BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/14054 21. Wahlperiode 11.09.18 Große Anfrage der Abgeordneten Sabine Boeddinghaus, Mehmet Yildiz, Deniz Celik, Martin Dolzer, Dr. Carola Ensslen, Norbert Hackbusch, Stephan Jersch, Cansu Özdemir, Christiane Schneider und Heike Sudmann (DIE LINKE) vom 14.08.18 und Antwort des Senats Betr.: Einsatz von Security in der Hamburger Kinder- und Jugendhilfe In den Schriftlichen Kleinen Anfrage Drs. 21/11704 und 21/13093 fragten wir nach der Clearingstelle 2 in der Hammer Straße. Dort befanden sich zum damaligen Zeitpunkt die Erstversorgung für Unbegleitete Minderjährige Ausländer (UMA) und das Angebot „2. Chance“ mit neun Plätzen für UMA, die sich laut Bericht des LEB „in den Regeleinrichtungen der Jugendhilfe nicht haben integrieren können und durch negativ auffälliges Verhalten dort nicht weiter betreut werden können.“ Der Standort für dieses Angebot ist zum 30.06.18 in der Hammer Straße aufgegeben und in den Jugendparkweg 58 nach Langenhorn in den Bezirk Nord verlagert worden. In der Antwort auf unsere Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 21/13093 erklärt der Senat beziehungsweise die Fachbehörde, dass der Standort Hammer Straße grundsätzlich aufgegeben wird, dass in 16 Einrichtungen der Kinderund Jugendhilfe des LEB Sicherheitsdienste existieren und dass die Einrichtung Bullerdeich 6 nicht neu belegt werden soll. Ferner erklärte der Geschäftsführer des Landesbetrieb Erziehung und Beratung (LEB), Klaus-Dieter Müller, am 8. Juni 2018 in der „tageszeitung“ in dem Bericht „Security in der Jugendhilfe“, tagsüber seien die Security-Kräfte beim Kinder- und Jugendnotdienst (KJND) in Alsterdorf präsent. Dort komme es vor, dass junge Menschen mit Problemen wie Autismus separat allein betreut werden und der Sicherheitsdienst aufpasst, „zum Beispiel, wenn die Pädagogen mal Pause machen“. Auch in den Einrichtungen für jüngere Geflüchtete sei nachts ein Sicherheitsmann, „weil da sonst keiner ist, das ist wie ein Concierge “, so der LEB-Geschäftsführer. Hierzu gibt es Nachfragebedarf. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: In Hamburg werden alle Kinder und Jugendlichen in der stationären Jugendhilfe unter 16 Jahren rund um die Uhr durch pädagogische Fachkräfte betreut. Dies gilt ebenso in den Pausenzeiten der Fachkräfte und ist auch in den Einrichtungen der Fall, in denen Sicherheitskräfte vor Ort sind. Die Sicherheitskräfte sind kein Ersatz für pädagogisches Personal. Sie unterstützen die pädagogische Arbeit. Dies ist insbesondere in Fällen erforderlich, in denen die Betreuten vor Selbst- und Fremdgefährdung geschützt werden müssen. Ebenso Drucksache 21/14054 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 gehört auch das Verhindern von Übergriffen auf das pädagogische Personal zu den Aufgaben des Sicherheitsdienstes. Sicherheitskräfte übernehmen zu keinem Zeitpunkt die pädagogische Aufsicht. