BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/14043 21. Wahlperiode 21.08.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Thering (CDU) vom 14.08.18 und Antwort des Senats Betr.: Milliardenprojekt U5 – Schenken Senat und HOCHBAHN den Hamburgern vor oder nach der Bürgerschaftswahl 2020 reinen Wein über die Kosten ein? Bürgermeister Scholz hatte vor der letzten Bürgerschaftswahl den Bau einer komplett neuen U-Bahn-Linie U5 aus dem Hut gezaubert. Im Vorwahlkampf 2014 bezifferte der damalige Vorstandsvorsitzende der Hamburger Hochbahn AG (HOCHBAHN), Günter Elste, im Beisein des Bürgermeisters die Kosten für den Bau dieser rund 30 Kilometer langen Schnellbahntrasse auf 3,8 Milliarden Euro. 1 Kilometer Stecke würden dann rund 120 Millionen Euro kosten. Seit der Bürgerschaftswahl 2015 hält der rot-grüne Senat die Kostenschätzungen für dieses Infrastrukturgroßprojekt aber unter Verschluss. Erfahrungen aus anderen Städten lassen hingegen bereits seit Längerem erhebliche Zweifel an der ursprünglichen Kostenschätzung aufkommen. So belaufen sich beispielsweise die Kosten für den Bau des Zusammenschlusses der U5 mit der U55 zwischen Brandenburger Tor und Alexanderplatz in Berlin (= „Kanzler-U-Bahn“) auf 238 Millionen Euro pro Kilometer und fallen bei annähernd vergleichbaren Bedingungen somit fast doppelt so hoch aus wie die Kostenschätzung für die U5 in Hamburg. Hochgerechnet auf die rund 30 Kilometer der Hamburger U5 lägen deren Gesamtkosten damit eher bei 6 bis 7 Milliarden Euro. Inflationskosten und Tarifsteigerungen sind hierin noch nicht einmal eingepreist. Weil die U5 zudem ein rein innerstädtisches Verkehrsprojekt ohne unmittelbaren Nutzen für den Fern- oder Güterverkehr ist, steht auch die finanzielle Beteiligung des Bundes bisher in den Sternen. Bis heute schwebt die komplett offene Kosten- und Finanzierungsfrage damit mittlerweile seit fast vier Jahren wie ein Damoklesschwert über der Stadt. Umso bemerkenswerter ist, dass der amtierende Vorstandsvorsitzende der HOCHBAHN in der gestrigen Ausgabe des „Hamburger Abendblatts“ diesbezüglich angekündigt hat: „Spätestens 2020 sollen die Kosten für den Bau der gesamten U5 und der finale Streckenverlauf vorgestellt werden.“ Zufälligerweise findet nach jetzigem Stand Anfang 2020 ausgerechnet die nächste Bürgerschaftswahl statt. Der spätestmögliche Termin hierfür ist nach Artikel 10 Absatz 2 der Hamburgischen Verfassung der 1. März 2020. Vor diesem zeitlichen Hintergrund stellt sich die Frage, ob Senat und HOCH- BAHN das vom HOCHBAHN-Chef gegebene Transparenzversprechen in Sachen U5 vor oder nach der Bürgerschaftswahl einlösen werden. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Drucksache 21/14043 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Der Senat beantwortet die Fragen auf der Grundlage von Auskünften der Hamburger Hochbahn AG wie folgt: 1. Sollen die Kosten für den Bau der U5 vor oder nach dem 1. März 2020 der Öffentlichkeit vorgestellt werden? Belastbare Angaben zu den Baukosten einer Schnellbahn können erst gegeben werden , wenn eine abgeschlossene Entwurfsplanung für alle Abschnitte vorliegt. Alternativ kann eine erweiterte Kostenschätzung, die auf Grundlage einer abgeschlossenen und deutlich erweiterten qualifizierten Vorplanung erstellt worden ist, für eine erste Indikation der Baukosten herangezogen werden. Die Planungsabschnitte der U5 befinden sich in unterschiedlichen Planungsphasen und weisen daher auch eine unterschiedliche Planungstiefe beziehungsweise -sicherheit bezüglich der Baukosten auf. 2. Zu wann rechnet der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde mit einer Einigung mit dem Bund beziehungsweise dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) über einen Finanzierungsschlüssel und die Höhe einer etwaigen Beteiligung des Bundes an den Kosten der U5? Grundlage einer solchen Vereinbarung sind belastbare Angaben zu den Baukosten sowie ein positives Ergebnis der Nutzen-Kosten-Untersuchung. Vor dem Hintergrund der vorgenannten zeitlichen Abläufe kann diesbezüglich noch kein verlässlicher Termin genannt werden.