BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/14057 21. Wahlperiode 11.09.18 Große Anfrage der Abgeordneten Sabine Boeddinghaus, Dr. Carola Ensslen, Stephan Jersch Deniz Celik, Martin Dolzer, Norbert Hackbusch, Cansu Özdemir, Christiane Schneider und Mehmet Yildiz (DIE LINKE) vom 14.08.18 und Antwort des Senats Betr.: AvM-Dual – Rahmenbedingungen, Weiterentwicklung und Perspektiven Die Integration geflüchteter Menschen ist eine Aufgabe, die in allen Lebensbereichen eine wichtige Rolle spielt. Spracherwerb sowie Schule, Ausbildung und Arbeit sind dabei wesentliche Bausteine. Das 2016 gestartete Programm „Ausbildungsvorbereitung für Migranten“ (AvM-Dual) setzt hier an und soll für jugendliche Geflüchtete ein Lernen in Schule und Betrieb verbinden. Es handelt sich um das einzige reguläre Berufsvorbereitungsprogramm für junge Migranten/-innen in Hamburg. Ziel ist es, einen Schulabschluss zu erlangen und gleichzeitig auf Ausbildung und Arbeit vorzubereiten, indem betriebliche Praktika absolviert werden. Integrationsbegleiter/-innen sollen dabei unterstützen . Nach nunmehr zwei Jahren ist es an der Zeit, einen umfassenden Blick darauf zu werfen, ob die Umsetzung dieses Ansatzes gelungen ist beziehungsweise wo es gegebenenfalls Änderungsbedarf gibt. Zwar war AvM- Dual immer wieder Gegenstand von Anfragen und Berichterstattung, die Informationen zu Durchführung und Ausstattung sind dennoch eher bruchstückhaft . Drei Bereiche sollen daher umfassender beleuchtet werden: die schulische Situation, die Lage in den Betrieben sowie die Arbeitssituation der Lehrer/-innen. Nach bisherigen Erkenntnissen erscheinen die Erfolgsquoten sehr ausbaufähig . Übergänge in Ausbildung und Arbeit bleiben problematisch. Bei den Anschlussunterstützungen scheint es Ausbaubedarf zu geben. Die besondere Situation von Flucht und sozialen Druckmomenten findet offenkundig nicht genügend Berücksichtigung. Der Bereich der Praktika ist bislang wenig ausgeleuchtet. Es wird aber die Kritik geäußert, dass insbesondere große Betriebe sich nur unzureichend beteiligen. Vor allem kleinere Betriebe würden sich dieser Aufgabe stellen. Bei Kontrolle und Organisation von Praktika und Berufsbegleitung scheint es einen erheblichen Nachbesserungsbedarf zu geben. Wesentlicher Kritikpunkt ist hier die nur tageweise Anwesenheit der Praktikanten/-innen, die ihre Eingliederung in den Betrieb verhindere. Eine Alternative wären Blockpraktika, bei denen die Praktikanten/-innen besser an den Arbeitsabläufen teilnehmen und auch höherwertige Aufgaben übernehmen könnten. Hilfreich wäre eine individualisierte, berufsfeldbezogene Reflektion im Betrieb, sodass in der Schule mehr Zeit für Deutschunterricht bliebe. Darüber hinaus wäre eine zusätzliche Sprachförderung zur Erhöhung des Sprachniveaus an den Berufsschulen wünschenswert, ebenso eine Begleitung bis zum Berufsein- Drucksache 21/14057 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 stieg. Zum Teil scheiden Absolventen/-innen leider im Frühjahr aus und haben viele Monate Leerlauf. Auch hinsichtlich Weiterbildung und spezifischen Angeboten zur Qualifikation für Lehrende wird Unzufriedenheit geäußert. Auf die besonderen Herausforderungen gerade in pädagogischer und kultureller wie sprachlicher Dimension werde nicht hinreichend vorbereitet. Die Rahmenbedingungen für die Lehrkräfte seien insgesamt schwierig. Unklar ist weiterhin, welche Personalzahlen und Qualifikationen für das Programm eigentlich vorgesehen seien und ob es eine Weiterentwicklung des Programms gebe. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Mit der erfolgreichen Erprobung von AvM im Pilotprojekt seit 2014 und der Einführung von AvM-Dual im Regelangebot der staatlichen berufsbildenden Schulen im Februar 2016 ist es Hamburg gelungen, einen bundesweit beachteten ganztägigen Bildungsgang für neu zugewanderte Jugendliche (unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus) umzusetzen, der die Chance neu zugewanderter junger Menschen auf Integration in Ausbildung deutlich erhöht. Die Besonderheit liegt einerseits darin, dass es sich um einen ganztägigen Bildungsgang handelt, der, anders als die üblichen halbtägigen Bildungsgänge, deutlich mehr Lernzeit bietet und dadurch die Integration verbessert. Andererseits basiert dieser Bildungsgang auf zwei Lernorten. Die übliche schulische Bildung wird ergänzt durch sehr umfangreiche Berufspraktika, die das Lernen in der beruflichen Praxis und in den sozialen Kontexten einer aktiven Berufswelt ermöglichen . Durch das Ganztagsangebot eröffnen sich für die Jugendlichen zudem Chancen , sich in unserer Gesellschaft über den beruflichen Bereich hinaus zu orientieren und zu integrieren. Die systematische Dualisierung in AvM-Dual und das individualisierte Unterrichtskonzept ermöglicht es neu zugewanderten Jugendlichen mit ihren sehr heterogenen Bildungsbiografien , aufbauend auf ihren zuvor informell erworbenen Kompetenzen, motiviert durch die Praxiserfahrungen, zunehmend Kompetenzen in den Kulturtechniken aufzubauen. So waren 33 Prozent der Abgängerinnen und Abgänger des ersten Pilotdurchganges und 46 Prozent des zweiten Pilotdurchganges mit sechs und weniger Schulbesuchsjahren im Herkunftsland in AvM-Dual eingetreten. Besonders Jugendliche mit weniger als drei Schulbesuchsjahren bei Eintritt in AvM-Dual (2016 waren es 12 Prozent und 2017 22 Prozent) hatten ihr vorhandenes Wissen bisher überwiegend im Alltag informell erworben. Darüber hinaus fördert die verlässliche, enge Begleitung der Jugendlichen durch Mentorinnen und Mentoren (betriebliche Integrationsbegleiterinnen und -begleiter sowie Lehrkräfte) die berufliche Orientierung, die Entwicklung realistischer Berufswahlentscheidungen und letztlich die Übergänge in Ausbildung oder andere passgenaue Anschlussmaßnahmen. Der für Bildung zuständigen Behörde ist kein Bildungsgang bekannt, der mit dieser Zielgruppe bessere Ergebnisse bezogen auf den Spracherwerb und die erzielten Übergänge in Ausbildung, Beschäftigung und weiterführende schulische Bildung erzielt hätte. Die erreichten Übergänge in den bisher ausgewerteten AvM-Pilotdurchgängen in Ausbildung und Beschäftigung in 2016 von 27 Prozent und 2017 von 36 Prozent bestätigen das Konzept und sie sind angesichts der sehr heterogenen Voraussetzungen der Schülerschaft als erfolgreich zu beurteilen (siehe hierzu Pressemitteilungen der Behörde für Schule und Berufsbildung vom 11. November 2016 und 01. März 2018). Darüber hinaus zeigen die ebenfalls positiv zu bewertenden Übergänge in weiterführende schulische Angebote der Sekundarstufe II von 14 Prozent im Absolventenjahr 2016 sowie 7 Prozent in 2017, dass AvM-Dual auch individuelle weitere Anschlussperspektiven zu höheren Bildungsabschlüssen eröffnet. Insgesamt gingen damit 41 Prozent der Absolventen des ersten Durchgangs direkt in Ausbildung , Arbeit oder weiterführende höhere schulische Bildung über. Im zweiten Durchgang waren dies insgesamt 44 Prozent. Die weiteren Absolventen dieser sehr heterogenen Gruppe erhalten in Angeboten der Berufsvorbereitung (beispielsweise Einstiegsqualifizierung für Migranten) sowie im Rahmen der Beratung durch die Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/14057 3 Jugendberufsagentur (JBA) eine passgenaue Begleitung und Vorbereitung auf Ausbildung . Ein umfangreiches Begleit- und Qualifizierungsangebot unterstützt die Schulen und die im Bildungsgang beschäftigten Pädagoginnen und Pädagogen seit 2014 darin, eine hohe Expertise im Umgang mit der besonderen Situation dieser geflüchteten Jugendlichen zu erwerben. Dies betrifft sprachdidaktische Fortbildungen sowie Fortbildungen zur Erkennung möglicher Traumafolgen und zum Verständnis von Hintergründen , um in geeigneter Weise pädagogisch darauf zu reagieren. Zusätzlich steht den Schulen das Beratungszentrum für Berufliche Schulen (BZBS) beratend und unterstützend zur Verfügung. Das Mentorenprinzip in AvM-Dual stellt sicher, dass betriebliche oder schulische Überforderungssituationen frühzeitig erkannt werden und darauf mit adäquaten Angeboten reagiert werden kann. Die Mentorinnen und Mentoren haben darüber hinaus die Aufgabe, die soziale Integration der Jugendlichen zu fördern, da die Stabilisierung der sozialen Situation in der Regel eine Voraussetzung für gelingende Lernprozesse ist. Das dualisierte Angebot und die enge systematische Vernetzung schulischen und betrieblichen Lernens (drei Tage in der Schule und zwei Tage im Praktikumsbetrieb) wird seitens der Hamburger Wirtschaft, der Handwerkskammer sowie der Handelskammer äußerst engagiert unterstützt und befürwortet. So konnten auch mit aufwachsenden Schülerzahlen in AvM-Dual im Zuge des starken Anstiegs neu zugezogener Jugendlicher in Hamburg in den Jahren 2016 und 2017 alle benötigten Praktikumsplätze verlässlich zur Verfügung gestellt werden. Nach Kenntnis der für Bildung zuständigen Behörde werten die weit überwiegende Zahl der Betriebe sowie die Kammern die systematische Dualisierung und die enge Verzahnung von wöchentlich drei Tagen in der Schule und zwei Tagen im Betrieb als Vorteil für den Spracherwerb und die enge Reflexion des betrieblichen Alltags. Die in AvM-Dual realisierte integrierte betriebliche Sprachförderung sowie die Unterrichtsgestaltung nach dem Prinzip des integrierten Sprach- und Fachlernens entsprechen dem aktuell anerkannten Sprachlernkonzept zur nachhaltigen Integration von Migrantinnen und Migranten. Dieses hat das Hamburger Institut für Berufliche Bildung (HIBB) seit 2014 im Rahmen der Implementierung des Regelangebotes AvM-Dual mit Unterstützung und Expertise der IQ-Fachstelle „Berufsbezogenes Deutsch“ im bundesweiten Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung“ (IQ) erprobt1 und seit 2016 im Rahmen der Implementierung des Regelangebotes AvM-Dual mit wissenschaftlichem Input durch Prof. Dr. Jörg Roche des Instituts für Deutsch als Fremdsprache der Ludwig-Maximilian-Universität München eingeführt. Gemeinsam mit dem Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung (LI) wurden umfangreiche Qualifizierungsmaßnahmen zur integrierten Sprachförderung sowie sprachsensiblem Unterricht für die Lehrkräfte umgesetzt. Diese Fortbildungen zum sprachsensiblen Unterricht sind bereits seit 2011 ein Schwerpunkt in der Lehrerfortbildung im berufsbildenden Bereich, sie beziehen die Ausbildung von Sprachbeauftragten in den Berufsschulen mit ein. Im Übrigen siehe auch Drs. 21/4655, Drs. 21/7872 sowie Drs. 21/10577. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Agentur für Arbeit Hamburg, der Handelskammer Hamburg, der Handwerkskammer Hamburg sowie der am Bildungsgang AvM-Dual beteiligten Träger wie folgt: 1. Wie viele Lehrkräfte welcher beruflichen Qualifikation befanden/befinden sich seit 2016 bis heute (Stand 21.8.2018) im Bildungsgang AvM-Dual und wie viele werden es nach gegenwärtigem Stand in 2018/2019 sein? (Bitte jeweils pro Schulhalbjahr einzeln mit pädagogischer, fachlicher 1 B. Kruse, M. Pasquay, H. Sturm. 2017. Die dualisierte Ausbildungsvorbereitung für neu zugewanderte Jugendliche in Hamburg: Sprachaneignungsprozesse in Betrieb und Schule. In Elisabetta Terrasi-Haufe und Anke Börsel „Sprache und Sprachbildung in der beruflichen Bildung “, Seite 123 fortfolgende, Münster: Waxmann-Verlag. Drucksache 21/14057 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 und/oder sonstiger Qualifikation in absoluten Zahlen und in Prozent in einer Excel-Tabelle angeben.) a. Wie viele dieser Lehrkräfte waren/sind pensionierte Lehrer/-innen, wie viele Quereinsteiger/-innen, wie viele Seiteneinsteiger/-innen? (Bitte entsprechend in der Tabelle zu 1. angeben.) Lehrkräfte an berufsbildenden Schulen werden in der Regel mit dem Ziel des bildungsgangübergreifenden Unterrichtseinsatzes eingestellt und beschäftigt. Die Einsatzplanung von Lehrkräften an berufsbildenden Schulen erfolgt grundsätzlich entsprechend dem schulischen Bedarf und daher auch in mehreren Bildungsgängen einer Schule. Die für Bildung zuständige Behörde kann daher keine bildungsganggenaue Zuordnung beziehungsweise Differenzierung nach beruflicher Qualifikation von Lehrkräften vornehmen (siehe auch Drs. 21/10577). Die aktuelle und strukturelle Personalversorgung der berufsbildenden Schulen wird – auch für den Bildungsgang AvM-Dual – durch die für Bildung zuständige Behörde sichergestellt. Dabei wird der Lehrkräftebedarf auf Grundlage der zu erwartenden Schülerinnen und Schüler berechnet und den Schulen ein entsprechendes Einstellungskontingent zur Verfügung gestellt. Auf Basis der durch die für Bildung zuständige Behörde zur Verfügung gestellten Lehrerstellen organisiert die einzelne Schule im Rahmen ihrer schulischen Selbstverantwortung die Personalgewinnung und Unterrichtsorganisation . Einstellungen für Lehrkräfte sind im Bedarfsfall unterjährig jederzeit möglich. Entwicklung der Lehrerbedarfe im Bildungsgang AvM-Dual (die Stellenzahl ist abhängig von der Schülerzahl): Schulhalbjahr Lehrerbedarf AvM-Dual in Stellen 02/2016-07/2016 228 08/2016-01/2017 235 02/2017-07/2017 201 08/2017-01/2018 216 02/2018-07/2018 209 08/2018-01/2019 143 Quelle: Interne Daten der zuständigen Behörde Diese Lehrerstellenbedarfe stehen den beruflichen Schulen in vollem Umfang zur Verfügung. Lehrerbedarfe, die nicht unmittelbar durch eigenes (in der Regel unbefristetes ) Personal gedeckt sind, werden durch Mittelzuweisungen an die schulischen Vertretungsbudgets ausgeglichen. Grundsätzlich stellen die Schulleitungen im Rahmen der Bestenauslese in Personalauswahlverfahren sicher, dass Bewerberinnen und Bewerber die mit der Lehrtätigkeit beziehungsweise Stelle verbundenen Mindestanforderungen beziehungsweise Qualifikationen erfüllen. Dies gilt auch für einen unterrichtlichen Einsatz in AvM-Dual- Klassen. Es wird erwartet, dass im berufsbildenden Schulwesen alle eingesetzten Lehrkräfte in Tätigkeiten von Studienrätinnen und -räten über eine abgeschlossene Lehramtsausbildung verfügen. Bei Bewerberinnen und Bewerbern, die kein Lehramtsstudium vorweisen können, wird überprüft, inwieweit die jeweiligen individuellen Bildungswege eine unterrichtliche Verwendung – bezogen auf die Tätigkeiten von Studienrätinnen und -räten – zulassen. Neben den formalen Kriterien bezüglich der Passung der hochschulischen Qualifikation werden dabei ebenso regelhaft auch außeruniversitäre und beruflich erworbene Kompetenzen in die Bewertung einbezogen. 