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: I. Zur Einrichtung 2. Chance 1. In der Schriftlichen Kleinen Anfrage Drs. 21/13093 erklärt der Senat, dass die Anforderungen an das Sicherheitspersonal „in einem Vertrag zwischen LEB und dem Sicherheitsdienstleiter definiert“ sind. Welchen Inhalt haben die Anforderungen? Bitte den Vertrag als Anlage beifügen. Die Anforderungen an das Sicherheitspersonal sind in der Leistungsbeschreibung für diese Dienstleistung enthalten. Im Abschnitt zu den Anforderungen an das Personal ist dazu ausgeführt, dass der Auftragnehmer nur fest angestelltes Personal einsetzt, das über eine mindestens dreiährige Berufserfahrung und erfolgreich abgelegte Sachkundeprüfung gemäß § 34 a GewO verfügt, sicherheitsüberprüft und nicht vorbestraft ist (für das für den Einsatz im Objekt geplante Sicherheitspersonal ist die Beschaffung eines erweiterten Führungszeugnisses nach § 30a Bundeszentralregistergesetz (BZRG) zu veranlassen, das dem Auftraggeber vor dem Einsatz der betroffenen Mitarbeiter vorliegen muss), charakterlich, geistig und körperlich geeignet ist, nicht drogen- oder alkoholabhängig ist, ein gepflegtes äußeres Erscheinungsbild hat, für einen dauerhaften Einsatz über eine durch Aus- oder Fortbildungszertifikate nachgewiesene Grundausbildung in der Deeskalation in konfliktbehafteten Situationen erhalten hat, über eine nachgewiesene Ausbildung und Erfahrung bei der Abwehr körperlicher Angriffe ohne Hilfsgegenstände verfügt, über Erfahrung im Umgang mit Menschen und besonders mit jungen Menschen verfügt, sich bezüglich seiner Aufgabe und Rolle angemessen verhält und insbesondere Grenzen seines Handelns in Abgrenzung zu den Aufgaben des pädagogischen Personals jederzeit berücksichtigt und entsprechend geschult ist, schriftliche Meldungen über besondere Vorkommnisse und die geforderten Dokumentationen allgemein verständlich verfassen kann, in der Lage ist, mit den Betreuten des Auftraggebers sowie Besuchern sprachlich differenziert zu kommunizieren und ihnen, falls erforderlich, die Notwendigkeit von Kontroll- und Ordnungsmaßnahmen zu erläutern und sie zur Einhaltung der Hausordnung anzuhalten. Von der Vorlage des Vertrages sieht der Senat ab, denn dies käme im Ergebnis einer Aktenvorlage durch den Senat gleich. Diese ist gemäß Artikel 32 HV an Voraussetzungen gebunden, die hier nicht vorliegen. 2. Auch von einer mit dem LEB „abgestimmten Dienstanweisung“ ist die Rede. Was ist der Inhalt dieser Dienstanweisung? Bitte Dienstanweisung als Anlage beifügen. Bei der genannten Dienstanweisung handelt es sich um eine Arbeitsanweisung des Sicherheitsdienstleisters an sein Personal. Diese konkretisiert objektspezifische Details des Auftrags, die für die konkrete Dienstausübung des Personals relevant sind. Geregelt werden die Aspekte: Vorgesetztenverhältnis Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/14054 3 Dienstregelungen wie Dienstbeginn und-Ende, Verhalten am Einsatzort, Dienstunterlagen , Dokumentation im Dienstbuch, Ausrüstung, Bekleidung Kommunikationsmittel Zutrittsregelungen für das jeweilige Objekt bezüglich der relevanten Personengruppen wie Personal des LEB, Betreute, Fremdfirmen und Lieferanten, Besucher Bedienung und Überwachung technischer Einrichtungen wie insbesondere die Brandmeldeanlage Schlüsselverwaltung Durchführung von Schließ- und Kontrollgängen, Umgang mit Fundsachen Verhaltensgrundsätze gemäß Vertrag Im Übrigen siehe Antwort zu 1. 