BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/14045 21. Wahlperiode 21.08.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Daniel Oetzel (FDP) vom 14.08.18 und Antwort des Senats Betr.: Umbau von Räumlichkeiten der verfassten Studierendenschaft Im Rahmen der Umbaumaßnahmen am Standort VMP 5 sind auch Räumlichkeiten der verfassten Studierendenschaft betroffen. Nach Informationen aus der Studierendenschaft ist bisher für die Ausweichmöglichkeit eine Aufteilung der Räumlichkeiten auf mehrere Standorte geplant. Dies würde eine erhebliche Erschwerung der Arbeit der verfassten und selbstorganisierten Studierendenschaft bedeuten. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen auf der Grundlage von Auskünften der Universität Hamburg (UHH) wie folgt: 1. Welche Baumaßnahmen werden derzeit am VMP 5 umgesetzt, die die Räumlichkeiten der verfassten Studierendenschaft betreffen? Wann haben diese Maßnahmen begonnen und bis wann sind sie voraussichtlich abgeschlossen? Die Decke der Tiefgarage, die sich unter dem gesamten Gebäudekomplex des Von- Melle-Park 5 befindet, wird saniert. Das betrifft den gesamten Innenhof des Gebäudes Von-Melle-Park 5 und bedeutet, dass der Bodenbelag aufgenommen, die Abdichtung erneuert und der Bodenbelag wieder neu verlegt wird. In diesem Zuge wird auch die schadhafte Fassade erneuert sowie die Decken über den Durchgängen zum Innenhof. Die Maßnahme wird in mehreren Bauabschnitten durchgeführt. Der erste Bauabschnitt betrifft in Teilen die Räumlichkeiten der Studierendenschaft. Hier soll mit den vorbereitenden Maßnahmen Ende August 2018 begonnen werden und dann Anfang September 2018 der Abbruch des Bodenbelags und der alten Abdichtung erfolgen. Die Bearbeitung der Fassade ist für Anfang Oktober 2018 geplant. Für diesen Bauabschnitt sind circa drei Monate vorgesehen, sodass bis zum Ende des Jahres 2018 die Arbeiten abgeschlossen sein sollen. 2. Welche Organe der verfassten Studierendenschaft sind von den Umbaumaßnahmen betroffen? Der Allgemeine Studierendenausschuss der Universität Hamburg (AStA) und das Studierendenparlament sind von den Maßnahmen betroffen. 3. Welche Räumlichkeiten werden den einzelnen Organen, die gemäß Frage 2. betroffen sind, während der Umbau-Maßnahmen als Ausweichfläche zur Verfügung gestellt? Jeweils für wie lange müssen diese Ausweichflächen genutzt werden? Folgende Ausweichflächen wurden zur Verfügung gestellt: Standort Geschoss Raum-Nr. Fläche in m² Raumart Von-Melle-Park 5 OG01 1058 13,57 NF2 – Büroraum Drucksache 21/14045 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Standort Geschoss Raum-Nr. Fläche in m² Raumart Von-Melle-Park 5 OG01 1059 33,92 NF2 – Büroraum Von-Melle-Park 5 OG01 1060 13,27 NF2 – Büroraum Summe: 60,76 Diese Räume stehen grundsätzlich bis zum Ende der Baumaßnahme zur Verfügung. 4. Wurden andere Alternativen zu den Räumlichkeiten zu 3. geprüft? Falls nein, warum nicht? Falls ja, welche und mit welcher Begründung wurden die Alternativen verworfen? Nein, auf dem Campus Von-Melle-Park konnten nur diese Flächen als Ausgleichfläche zur Verfügung gestellt werden. 5. Inwieweit wurden die betroffenen Organe der verfassten Studierendenschaft in die Findung der neuen Räumlichkeiten einbezogen? Die Bereitstellung dieser Flächen wurde von der UHH in einem Termin mit dem AStA erläutert.