2. Wie sind/waren diese Lehrkräfte vertraglich jeweils angestellt und wie wurden/werden sie bezahlt? (Bitte jeweils pro Schulhalbjahr einzeln nach verbeamtet, unbefristet angestellt, befristet angestellt, auf Honorarbasis beschäftigt und in welcher Tarifeingruppierung beziehungsweise Tarifentsprechungen entlohnt in absoluten Zahlen und in Prozent in einer Excel-Tabelle angeben.) a. Wie viele der befristet angestellten Lehrkräften in AvM-Dual waren/sind dabei jeweils nur bis Schuljahresende beziehungsweise Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/14057 5 Halbjahresende beschäftigt worden/beschäftigt? (Bitte entsprechend in absoluten Zahlen und in Prozent in der Tabelle zu 2. angeben.) Tarifbeschäftigte Lehrkräfte werden entsprechend der Entgeltordnung Lehrkräfte (TV EntgO-L) nach ihrer fachlichen und pädagogischen Qualifikation einer Entgeltgruppe zugeordnet. Dabei wird nicht zwischen befristet und unbefristet beschäftigten Personen unterschieden. Die Entgeltordnung differenziert nach ausgebildeten Lehrkräften und solchen Beschäftigten, die als nicht ausgebildete Lehrkräfte eingesetzt werden. Befristete Arbeitsverträge werden zur Deckung von kurzfristigen Personalbedarfen und zur Vermeidung von Unterrichtsausfall abgeschlossen. Vertretungslehrkräfte garantieren durch ihren Einsatz eine auskömmliche Versorgung der Schulen und tragen wesentlich zur Vermeidung von Unterrichtsausfall bei, damit die Bildungsqualität nachhaltig und sicher ist. Die Gründe für befristete Anstellungen von Vertretungslehrkräften sind dabei regelhaft Krankheitsausfälle, Erziehungszeiten und Mutterschutz sowie die Vertretung bei Beurlaubung von Lehrkräften. Die Arbeitsverträge sind in diesen Fällen an die jeweiligen Vertretungstatbestände und Zeiträume gebunden, wie dies im Teilzeit- und Befristungsgesetz vorgesehen ist, siehe hierzu auch Drs. 20/7991. Die Vertretungslehrkräfte an allgemein- und berufsbildenden Schulen erhalten einen Arbeitsvertrag als Lehrkraft auf Grundlage des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) und sind sozialversicherungspflichtig beschäftigt, siehe auch Drs. 21/4706. Die monatlichen Bruttoeinkommenssätze der Tarifbeschäftigten können der Entgelttabelle Anlage B zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (https://www.tdlonline .de/tv-l/tarifvertrag.html) entnommen werden, die der Beamten der Besoldungstabelle Anlage VI Nummer 1 zum Hamburgischen Besoldungsgesetz. Das individuelle Entgelt der Beschäftigten hängt von persönlichen Faktoren ab (siehe auch Drs. 21/13671). Im Übrigen siehe Antwort zu 1. und 1. a. 3. Trifft es zu, dass ein Teil der als Lehrkräfte in AvM-Dual eingesetzten Personen Seiteneinsteiger/-innen ohne schulische Berufserfahrung sind? a. Wenn ja, um wie viele Seiteneinsteiger/-innen handelt es sich? (Bitte nach Jahren in Zahlen und Prozent in einer Excel-Tabelle angeben .) b. Wie und durch wen wird sichergestellt, dass diese Lehrkräfte gerade in pädagogischer Hinsicht kontinuierlich qualifiziert begleitet und unterstützt werden? (Bitte Verfahren, Maßnahmen und Verantwortlichkeit der Qualifizierung und Unterstützung erläutern.) Lehrkräfte an berufsbildenden Schulen zeichnen sich auch durch Erfahrungen aus, die sie außerhalb des schulischen Kontextes erworben haben. Diese Kenntnisse sind in der Berufs- und Studienorientierung, in der Akquise von Praktikumsplätzen und bei der Betreuung vor, während und nach dem betrieblichen Teil wertvoll. Deshalb profitiert das System der berufsbildenden Schulen auch von Seiteneinsteigern. Auf dem Höhepunkt der Flüchtlingszuwanderung nach Hamburg wurden im Schuljahr 2015/2016 infolge der sprunghaft angestiegenen Schülerzahlen an den beruflichen Schulen verstärkt unter anderem auch Lehrkräfte mit einer Qualifikation im Bereich Deutsch/Deutsch als Zweitsprache (DaZ) für die Beschulung von neu zugewanderten Jugendlichen mit Migrationshintergrund gesucht, da studierte Berufsschullehrkräfte (Lehramtstyp 5) beziehungsweise qualifizierte Gymnasiallehrkräfte zu diesem Zeitpunkt bundesweit nicht in hinreichender Anzahl verfügbar waren. Daher wurden – rechtlich zulässig und bundesweit üblich – unter anderem auch Kräfte mit einem Hochschulabschluss sowie einer Qualifikation im Bereich Sprache/DaZ ohne einen dezidierten Lehramtsabschluss befristet eingestellt (sogenannte Nichterfüller in der Funktion von Studienräten nach TV-L). Diese DaZ-Lehrkräfte – als spezielle Gruppe der Seiteneinsteiger – waren in der Regel jedoch nur in den betreffenden Bildungsgängen der Berufsvorbereitungsschule für Migranten einsetzbar, da sie nicht über eine berufsspezifische hochschulische Qualifi- Drucksache 21/14057 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 kation verfügten. Infolge dieser eingeschränkten Einsetzbarkeit und des erwartet temporären Charakters des Einsatzes (Bewältigung des starken Flüchtlingszustroms im Schuljahr 2015/2016) sowie der gesetzlichen Normen des Teilzeit- und Befristungsgesetzes wurde diesen DaZ-Lehrkräften von Anfang an ein auf zwei Jahre befristetes Beschäftigungsverhältnis angeboten. Mit dem Rückgang der Schülerzahlen im Bildungsgang AvM-Dual ist der Bedarf an diesen Lehrkräften gesunken. Während Teile der befristeten Beschäftigungsverhältnisse vertragsgemäß beendet wurden, konnte das Beschäftigungsverhältnis in etlichen Fällen fortgeführt werden. Unter Berücksichtigung der jeweils vorhandenen Lehrqualifikation konnten in diesem Kontext auch dauerhafte Übernahmen in den Schuldienst realisiert werden. Qualifizierungen erfolgen – auch für Seiteneinsteiger – regelhaft für alle Lehrkräfte an berufsbildenden Schulen im Rahmen der in der Lehrerarbeitszeitverordnung verankerten jährlichen Fortbildungsverpflichtung in Höhe von 45 Stunden. Darüber hinaus werden bei Bedarf individuelle Personalentwicklungsvereinbarungen zwischen Lehrkräften und Schulleitungen geschlossen. Für Lehrkräfte, die in AvM-Dual tätig sind, hat das LI entsprechende Qualifizierungsmaßnahmen aufgelegt. In den Jahren 2016 und 2017 wurden für die Seiteneinsteiger insgesamt fünf spezielle Seminare zu den Grundlagen des Unterrichtens angeboten. Zusätzlich konnten die Seiteneinsteiger hinsichtlich ihres Einsatzes in AvM-Dual alle Seminarangebote, die unter 6. bis 6. c. aufgeführt sind, in Anspruch nehmen. Im Übrigen siehe Antwort zu 1. und 1. a. 4. Inwiefern ist eine Befristung von Lehrkräften in AvM-Dual, insbesondere eine die zum Schuljahresende ausläuft, als angemessen zu betrachten, trotz des eigenen Anspruchs als mögliches Erfolgsprogramm und des hohen emotional-sozialen Bedarfs der Schüler/-innen mit oft sehr brüchigen Schul- und belastenden Lebenserfahrungen auf kontinuierliche Begleitung, die Vertrauen und Vertrautheit für die eigenen Lernerfolge gewährleistet? (Bitte sachlich und fachlich erläutern.) Für alle Beschäftigungsverhältnisse der Freien und Hansestadt Hamburg im Bereich der staatlichen Schulen finden hinsichtlich der arbeitsrechtlichen Ausgestaltung die gleichen gesetzlichen Normen Anwendung, wie zum Beispiel der Tarifvertrag der Länder (inklusive der zugehörigen Lehrerentgeltordnung) sowie das Teilzeit- und Befristungsgesetz . Mögliche befristete Beschäftigungsverhältnisse der eingesetzten Lehrkräfte entsprechen, auch im Bildungsgang AvM-Dual, den gesetzlichen Vorgaben. Im Übrigen siehe Antwort zu 2. und 2. a. sowie Drs. 21/10577. Eine kontinuierliche Begleitung der AvM-Dual Schülerinnen und Schüler ist gesichert, weil Lehrkräfte und betriebliche Integrationsbegleiter in AvM-Dual-Klassen im Team arbeiten und der Unterricht sowie ergänzende Ganztagsangebote im Team geplant werden sowie die individuelle Begleitung der Jugendlichen durch die Mentorinnen und Mentoren sowie die damit zusammenhängenden Anforderungen an das Personal in einem engen kontinuierlichen Austausch realisiert werden. 5. Welche Soll-Wochenarbeitszeit hatten/haben die Lehrkräfte in AvM-Dual im Schuljahr 2017/2018 und welche konkreten Aufgaben hatten/haben diese im Einzelnen zu erfüllen? a. Wie viele von diesen Lehrkräften waren/sind mit welcher Qualifikation als Klassenlehrer/-innen, wie viele als Fachlehrer/-innen tätig, wie viele gegebenenfalls als beides? b. Wie viele von ihnen hatten/haben eine nachgewiesene Ausbildung beziehungsweise Qualifikation im Bereich Deutsch als Zweit- beziehungsweise Deutsch als Fremdsprache? c. Wie hoch war/ist die Ist-Arbeitszeit der Lehrkräfte in AvM-Dual? (Bitte nach Schuljahren und Qualifikationen aufgeschlüsselt angeben.) Der Einsatz der Lehrkräfte erfolgt gemäß Lehrerarbeitszeitverordnung (LehrArbzVO). Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/14057 7 Die Arbeitszeit der Lehrkräfte umfasst Anteile für unterrichtsbezogene Aufgaben, funktionsbezogene Aufgaben und allgemeine Aufgaben, insbesondere die Teilnahme an Konferenzen, Elternabenden, sonstigen schulischen Veranstaltungen sowie Fortbildungen im Rahmen der schulischen Fortbildungsplanung und die Wahrnehmung von Aufsichten sowie die Erteilung von Vertretungsunterricht. Eine Unterrichtsstunde umfasst 45 Minuten und ist im AvM-Dual mit dem Faktor 1,5 versehen. Bei der Übernahme einer Mentorenschaft sind die Akquise von Praktikumsbetrieben sowie die Begleitung der Jugendlichen am Lernort Betrieb im AvM-Dual über die Unterrichtsverpflichtung abgedeckt. Die unterrichtsbezogenen Aufgaben umfassen regelhaft Zeiten für die Erteilung von Unterricht, dessen Vor- und Nachbereitung, Korrekturen, Gespräche mit Schülerinnen und Schülern sowie Eltern, die Teilnahme an Klassen- und Zeugniskonferenzen sowie die individuelle fachliche Fortbildung. Der Ausgleich von Über- oder Unterschreitungen der jährlichen Arbeitszeit ist auch im darauffolgenden Schuljahr möglich und liegt in Verantwortung der jeweiligen Schule. Eine gesonderte Erfassung der IST-Arbeitszeit der einzelnen Lehrkräfte seitens der Behörde erfolgt nicht. Im Übrigen siehe Antwort zu 1. und 1. a. 6. Wie werden die AvM-Dual-Lehrkräfte für ihre Aufgabe im Vorfeld ihrer Tätigkeit und dann während der Ausübung dieser regelhaft (weiter-) qualifiziert und durch wen? a. Welche konkreten Angebote sind dabei mit welcher inhaltlichen Ausrichtung und welcher Stundenanzahl obligatorisch vorgesehen/vorgeschrieben und von wem werden diese durchgeführt? (Bitte jeweils Titel und zeitlichen Umfang des Kurses samt Kursteilnahmeanzahl angeben.) b. Bis wann müssen diese Fortbildungen nachgewiesen worden sein/nachgewiesen werden und durch wen wird das jeweils überprüft ? c. Hatten/haben alle bis Schuljahresende 2017/2018 eingesetzten Lehrkräfte für AvM-Dual sämtliche obligatorischen Fortbildungen absolviert? Wenn nein, wie viele nicht und welche dieser Kurse stehen dabei jeweils noch aus? Im Rahmen der Lehrerarbeitszeit sind für Lehrkräfte an berufsbildenden Schulen 45 Stunden pro Jahr für Fortbildungen vorgesehen. Die Lehrerkonferenz legt den Inhalt und die Durchführung der schulinternen Fortbildungen sowie die Aufteilung in individuelle und systemische Fortbildungen fest. Darüber hinaus gibt es seitens der zuständigen Behörde keine Vorgaben. Das HIBB gestaltet in Kooperation mit dem LI und gemeinsam mit den Schulen die Implementierung des neuen Bildungsangebots. Die Angebote des LI werden orientiert an der Nachfrage und den inhaltlichen Bedarfen umgesetzt. Zu den Angeboten für die erfragte Zielgruppe in den Jahren 2016, 2017 und 2018 siehe Anlage 1. Alle weiteren schulformunabhängigen Qualifizierungsreihen und Fortbildungen im Bereich Deutsch als Zweitsprache (DaZ) stehen allen Lehrkräften der allgemein- und berufsbildenden Schulen offen. Eine gesonderte Erfassung nach der Schulform der Teilnehmerinnen und Teilnehmer erfolgt nicht. Darüber hinaus gehören seit Erprobung von AvM-Dual im Pilotprojekt im Jahr 2014 zur Begleitstruktur die intensive Schulung der Lehrkräfte durch Schulberatung und Workshops, regelmäßige Fachtage (siehe Anlage 2) und Netzwerktreffen zum fachlichen Austausch der Schulen und die Entwicklung von Lernsituationen und Konzepten zur integrierten Sprachförderung. Weitere Fachtage sind im Schuljahr 2018/2019 geplant, die Erarbeitung von Lernsituationen in schulübergreifenden Arbeitsgruppen wird im Schuljahr 2018/2019 fortgeführt. Diese Angebote wurden flächendeckend allen Lehrkräften, Schulleitungsmitgliedern, den Sozialpädagoginnen und -pädagogen sowie den über die Träger eingestellten betrieblichen Integrationsbegleiterinnen und -begleiter zur Verfügung gestellt. Es wurden Teamstrukturen aufgebaut, die ein Drucksache 21/14057 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 8 Coaching der beteiligten Schulen und ihrer Lehrkräfte vor Ort ermöglichen. Ziel ist es, alle berufsbildenden Schulen, unabhängig von ihren Vorerfahrungen mit dualisierten Angeboten in der Ausbildungsvorbereitung oder im Pilotprojekt AvM gleichermaßen zu ertüchtigen und so die Integration neu zugewanderter Jugendlicher durch AvM-Dual zu gewährleisten. Außerdem stehen den Lehrkräften Qualifizierungsangebote von in der Arbeit mit Geflüchteten sehr erfahrenen Trägern zur Verfügung. Über diese Angebote wurden die Schulen regelmäßig informiert. 