3. In der Antwort des Senates auf die Fragen 11. – 19. der Schriftlichen Kleinen Anfrage Drs. 21/13093 ist von „festgelegten Meldekriterien“ für besondere Vorkommnisse die Rede. Welche Meldekriterien sind das? Die Heimaufsicht legt für alle Träger der Jugendhilfe die gleichen Meldekriterien für besondere Vorkommnisse in der jeweiligen Betriebserlaubnis fest. Dies sind insbesondere : Katastrophen oder katastrophenähnliche Ereignisse; Feuer, Explosionen oder Ähnliches; Ereignisse, die möglicherweise die sofortige anderweitige Unterbringung aller in der Einrichtung untergebrachten Kinder und Jugendlichen oder größeren Gruppen von ihnen erforderlich machen; Tod, Freitod oder Freitodversuch eines betreuten Kindes und Jugendlichen; Unfälle von betreuten Kindern und Jugendlichen, die eine sofortige Benachrichtigung der Angehörigen angezeigt erscheinen lassen; gehäuft auftretende Erkrankungen, insbesondere wenn sie Folgen für Besuch, Beurlaubungen, Entlassungen und Neuaufnahmen mit sich bringen; festgestellte wie ebenso vermutete Misshandlungen; strafbare Handlungen zum Nachteil betreuter Kinder und Jugendlichen, insbesondere Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung; Straftaten von betreuten Kindern und Jugendlichen; Entführungen und Entführungsversuche. 4. Wie häufig gab es während der Zeit am Standort Hammer Straße in der Einrichtung 2. Chance ein „besonderes Vorkommnis“ mit einem Betreuten am ersten Tag? Zahl der Vorkommnisse bitte jährlich für die Einrichtung angeben. 5. Wie häufig gab es ein besonderes Vorkommnis mit einem Betreuten innerhalb der ersten zwei Wochen? Zahl der Vorkommnisse bitte jährlich für die Einrichtung angeben. 6. Wie oft gab es besondere Vorkommnisse in der folgenden Zeit? Zahl der Vorkommnisse bitte jährlich für die Einrichtung angeben. Die Einrichtung „2. Chance“ wurde am Standort Hammer Straße vom 1.10.2017 bis zum 20.6.2018 betrieben. In diesem Zeitraum gab es keine besonderen Vorkommnisse am ersten Tag, vier in den ersten zwei Wochen und 26 im weiteren Verlauf, also 30 während des gesamten Betriebszeitraums. 7. Die in den Fragen 4. – 6. abgefragten Daten bitte für den neuen Standort Jugendparkweg 58 in gleicher Weise angeben. Drucksache 21/14054 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Die Einrichtung „2. Chance“ hat den Betrieb am 21.6.2018 am Standort Jugendparkweg weitergeführt. Dort gab es im Zeitraum bis 16.8.2018 weder am ersten Tag noch in den ersten zwei Wochen ein besonderes Vorkommnis und fünf im weiteren Verlauf. 8. Was wird mit dem Standort Hammer Straße geschehen? Wird es dort weiter Angebote des LEB geben? Wenn ja, welche Angebote? Wenn nein, was wird mit dem Standort geschehen? Wofür wird er in Zukunft genutzt? Der LEB plant keine weitere Angebote an dem Standort Hammer Straße. Der Standort wurde in Teilen bisher bereits von der Schulbehörde genutzt. Diese plant ihre bisherige Nutzung aufrecht zu erhalten. II. Zum Kinder- und Jugendnotdienst (KJND) 9. Wie viele Kinder und Jugendliche wurden in den Jahren 2009 – 2018 im KJND betreut? Bitte tabellarisch unter Angabe des Alters (bis sechs Jahre , sechs – 14 Jahre und ab 14 Jahren) und Geschlecht auflisten. Siehe Anlage 1. 10. Wie viele Kinder und Jugendliche wurden in den Jahren 2009 – 2018 beim Kinder und Jugendnotdienst (KJND) aus den Gruppen rausgenommen und/oder einzelbetreut? Wie lange dauerte dies jeweils? Bitte die Summe jeweils für das Jahr angeben und Gesamtzahl nennen. In den Jahren 2009 bis August 2018 gab es 16 Einzelbetreuungen mit insgesamt 132 Besonderen Vorkommnissen. Wegen der geringen Fallzahl wurde auf eine Summierung der Jahresauswertung verzichtet: Nr. Alter Jahr Betreuungsbeginn Betreuungsdauer in Tagen Anzahl besondere Vorkommnisse 1 12 2009 396 7 2 16 2010 2 0 3 13 2011 2 0 4 10 2011 27 0 