/2000062428651/die-kritik-am-populismus-ist-inhaltslos (abgerufen am 22.07.2018). Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/14041 3 falsch. Und daraus folgt wiederum: Durch die Dummheit von Demokraten bekommen sogenannte Populisten Oberwasser.“4 Die Politologen Prof. Dr. Dirk Jörke und Dr. Veith Selk, führend auf dem Gebiet der Populismusforschung, kritisieren in dem Grundlagenwerk „Theorien des Populismus zur Einführung“ (2017) eine „vor allem moralische Zurückweisung des Populismus, die in der liberalen Politikwissenschaft überhandgenommen hat und kaum mehr nach gesellschaftlichen Ursachen dieses Aufbegehrens“ sucht. Statt „populistische Politik bloß normativ zu verdammen , tragen sie Erklärungen zusammen, die Populismus als Reaktion auf unter anderem zunehmende Bürokratisierung, die Oligarchisierung der Wirtschaft oder korrupte Eliten“ erklärt.5 Vor dem Hintergrund dieser Auswahl an kontroversen Auffassungen zum Begriff/Konzept eines sogenannten (Rechts-)Populismus und dessen Deutungen erweist sich die einseitige Darlegung von Behrens und Breuer im Themenblatt der Bundeszentrale als unverblümte Agitation fern jeder wissenschaftlichen Objektivität und unter grober Missachtung des Beutelsbacher Konsenses (Kontroversitätsgebot). Diese Tendenz setzt sich in den Schüler- Arbeitsblättern fort: In „Arbeitsblatt A“ wird den Schülern eine tendenziös-verallgemeinernde Definition von „(Rechts-)Populismus“ vorgestellt anhand derer sie dessen Merkmale notieren sollen; die Definition nachfolgend im Wortlaut: „Ein wichtiges Kennzeichen demokratischer Gesellschaften ist die Freiheit, dass unterschiedliche Lebensentwürfe gleichzeitig existieren dürfen (Pluralismus ). Populismus (von lat. Populus = Volk) erkennt diese Grundlagen nicht an. Populisten glauben den „einzig richtigen Volkswillen“ zu kennen und allein zu vertreten. Dieser Anspruch ist in seinem Kern antipluralistisch, weil damit nur ganz bestimmte Lebensentwürfe anerkannt werden. Populisten stellen in ihren Argumenten ein positiv charakterisiertes „Wir“ einem als negativ gekennzeichneten „Die anderen“ gegenüber. So schmähen sie zum Beispiel die regierenden Politiker als „verkommen“ oder „die da oben“. Gleichzeitig folgen sie selbst „starken Führerpersonen“. Sie verkürzen, dramatisieren und emotionalisieren bewusst komplizierte gesellschaftliche Fragen .“6 Zu der Definition auf dem Arbeitsblatt wird keine Quelle angegeben. Vermutlich handelt es sich um eine eigene Konstruktion der Autoren Behrens und Breuer. Anschließend sollen die Schüler die Definitionsmerkmale vier Fotobeispielen zuordnen, auf denen Politiker verschiedener Parteien sowie ein Foto von einer Pegida-Demonstration abgebildet sind. Ein Fotobeispiel zeigt den Vorsitzenden der Freiheitlichen Partei Österreichs und des Vizekanzlers der Bundesrepublik Österreich, Heinz-Christian Strache, wie er die österreichische Landesfahne hält. Darunter ist der Schriftzug abgedruckt: „Heimatrecht ist Menschenrecht. Auch für uns Österreicher.“ Im Themenblatt wird den Lehrern eine sogenannte Orientierungsstütze zum Antworthorizont der Schüler dargelegt. Zur angeblichen Botschaft des Fotos mit Heinz-Christian Strache wird dort angegeben: „Es gibt eine ethnisch (per Abstammung) kulturell klar 4 http://www.fnp.de/nachrichten/politik/Was-ist-Populismus;art673,2403282 (abgerufen am 22.07.2018). 5 https://literaturkritik.de/van-reybrouck-fuer-einen-anderen-populismus-selk-joerke-theorienpopulismus -zur-einfuehrung-theorie-praxis-populismus,24245.html#biblio (aufgerufen am 23.07.2018). 6 Arbeitsblatt A, unter: http://www.bpb.de/shop/lernen/themenblaetter/253945/rechtspopulismusherausforderung -fuer-die-demokratie (abgerufen am 23.07.2018). Drucksache 21/14041 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 umrissene ‚Volksgemeinschaft‘. Einwanderung/Flüchtlinge zerstören diese Gemeinschaft.