7. Welche zusätzlichen fakultativen Angebote zur weiteren Qualifikation wurden/werden den AvM-Dual-Lehrkräften seit 2016 bis heute angeboten /empfohlen, von wem werden diese durchgeführt und bis wann sollten diese wahrgenommen worden sein? a. Welches Kontingent an Fortbildungsstunden steht planmäßig einer AvM-Dual-Lehrkraft pro Schuljahr zur Verfügung? Das LI hat den Lehrkräften im Vorbereitungsdienst in vier Jahrgängen eine Zusatzqualifizierung zum Einsatz in Klassen mit geflüchteten Menschen in berufsbildenden Schulen angeboten (zunächst verbindlich, danach optional). Thematisch wurden folgende Aspekte bearbeitet: - Demokratiebildung, Umgang mit traumatisierten Migrantinnen und Migranten, Sprachanfangsunterricht, interkulturelle Kommunikation, Classroom Management. Es wurden insgesamt 190 Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst (LiV) qualifiziert. Die Qualifizierung umfasste pro Jahrgang 30 Stunden. Das LI hat im Rahmen der Berufseingangsphase (BEP) 2016/2017 ein fakultatives Angebot für berufseinsteigende Lehrkräfte in AvM-Dual zum Thema: „Unterrichten in AvM-Dual und Alphaklassen“ mit folgenden Themen angeboten: - Heterogenität, Interkulturalität, Gestaltung einer Eingangsphase, Wertevermittlung, Lernen am Lernort Schule und Betrieb) im Umfang von zehn mal drei Fortbildungsstunden . Ab 2017/2018 sind diese Themen im Regelangebot für Berufsschullehrkräfte integriert . Das BZBS des HIBB hat speziell für Lehrkräfte im Bereich der AvM im Jahr 2016 acht Veranstaltungen im Umfang von drei Stunden zum Thema „Jugendliche mit Fluchterfahrungen – Hinweise für den Umgang mit Traumatisierungen im Unterricht und Schulleben“ angeboten. Darüber hinaus wurden 2016 speziell für Beratungslehrkräfte fünf Veranstaltungen zum Thema „Beratungstätigkeit im Zusammenhang mit der Beschulung von Flüchtlingen “ sowie eine Veranstaltung in Kooperation mit dem Träger basis und woge e.V. zum Thema „Aufenthaltsrecht für geflüchtete junge Menschen“ angeboten. Im Übrigen siehe Antwort zu 6. bis 6. c. 8. Gab/gibt es seit 2016 bis heute (Stand 21.8.2018) entsprechende zusätzliche Kursangebote zur Weiterbildung in Deutsch als Zweitsprache , Linguistik, Psychologie des Kindes/Jugendlichen, Traumaarbeit, kultursensible Pädagogik, kulturelle und politische Strukturen im Ausland et cetera? Wenn ja, wie viele dieser Kurse wurden von wem gegeben und von wie vielen AvM-Dual-Lehrkräften wurden diese besucht? Wenn nein, warum nicht? Ja, die Beratungsstelle Interkulturelle Erziehung am LI (BIE) hat als Schwerpunkt ihrer Fortbildungsangebote das Thema „kultursensible Pädagogik“. Die Veranstaltungen stehen für alle pädagogischen Fachkräfte an berufsbildenden Schulen und somit auch den AvM-Lehrkräften zur Verfügung. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/14057 9 Von besonderem Interesse für die Zielgruppe sind die Angebote „Interkulturelles Kompetenztraining “, der jährliche „Fachtag Interkulturelle Bildung“ sowie das Angebot der Vermittlung von Sprach- und Kulturmittlerinnen und -mittlern. Im Bereich Traumaarbeit bietet das LI in Kooperation mit externen Kooperationspartnern regelmäßig Fachveranstaltungen zum Thema an, die ebenfalls für die Zielgruppe offen sind. Zusammen mit der Unfallkasse Nord hat das LI die Broschüre „Flüchtlingskinder und jugendliche Flüchtlinge“ für Schulen erstellt. Im Herbst 2018 wird es im LI eine Ausstellung geben zu dem Thema „Scherben im Kopf – Trauma und seine Folgen bei geflüchteten Kindern und Jugendlichen“, die ebenfalls von Fachveranstaltungen begleitet wird. Die Ausstellung wird von der Stiftung Children for Tomorrow und der Alfred Toepfer Stiftung F.V.S. gefördert. Im Übrigen siehe Antworten zu 6. bis 7. a. 9. Ist vor diesem Hintergrund gegebenenfalls eine Verbesserung der bestehenden Maßnahmen/des bestehenden Verfahrens hin zu einer Art Ausbildungsbegleitung, die einem Referendariat des allgemeinen schulischen Berufsvorbereitungsdienstes entspricht, von Senat/zuständiger Fachbehörde angedacht? Wenn ja, wie genau soll diese Begleitung aussehen und welche Maßnahmen soll sie enthalten? a. Wenn nein, warum nicht und inwiefern wird damit die Qualität des Unterrichts im Sinne der teilnehmenden Schüler/-innen einerseits, als auch die verantwortungsvolle Unterstützung und Qualifikation der Lehrkräfte andererseits angemessen für den Erfolg des Programms gesichert? Das bestehende Fortbildungs- und Beratungsangebot ist aus Sicht der zuständigen Behörde fachlich zielführend und es deckt den Bedarf und die Nachfragen der Schulen und des pädagogischen Personals. 10. Wie steht der Senat/die zuständige Fachbehörde zu der Kritik, dass die im AvM-Dual als hinreichend propagierten Sprachlernniveaus mit A2 bis B1, selten B2 in Deutsch für die weiteren Anschlusschancen in qualifizierte Berufsausbildungen und erst recht in höhere schulische Bildungswege nicht hinreichend sind? a. Wie werden in diesem Zusammenhang die als zu gering geltenden zehn Stunden Deutschunterricht pro Woche in AvM-Dual bewertet? b. Sind diesbezüglich Ausweitungen und qualitative Verbesserungen des Deutschunterrichts in AvM-Dual geplant? Wenn ja, wie genau soll das erfolgen und welches Sprachlernniveau ist danach angestrebt? c. Ist eine besondere Verstärkung von beruflicher Fachsprachkenntnis in Deutsch durch mehr Unterrichtsstunden in AvM-Dual vorgesehen ? Wenn ja, wie viele zusätzliche Stunden beziehungsweise welche inhaltlichen Verstärkungen sind geplant? Der für Bildung zuständigen Behörde ist keine derartige Kritik bekannt. Diese ist aus Sicht der zuständigen Behörde zudem fachlich ungerechtfertigt. Im Gegenteil entspricht das in AvM-Dual verfolgte Prinzip des integrierten Fach- und Sprachenlernens neuen spracherwerbtheoretischen, pädagogischen und sprachdidaktischen Grundsätzen . Aufgrund der sehr heterogenen Bildungsbiografien der Schülerinnen und Schüler im AvM-Dual können nicht alle Schülerinnen und Schüler innerhalb von zwei Jahren ein Sprachniveau erreichen, dass den Anforderungen der Ausbildungsbetriebe genügt. Durch das gezielte Übergangsmanagement in Kooperation mit der JBA ist sichergestellt , dass den Schülerinnen und Schüler nach Ende von AvM-Dual weitere individuell passende Anschlussmöglichkeiten angeboten werden, die immer auch Sprachförderung enthalten. Drucksache 21/14057 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 10 So setzen beispielsweise auch Bayern und Berlin ähnliche Unterrichtskonzepte um, die das Sprachlernen eng mit dem Fachlernen verbinden und handlungsorientiert ausrichten. Das Prinzip der integrierten Sprachförderung umfasst sowohl die berufliche Integration durch Sprache in Berufsintegrations- und Berufsvorbereitungsklassen als auch die Förderung berufssprachlich kommunikativer Kompetenzen während der Ausbildung in Fachklassen (siehe hierzu jeweils ausführlich: https://www.inbas.com/fileadmin/user_upload/projekte/dt/EMSA/180328__EMSA_ Handreichung_Berliner_Modell_IFSL_klein.pdf sowie http://www.isb.bayern.de/ download/18193/lehrplan_d_bs_genehmigt_07.2016.pdf). Gemäß diesem Prinzip ist der Erwerb der deutschen Sprache in allen Lernfeldern des berufsbezogenen Unterrichts und den Fächern des berufsübergreifenden Unterrichts in den Unterricht integriert (siehe APO-BVS). Zusätzlich wird der Spracherwerb im Betrieb direkt vor Ort durch die betriebliche Integrationsbegleitung in einer „eins zu eins Situation“ individuell passgenau gefördert. In den Lernfeldern „Betriebliche Erfahrungen reflektieren“ und „Die Arbeit im Betrieb darstellen“ des berufsbezogenen Unterrichts erfolgt eine strukturierte mündliche und schriftsprachliche Aufarbeitung und Vertiefung der sprachlichen Anforderungen im Betrieb und der Aufbau von notwendigen Redemitteln. Um diesen Ansatz weiter zu entwickeln, erarbeiten schulübergreifende Projektgruppen fortlaufend Lernsituationen, in denen Umsetzungsmöglichkeiten des integrierten Fach- und Sprachlernens konkretisiert werden. Die Kontingentstundetafel ermöglicht die Umsetzung einer auf die Bedarfe der jeweiligen Lerngruppe angepassten Stundentafel (siehe Drs. 21/4655). Eine darüber hinausgehende Ausweitung dieser Angebote und Sprachförderung sind daher nicht geplant. Die qualitative Verbesserung jeden Unterrichts an den Schulen ist zudem durch die Fortbildungsverpflichtung der Lehrerinnen und Lehrer sowie durch die Zielvereinbarung der Dienststelle mit der zuständigen Behörde gewährleistet. Im Übrigen siehe Antwort zu Frage 6. bis 6. c. Zudem haben sich die berufsbildenden Schulen zu DSD-I-PRO-Prüfschulen qualifiziert , sodass alle AvM-Dual-Schülerinnen und Schüler an den Sprachzertifikatsprüfungen teilnehmen und diese anerkannten Zertifikate am Übergang Schule-Beruf nutzen können. Diese Prüfung DSD I PRO (A2/B1) ist eine bundesweite Prüfung für allgemein berufsorientiertes Deutsch. Sie richtet sich an Schülerinnen und Schüler an beruflichen Schulen. Die Hamburger Ergebnisse DSD I PRO-Prüfungen liegen sowohl 2017 als auch 2018 über dem Bundesdurchschnitt. Dies bestätigt nachdrücklich die Wirksamkeit des Hamburger Sprachförderkonzeptes der dualisierten Ausbildungsvorbereitung für Migrantinnen und Migranten. Folgende Tabelle zeigt das 2017 in Hamburg erzielte Ergebnis in Prozent im Vergleich zum bundesweiten Gesamtergebnis (Grundgesamtheit in Hamburg = 621 Teilnehmende ): 2017 B1 A2 < A2 Hamburg 35 % 30 % 35 % bundesweit 29 % 31 % 40 % Folgende Tabelle zeigt das 2018 in Hamburg erzielte Ergebnis in Prozent (%) im Vergleich zum bundesweiten Gesamtergebnis (Grundgesamtheit in Hamburg = 817 Teilnehmende ): 2018 B1 A2 < A2 Hamburg 37 % 29 % 34 % bundesweit 36 % 29 % 35 % 11. Sind angesichts der oft hohen emotionalen und sozialen Belastungsmomente von Migranten/-innen mit Fluchthintergrund in den AvM-Dual- Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/14057 11 Klassen durchgängig sozialpädagogisch und sprachlich befähigte Zusatzkräfte als Unterrichtsbegleitung vorhanden? a. Wenn ja, wie werden diese vertraglich, mit welchem Tarif/welcher Tarifentsprechung und welcher Wochenarbeitszeit beschäftigt? b. Wenn nein, mit welcher Rechtfertigung nicht? c. Über welche Qualifikation(en) verfügen die sprachlich befähigten Zusatzkräfte? (Bitte ihre Zahl nach Qualifikation aufgeschlüsselt in einer Excel-Tabelle angeben.) Eine adäquate Begleitung der Jugendlichen bezogen auf die fachliche und sprachliche Förderung ist durch den Einsatz der betrieblichen Integrationsbegleiterinnen und -begleiter sowie durch den Einsatz multiprofessioneller Teams in den Schulen gesichert . Das Angebot AvM-Dual ist personell entsprechend der Bedarfsgrundlage (siehe Haushaltsplan 2017/2018 der Freien und Hansestadt Hamburg, Einzelplan 3.1, Seite 186) auskömmlich mit Lehrkräften ausgestattet, sodass regelhaft keine Zusatzkräfte eingesetzt werden. Der Ganztag und die betriebliche Begleitung sind über die Leistung „Betriebliche Integrationsbegleitung“ abgedeckt. Die Leistung „betriebliche Integrationsbegleitung “ wurde und wird im Rahmen einer VOL-Ausschreibung eingeworben und durch Bildungsträger erbracht. Die VOL-Ausschreibung 2018000097 (http://suche.transparenz.hamburg.de/dataset/ausbildungsbegleitung-in-derdualisierten -ausbildungsvorbereitung-avdual-avm-dual-alpha-sowie-d?forceWeb=true) wird ab 01. August 2019 die VOL-Ausschreibung 2016000027, siehe http://suche.transparenz.hamburg.de/dataset/2016000027-betrieblicheintegrationsbegleitung -in-der-dualisierten-ausbildungsvorbereitungfuer ?forceWeb=true, vertraglich ablösen. Den Lehrkräften werden regelmäßig Fortbildungen angeboten, um mögliche Traumastörungen zu erkennen, die Hintergründe zu verstehen und in der Schule in geeigneter Weise pädagogisch darauf zu reagieren (siehe auch Anlage 1). An allen berufsbildenden Schulen gibt es Beratungslehrerinnen und -lehrer, die bei Bedarf den Kontakt zum BZBS herstellen. Dieses ergänzende Angebot der schulpsychologischen