5 17 2011 147 0 6 17 2012 11 0 7 13 2012 83 5 8 14 2013 91 2 9 15 2013 4 8 10 14 2013 667 1 11 15 2013 9 2 12 14 2016 294 75 13 16 2016 125 1 14 12 2017 109 16 15 17 2017 217 11 16 17 2018 60 4 Anmerkung zur Zahl der besonderen Vorkommnisse: Bei dem Fall Nummer 12. handelt es sich um eine betreute Person, die stark selbst- und fremdgefährdend war. 11. In der „tageszeitung“ vom 8.6.18 erklärt der Leiter des LEB, Müller, dass im KJND der Sicherheitsdienst aufpasst, wenn die Pädagoginnen Pause machen. Warum gibt es keine Dienstplanung für Sozialpädagoginnen unter Einberechnung der Pausen? Bitte Standpunkt begründen. 12. Übernehmen die Security-Kräfte dort regelhaft die Aufsicht in den Pausen der Sozialpädagogen/-innen? 13. Ist dieser Einsatz der Security-Kräfte als „Ersatzkräfte“ in einer Dienstanweisung geregelt? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/14054 5 Wenn ja, wie lautet die Vorgabe dort? Wenn nein, wie rechtfertigt der Senat beziehungsweise die Fachbehörde den Einsatz dann? Siehe Vorbemerkung. 14. In welchen Räumlichkeiten fand und finden diese Einzelbetreuung statt? Die Einzelbetreuungen finden in einem Nebengebäude zum Haus B auf dem Gelände des Kinder- und Jugendnotdienstes in der Feuerbergstraße statt. 15. Wenn durch den KJND selbst die Betreuung nicht direkt erfolgt: Welcher Träger übernimmt diese Einzelbetreuung(en)? Die Zusammenarbeit erfolgt in der Regel mit S&S gemeinnützige Gesellschaft für Soziales mbH. 16. Wie viele besondere Vorkommnisse gab es bei dieser/diesen Einzelbetreuung (en)? Siehe Antwort zu 10. 17. Wer übernimmt nachts die Aufsicht bei dieser beziehungsweise diesen Einzelbetreuung(en)? Die Aufsicht zur Schlafenszeit erfolgt durch den Sicherheitsdienst. Eine pädagogische Kraft befindet sich vor Ort in der Nachtbereitschaft und wird bei Bedarf durch den Sicherheitsdienst aktiviert. 18. Wie viele Stunden am Tag sind die Einzelbetreuten mit dem Sicherheitsdienst allein? 19. Wo wird dies dokumentiert? 20. Bei wie vielen Kindern und Jugendlichen wurde durch die Security die Pausenaufsicht übernommen? 21. Wie häufig hat bei den einzelnen Kindern und Jugendlichen die Security die Aufsicht übernommen? Bitte stundengenau aufführen wie lange das am Tag geschah? 22. Wie alt waren die Minderjährigen, bei denen die Security die Aufsicht übernahm? Siehe Vorbemerkung. III. Zu den Sicherheitsdiensten 23. Seit wann wird in den betreuten Einrichtungen für Flüchtlinge Auf dem Königslande 92, Bötelkamp 32, Cuxhavener Straße 188 a – c, Haldesdorfer Straße 111, Hammer Straße 124, Oehleckerring 20, Stargarder Straße 62 sowie in der Erstversorgungseinrichtung Tannenweg 11 ein Sicherheitsdienst eingesetzt? Bitte tabellarisch auflisten nach Einrichtung , Anzahl der Plätze und Start der Zusammenarbeit mit dem Sicherheitsdienst . Die Einrichtung Haldesdorfer Straße wurde zum 31.5.2018 geschlossen. Im Übrigen siehe Anlage 2. 24. Wird der jeweilige Einsatz von solchen „Mitarbeitern/-innen“ ebenfalls in den Konzeptionen dieser Einrichtungen geregelt? Für diese Einrichtungen ist im Konzept ein Sicherheitsdiensteinsatz vorgesehen. 25. Wie unterscheiden sich die sieben in Frage 23. genannten Einrichtungen von herkömmlichen Jugendwohnungen oder ambulant betreutem Wohnen ? 