BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/14049 21. Wahlperiode 21.08.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Christiane Schneider (DIE LINKE) vom 14.08.18 und Antwort des Senats Betr.: Verfahren gegen Polizeibedienstete im Rahmen des G20-Gipfels und der Gipfelproteste (IV) – Nachfragen Aus meiner Anfrage Drs. 21/13939 geht leider nicht hervor, ob und wie viele Verfahren gegen Polizeibedienstete mittlerweile zu Anklagen oder Strafbefehlen geführt haben. Zudem ergeben sich weitere Nachfragen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie viele Ermittlungsverfahren gegen Polizeibeamte haben bis zum aktuellen Zeitpunkt zu einer Anklage oder einem Strafbefehl geführt und wie ist der jeweilige Verfahrensstand? Bitte die Tabelle aus 21/12897, Seite 1 aktualisieren. Kein Verfahren aus dem Sonderregister 7320 Js hat bisher zur Erhebung einer Anklage oder einem Antrag auf Erlass eines Strafbefehls geführt. 2. Aus der Antwort auf die Frage 6. ergibt sich, dass ein bereits abgeschlossenes Verfahren wieder aufgenommen wurde. Aus welchen Gründen wurde das Verfahren 7320 Js 35/17 wieder aufgenommen, welche weiteren Ermittlungsmaßnahmen wurden seither unternommen und wie ist der Stand des Verfahrens? Das Verfahren 7320 Js 35/17 wurde aufgrund interner Überprüfungen von Amts wegen wieder aufgenommen. Die Ermittlungen dauern an. Nähere Auskünfte können nicht erfolgen, da andernfalls eine Gefährdung des Ermittlungserfolgs droht. 3. Wie viele der seit dem Stand der Anfrage Drs.21/12897 neu hinzugekommenen sechs Ermittlungsverfahren gegen Polizeibedienstete sind auf Äußerungen von Personen im Rahmen der öffentlichen Anhörung des Sonderausschusses zur Aufarbeitung der Geschehnisse rund um den G20-Gipfel am 31.05.2018 in der Kulturkirche Altona zurückzuführen ? Bitte jeweils den groben Sachverhalt der jeweiligen Ermittlungsverfahren angeben. Ein Verfahren. Es wird wegen des Verdachts der Körperverletzung im Amt gemäß § 340 StGB anlässlich der Veranstaltung „Colorful Mass“ geführt.