Beratung und Unterstützung durch das multiprofessionelle Team des BZBS steht allen Lehrkräften und weiteren Pädagogen der Schulen durchgehend zur Verfügung. Das Angebot erstreckt sich von Beratung und Unterstützung der Lehrkräfte , Angeboten für Klassenteams oder AvM-Abteilungen bis hin zur Übernahme von Einzelfallbearbeitung und Beratung für Schülerinnen und Schüler. Zwei Fachkräfte des BZBS verfügen über Lebensläufe mit Migrationshintergrund und eigene Fluchterfahrungen . Zu persönlichen Beratungsgesprächen und Klärungsgesprächen in Gruppen können bei Bedarf Dolmetscher hinzugezogen werden. Hinsichtlich der Qualifikationen der Betrieblichen Integrationsbegleitung wurden in der Leistungsbeschreibung folgende Anforderungen an die Träger gestellt: A. Mindestens 40 Prozent des einzusetzenden Personals haben einen Hochschuloder Fachhochschulabschluss in einer pädagogischen oder sozialwissenschaftlichen Fachrichtung. B. Bis zu 30 Prozent des einzusetzenden Personals haben eine abgeschlossene Berufsausbildung mit vorhandener Ausbildereignungsprüfung. C. Höchstens 30 Prozent des einzusetzenden Personals verfügen über andere als unter A. genannte Hochschulqualifikationen. D. Mindestens ein Drittel des einzusetzenden Personals haben über fünf Jahre Berufserfahrung im Arbeitsfeld Ausbildungsbegleitung oder einem vergleichbaren Arbeitsfeld. E. Mindestens zwei Drittel des einzusetzenden Personals haben mehr als drei oder fünf Jahre Berufserfahrung im Arbeitsfeld Ausbildungsbegleitung oder einem vergleichbaren Arbeitsfeld. F. Höchstens ein Drittel des einzusetzenden Personals können Berufsanfänger im Arbeitsfeld Ausbildungsbegleitung sein. Drucksache 21/14057 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 12 G. Mindestens 50 Prozent des einzusetzenden Personals müssen in zwei der drei Tätigkeitsfelder der Ausbildungsbegleitung einsetzbar sein. H. Mindestens 50 Prozent des einzusetzenden Personals verfügen über nachweisbare Qualifikationen oder Zertifikate hinsichtlich der beschriebenen drei Tätigkeitsfelder im Arbeitsfeld Ausbildungsbegleitung oder einem vergleichbaren Arbeitsfeld. Im Übrigen siehe http://suche.transparenz.hamburg.de/dataset/ ausbildungsbegleitung-in-der-dualisierten-ausbildungsvorbereitung-avdual-avm-dualalpha -sowie-d?forceWeb=true. 12. Bedenkt man den schwierigen und entscheidenden Auftrag der Vermittlung der Kenntnisse der deutschen Sprache an die Teilnehmer/-innen in AvM-Dual in allgemeiner wie beruflicher Perspektive, sind durchgängig für alle teilnehmenden Klassen DAZ-Lehrer/-innen vorhanden? a. Wie viele DAZ-Lehrer/-innen befinden sich derzeit insgesamt im Programm? (Bitte in Zahlen und Prozent angeben.) b. Wie werden diese DAZ-Lehrer/-innen vertraglich, mit welchem Tarif/welcher Tarifentsprechung und welcher Wochenarbeitszeit beschäftigt? (Bitte in einer Excel-Tabelle nach durchgängig befristet, zum Schuljahres-/Halbjahresende befristet, unbefristet, honorarbasiert in absoluten Zahlen und in Prozent angeben.) c. Wenn nicht durchgängig für alle AvM-Dual-Klassen DAZ-Lehrer/- innen vorhanden sind, worin besteht seitens des Senats/der zuständigen Fachbehörde die angemessene Unterstützung der betroffenen Schüler/-innen? Die zuständige Behörde teilt nicht die der Frage zugrundeliegende Annahme, der Auftrag zur erfolgreichen Vermittlung von Deutschkenntnissen sei in erster Linie an die Mitarbeit von DAZ-Lehrkräften gekoppelt. Die Schülerinnen und Schüler werden angemessen unterstützt, da der im AvM-Dual verfolgte Ansatz des integrierten Fach- und Sprachenlernens durch die Qualifizierung aller im Bildungsgang eingesetzten Lehrkräfte im sprachsensiblen Aufbereiten von Unterrichtsinhalten gewährleistet ist. Entsprechende Qualifizierungsangebote werden bedarfsgerecht angeboten und durchgeführt (siehe Antworten zu 6. bis 8.). Im Übrigen siehe Antworten zu 1. und 1. a., 10. bis 10. c. und Vorbemerkung. Für die im Bildungsgang AvM-Dual eingesetzten Lehrkräfte gibt es – wie in der Antwort zu 4. ausgeführt – keine spezifischen Regelungen. Die individuelle Arbeitszeit wird, wie für alle anderen Lehrkräfte auch, auf Grundlage der Lehrerarbeitszeitvorordnung und den einschlägigen tarifrechtlichen Regelungen festgelegt. Es gibt keine pauschalisierte Vergütung für diese Tätigkeit. Die Eingruppierung muss unter Berücksichtigung der vorhandenen Qualifikationen anhand der Entgeltordnung für Lehrkräfte ermittelt werden. Darüber hinaus siehe Drs. 21/10577. 13. Allen AvM-Dual-Klassen sind zur betrieblichen Begleitung und zur ganzheitlichen Unterstützung der teilnehmenden Schüler/-innen sowohl im schulischen Bereich (Ganztagsangebot) wie auch in Kontakt und Klärung mit den Praktikumsbetrieben sowie zur Hilfe bei sozialen und verwaltungstechnischen Problemen sogenannte Berufsintegrationsberater/- innen (BIB) zugewiesen. Wie viele dieser BIB befinden sich gegenwärtig in AvM-Dual? a. In welchem aktuellen Schlüssel betreuen diese jeweils wie viele Schüler/-innen gleichzeitig? Es gibt keine feststehende Zahl von betrieblichen Integrationsbegleiterinnen und -begleitern. Vielmehr werden die erforderlichen Ressourcen zur Erbringung der Leistung bedarfsgerecht zur Verfügung gestellt, das heißt, sie wird dynamisch an die jeweiligen Schülerzahlen angepasst. Die Leistung betriebliche Integrationsbegleitung wird gemäß der VOL-Ausschreibung 2018000097 in Form von Fachleistungsstunden Ausbildungsbegleitung (FLA) in den 38 Unterrichtswochen eines Schuljahres erbracht. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/14057 13 Im Schuljahr 2018/2019 sollen insgesamt 106.871,6 Fachleistungsstunden durch Integrationsbegleitungen in AvM-Dual erbracht werden. Diese wurden durch eine VOL-Ausschreibung eingeworben. Dies entspricht rechnerisch einem Betreuungsschlüssel von 1 zu 30. 14. Da diese möglichst mehrsprachig sein sollen, welche Sprachen werden von den BIB abgedeckt? a. Wie sind diese BIB vertraglich angestellt und wie sind sie tariflich eingruppiert/tariflich angelehnt? (Bitte nach durchgängig befristet, zum Schuljahres-/Halbjahresende befristet, unbefristet, honorarbasiert in absoluten Zahlen und in Prozent angeben.) b. Wie viele Wochenarbeitsstunden umfassen diese BIB-Anstellungen ? Entsprechend der VOL-Ausschreibung gibt es keine verbindliche Vorgabe, dass die Beschäftigten der Bildungsträger mehrsprachig sein müssen. Erforderlich sind jedoch Qualifikationen und Kompetenzen zum Aufbau einer sprachlichen Kompetenz bei neu zugewanderten Jugendlichen. Hierzu gehören die Identifikation und das Aufarbeiten berufsrelevanter Kommunikations- und Sprachstrukturen, die Reflexion und Förderung des Spracherwerbs und die Beratung der betrieblichen Partner hinsichtlich geeigneter Kommunikationsstrategien bei geringer Sprachkompetenz und bei Fragen kultureller Vielfalt. Die betrieblichen Integrationsbegleiterinnen und -begleiter bringen neben der durchgehend deutschen Sprache eine Vielzahl von Sprachen mit: Albanisch, Arabisch, Armenisch, Bissa, Dänisch, Dari, Djoula, Englisch, Farsi, Französisch, Griechisch, Hindi, Italienisch, Kurdisch (mit den Dialekten Kurmanci und Sorani), Madinka, Mazedonisch , More, Norwegisch, Paschtu, Polnisch, Portugiesisch, Russisch, Serbokroatisch , Spanisch, Türkisch, Ukrainisch, Urdu. Im Übrigen siehe Antwort zu 11. bis 11. c. 15. Wie viele Schüler/-innen haben an AvM-Dual seit 2016 bis heute (Stand 21.08.2018) teilgenommen und wie viele haben es jeweils erfolgreich zum Halbjahr und wie viele zum Ende des laufenden Schuljahres abgeschlossen ? (Bitte für jedes Schuljahr einzeln mit Ausscheidedatum in absoluten Zahlen und in Prozent in einer Excel-Tabelle angeben.) a. Wie viele dieser Schüler/-innen, die danach in eine Ausbildung übergingen, hatten jeweils welches Sprachniveau in Deutsch? b. Wie viele dieser Schüler/-innen, die danach direkt in eine Anstellung /ein Arbeitsverhältnis übergingen, hatten jeweils welches Sprachniveau in Deutsch? c. Wie viele dieser Schüler/-innen, die danach in eine weiterführende schulische Ausbildung übergingen, hatten jeweils welches Sprachniveau in Deutsch? d. Wie viele dieser Schüler/-innen, die danach keinen direkten Übergang schafften und an die Jugendberufsagentur vermittelt wurden, hatten jeweils welches Sprachniveau in Deutsch? Seit dem Schuljahr 2015/2016 haben 2.407 Schülerinnen und Schüler den Bildungsgang AvM-Dual begonnen (jeweils Stichtag der Schuljahresstatistik 2015, 2016, 2017). Im Einzelnen waren dies: Anfängerinnen und Anfänger in AvM-Dual in den Schuljahren 2015/2016 bis 2017/2018 Schuljahr 2015/16 2016/17 2017/18 557 1.208 642 Quelle: Schuljahresstatistik 2015 und 2017 Hinweis: Die Schülerinnen und Schüler der zum Schuljahr 2017/18 auslaufenden Bildungsgänge, Vorbereitungsjahr VJ-M und Berufsvorbereitungsjahr BVJ-M sind nicht enthalten. Drucksache 21/14057 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 14 AvM-Dual ist ein auf zwei Jahre angelegter Bildungsgang. Angaben zu den Absolventen , die 2015/2016 den Bildungsgang AvM-Dual begannen, und diesen zum Schuljahresende 2017/2018 beendet haben, liegen noch nicht vor. Die Absolventinnen und Absolventen aus dem Schuljahr 2017/2018 werden mit der Schuljahresstatistik 2018 erhoben und stehen nach Validierung und Qualitätssicherung nach derzeitigem Planungsstand im Februar 2019 zur Verfügung. Detaillierte Informationen liegen bisher nur zu den beiden Durchgängen des Pilotprojektes AvM (2014 bis 2016 sowie 2015 bis 2017) vor (siehe hierzu Pressemitteilungen der BSB vom 1. März 2018 https://hibb.hamburg.de/wp-content/uploads/sites/ 33/2018/03/Pressemitteilung_BSB_AvM-Dual.pdf sowie vom 11. November 2016 https://hibb.hamburg.de/wp-content/uploads/sites/33/2016/11/AVM_bsb11.pdf). Insgesamt sind 141 (2016) und 92 (2017) Schülerinnen und Schüler aus dem AvM- Piloten abgegangen. Die folgende Tabelle weist die erreichten Sprachniveaus der Abgängerinnen und Abgänger aus 2016 beziehungsweise 2017 in Bezug zu den in 15. a. – d. nachgefragten Verbleiben (Ausbildung, Arbeit/Beschäftigung, weiterführende schulische Bildung, in Beratung der JBA aus. Die verbleibenden Abgängerinnen und Abgänger und deren erreichte Sprachniveaus, die in Berufsvorbereitungsmaßnahmen beziehungsweise Deutschkurse vermittelt wurden oder wegen Wegzug aus Hamburg beziehungsweise Krankheit und Mutterschutz nicht vermittelt werden konnten , sind in der Tabelle nicht erfasst. Übergänge und jeweilige Sprachniveaus der Abgängerinnen und Abgänger der Pilotdurchgänge AvM-Dual der Jahre 2016 und 2017 Sprachniveau Ausbildung Arbeit / FSJ/ BuFDi weiterführende schulische Bildung Beratungsangebote der Jugendberufsagentur 2016 2017 2016 2017 2016 2017 2016 2017 A1 2 0 2 0 0 0 0 0 A2 5 11 3 3 5 2 4 19 B1 20 15 3 3 8 4 6 17 B2 2 0 0 1 5 0 0 0 Quelle: Auswertung des Hamburger Instituts für Berufliche Bildung 16. In welche konkreten beruflichen Ausbildungsgänge, in welche konkreten Arbeitsverhältnisse und in welche konkreten schulischen Bildungsformen gingen die in Frage 14. genannten Absolventen/-innen von AvM-Dual seit 2016 bis heute (Stand 21.08.2018) über? a. Wie viele von ihnen brachen die begonnene Ausbildung ab und aus welchen Gründen? b. Wie viele von ihnen brachen das begonnene Arbeitsverhältnis ab und aus welchen Gründen? c. Wie viele von ihnen brachen die begonnene weiterführende schulische Ausbildung ab und aus welchen Gründen? Erkenntnisse zu Übergängen liegen bisher zu den beiden abgeschlossenen Pilotdurchgängen AvM-Dual vor (siehe Antwort zu 15. bis 15. d.). Übergänge aus dem ersten Pilotdurchgang AvM-Dual in 2016: Ausbildungsberufe der Absolventen, die 2016 in Ausbildung übergingen: Verkäufer (vier), Maler, Zweiradmechatroniker, Koch, Systemgastronomie (zwei), Konditorin, Tischler (zwei), Glaser, Fliesenleger, Kaufmann im Einzelhandel, Büromanagement, Altenpflegerin, Medizinische Fachangestellte, Zahnmedizinische Fachangestellte, Pharmakantin, Chemisch-technische Angestellte, Elektroniker (drei), Friseurin, Maschinen- und Anlagenführer, Fahrzeuglackierer (zwei), Gesundheits- und Pflegeassistenz (Anzahl in Klammern bei mehr als einem Übergang). Übergänge aus dem zweiten Pilotdurchgang AvM-Dual in 2017: Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/14057 15 Ausbildungsberufe der Absolventen, die 2017 in Ausbildung übergingen: Verkäufer (vier), Fahrzeuglackierer (zwei), Kaufmann im Einzelhandel (zwei), Koch (zwei), Gesundheits- und Pflegeassistenz, Tischler, Zahnmedizinische Fachangestellte, Kraftfahrzeugmechatroniker , Pharmakantin, Elektroniker, Systemgastronomie, Fachlagerist , Zahntechniker, Berufskraftfahrer, Restaurantfachmann, Fachkraft für Kurier- und Expressdienst, Industriemechaniker, Fotomedien-fachmann, Mediengestalterin sowie Übergang in Berufsqualifizierung Bau (Anzahl in Klammern bei mehr als einem Übergang ). Für beide Pilotdurchgänge gilt: Für den Übergang in Arbeit, FSJ oder BuFDi wird der Beruf nicht erfasst. Für den Übergang in weiterführende schulische Bildung wird die schulische Bildungsform nicht differenziert erfasst. Die Verbleibe werden durch die Netzwerkstelle der JBA regelhaft zum Stichtag 30. September des jeweiligen Jahres erhoben, in dem die Schülerinnen und Schüler aus AvM-Dual abgegangen sind. Die Auswertung erfolgt jeweils bis spätestens zur Veröffentlichung der Schuljahresstatistik. Die Evaluierung der AvM-Pilotphase berücksichtigt keine Veränderung der Daten nach diesem Stichtag. Eine personenbezogene Erfassung zum weiteren Verlauf ist aus datenschutzrechlichen Gründen nicht möglich. Im Übrigen siehe Drs. 21/12226. 