26. Warum ist in diesen Einrichtungen ein Sicherheitsdienst notwendig? Was tut er dort? Drucksache 21/14054 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 Die in Frage 23 genannten Einrichtungen sind im Zuge des stark angestiegenen Bedarfs an der Unterbringung minderjähriger, unbegleiteter Ausländer geschaffen worden. Sie verfügen über eine vergleichsweise hohe Platzzahl und einen dementsprechend hohen Personenverkehr, was zu einem größeren Konfliktpotenzial zwischen den Betreuten führen kann. Darüber hinaus birgt die Unterbringung von jungen Menschen aus den unterschiedlichsten Kulturkreisen weiteres Konfliktpotenzial. In Einrichtungen, in denen Minderjährige unter 16 Jahren betreut werden ist stets eine pädagogische Nachtbereitschaft im Dienst. Diese wird durch den Sicherheitsdienst entlastet, da sie nur bei Bedarf aktiviert wird. In den Einrichtungen, in denen ausschließlich Jugendliche über 16 Jahre betreut werden , ist der Sicherheitsdienst nur vom späten Abend bis zum nächsten Morgen im Dienst, um zur Einhaltung von Hausregeln anzuhalten und erste Ansprechperson für die Betreuten in dieser Zeit zu sein. Eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung ist diesen Einrichtungen nicht vorgesehen. In diesen Einrichtungen ohne Nachtbereitschaft kann die Sicherheitskraft bei Bedarf eine pädagogische Fachkraft in einer anderen Einrichtung kontaktieren. 27. Ist geplant, den Sicherheitsdienst dort perspektivisch nicht mehr einzusetzen beziehungsweise diesen dort auszuweiten? Bitte die jeweilige Position begründen. Eine Ausweitung ist nicht geplant. Darüber hinaus wird für jede Einrichtung regelmäßig bewertet, ob die Gegebenheiten eine Reduzierung beziehungsweise Abschaffung des Sicherheitsdienstes zulassen. 28. Seit wann und warum wird in der Jugendwohnung Diagonalstraße ein Sicherheitsdienst eingesetzt? Welche Aufgaben hat er dort? Gemäß Leistungsverzeichnis aus der Ausschreibung für diese Sicherheitsdienstleistung hat das Sicherheitspersonal folgende Aufgaben: den Besucherverkehr entsprechend der Hausordnung und der Anordnungen des Personals des AG zu kontrollieren, die nächtliche Anwesenheit der Betreuten zu kontrollieren und Abwesenheiten zu dokumentieren unterstützend Maßnahmen zu ergreifen, um die Betreuten gegen Angriffe sowie vor Selbstverletzung zu schützen die Einrichtung gegen das unbefugte Eindringen oder die mutwillige Belästigung und Störung des Betriebes durch unerwünschte Personen zu schützen, indem unerwünschte Dritte weggewiesen und im Falle des unbefugten Eindringens in das Gebäude oder das Gelände sowie Angriffen und Beschädigungen deren Personalien festgestellt und die Einrichtungsleitung über den Vorfall informiert wird, unerlaubte Gegenstände (wie Waffen oder Ähnliches) zu sichten und in Verwahrung zu nehmen, die Berichterstattung an das pädagogische Personal bei besonderen Vorkommnissen wie Übergriffen von Betreuten in dem Gebäude, unerlaubtes Entfernen von Betreuten, Funde unerlaubter Gegenstände wie Waffen oder Drogen, beobachtete Straftaten Betreuter wie Bedrohung, Körperverletzung oder Diebstahl und Ähnliches , die Alarmierung der Polizei und von Rettungsdiensten bei Bedarf, die Durchsetzung der Hausordnung. Im Übrigen siehe Anlage 2 und Antwort zu 25. und 26. 29. Wie unterscheidet sich diese Jugendwohnung von anderen Einrichtungen des LEB, die keinen Sicherheitsdienst haben? Am Standort Diagonalstraße befinden sich 15 Jugendwohnungsplätze und fünf Plätze für das ambulant betreute Wohnen in einem Wohnhaus. Üblicherweise verfügen Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/14054 7 Jugendwohnungseinheiten über bis zu vier Plätze, in einem Fall über acht. Außerdem können in der Diagonalstraße ausnahmsweise auch Jugendliche im Alter von 15 Jahren betreut werden. 