“ Als Assoziation(en) durch Begrifflichkeiten sollen die Schüler zum Strache-Foto laut Lehrerblatt zu folgenden Lösungen gelangen: „Heimat verteidigen: gegen jemanden (Einwanderer) verteidigen, Krieg, Bedrohung, Selbstverteidigung“; als populistische Methode wird zum Strache-Foto angegeben : „Dramatisieren, Emotionalisieren und Konstruieren eines homogenen guten „Wir“ gegen ein böses abnormal anderes „Die“.7 Ebenso tendenziöse Deutungsmuster finden sich teilweise zu den anderen Fotobeispielen. Kontroverse und differenziertere Deutungsmöglichkeiten der Fotobeispiele (zum Beispiel Kritik an unbegrenzter, unkontrollierter Einwanderung; Kulturund Identitätsverlust durch hohe Einwanderung über viele Jahre; Kritik an der Konzeption einer supranationalen EU mit wachsenden Kompetenzverschiebungen zugunsten der EU und zulasten der Nationalstaaten und so weiter) werden in der Lehrer-Orientierungsstütze nicht erwähnt oder erörtert. Ebenso wenig wird angeregt, mögliche Ursachen für die Kritik an oder dem Misstrauen gegenüber bestimmten politischen Akteuren zu ergründen. Die Fotobeispiele sollen offenkundig den alleinigen Zweck erfüllen, die Merkmale der einseitigen und pauschalen Populismus-Definition der Autoren Behrens und Breuer zu bestätigen. Ein zentrales Gebot des Beutelsbacher Konsenses, das Kontroversitätsgebot, wird grob verletzt, da weder im Schülermaterial (Arbeitsblatt A) noch in der didaktischen Erläuterung kontroverse Deutungsmöglichkeiten angeregt oder erwähnt werden. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Grundlage für den Unterricht im Fach Politik, Gesellschaft, Wirtschaft (PGW) sind die Rahmenpläne der weiterführenden Schulen. Für die Gestaltung des jeweiligen Unterrichts gelten didaktische Grundsätze, wie der „Beutelsbacher Konsens“. Dieser verpflichtet die Lehrkräfte, an der Lebenswirklichkeit der Schülerinnen und Schüler anzusetzen (Schülerorientierung), ihren Schülerinnen und Schülern keine Meinung aufzuzwingen (Indoktrinations-/Überwältigungsverbot) und kontroverse Themen auch als solche darzustellen (Kontroversitätsgebot). Das Kontroversitätsgebot bezieht sich dabei auf die Gesamtanlage des Unterrichts und nicht auf einzelne Unterrichtmaterialien . Nicht jedes einzelne Unterrichtsmaterial muss das gesamte Spektrum möglicher Positionen abdecken. Letztendlich entscheiden der unterrichtliche Einsatz und die methodisch-didaktische Einbindung darüber, ob das Kontroversitätsgebot eingehalten ist. Über die im Unterricht eingesetzten Lehr- und Lernmittel entscheiden die Schulen eigenverantwortlich. Eine zentrale Erfassung durch die für Bildung zuständige Behörde erfolgt nicht. Auch gibt es in Hamburg wie auch in anderen Ländern kein formales Genehmigungs- beziehungsweise Freigabeverfahren von Lehrwerken für den schulischen Unterricht; dies schließt Materialien wie die in dieser Schriftlichen Kleinen Anfrage zitierten ein. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Seit wann haben der Senat/die BSB Kenntnis vom Einsatz des Themenblattes in den Hamburger Schulen? Die für Bildung zuständige Behörde hatte keine Kenntnis vom Einsatz dieses konkreten Themenblatts im Unterricht, siehe auch Vorbemerkung. 2. Ist der BSB die wachsende und in der Einleitung exemplarisch dargelegte wissenschaftliche Kritik, vor allem an der moralischen Zurückweisung des Populismus, die in den Medien, den traditionellen Parteien und der liberalen Politikwissenschaft überhandgenommen hat, überhaupt bekannt? Bitte hierzu sämtliche Fachseminarleiter, Fachreferenten und Mitarbeiter des LI der Abteilungen „Demokratiepädagogik“ sowie „Menschenrechts - und Demokratiefeindlichkeit“ befragen. 7 Lehrerblatt, Seite 4, http://www.bpb.de/shop/lernen/themenblaetter/253945/rechtspopulismusherausforderung -fuer-die-demokratie (abgerufen am 23.07.2018). Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/14041 5 Ja. 3. An welche Stelle innerhalb der BSB müssen sich Beschwerdeführer wenden, wenn sie Unterrichtsmaterial zur Überprüfung anzeigen möchten , um zum Beispiel auf grobe Verstöße gegen den Beutelsbacher Konsens, aufmerksam zu machen? 4. Welche Maßnahmen ergreift die BSB, wenn sie zu dem Ergebnis gelangt, dass Unterrichtsmaterial ungeeignet ist, zum Beispiel aufgrund grober Verstöße gegen den Beutelsbacher Konsens? Bitte sämtliche mögliche Maßnahmen (von der kleinst- bis größtmöglichen Intervention) unter Bezugnahme auf die entsprechende Rechtsvorschrift erläutern. 