17. Da ein großer Teil der Schüler/-innen, die jeweils zum Halbjahresende eines Schuljahres erfolgreich aus AvM-Dual ausscheiden circa sechs Monate bis zum nächsten regulären Ausbildungsbeginn im Sommer warten muss, welche konkreten Überbrückungsangebote und welche Unterstützungsmaßnahmen sind im Nachgang des Programms für diese Gruppe mit welcher Laufzeit vorgesehen? (Bitte jeweils einzeln nennen und erläutern.) Junge Geflüchtete, die ihre Schulpflicht erfüllt haben, werden in den Standorten der Hamburger JBA beraten und in geeignete Anschlussmaßnahmen vermittelt. Der Zugang zu den Regelangeboten des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) ist jedoch abhängig von den jeweiligen, teils sehr differenzierten Zulassungsvoraussetzungen (unter anderem Aufenthaltsstatus, Alter, bereits erzielte Sprachkompetenzen , berufliche Vorerfahrungen), den mit den Geflüchteten vereinbarten Bildungszielen und dem vielfach bestehenden Vorrang verbindlicher Förderungen wie beispielsweise der Zuweisung zu Integrationskursen oder zur berufsbezogenen Sprachförderung . Für beruflich orientierte AvM-Dual-Abgänger mit ausreichenden Sprachkenntnissen auf dem B1-Niveau bietet die Einstiegsqualifizierung für Migrantinnen und Migranten (EQ-M) eine sinnvolle Überbrückung bis zum nächstmöglichen Ausbildungsbeginn. Die betriebliche Einstiegsqualifizierung beinhaltet ein betriebliches Langzeitpraktikum von mindestens sechs bis maximal zwölf Monaten und einer integrierten Sprachförderung . Die Maßnahme dient als Vorbereitung auf den Übergang in Ausbildung und unterstützt frühestmöglich den Abbau schulischer beziehungsweise sprachlicher Defizite . Die Inhalte orientieren sich an den Inhalten anerkannter Ausbildungsberufe. Für noch nicht vollumfänglich beruflich orientierte AvM-Dual-Abgänger gibt es zum einen das Programm Junge Menschen in Ausbildung (JuMA). Neben einer beruflichen Orientierung und der Information über die Möglichkeit der Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse erfolgt in dieser Maßnahme ein fünf- bis sechswöchiges Praktikum im erarbeiteten Zielberuf, eine Unterstützung bei Bewerbungen sowie die Absolvierung eines DeuFöV-Sprachkurses des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge zur Verbesserung der Integrationschancen. Die Berufsorientierung für Flüchtlinge (BOF) ist eine Maßnahme im Anschluss an AvM-Dual, wenn aufgrund der dortigen Orientierung eine Berufswahlentscheidung für einen Handwerksberuf getroffen wurde. BOF unterstützt durch eine vertiefende Vorbereitung für einen bestimmten Ausbildungsberuf und vermittelt berufsbezogene Sprachkenntnisse und ist zeitlich für die Dauer von 13 bis 26 Wochen angelegt. Drucksache 21/14057 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 16 Auch die Maßnahme „Hin zum Handwerk“ ist eine Option. Diese gliedert sich in zwei Phasen. In Phase I erfolgt eine Kompetenzfeststellung (vier Wochen). Hier werden die Werkstätten der Innungen mit dem Ziel einer Empfehlung für ein entsprechendes Gewerk durchlaufen. Anschließend erfolgt die Qualifizierungsphase (20 Wochen), welche die Kenntnisvermittlung im Gewerk, Berufserprobung mit verschiedenen Materialien und Werkzeugen bei Arbeitgebern und/oder trägereigener Werkstatt beinhaltet. Im Rahmen der Qualifizierungsphase wird geprüft und festgestellt, ob eine Eignung für eine Einstiegsqualifizierung, Ausbildungsaufnahme oder Arbeitsaufnahme vorliegt, um die Vermittlung in eine Einstiegsqualifizierung, Ausbildung oder Arbeit zu initiieren. a. Durch wen werden diese Maßnahmen/Angebote durchgeführt? Die Einstiegsqualifizierung ist gesetzlich in § 54a SGB III geregelt. Die Durchführung einer betrieblichen Einstiegsqualifizierung erfolgt durch den jeweiligen Arbeitgeber. Das HIBB ist für die Durchführung der Sprachkurse, das heißt den schulischen Teil verantwortlich. JuMA wird durch den Träger TERTIA GmbH angeboten und durchgeführt. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), die Bundesagentur für Arbeit (BA) und der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) haben gemeinsam die Qualifizierungsinitiative „Wege in Ausbildung für Flüchtlinge“ gestartet. Die Handwerksorganisationen führen die berufsspezifischen Orientierungsmaßnahmen durch. In Hamburg wird BOF durch High Five/die Bäckerinnung durchgeführt. Träger der Maßnahme Hin zum Handwerk ist WHDI-Bildungs-GmbH in Zusammenarbeit mit den Handwerksinnungen Bäcker, Ausbildungszentrum Bau, KfZ, Metall, Tischler und Sanitär-Heizung- und Klimatechnik, ein Kooperationsprojekt der Agentur für Arbeit, JC und der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration. b. Sind diese zwischenzeitlichen Angebote/Maßnahmen kostenlos? Alle oben genannten Maßnahmen sind für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer kostenfrei . c. Wie werden die Betroffenen in der Wartezeit bis zum nächsten Ausbildungsstart finanziell unterstützt und welche Hilfsansprüche stehen ihnen überdies zu? Die finanzielle Unterstützung zur Sicherung des Lebensunterhalts richtet sich nach den Anspruchsvoraussetzungen im Einzelfall. Leistungen können entweder nach dem Dritten Sozialgesetzbuch III (SGB III), dem Zweiten Sozialgesetzbuch II (SGB II), dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) oder dem SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe) erfolgen. d. Wie und durch wen werden die Betroffenen zwischenzeitlich und hinsichtlich ihrer Ansprüche und Möglichkeiten beraten? Die JBA berät und unterstützt Jugendliche und junge Erwachsene unter 25 Jahren mit dem Ziel der Aufnahme einer Ausbildung oder eines Studiums flächendeckend in den sieben Hamburger Bezirken. Im Übrigen siehe Drs. 20/4195 sowie Drs. 21/5832. 18. Erkennen Senat/zuständige Fachbehörde in den bereits zum Halbjahr endenden AvM-Dual-Klassen angesichts der mehrmonatigen Wartezeit bis zum nächsten regulären Ausbildungsstart ebenfalls ein Problem? Wenn ja, welche Planungen sind gegebenenfalls vorgesehen, um dieses perspektivisch zu lösen? (Bitte Pläne und Terminierung darlegen.) a. Wenn ja, wird in Erwägung gezogen die AvM-Dual-Programme so zu gestalten, dass diese immer zum Ende des Schuljahres auslaufen und diejenigen Schüler/-innen, die gegebenenfalls zu einem Halbjahr eingestiegen sind, im Programm verbleiben? (Bitte fachlich und sachlich erläutern.) Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/14057 17 b. Wenn nein, mit welcher fachlichen und sachlichen Begründung wird dieser Umstand nicht als problematisch betrachtet? (Bitte fachlich und sachlich erläutern.) Nein, durch die enge Kooperation der berufsbildenden Schulen mit der JBA ist gewährleistet, dass Abgängerinnen und Abgängern aus AvM-Dual auch im Februar sinnvolle weiterqualifizierende Angebote gemacht werden. In Abhängigkeit vom Aufenthaltsstatus , dem erreichten Sprachniveau und der Ausprägung der beruflichen Orientierung stehen Angebote zur Verfügung, um die sechs Monate bis zum nächsten Ausbildungsbeginn für eine passgenaue Weiterqualifizierung sinnvoll zu nutzen. Im Übrigen siehe Antworten zu 17. und 19. 19. Welche konkreten Angebote zur gezielten kostenlosen Weiterqualifizierung im Bereich Deutschkenntnisse wird seitens der Jugendberufsagentur für die Absolventen/-innen von AvM-Dual angeboten, die nach dem Programm noch keinen Übergang in Ausbildung, Beruf oder Schule sicher haben, wie viele Kursstunden umfassen diese und auf welches Sprachniveau sind sie ausgerichtet? Absolventen und Absolventinnen mit einem Sprachniveau A2 aus AvM-Dual haben die Möglichkeit, an einem Integrationskurs teilzunehmen. Der Umfang des Kurses ist individuell ausgerichtet. Absolventen und Absolventinnen mit einem Sprachniveau B1 aus AvM-Dual können an einer Deutschförderung (DeuFöV) von B1 auf B2 im Umfang von 400 Unterrichtseinheiten (vier Monate) teilnehmen. Absolventen und Absolventinnen mit einem Sprachniveau B2 aus AvM-Dual können an einer Deutschförderung (DeuFöV) von B2 auf C1 mit einem Umfang von 300 Unterrichtseinheiten teilnehmen. Nicht anspruchsberechtigte Geflüchtete können landesfinanzierte Sprachförderangebote in Anspruch nehmen. a. Da viele Ausbildungsberufe ein Deutschsprachniveau von mindestens B1 oder B2 verlangen, wie wird von der Jugendberufsagentur gezielt auf die Erlangung dieser Niveaus hingewirkt? Bereits während der Teilnahme an AvM-Dual erfolgt eine intensive Sprachförderung. Darüber hinaus sind DeuFöV-Sprachkurse und berufsbezogene Sprachkurse in den Maßnahmen (siehe Antwort zu 17.) integriert, um die Vermittlungschancen zu erhöhen . Die Zuweisung erfolgt individuell und anlassbezogen über die JBA. Im Übrigen siehe Antwort zu 23. bis 23. d. b. Welche konkreten Kommunikations- und Kooperationsverfahren bestehen zwischen Jugendberufsagentur und zuständiger Fachbehörde zur Unterstützung der Betroffenen über AvM-Dual hinaus? In den Gremien der JBA ist die für Bildung zuständige Behörde mit dem HIBB als Partner vertreten. Es finden dort regelmäßige Abstimmungsgespräche statt. Die zuständige Behörde gibt Prognosen der Weiterqualifizierungsbedarfe von zukünftigen Abgängerinnen und Abgängern an das Planungsteam der JBA weiter, auf deren Grundlage bestehende Maßnahmenangebote angepasst bzw. neue Maßnahmen entwickelt werden. Im Übrigen siehe auch Drs. 21/13796. 20. Wie viele Jugendliche konnten nach Absolvieren von AvM-Dual durch die weiterführende Betreuung seitens der Jugendberufsagentur seit 2015 bis heute (Stand 21.8.2018) erfolgreich in eine berufliche Ausbildung, wie viele direkt in ein Arbeitsverhältnis und wie viele in eine weiterführende schulische Ausbildung übergehen? (Bitte für jedes Halbjahr einzeln nach Übergängen in absoluten Zahlen und in Prozent angeben.) a. Welche jeweiligen Arten/Branchen betraf das bei den beruflichen Ausbildungen? Drucksache 21/14057 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 18 b. Welche jeweiligen Arten/Branchen betraf das bei den direkten Berufseinstiegen? c. Welche jeweiligen weiterführenden schulischen Ausbildungen betraf das bei den beruflichen Ausbildungen? Eine statistische Auswertung im Sinne der Fragestellung ist nicht möglich. Vonseiten des Statistik-Service der BA erfolgt eine monatlich öffentlich zugängliche Auswertung zum Ausbildungsmarkt: https://statistik.arbeitsagentur.de/SiteGlobals/Forms/Rubrikensuche/Rubrikensuche_ Form.html?nn=32650&year_month=201807&pageLocale=de&view=processForm&top icId=30632®ionInd=02. 21. Angesichts der oft unzureichenden Deutschkenntnisse für Absolventen/- innen von AvM-Dual besteht ein hohes Risiko, selbst bei deren erfolgreichem Übergang in eine Berufsausbildung, an den sprachlichen Anforderungen , insbesondere im beruflichen Fachdeutsch in der Berufsschule beziehungsweise den dortigen Prüfungen, zu scheitern. Wie viele Absolventen /-innen von AvM-Dual haben seit 2016 bis heute (21.8.2018) ihre Berufsausbildung vorzeitig abgebrochen? a. In welchen Branchen waren diese Absolventen/-innen in der Berufsausbildung ? (Bitte in einer Excel-Tabelle nach Branchen aufgeschlüsselt in Zahlen und Prozent angeben.) b. Wie viele davon brachen aus leistungsbedingten beziehungsweise sprachlichen Gründen vorzeitig ihre Ausbildungen ab? (Bitte in einer Excel-Tabelle nach Branchen aufgeschlüsselt in Zahlen und Prozent angeben.) c. Wie viele aus anderen Gründen und aus welchen im Einzelnen? (Bitte in einer Excel-Tabelle nach Gründen in Branchen aufgeschlüsselt in Zahlen und Prozent angeben.) Der Verbleib von Absolventen, Abgängern und Abbrechern aus der Ausbildung wird regelhaft statistisch nicht erfasst. 