30. Ist geplant, den Sicherheitsdienst dort perspektivisch nicht mehr einzusetzen ? Bitte die jeweilige Position begründen. Nein. Im Übrigen siehe Antwort zu 25. und 26. 31. Seit wann und warum wird beim ambulanten Betreuten Wohnen Billhorner Kanalstraße 52a, Billwerder Billdeich 648 a, Brandshofer Deich 64/66 und Kathenkoppel 27 ein Sicherheitsdienst eingesetzt? Bitte tabellarisch auflisten nach Einrichtung, Anzahl der Plätze der Einrichtung, Anzahl der Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes und Zeitpunkt. Die Einrichtung Billhorner Kanalstraße ist im Juni 2018 geschlossen worden. Im Übrigen siehe Anlange 2 und Antwort zu 25. und 26. 32. Wie unterscheiden sich diese Einrichtungen von anderen des LEB, die keinen Sicherheitsdienst haben? Ist geplant, den Sicherheitsdienst dort perspektivisch nicht mehr einzusetzen? Jeweiligen Standpunkt bitte begründen. Nein. Im Übrigen siehe Antwort zu 25. und 26. sowie zu 29. 33. Seit wann und warum wird ein Sicherheitsdienst beim Zentrum für Alleinerziehende Hohe Liedt 67 und Berner Chaussee 32 eingesetzt? Was tut er dort? Der besondere Bedarf in diesen beiden Einrichtungen ergibt sich daraus, dass die betreuten Mütter beziehungsweise Väter dort mit in der Regel sehr jungen und schutzbedürftigen Kindern leben. Der nur in der Nacht zusätzlich zu der in Bereitschaft befindlichen pädagogischen Fachkraft anwesende Sicherheitsdienst hat hier im Besonderen die Aufgabe, Hinweise auf Gefährdungen wie zum Beispiel durch Konflikte zwischen Betreuten wahrzunehmen und die Anwesenheit von nicht erwünschten Personen zu unterbinden und bei Bedarf die pädagogische Fachkraft zu aktivieren. Im Übrigen siehe Anlage 2 und Antwort zu 28. 34. Ist geplant, den Sicherheitsdienst perspektivisch nicht mehr einzusetzen ? Nein. 35. Wie viele Security-Mitarbeiter sind insgesamt beim LEB im Einsatz? Bitte tabellarisch auflisten nach Einrichtung, Anzahl der Security-Kräfte und Anzahl des pädagogischen Personal bei gleichzeitiger Angabe der Vollzeitäquivalente (VZÄ). Siehe Anlage 2. 36. Ermöglicht der Einsatz von Security beim LEB einen niedrigeren Personalschlüssel beim pädagogischen Personal? Wenn ja, warum? Wenn nein warum nicht? In der Leistungsvereinbarung ist der Betreuungsschlüssel für das pädagogische Personal unabhängig vom Einsatz eines Securitydienstes festgelegt. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 37. Wie ist der jeweilige Personalschlüssel in den Einrichtungen mit Security -Kräften? Bitte tabellarisch auflisten nach Einrichtungen, dem dazugehörigen Personalschlüssel und der Anzahl der Security-Kräfte. Siehe Anlage 2. Drucksache 21/14054 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 8 38. Werden in den 16 Einrichtungen des LEB mit Security-Kräften auch bei der Altersgruppe der unter 14-Jährigen solche Kräften zur Durchsetzung der Hausordnung eingesetzt? Ja, sofern dort unter 14-Jährige betreut werden. Dies ist aktuell nur beim Kinder- und Jugendnotdienst der Fall. Die Durchsetzung der Hausordnung erfolgt in Abstimmung mit den pädagogischen Grundsätzen und unter Einbeziehung der pädagogischen Fachkräfte. 