5. In wie vielen Fällen und aus welchen Gründen hat die BSB in den vergangenen fünf Jahren Unterrichtsmaterial beanstandet und/oder deren Nutzung in den Hamburger Schulen untersagt? Bitte fallbezogen erläutern . Schülerinnen und Schüler sowie ihre Sorgeberechtigten können sich mit Beschwerden an die zuständige Schulaufsicht wenden, der nach § 85 Hamburgisches Schulgesetz (HmbSG) die Führung der Fachaufsicht über Unterricht und Erziehung in den Schulen sowie die Dienstaufsicht über das pädagogische Personal obliegt, soweit letztere nicht gemäß § 89 Absatz 2 Satz 2 HmbSG auf die Schulleitungen übertragen ist. Die Schulaufsicht kann Schulen erforderlichenfalls anweisen, bestimmte Unterrichtsmaterialien nicht zu verwenden. Der Schulaufsicht lagen keine Beschwerden gegen Unterrichtsmaterialien vor, die ein Eingreifen erforderlich machten. 6. Sieht die BSB aufgrund der mangelnden Kontroversität des Themenblattes im Lehrerkommentar wie auch in den Schüler-Arbeitsblättern einen Verstoß/eine defizitäre Umsetzung des Beutelsbacher Konsenses? Wenn ja/nein: Bitte umfassend erläutern/begründen. Siehe Vorbemerkung. Im Übrigen korrespondiert mit dem parlamentarischen Fragerecht ein Anspruch auf Auskunft, nicht aber ein Anspruch auf meinungsbildende Stellungnahmen (vergleiche ThürVerfGH35/07, juris Rn. 177). 7. Wird das Themenblatt auch in anderen Bildungseinrichtungen der Freien und Hansestadt Hamburg angeboten (Jugendinformationszentrum, Landeszentrale für politische Bildung, LI, Fachseminare/Module im Vorbereitungsdienst )? Bitte einrichtungsbezogen erläutern. Sowohl in der Ausbildung in den Fachseminaren als auch der Fortbildung der gesellschaftswissenschaftlichen Fächer wird die Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) als Anbieter für didaktisiertes Unterrichtsmaterial benannt. Konkretes, exemplarisches Unterrichtsmaterial der bpb ist aber nicht Grundlage der Fachseminararbeit. Die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst werden in der Fachseminararbeit befähigt, kritisch mit Quellen und aufbereiteten Unterrichtsmaterialien aller Art umzugehen und diese unter Beachtung unterschiedlicher Kriterien auf die eigene Unterrichtspraxis anzupassen. Dabei sind die Grundsätze Mehrperspektivität (Geschichtsdidaktik ) und Pluralität (Didaktik der politischen Bildung) immer zu reflektieren und zu beachten. Das Themenblatt wurde in einzelnen gesellschaftswissenschaftlichen Fortbildungsveranstaltungen auf Materialtischen zusammen mit einer Vielzahl von Unterrichtsmaterialien aus dem Bereich Politikdidaktik und Demokratiepädagogik ausgelegt, der genauere Kontext ist nicht rekonstruierbar, da die genauen Seminarverläufe und Materialauslagen nicht dokumentiert werden. Das Jugendinformationszentrum hält die genannte Publikation im Infoladen vor. 8. Welche Veranstaltungen fanden in den folgenden Einrichtungen in den vergangenen drei Jahren statt, die auch die kritische Perspektive auf das „Populismuskonzept“ im Sinne der drei dargelegten Argumentationen (Marchart, Wolffsohn, Jörke, Selk) (wenigstens teilweise) thematisierten: Drucksache 21/14041 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 a) LI, b) Fachseminare/Module im Vorbereitungsdienst, c) Landeszentrale für politische Bildung, d) Jugendinformationszentrum? Es wurden am Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung (LI) keine Veranstaltungen zu diesem spezifischen Inhalt angeboten. Im Fachseminar zu „Urteilsbildung “ und in sonstigen Ausbildungssituationen, in denen dies relevant wird, wird der Beutelsbacher Konsens thematisiert. Es wird der Umgang mit Schülerurteilen an Fallbeispielen simuliert, thematisiert und reflektiert. Dabei besteht das Ziel dieser Übung darin, Pluralität herauszufordern, aufzunehmen und als Ziel der politischen Bildung auszuweisen sowie Schülerinnen und Schülern mit ihren Meinungen und Auseinandersetzungsbedürfnissen ernst zu nehmen. Die in diesem Kontext im Fachseminar aufgegriffenen spezifischen Konzepte sind nicht als Fachseminarthema verankert, sie ergeben sich anlassbezogen aus der Reflexion der erlebten Praxis. Im Rahmen der Modulzeit haben die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst die Möglichkeit , an Veranstaltungen des LI im Kontext Politischer Bildung/Demokratieerziehung teilzunehmen, zuletzt an den Veranstaltungen von „Demokratie entert Schule. Lernstatt Hamburg“ vom 12. bis 15.6.2018 im LI. Die Landeszentrale für politische Bildung dokumentiert alle von ihr durchgeführten Veranstaltungen in den jeweiligen Jahresberichten, die die Landeszentrale auf ihrer Homepage https://www.hamburg.de/politische-bildung/ veröffentlicht. Das Jugendinformationszentrum führt keine Veranstaltungen zur politischen Bildung durch.