22. Sehen Senat/zuständige Fachbehörde in den unzureichenden Deutschkenntnissen für das erfolgreiche Bestehen der Berufsschule beziehungsweise der beruflichen Ausbildung insgesamt für die Absolventen/- innen von AvM-Dual gleichfalls ein Problem? a. Wenn ja, teilen Senat/zuständige Fachbehörde die Ansicht, dass eine stärkere Unterstützung im Fach Deutsch für den Berufsschulbereich eine sinnvolle Maßnahme darstellt? b. Wenn ja, teilen Senat/zuständige Fachbehörde ferner die Ansicht, dass diese zusätzlichen Deutschangebote regulär allen Berufsschülern /-innen offen stehen sollten, um diese Unterstützung jeder/jedem mit entsprechendem Bedarf zu sichern? c. Wenn ja, gibt es gegenwärtig (Stand 21.8.2018) konkrete Planungen , diese zusätzliche Verstärkung des Deutschunterrichts an den Berufsschulen umzusetzen und welches Verfahren mit welcher Terminierung ist dafür vorgesehen? d. Wenn nein, mit welcher Begründung nicht? Neu zugewanderte Auszubildende beginnen mit sehr heterogenen schulischen und sprachlichen Qualifikationen beziehungsweise Vorkenntnissen eine berufliche Ausbildung . Im Rahmen dieser Ausbildung müssen sie sich den sprachlichen Herausforderungen insbesondere im beruflichen Fachdeutsch in der berufsbildenden Schule beziehungsweise den dortigen Prüfungen stellen. Deswegen hat der Senat bereits im August 2017 ein verbindliches Sprachförderprogramm an den staatlichen berufsbildenden Schulen begonnen, das neu zugewanderte Auszubildende, die dies benötigen , gezielt beim Erreichen ihres Ausbildungszieles unterstützt. Das HIBB hat eine Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/14057 19 flächendeckende Sprachförderung für Teilnehmerinnen und Teilnehmer einer dualen oder vollzeitschulischen Berufsausbildung etabliert, die bei Ausbildungsbeginn weniger als fünf Jahre in Deutschland sind und in der deutschen Sprache ein von der Klassenkonferenz attestiertes Sprachniveau unterhalb von B2 haben. Alle Förderberechtigten erhalten zwei Stunden Sprachförderung im Rahmen der Stundentafel des Regelunterrichts und – bei Zustimmung des Ausbildungsbetriebes – zwei weitere Stunden Sprachförderung im Rahmen der betrieblichen Ausbildungszeit. Alle Berufsschulen bieten diese verpflichtende integrierte Sprachförderung an, die sich sprachlich und fachlich auf die ersten Lernfelder des jeweiligen Ausbildungsberufes bezieht. Eine zielführende Sprachförderung findet im regulären Unterricht der Berufsschule beziehungsweise der vollqualifizierenden Berufsfachschule nicht alleine im Rahmen des Faches Deutsch und durch die entsprechenden Lehrkräfte statt. Sprachförderung im Sinne eines sprachsensiblen Unterrichts ist vielmehr gemeinsame Aufgabe aller Unterrichtsfächer und Lehrpersonen. So wird ein nachhaltiges Sprachlernen, das direkt an betriebliche und schulische Ausbildungserfordernisse anknüpft, realisiert. Das LI bietet deswegen kontinuierlich Fortbildungsmodule für Lehrkräfte berufsbildender Schulen und für schulische Sprachbildungsbeauftragte an. Darüber hinaus stehen Berufsschülerinnen und Schülern, die weitere Unterstützungsangebote benötigen, Fördermaßnahmen im Rahmen der Assistierten Ausbildung zur Verfügung. Die zuständige Behörde teilt deswegen nicht die Ansicht, dass das spezielle Angebot der Sprachförderung für neu zugewanderte Auszubildende allen Berufsschülerinnen und -schülern regulär offen stehen sollte. 23. In welchen Ausbildungsberufen, insbesondere in denen mit gesteigerter Komplexität, wird ein Mindestsprachniveau in Deutsch von B1 oder B2 vorausgesetzt, in welchen C1? a. Sind die Lernstandsentwicklungsziele von AvM-Dual ebenfalls dahin gehend ausgerichtet? b. Wenn ja, wie und mit welcher Stundenanzahl pro Woche wird dies konkret abgebildet? c. Wie hoch war die Erfolgsquote bei den Abschlussklassen dahin gehend seit 2016 bis heute (Stand 21.08.2018)? (Bitte nach Abschlussklassen in einer Excel-Tabelle in Zahlen und in Prozent angeben.) d. Wenn nein, inwiefern entspricht das nach Auffassung von Senat/ zuständiger Fachbehörde der Bildungschancengerechtigkeit für die AvM-Dual-Teilnehmer/-innen? Die Berufe nach Berufsbildungsgesetz (BBiG) und Handwerksordnung (HwO) sehen keine besonderen Zugangsbestimmungen vor – auch ein Schulabschluss ist keine Bedingung. Es gilt die Vertragsfreiheit. In AvM-Dual werden die Jugendlichen dazu befähigt, eine begründete Berufswahlentscheidung zu treffen. Eine begründete Berufswahlentscheidung schließt die Reflexion des individuell erreichten Sprachniveaus und möglicher Entwicklungspotenziale in Bezug auf die Anforderungen in dem Zielberuf ein. Der Abgleich bestehender Berufswünsche und vorhandener Kompetenzen mit den realen Anforderungen in der betrieblichen Praxis wird ermöglicht durch die kontinuierliche Reflexion der betrieblichen Erfahrungen. Dies wird in der wöchentlichen Mentorenrunde (rechnerisch eine Unterrichtsstunde pro Woche) und während der betrieblichen Begleitung im Umfang von rechnerisch einer Unterrichtsstunde pro Woche je Schüler vertieft. Besonders bezogen auf die sprachlichen Anforderungen wird den Jugendlichen deutlich, wie hoch auch in der dualen Berufsausbildung, besonders wegen der Fachsprache, die sprachlichen Anforderungen sind. Ausgehend von den Vorlieben und Berufswünschen der Jugendlichen werden niedrigschwelligere Ausbildungsberufe und spätere Durchstiegsmöglichkeiten in anspruchsvollere Berufsausbildungen in den Zielgesprächen, die zweimal pro Schulhalbjahr durchgeführt werden, aufgezeigt, falls die sprachlichen und/oder fachlichen Leistungen noch nicht ausreichen. Geprägt durch das Bildungs- Drucksache 21/14057 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 20 system im Herkunftsland, welches in der Regel durch schulische Ausbildung oder Studium geprägt ist, ist es eine zentrale Aufgabe im AvM-Dual, die Akzeptanz für duale Ausbildung zu steigern. Im Übrigen siehe Antworten zu 15. bis zu. 16. c. 24. Wie viele und welche Betriebe in welcher jeweiligen Branche nahmen/ nehmen seit 2016 bis heute (Stand 21.8.2018) als Praktikumsplatzanbieter /-innen im praktischen Teil von AvM-Dual teil? a. Wie viele davon beschäftigen jeweils mehr als zehn, mehr als 50, mehr als 100, mehr als 200, mehr als 500 und mehr als 1.000 Mitarbeiter /-innen? (Bitte in einer Excel-Tabelle nach Größe der Betriebe angeben.) b. Wie viele dieser Unternehmen sind städtische Unternehmen beziehungsweise Unternehmen mit städtischer Beteiligung, wie viele sind privatwirtschaftliche Unternehmen? (Bitte in einer Excel-Tabelle nach Größe der Betriebe angeben.) Welche Betriebe einer jeweiligen Branche Praktikumsanbieter waren, wird vom HIBB statistisch nicht erfasst, vielmehr wurden die Ausbildungsberufe, in denen Praktika durchgeführt wurden, erfasst. Eine Auswertung der am häufigsten angewählten Ausbildungsberufe für die Praktika liegt für die beiden Durchgänge des AvM-Piloten (2014 bis 2016 sowie 2015 bis 2017) vor. Die folgende Tabelle zeigt eine Übersicht dieser am häufigsten gewählten Ausbildungsberufe , in denen die Jugendlichen des ersten und zweiten Durchganges des AvM-Piloten ihre Praktika durchgeführt haben, sowie die jeweilige Häufigkeit dieser Praktika. Insgesamt wurden Praktika in 82 unterschiedlichen Ausbildungsberufen durchgeführt. Während die überwiegende Anzahl der Berufe weniger als insgesamt sechsmal angewählt wurde, fiel die Wahl auf folgende Berufe häufiger. Angewählte Berufe für Praktika in den AvM-Pilotdurchgängen (Häufigkeit > 6) Ausbildungsberufe Häufigkeit (>6) der angewählten Praktika 6 bis 20 21 bis 30 31 bis 40 Altenpfleger/ Altenpflegerin x Anlagenmechaniker/Anlagenmechanikerin x Bäcker/ Bäckerin x Bürokaufmann/ Bürokauffrau Elektroniker/ Elektronikerin x Erzieher/Erzieherin x Fachkraft für Lagerlogistik x Fachkraft im Gastgewerbe x Friseur/ Friseurin x Gärtner/ Gärtnerin x Hotelfachmann/ Hotelfachfrau x Kaufmann/ Kauffrau im Einzelhandel x Koch/ Köchin x Kraftfahrzeugmechatroniker/ Kraftfahrzeugmechatronikerin x Kraftfahrzeugservicemechaniker/ Kraftfahrzeugservicemechanikerin x Maler und Lackierer/ Malerin und Lackiererin x Restaurantfachmann/ Restaurantfachfrau x Sozialpädagogische Assistenz x Tischler/ Tischlerin x Verkäufer/ Verkäuferin x Zahnmedizinischer Fachangestellter/ Zahnmedizinische Fachangestellte x Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/14057 21 Ausbildungsberufe Häufigkeit (>6) der angewählten Praktika 6 bis 20 21 bis 30 31 bis 40 Zahntechniker/ Zahntechnikerin x 25. Gerade Großunternehmen scheinen strukturell wie auch in der Bandbreite ihrer verfügbaren teils sehr unterschiedlichen Arbeitsfelder grundsätzlich über bessere Voraussetzungen zu verfügen, um gute Praktikumsangebote und eine professionelle Organisation zu garantieren. Jedoch ist ihr Anteil an AvM-Dual offenbar sehr gering. Stimmt das? Wenn ja, was sind die Gründe dafür und wie wird versucht deren Beteiligung zu erhöhen? a. Wird vor diesem Hintergrund über eine grundlegende Neuorganisation der Praktikumsanteile in größeren zusammenhängenden Blöcken nachgedacht? Wenn ja, welche Überlegungen/Planungen werden dazu gegenwärtig verfolgt? b. Wird gegebenenfalls eine Verlegung einer längeren Praktikumsphase in die Sommerferien erwogen? c. Falls keine entsprechenden Planungen bestehen, warum nicht und inwiefern wird dadurch den betroffenen Jugendlichen eine Chance auf ein zielführendes Praktikum mit grundsätzlich guter Übernahmeperspektive verwehrt? Insgesamt zeigt die Hamburger Wirtschaft eine hohe Bereitschaft, Schülerinnen und Schülern der AvM-Dual Praktikumsplätze zur Verfügung zu stellen, sodass der Bedarf an Praktikumsplätzen auskömmlich gedeckt ist. Der Anteil kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) beziehungsweise von Großunternehmen an den zur Verfügung gestellten Praktikumsstellen ist nicht bekannt, da die Größe der Praktikumsbetriebe statistisch nicht erfasst werden (siehe Antwort zu 24. bis 24. b.). Die zuständige Behörde sieht keinen Grund für eine grundlegende Neuorganisierung der Praktikumsform, siehe Vorbemerkung. Vielmehr bestätigen Rückmeldungen der Kammern sowie der Betriebe, dass das bestehende Praktikumsformat der systematischen Dualisierung überwiegend akzeptiert und eine enge Zusammenarbeit mit den Betrieben möglich ist. Betriebe, die bisher ausschließlich auf Blockpraktika ausgerichtet waren, können häufig von den Vorteilen der Verzahnung von betrieblichen und schulischen Phasen, vor allem hinsichtlich der Chancen für den Deutschspracherwerb , überzeugt werden. Die Verzahnung betrieblichen und schulischen Lernens ermöglicht die Berücksichtigung der individuell unterschiedlichen Lernvoraussetzungen . Besonders im schulischen Lernen ungeübte Schülerinnen und Schüler sind motiviert , durch die Praxis Kompetenzen in den Kulturtechniken aufzubauen, um zukünftig von der konkreten Handlung losgelöste Aufgabenstellungen zu bewältigen. Ist die Durchführung eines Blockpraktikums im Einzelfall aus Sicht der Betriebe für den Übergang in eine Ausbildung oder eine Einstiegsqualifizierung notwendig, wird dies den Schülerinnen und Schülern ermöglicht. 26. In welcher Weise, nach welchem vorgeschriebenen Verfahren und in wessen Zuständigkeit erfolgt die Überprüfung der Qualifikation von Betrieben für die Teilnahme als Praktikumsbetrieb in AvM-Dual? a. Welche konkreten Anforderungen werden hinsichtlich dieser Qualifikation an potenzielle Praktikumsbetriebe gestellt und wie genau werden diese durch wen vor Eintritt in beziehungsweise dann regelhaft während der Teilnahme an AvM-Dual kontrolliert? b. Erhalten die Praktikumsbetriebe eine Gegenleistung finanzieller oder anderweitiger Art für die Teilnahme an AvM-Dual? Wenn ja, welche beziehungsweise in welcher konkreten Höhe und wonach richtet sich diese? (Bitte nach Art der Gegenleistung bezie- Drucksache 21/14057 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 22 hungsweise Höhe der finanziellen Gegenleistung und unter Aufführung der Betriebe angeben.) Die Praktikumsakquise ist Unterrichtsbestandteil und wird von den Mentorinnen beziehungsweise Mentoren begleitet. Ist ein Betrieb gefunden, erfolgt ein Termin mit Mentorin beziehungsweise Mentor vor Ort, um die Bedingungen am zukünftigen Arbeitsplatz kennenzulernen und einen Praktikumsvertrag zu unterschreiben. Bei dieser Gelegenheit erfolgt eine erste informelle Einschätzung der jeweiligen Eignung des Praktikumsbetriebes durch die Mentoren. Bestandteil des Praktikumsvertrages ist, dass verbindlich eine zuständige Ansprechperson im Betrieb benannt wird. Bei den darauffolgenden wöchentlichen betrieblichen Begleitungen wird der Arbeitsplatz genauer auf Anforderungen, Entwicklungschancen und Unterstützungsmöglichkeiten durch den betrieblichen Ansprechpartner analysiert. Eine fachliche Einschätzung der jeweiligen Eignung eines Praktikumsbetriebes ist durch die enge wöchentliche Begleitung der Jugendlichen durch die Mentorinnen und Mentoren gewährleistet. Im Rahmen dieser Begleitung und Reflexion werden gegebenenfalls auftretende Probleme oder arbeitsrechtlich nicht zulässige Arbeitsbedingungen zeitnah identifiziert. Kann durch Gespräche keine Verbesserung der Situation herbeigeführt werden, können Praktika abgebrochen werden, um ein neues Praktikum in einem geeigneteren Betrieb zu suchen. Da die Jugendlichen individuell unterschiedliche Entwicklungsthemen haben, können Betriebe mit ganz unterschiedlichen Voraussetzungen geeignet sein. Im ersten Praktikum zum Beispiel geht es noch nicht um eine Ausbildungsperspektive, sondern darum, grundsätzlich bestehende Regeln und Abläufe in der hiesigen Arbeitswelt kennenzulernen . Eine Ausbildungsberechtigung muss daher nicht zwangsläufig vorliegen, ist aber bei Betrieben, in denen das letzte Praktikum absolviert wird, wichtig zur Entwicklung von Anschlussperspektiven. Schulpraktika wie in AvM-Dual werden nicht vergütet. 