39. Gibt es weitere Einrichtungen des LEB über die Einrichtung 2. Chance hinaus, die in ihrer Konzeption die Zusammenarbeit mit der Polizei regeln? Im Konzept des Kinder- und Jugendnotdienstes wird die Polizei als Kooperationspartner ausdrücklich benannt in Bezug auf die Aufklärung von Straftaten, Prävention und Ansprache der Klienten durch den polizeilichen Jugendschutz. Konkrete Regelungen der Zusammenarbeit sind dort aber nicht benannt. Der LEB betrachtet die örtliche Polizei grundsätzlich als eine Institution im Kooperationsnetzwerk um eine Einrichtung im jeweiligen Stadtteil. 40. Plant der Senat beziehungsweise die Fachbehörde, auch in weiteren Einrichtungen des LEB Security-Kräfte einzusetzen? Derzeit bestehen keine Planungen in weiteren Einrichtungen des LEB Security-Kräfte einzusetzen. IV. Planung Einrichtung Typ Bullerdeich 6 und Geschlossene Unterbringung 41. In der Antwort auf die Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 21/13093 erklärt der Senat beziehungsweise die Fachbehörde, dass die Planungen für den Standort Bullerdeich 6 eingestellt wurden, allerdings der Bedarf für eine solche Einrichtung mit einem „niedrigschwelligen Angebot“ für ältere Jugendliche weiter besteht. Gibt es Planungen für eine solche Einrichtung an einem anderen Standort? Wenn ja, an welchem Standort? 42. Wenn es Planungen gibt, wie ist ihr Stand? Wann kann mit der Eröffnung einer solchen Einrichtung gerechnet werden? Derzeit liegen keine Planungen vor eine solche Einrichtung an einem anderen Standort zu eröffnen. 43. In der Konzeption 2. Chance ist die Zusammenarbeit mit der Polizei in Punkt 10 direkt geregelt. Gibt es weitere Konzeptionen von Einrichtungen des LEB, in denen die Zusammenarbeit von Einrichtung und Polizei direkt in der Konzeption geregelt ist? Wenn ja, in wie vielen und welchen Einrichtungen des LEB ist das der Fall? Siehe Antwort zu 39. 44. Im Koalitionsvertrag haben SPD und GRÜNE vereinbart, eine geschlossene Unterbringung in Kooperation mit dem Bundesland Bremen zu schaffen. Das Projekt konnte nicht mehr verfolgt werden, weil das Bundesland Bremen Abstand von dieser Art Einrichtung genommen hat. Die Stadt Hamburg beabsichtigte daraufhin, eine Einrichtung innerhalb oder außerhalb Hamburgs in Eigenregie einzurichten. Wie weit sind die Planungen vorangekommen? 45. Wenn es keine neuen Planungsschritte gibt, woran liegt das? 46. In welchem Zeitrahmen plant der Senat beziehungsweise die Fachbehörde eine Umsetzung dieses Punktes des Koalitionsvertrages? Siehe Drs. 21/8343 und 21/2126. In ob hu tn ah m en im K in de r- u nd J ug en dn ot di en st A nm er ku ng : D ar ge st el lt is t d ie A nz ah l d er In ob hu tn ah m e m it ei ne r B et re uu ng a m S ta nd or t F eu er be rg st ra ße . E in e In ob hu tn ah m e en ts pr ic ht e in er m in de rjä hr ig en P er so n. W ird e in e P er so n m eh rfa ch in e in em J ah r in O bh ut g en om m en , e rs ch ei nt je de d ie se r In ob hu tn ah m en in d ie se r A us w er tu ng ; i n di es em F al l g eh t e in e P er so n gg f. m eh rfa ch in d ie Z äh lu ng e in .. un te r 6 J ah re 6 bi s 14 J ah re üb er 1 4 Ja hr e in sg es am t Ja hr m än nl ic h w ei bl ic h ge sa m t m än nl ic h w ei bl ic h ge sa m t m än nl ic h w ei bl ic h ge sa m t 20 09 6 4 10 91 15 1 24 2 32 2 27 6 59 8 85 0 20 10 3 6 9 14 6 13 6 28 2 55 7 27 0 82 7 1. 11 8 20 11 6 14 20 15 0 16 3 31 3 66 5 26 8 93 3 1. 