27. Neben den Berufsintegrationsbegleitern/-innen sollten den Jugendlichen auch direkte Ansprechpartner/-innen und Betreuer/-innen für ihr Praktikum vor Ort im betreffenden Unternehmen zur Verfügung stehen. a. Ist das in allen teilnehmenden Unternehmen in 2017/2018 der Fall gewesen? Wenn nein, in welchen Betrieben jeweils nicht und mit welcher Begründung? b. Durch wen genau wird diese Begleitung im Betrieb kontrolliert und wie wurde darauf hingewirkt, die entsprechende Begleitung sicherzustellen ? Siehe Antwort zu 26. bis 26. b. 28. Gibt es für die in den jeweiligen an AvM-Dual teilnehmenden Betriebe für die Betreuung der Schüler/-innen im Praktikum Verantwortlichen besondere Fortbildungen beziehungsweise Unterweisungen zu den Anforderungen und Vorgaben im Rahmen des Programms? Wenn ja, was genau ist deren Inhalt und wie oft finden diese statt? Wenn nein, warum wird das nicht für notwendig erachtet? Nein, dies wird nicht für notwendig erachtet, weil dies gezielt durch die Mentorinnen und Mentoren vor Ort in den Betrieben geschieht. Die wöchentliche Präsenz der Mentorinnen und Mentoren vor Ort im Betrieb hat sich als geeignetes Instrument erwiesen, um auftretende Fragen und Probleme zu beantworten. Die BIB sind hierfür qualifiziert und gewährleisten im Rahmen ihrer Arbeit die Beratung der betrieblichen Partner hinsichtlich Kommunikationsstrategien bei geringer Sprachkompetenz sowie bei Fragen kultureller Vielfalt und Differenz. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/14057 23 Sowohl die Handwerkskammer2 als auch die Handelskammer3 bieten darüber hinaus einen eigenen Informationsservice und Informationsveranstaltungen zu den genannten Themen auf ihren Internetportalen an. Darüber hinaus hat die Handwerkskammer Hamburg am 14. April 2015 eine Veranstaltung zum Thema Durchführung von Praktika für Betriebe angeboten. Eine zweite Veranstaltung zum Thema Praktikum und insbesondere AvM-Praktikum hat am 21. April 2016 unter Beteiligung des HIBB in der Handwerkskammer stattgefunden. Darin ging es unter anderem um die Sensibilisierung der Betriebe für die besondere Zielgruppe der AvM-Schüler/-innen sowie um allgemeine Informationen zum Programm. 29. Wie viele Arbeitszeitstunden sind für Klassenlehrer/-innen und Berufsintegrationsbegleiter /-innen in AvM-Dual pro Woche vorgesehen, um mit den jeweiligen Unternehmen über Entwicklung und Rahmenbedingungen in Bezug auf ihre Schüler/-innen in Austausch zu kommen? Die betriebliche Begleitung im Umfang von rechnerisch einer Unterrichtsstunde pro Woche steht für den Austausch über die Entwicklung der Jugendlichen und die Rahmenbedingungen zur Verfügung. Im Übrigen siehe Antwort zu Fragen 26. bis 26. b. 30. Wie viele Arbeitswochenstunden sind für Klassenlehrer/-innen und Berufsintegrationsbegleiter/-innen in AvM-Dual pro Woche vorgesehen, um mit ihren Schülern/-innen zu den Bedingungen und möglichen Problemen im Praktikumsbetrieb im Unterricht/im Ganztag in Austausch zu kommen? Für die Durchführung einer Mentorenrunde und die Begleitung eines einzelnen Jugendlichen im Praktikumsbetrieb stehen jede Woche rechnerisch jeweils eine Unterrichtsstunde zur Verfügung, um Erfahrungen und entstehende Probleme sehr zeitnah aufzugreifen. Das heißt, je Lerngruppe steht je Schuljahr eine Gesamtstundenzahl von 769 zur Verfügung. Diese Stunden werden bedarfsgerecht und individuell verwendet und sind auskömmlich. Darüber hinaus sind die Themen aus der Arbeitswelt und konkrete Erfahrungen aus der betrieblichen Praxis Inhalte der Lernfelder des berufsbezogenen Unterrichts „Im Betrieb lernen und handeln“, „Betriebliche Erfahrungen reflektieren“ und „Die Arbeit im Betrieb darstellen“. Insgesamt nehmen die Lernfelder im berufsbezogenen Unterricht in AvM-Dual rund ein Drittel der Stundentafel ein (siehe Ausbildungs- und Prüfungsordnung der Berufsvorbereitungsschule: http://www.schulrecht.hamburg.de/jportal/portal/t/b4z/bs/18/page/sammlung.psml/ action/controls.sammlung.ChangeNavigation?nid=s00018%5B%23% 5D%4000004%403+BERUFLICHE+SCHULEN%5B%23%5D%4000001%403.2+ Berufsvorbereitende+Ma%C3%9Fnahmen%5B%23%5D%4000000%403.2.1+ Ausbildungs-+und+Pr%C3%BCfungsordnung+der+Berufsvorbereitungsschule+ %28APO-BVS%29%5B%24%5DAusbildungs-+und+Pr%C3%BCfungsordnung+der+ Berufsvorbereitungsschule+%28APO-BVS%29+vom+20.+April+2006%5BDN% 5Djlr-BerVorbSchulAPOHA2006rahmen%7B.%7D%5B%23%5D). Im Übrigen siehe Antworten zu 23. bis 23. d. und 26. bis 26. b. 31. Wird für alle Schüler/-innen in AvM-Dual über ihre Praktikumstätigkeiten und deren Dauer ein Praktikumsbericht geführt? Wenn ja, von wem wird das kontrolliert und was genau muss in diesem enthalten sein? a. Wie wird bei Unregelmäßigkeiten oder Verstößen seitens der Betriebe gegen Praktikumsauflagen verfahren und wer genau ist in welchem Verfahren zuständig? 2 https://www.hwk-hamburg.de/beratung-service/betriebsfuehrung/fluechtlinge.html. 3 https://www.hk24.de/produktmarken/interessenvertretung/fluechtlinge_hamburg/fluechtlingefaq /2970424. Drucksache 21/14057 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 24 b. In wie vielen Fällen wurden seit 2016 bis heute (Stand 21.8.2018) derartige Unregelmäßigkeiten/Verstöße festgestellt und wie genau wurde jeweils darauf reagiert? Die Einhaltung der Praktikumszeiten wird durch die Mentoren kontrolliert. Fehlzeiten werden von den Ausbildungsverantwortlichen in den Betrieben den Mentoren gemeldet . Darüber hinaus ist es pädagogischer Teil des Bildungsganges, dass die Jugendlichen entsprechend ihrer bisher entwickelten sprachlichen Möglichkeiten selbst ihre betriebliche Praxis dokumentieren. Hierfür sind verschiedene, den sprachlichen Anforderungen entsprechend niedrigschwellige Dokumentationsinstrumente und -methoden entwickelt worden, die auch auf Fachtagen im Rahmen von einzelnen Workshops vermittelt wurden. Das HIBB stellt den Lehrkräften und BIB auch ein Berichtsheft zur Verfügung , in dem die Jugendlichen ihre Tätigkeiten dokumentieren können. Der Fachaufsicht sind keine Unregelmäßigkeiten oder Verstöße seitens der Betriebe mit der Aufforderung einzugreifen gemeldet worden. Durch die enge Begleitung am Lernort Betrieb können auftretende Probleme zeitnah gelöst werden. Im Übrigen siehe auch Antwort zu 26. bis 26. b. 32. Ist hinsichtlich der Bedeutung einer beruflichen Ausbildung für den erfolgreichen Lebensweg samt möglicher daran anschließender Bildungswege und der für diese entsprechend zu treffenden Vorbereitung angedacht, die gegenwärtige Altersgrenze der Teilnahmeberechtigung an AvM-Dual zu erhöhen? Wenn ja, ab wann und in welchem Umfang wird dies von Senat/zuständiger Fachbehörde geplant? Wenn nein, mit welcher Begründung nicht? Neu zugewanderte schulpflichtige Jugendliche werden bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres in dem zweijährigen Bildungsgang AvM-Dual aufgenommen. In der Folge befinden sich regelmäßig auch über 18-Jährige in dem Bildungsgang. Über 18-Jährige, die sich in keiner beruflichen Ausbildung oder Weiterqualifizierung befinden, unterliegen nicht der Schulpflicht und haben in der Regel kein Schulbesuchsrecht . Um dieser Gruppe neu Zugewanderter dennoch ein geeignetes Angebot zur Integration in Arbeit und Ausbildung zur Verfügung zu stellen, wurde in einer behördenübergreifenden Zusammenarbeit unter Beteiligung der Agentur für Arbeit, des Jobcenter team.arbeit.hamburg, der für Bildung zuständigen Behörde mit dem HIBB, der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration und des Bezirksamtes Hamburg-Nord als Vertreterin der sieben Hamburger Bezirke ein Modellprojekt entwickelt . Für 400 Personen ist eine Begleitstruktur entwickelt worden, die aufbauend auf einem Profiling seitens der JBA durch feste Ansprechpartner sicherstellt, dass die Teilnehmenden über den gesamten Zeitraum (bis zum Übergang in Ausbildung, Studium oder Beruf) durch die individuell passenden sprachfördernden und berufsorientierenden Maßnahmen Unterstützung aus einer Hand erhalten (siehe Drs. 21/7872). Ab dem 1. Oktober 2018 soll das Pilotprojekt der Agentur für Arbeit Hamburg „Wege in Ausbildung und Arbeit für bildungsbenachteiligte junge Geflüchtete (Ü18) – WAA“ mit Beteiligung des HIBB für die Zielgruppe der über 18-jährigen Geflüchteten ohne Schulabschluss starten. Dieses Projekt basiert auf den Erfahrungen und Strukturen von AvM-Dual, indem es die bisher nacheinander gelagerten Fördermaßnahmen (Sprache, Berufsorientierung) in einer Maßnahme bündelt und auch das Nachholen fehlender schulischer Bildung und von Schulabschlüssen ermöglicht. 33. Wie hoch waren die bisherigen Kosten seit der Einrichtung von AvM- Dual? (Bitte nach Kostenpunkten aufgeschlüsselt für die jeweiligen Schuljahre in einer Excel-Tabelle angeben.) Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/14057 25 Zu den Kosten des Bildungsganges AvM-Dual für die Jahre 2016 und 2017 hat sich die zuständige Behörde in den Antworten zu den Drs. 21/8434 und 21/12244 bereits geäußert: Jahr Kostenpunkt Kosten in TEUR 2016 Personalkosten 17.071 2016 AvM-Begleitung durch BIB 1.433 2016 Gesamtkosten 18.504 2017 Personalkosten 19.225 2017 AvM-Begleitung durch BIB 3.832 2017 Gesamtkosten 23.057 Die bisher aufgelaufenen Kosten in 2018 betragen: Jahr Kostenpunkt Kosten in TEUR 2018 Personalkosten 11.250 2018 AvM-Begleitung durch BIB 2.622 2018 Gesamtkosten 13.872 a. Welche Kosten sind für den Doppelhaushalt 2019/2020 vorgesehen ? (Bitte wie unter 33 aufgeschlüsselt angeben.) Im Haushaltsplan-Entwurf 2019/2020 wird von folgenden Kosten ausgegangen: Jahr Kostenpunkt Kosten in TEUR 2019 Personalkosten 14.938 2019 AvM-Begleitung durch BIB 3.500 2019 Gesamtkosten 18.438 2020 Personalkosten 13.896 2020 AvM-Begleitung durch BIB 3.500 2020 Gesamtkosten 17.396 Drucksache 21/14057 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 26 Anlage 1 Qualifizierungsmaßnahmen des Landesinstituts für Lehrerbildung und Schulentwicklung (LI) für AvM-Dual-Lehrkräfte 2016 Terminierte LI-Seminare schulübergreifend: AvM-Dual- Themen (außer Sprachbildung) Anzahl der Veranstaltungen Zeitlicher Umfang in Stunden Anzahl der Teilnahmen Stressbewältigung für Lehrerinnen und Lehrer (LuL) in der AvM (in Kooperation mit der UKE Trauma-Ambulanz) 1 4 40 Fallbesprechung für LuL in AvM-Klassen 2 4 wurde nicht abgerufen Traumapädagogik: Umgang mit traumatisierten Schülerinnen und Schülern (SuS) und Jugendlichen mit Fluchterfahrung 1 2 wurde nicht abgerufen Teaching Migrant Classes: Where do we go from there?/ Taking stock 3 9 25 Aufenthaltsrecht und Arbeitserlaubnisrecht 1 4 20 Implementierung des neuen Bildungsgangs AvM 5 9,5 61 Terminierte LI-Seminare schulübergreifend: Sprachbildung Einführung in die Alphabetisierung von AvM-Klassen 1 4 11 Unterrichtssetting zum Aufbau mündlicher Sprachkompetenz 2 8 32 Deutsch als Zweitsprache (DaZ) im Fachunterricht - Einführung 1 3 11 Einführung: Sprachbildung am Lernort Betrieb 1 3 11 Sprachanfangsunterricht in AvM-Klassen 2 8 wurde nicht abgerufen Sprachbildung am Lernort Betrieb - Wortschatzarbeit am Lernort Betrieb 1 3 12 Sprachbildung am Lernort Betrieb - Vom Wort zum Satz 1 3 12 DaZ im Fachunterricht - Wortschatzarbeit 2 8 32 DaZ im Fachunterricht - Texte erschließen 2 8 26 Wortschatzarbeit im Fachunterricht 1 6 17 Sprachbildung am Lernort Betrieb 5 19 57 Textkompetenz im Fachunterricht 1 6 14 Schulgenaue LI-Seminare: Sprachbildung Wortschatzarbeit im Fachunterricht 1 6 17 Sprachbildung am Lernort Betrieb 5 19 57 Textkompetenz im Fachunterricht 1 6 14 Schulgenaue Beratung und Begleitung: Sprachbildung 1 Schule 16 70 Schulgenaue Beratung und Begleitung zu Themen AvM- Dual 12 Schulen 23,5 189 2017 Terminierte LI-Seminare schulübergreifend: AvM-Dual- Themen (außer Sprachbildung) Anzahl der Veranstaltungen Zeitlicher Umfang in Stunden Anzahl der Teilnahmen Stressbewältigung für LuL in der AvM (in Kooperation mit der UKE Trauma-Ambulanz) 2 6,5 30 Fallbesprechung für LuL in AvM- Klassen 4 8 wurde nicht abgerufen Traumapädagogik: Umgang mit traumatisierten SuS und Jugendlichen mit Fluchterfahrung 1 2 12 Praktikumsorganisation und praktische Prüfung in der AvM 3 8 33 Lernbegleitungsgespräche in der AvM führen 1 3 20 Übergangsmöglichkeiten für Jugendliche der AvM 2 8 64 Werkstatt WiBeS: Lernplattform und Austauschplattform AvM 2 4 32 Terminierte LI-Seminare schulübergreifend: Sprachbildung DaZ im Fachunterricht - Einführungsworkshop+ Sprachbildung am Lernort Betrieb 1 4 11 DaZ im Fachunterricht - Wortschatzarbeit 3 11 31 DaZ im Fachunterricht - Textkompetenz 2 7 24 DaZ im Fachunterricht - Schreibkompetenz 3 13 31 Unterrichtssettings zum Aufbau mündlicher Sprachkompetenz 4 17 54 Unterrichtssettings zum Aufbau mündlicher Sprachkompetenz 1 4 wurde nicht abgerufen Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/14057 27 2017 Einführungsworkshop: Sprachbildung am Lernort Betrieb 3 13 63 Sprachbildung für die Praktikumsvorbereitung 1 4 20 Sprachbildung am Lernort Betrieb - Wortschatzarbeit am Lernort Betrieb 1 3 15 Sprachbildung am Lernort Betrieb - Vom Wort zum Satz 1 3 15 Sprachbildung am Lernort Betrieb - Dokumentation betrieblicher Erfahrungen 1 3 17 Schulgenaue LI-Seminare: Sprachbildung DaZ im Fachunterricht - Wortschatzarbeit 1 3 14 DaZ im Fachunterricht - Textkompetenz 1 3 11 DaZ im Fachunterricht - Schreibkompetenz 2 9 23 Unterrichtssettings zum Aufbau mündlicher Sprachkompetenz 2 9 31 Sprachbildung am Lernort Betrieb 2 9 53 Schulgenaue Beratung und Begleitung: Sprachbildung keine Schulgenaue Beratung und Begleitung zu Themen AvM-Dual 4 Schulen 40,5 90 2018 Terminierte LI-Seminare schulübergreifend: AvM-Dual- Themen (außer