26 6 20 12 10 10 20 18 0 16 2 34 2 73 7 28 0 1. 01 7 1. 37 9 20 13 5 5 10 15 3 11 5 26 8 93 4 27 3 1. 20 7 1. 48 5 20 14 6 7 13 22 3 12 3 34 6 1. 05 3 27 4 1. 32 7 1. 68 6 20 15 5 6 11 56 4 11 0 67 4 2. 85 3 39 1 3. 24 4 3. 92 9 20 16 15 6 21 25 2 13 8 39 0 1. 45 4 34 3 1. 79 7 2. 20 8 20 17 6 4 10 18 8 15 6 34 4 87 1 34 0 1. 21 1 1. 56 5 20 18 3 4 7 90 89 17 9 42 8 18 5 61 3 79 9 G es am t 65 66 13 1 2. 03 7 1. 34 3 3. 38 0 9. 87 4 2. 90 0 12 .7 74 16 .2 85 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/14054 9 Anlage 1 Si ch er he its di en st le is tu ng en im L an de sb et rie b Er zi eh un g un d B er at un g (L EB ) - S ta nd A ug us t 2 01 8 - Ei nr ic ht un g Ei ns at z Si ch er he its di en st pä da go gi sc he s Pe rs on al N r. St an do rt A nz ah l Pl ät ze B eg in n de r Si ch er he its - di en st le is tu ng Ta ge vo n bi s A nz . Si ch er he it s- M A A nz . Pe rs on al in V ZÄ A nz . Fa ch kr äf te Pe rs on al - sc hl üs se l 1 Fe ue rb er gs tra ße 4 3 - K JN D 71 S ep te m be r 2 00 6 M o- S o 0: 00 0: 00 3 53 ,7 1 67 1: 1, 26 2 Ta nn en w eg 1 1 38 A pr il 20 16 M o- S o 21 :3 0 8: 00 1 14 ,1 2 15 1: 3, 00 3 Ju ge nd pa rk w eg 5 8 12 O kt ob er 2 01 0 M o- S o 0: 00 0: 00 1 7, 94 9 1: 1, 50 4 A uf d em K ön ig sl an de 9 2 22 Ja nu ar 2 01 7 M o- S o 22 :3 0 7: 00 1 6, 28 7 1: 2, 57 5 O eh le ck er rin g 20 27 O kt ob er 2 01 6 M o- S o 21 :3 0 8: 00 1 7, 72 8 1: 3, 72 6 B öt el ka m p 32 19 N ov em be r 2 01 5 M o- S o 21 :3 0 8: 00 1 5, 86 8 1: 3, 00 7 K ol la us tra ße 1 50 10 Fe br ua r 2 01 4 M o- S o 20 :0 0 7: 00 1 7, 94 9 1: 1, 25 8 H oh e Li ed t 6 7 28 A ug us t2 01 1 M o- S o 21 :3 0 8: 00 1 16 ,0 0 17 1: 1, 80 9 B er ne r C ha us se e 32 14 Fe br ua r 2 01 4 M o- S o 21 :3 0 8: 00 1 7, 39 9 1: 1, 80 10 C ux ha ve ne r S tra ße 1 88 a -c 26 Ju ni 2 01 5 M o- S o 21 :3 0 8: 00 1 6, 00 6 1: 5, 33 11 S ta rg ar de r S tra ße 6 2 26 D ez em be r 2 01 5 M o- S o 21 :3 0 8: 00 1 6, 75 9 1: 4, 19 12 K at he nk op pe l 2 7 22 O kt ob er 2 01 5 M o- S o 21 :3 0 8: 00 1 4, 17 5 1: 5, 33 13 B illw er de r B illd ei ch 6 48 a 17 O kt ob er 2 01 3 M o- S o 21 :3 0 8: 00 1 4, 28 6 1: 3, 48 14 H of sc hl äg er W eg 1 9 D ez em be r 2 01 1 M o- S o 21 :3 0 8: 00 1 5, 78 7 1: 1, 50 15 D ia go na ls tra ße 1 8 20 S ep te m be r 2 00 9 M o- S o 21 :3 0 8: 00 1 7, 00 7 1: 2, 88 16 B ra nd sh of er D ei ch 6 4/ 66 9 S ep te m be r 2 01 0 M o- So R ev ie rd ie ns t i n de r N ac ht zw is ch en 2 2: 00 un d 08 :0 0 U hr 1 1, 75 2 1: 5, 33 E rlä ut er un ge n: Zu 1 : A ng ab en z um p äd ag og is ch en P er so na l n ur fü r d ie b et re ue nd en B er ei ch e. S ch lü ss el g eb ild et a us : U nt er br in gu ng sh ilf e: 1 :1 ,0 9, M äd ch en ha us 1 :1 ,0 5; E rs ta uf na hm e U M A 1 :1 ,7 8 Zu 5 : P er so na ls ch lü ss el g eb ild et a us 1 5 P lä tz en m it S ch lü ss el 1 :3 u nd 1 2 P lä tz en 1 :5 ,3 3 Zu 1 1: P er so na ls ch lü ss el g eb ild et a us 9 P lä tz en m it S ch lü ss el 1 :3 u nd 1 7 P lä tz en 1 :5 ,3 3 Zu 1 3: P er so na ls ch lü ss el g eb ild et a us 8 P lä tz en m it S ch lü ss el 1 :2 ,4 u nd 9 P lä tz en 1 :5 ,3 3 Zu 1 5: P er so na ls ch lü ss el g eb ild et a us 8 15 P lä tz en m it S ch lü ss el 1 :2 ,4 u nd 5 P lä tz en 1 :5 ,3 3 Drucksache 21/14054 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 10 Anlage 2 14054ga_text 14054_Anlagen 14054ga_Antwort_Anlage1 14054ga_Antwort_Anlage2