Sprachbildung) Anzahl der Veranstaltungen Zeitlicher Umfang in Stunden Anzahl der Teilnahmen Radikalisierung bei Jugendlichen 2 8 Durchführung Sept. 2018 Praktische Prüfung in der AvM organisieren und begleiten 2 6 Durchführung Sept. 2018 Praktische Prüfung in der AvM organisieren und begleiten 1 4 28 Lernbegleitungsgespräche in der AvM führen 1 3 20 Terminierte LI-Seminare schulübergreifend: Sprachbildung Sprachbildung in der Zeit der Praktikumsvorbereitung 1 4 wurde nicht abgerufen Einführung: Sprachbildung am Lernort Betrieb 1 4 wurde nicht abgerufen DaZ im Fachunterricht - Wortschatzarbeit 1 4 wurde nicht abgerufen DaZ im Fachunterricht - Textkompetenz 1 4 wurde nicht abgerufen DaZ im Fachunterricht - Schreibkompetenz 1 4 13 Unterrichtssettings zum Aufbau mündlicher Sprachkompetenz 1 4 10 Sprachliche Stolpersteine in Aufgabenstellungen 1 3 22 Sprachbildung in der Zeit der Praktikumsvorbereitung 1 4 Durchführung Aug. 2018 Einführung: Sprachbildung am Lernort Betrieb 1 4 Durchführung Okt. 2018 DaZ im Fachunterricht - Wortschatzarbeit 1 4 Durchführung Dez. 2018 Integrierte Alphabetisierung in der berufsbildenden Schule 2 8 Durchführung Sept. und Okt. 2018 Schulgenaue LI-Seminare: Sprachbildung Unterrichtssettings zum Aufbau mündlicher Sprachkompetenz 1 4 13 DaZ im Fachunterricht - Wortschatzarbeit 1 4 Durchführung Aug. 2018 Schulgenaue Beratung und Begleitung: Sprachbildung 2 Schulen 8 13 Schulgenaue Beratung und Begleitung zu Themen AvM- Dual 7 Schulen 31 64 Quelle: Daten des Landesinstituts für Lehrerbildung und Schulentwicklung Drucksache 21/14057 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 28 Anlage 2 HIBB-Fachtag „AvM-Dual - Sprache, Teilhabe, Perspektiven“ Am 11.Oktober 2016, in der Universität Hamburg Eingangsvorträge: Neu Zugewanderte im Berufsbildenden System xxxxxxxxxxxxx (Geschäftsführer HIBB) Dualisierung in der Ausbildungsvorbereitung xxxxxxxxxxxxx (Leitung Geschäftsbereich Übergang-Beruf/HIBB) AvM-Pilot: Erste Erfahrungen und Ergebnisse xxxxxxxxxxxx (Projektleitug AvM-Dual / HIBB) Workshops und Foren vormittags Fachforum I Bildungsplanentwicklung - Bildungsgänge für neu zugewanderte Jugendliche in Bayern und Hamburg ReferentInnen:xxxxxxxxxxxxxxx (ISB Bayern), xxxxxxxxxxxx / xxxxxxxxxxxxxxx (Hamburg) Fachforum II AvM-Dual – Sicht der Betriebe Impulsvortag: xxxxxxxxxxxx (Uni Hamburg), Moderation: xxxxxxxxxxxxxxxxx (LI Hamburg); BetriebsvertreterInnen Fachforum III Integrierte Sprachförderung von neu zugewanderten SchülerInnen in Fachklassen der Dualen Ausbildung Referentinnen: xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx (Uni München), xxxxxxxxxx (ISB Bayern) Fachforum IV Sprachcoaching Referentinnen: xxxxxxxxxxxx (Uni Bielefeld), xxxxxxxxxx (BS 24, Hamburg) Workshop 1 Arbeitsaufträge in leichter Sprache gestalten Referentin: xxxxxxxxxxxxxxx (LI Hamburg) Workshop 2 Deutsch Lernen im Betrieb Referentinnen: xxxxxxxxxx, xxxxxxxxxxxxx (IQ-Fachstelle Berufsbezogenes Deutsch, Hamburg ), xxxxxxxxxxxx (BS 24, Hamburg) Workshop 3 Jugendliche begleiten – Übergänge gestalten Referentinnen: xxxxxxxxxxxxxxx, xxxxxxxxxxxxxx , (G1, Hamburg) Workshop 4 Berufsausbildung in einer Einwanderungsgesellschaft - Herausforderungen für Schulleitungen - Moderatorinnen: xxxxxxxxxxxxxx, xxxxxxxxxxxxxxx, xxxxxxxxxxxxxx (HiBB) Workshop 5 Unterrichten in AvM – Wie geht das? Referentin: xxxxxxxxxxxxxxx (BS13, Hamburg) Workshop 6 Asyl- und Ausländerrecht Referentin: xxxxxxxxxxxx (Hamburg) Workshop 7 Interkulturelle Kompetenz in der schulischen Arbeit mit ZuwanderInnen (mit und ohne Fluchterfahrung) Referentinnen: xxxxxxxxxxxxxxx / xxxxxxxxxxxxxxx (InterCultur gGmbH) Workshop 8 World-Café: Wie macht IHR das? Moderatorin: xxxxxxxxxx (LI Hamburg) Workshop 9 Alphabetisierungsunterricht – für EinsteigerInnen Referentin: xxxxxxxxxxx (BS 17, Hamburg) Workshop 10 Selbstreflexives Arbeiten und Stressbewältigung Referentin: xxxxxxxxxx (dock europe e.V., Hamburg) Fachforen und Workshops: nachmittags Fachforum V Teilhabe durch Bildung in der superdiversen Gesellschaft Referent: xxxxxxxxxxxxxxxxxx (Uni Osnabrück) Fachforum VI Deutsches Sprachendiplom DSD I PRO (A2/B1) Referentin: xxxxxxxxxxxxxx (LI Hamburg) Fachforum VII Junge Flüchtlinge am Übergang Schule / Beruf - arbeitsrechtliche Grundlagen Referentin: xxxxxxxxxxxxxxxxxxxx (Basis & Woge e.V., Hamburg) Fachforum VIII Unterstützende Einrichtungen stellen sich vor Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/14057 29 Moderatorin: xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx (passage gGmbH, Hamburg) Workshop 11 Verzahnung von DAZ-Inhalten mit „Lernmodulen“ im ersten Schuljahr AvM-Dual Referentin: xxxxxxxxxxxxxx (BS 24, Hamburg) Workshop 12 Sprachbildung mit der Betrieblichen Lernaufgabe (BLA) Referentin: xxxxxxxxxxxxxx (LI Hamburg) Workshop 13 World-Café: „Wie macht IHR das?“ Referentin: xxxxxxxxxxxxxx (G8, Hamburg) Workshop 14 „Chunks“ - Das geht ins Ohr! Referentin: xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx (Köln) Workshop 15 AvM-Dual trifft AvDual – Initiierung von inklusivem Lernen, Synergieeffekte durch interaktive Lernsituationen Referent: xxxxxxxxxxxxxxx (G8, Hamburg) Workshop 16 Diversitybewusst in AvM-Dual unterrichten und Praktika begleiten oder anleiten Referentin: xxxxxxxxxxxx (Uni Hamburg) Workshop 17 Akquise und Praktikumsbesuche – Meine Arbeit als Mentor/in Referenten: xxxxxxxxxxxxxxx / xxxxxxxxxxxxxx (BS24/BS17, Hamburg) Workshop 18 Morgenrunde – Reflexion betrieblicher Erfahrungen in Schule und Betrieb Referentin: xxxxxxxxxxxxxx (BS24, Hamburg) Workshop 19 „Wozu sprechen am Arbeitsplatz?“ Referentin: xxxxxxxxx (Köln) Workshop 20 Selbstreflexives Arbeiten und Stressbewältigung Referentin: xxxxxxxxxx (dock europe e.V., Hamburg) Abschlussvortrag: Integrierte Sprachförderung - Gegenstand der Curriculumentwicklung - xxxxxxxxxxxxxx (Uni München) HIBB-Fachtag „Jugendliche in AvM-Dual – sehen, begleiten, unterstützen“ Am 28. Februar 2017, in der Universität Hamburg – Von-Melle-Park 6 und 8 Eingangsvortrag: "MigrantInnen werden nicht an der Grenze geboren" (xxxxxxxxxxxxxxxxxx, Wien) Fachforen und Workshops: vormittags Fachforum I Sprachlernen im Kontext von Flucht Referentin: xxxxxxxxxxxxxxxxxx (Wien) Fachforum II Individualisierte Lernsituationen handlungsorientiert gestalten Referent: xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx (Hamburg) Fachforum III AvM-Dual - Die Sicht der Betriebe Erfahrungsaustausch mit Betriebvertretern Moderation: xxxxxxxxxxxxxxxxx (LI, Hamburg) Fachforum IV Junge Flüchtlinge am Übergang Schule / Beruf - arbeitsrechtliche Grundlagen - Referentin: xxxxxxxxxxx (Hamburg) Workshop 1 AvM-Dual trifft AvDual – Initiierung von inklusivem Lernen, Synergieeffekte durch interaktive Lernsituationen Referent: xxxxxxxxxxxxxxx (G8, Hamburg) Workshop 2 Deutsch Lernen im Betrieb Referentin: xxxxxxxxxxxx (BS24, Hamburg) Workshop 3 Gemeinsam lernen in AV-M Dual - Wie gelingt ein guter Start? Referentin: xxxxxxxxxxxxxxx (BS13, Hamburg) Workshop 5 Erfolgreiche Zusammenarbeit mit freiwillig engagierten Paten, Mentoren oder Coaches ReferentInnen: xxxxxxxxxxxxxx / xxxxxxxxxxx (Projekt STARTHILFE, Hamburg) Workshop 6 Lernbegleitende Gespräche kreativ gestalten Referentin: xxxxxxxxxxxxxxx, xxxxxxxxxxxxxxx (LI, Hamburg), Drucksache 21/14057 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 30 Workshop 7 Interkulturelle Kompetenz in der schulischen Arbeit mit ZuwanderInnen (mit und ohne Fluchterfahrung) Referentinnen: xxxxxxxxxxxxxxxxxxx / xxxxxxxxxxxxxxx (InterCultur GmbH, Hamburg) Workshop 8 Vorbereitung der Praktischen Prüfung Referentin: xxxxxxxxxxxxx (G8, Hamburg) Wokkshop 9 Konfliktmanagement im Klassenraum Referentinnen: xxxxxxxxxxxx, xxxxxxxxxxxxxxxxxxx (BS17/BS13, Hamburg) xxxxxxxxxxx (Hamb. Kinder- und Jugendhilfe) Workshop 10 Selbstreflexives Arbeiten und Stressbewältigung Referentin: xxxxxxxxxx (dock europe e.V., Hamburg) Fachforen und Workshops: nachmittags Fachforum V Teilhabe durch Bildung in der superdiversen Gesellschaft Referent: xxxxxxxxxxxxxxxxxx (Uni Osnabrück) Fachforum VI Übergänge gestalten ReferentInnen: xxxxxxxxxxxxxx (Teamleitung Berufsberatung Wandsbek /Bergedorf) xxxxxxxxxxxxxx (Team Zukunft / AA) xxxxxxxxxxxxxxxxxxxx (JBA) Moderation: xxxxxxxxxxxx (HIBB, Hamburg) Fachforum VII Bildungsplanarbeit im AvM-Dual - Handlungsorientierung als didaktischer Ansatz - Referenten: xxxxxxxxxxxxx (HIBB, Hamburg) xxxxxxxxxxxxxxx (G8, Hamburg) Fachforum VIII Unterstützende Einrichtungen stellen sich vor Moderatorin: xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx (passage gGmbH, Hamburg) Workshop 11 Betriebliche Lernaufgabe Referentin: xxxxxxxxxxxxxxx (G1, Hamburg) xxxxxxxxxxxxxxxxxx (BS17, Hamburg) Workshop 12 Arbeitsrechliche Situation junger Flüchtlinge Fallbesprechungen Referentin: xxxxxxxxxxxx (Hamburg) Workshop 13 Wortschatzarbeit im Deutschunterricht und im Praktikum motivierend gestalten Referentin: xxxxxxxxxxxxxx (IQ-Fachstelle Berufsbezogenes Deutsch, Hamburg) Workshop 14 Jugendliche mit Traumata im schulischen Kontext Referentin: xxxxxxxxxx (Flüchtlingsambulanz, Hamburg) Workshop 15 Jugendliche im Betrieb begleiten ReferentInnen: xxxxxxxxxxxxxxxxx, xxxxxxxxxxxxx (G1, Hamburg) xxxxxxxxxxx (BS24, Hamburg) Workshop 16 Ohne Buch, fertig, los! Oder: Lernsituationen selbst gestalten Referentin: xxxxxxxxxxxxxx (BS24, Hamburg) Workshop 17 Meine Arbeit als Mentor/in Referenten: xxxxxxxxxxxxxxx / xxxxxxxxxxxxxx (BS24/BS17, Hamburg) Workshop 18 Morgenrunde – Reflexion betrieblicher Erfahrungen in Schule und Betrieb Referentin: xxxxxxxxxxxxxx (BS24, Hamburg) Workshop 19 Ganztagsangebote im AvM-Dual – wie macht ihr das? - Austauschforum – Moderation: xxxxxxxxxxxx, xxxxxxxxxxxxxxx, xxxxxxxxxxxx (BS17/G8/G6, Hamburg) xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx „Junge ZuwanderInnen im Übergang Schule - Beruf“ HIBB-Fachtag „AvM-Dual – inklusiv arbeiten in multiprofesionellen Teams“ Am 26.09.2017 in der Universität Hamburg, Von-Melle-Park 6 und 8 Eingangsvortrag: "Pädagogisches Arbeiten mit Flüchtlingen in multiprofessionellen Teams" (xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx, Uni Siegen) Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/14057 31 Fachforen und Workshops: vormittags Fachforum I Trauma und Schule Referentin: xxxxxxxxxx, (Institutes für Psychotraumatologie) Fachforum II Bildungsplan AvM-Dual – Teamstrukturen und Unterrichtsinhalte In multiprofessionellen Teams SchülerInnen als MentorInnen begleiten ReferentInnen: xxxxxxxxxxxxxxx (HiBB), xxxxxxxxxxxxxxx (BS27) Fachforum III AvM – die Sicht der Betriebe Moderation: xxxxxxxxxxxxxx, xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx (BS13) Fachforum IV Übergänge gestalten Referent: xxxxxxxxxxxxxxxxxxxx (HiBB) Workshop 1 Perspektiven für Jugendliche nach negativem Abschluss des Asylverfahrens Referent: xxxxxxxxxxx (Hamburger Kinder- und Jugendhilfe e.V.) Workshop 2 AvM / AV-Dual - Gemeinsamkeiten und Unterschiede Referentinnen: xxxxxxxxxxxxxxxxx, xxxxxxxxxxxxxxxxx (G1) Workshop 3 Heterogenität im Team nutzen Referentin: xxxxxxxxxxxxxx (dock europe e.V.) Workshop 4 Interkulturelle Kompetenz in der schulischen Arbeit mit Zuwanderern (mit und ohne Fluchterfahrung) Referentin: xxxxxxxxxxxxxxxxxxxx (InterCultur gGmbH) Workshop 5 „Gestaltung von Teamsitzungen – ein zentraler Baustein für eine gelingende Teamarbeit“ Referenten: xxxxxxxxxxxxxxxx (BS07), xxxxxxxxxxx (BS06) Workshop 6 „Uns fehlen die Worte“ - Was bedeutet eigentlich„Inklusion“? Referentinnen: xxxxxxxxxxxxxx (HiBB), xxxxxxxxxxxxxxxx (BS24) Workshop 7 Ästhetisch-Kulturelle-Bildung im AvM-Dual Referentinnen: xxxxxxxxxxx, xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx, xxxxxxxxxxxxxxxx (G3) Workshop 8 Multiprofessionelle Teamarbeit in Schule entwickeln – Fokus: Umgang mit Widerstand“ Referent: xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx, (Uni Siegen) Wokkshop 9 Wortschatzarbeit im Unterricht und Praktikum motivierend gestalten Referentin: xxxxxxxxxxxxxxx (IQ-Fachstelle) Workshop 10 Kollegiale Fallberatung Referent: xxxxxxxxxxxxxxxx (G1) Fachforen und Workshops: nachmittags Fachforum V Junge Flüchtlinge am Übergang Schule / Beruf - arbeitsrechtliche Grundlagen Referentin: xxxxxxxxxxxxxxxxxxxx (basis & woge e.V.) Fachforum VI „AV-Dual + I + M – All together now” ReferentInnen: xxxxxxxxxxxxx, xxxxxxxxxxxx, xxxxxxxxxxx, xxxxxxxxxxx, (BS24) Fachforum VII Inklusion in der beruflichen Bildung in Hamburg - das ESF- Projekt „AvM dual & inklusiv“ stellt sich vor Referentinnen: xxxxxxxxxxxxxxx, xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx (HIBB) Workshop 11 Anschlüsse nach AvM-Dual – Fallbeispiel – Referent: xxxxxxxxxxxxxxxxxxxx (HIBB) Workshop 12 „Lernzeit leicht gemacht“ Individualisierung im Ganztag -Präsentation einer Lernplattform- ReferentInnen: xxxxxxxxxxxx (BS17), xxxxxxxxxxxxxxxxx (G6) Workshop 13 Trauma und Schule Referentin: xxxxxxxxxx (Institut für Psychotraumatologie) Workshop 14 Im Team arbeiten Referent: xxxxxxxxxxxxxx (G19) Workshop 15 Zyklischer Spracherweb in AvM-Dual- und Alphabetiserungsklassen in Themenfeldern und Lernsituationen. Referentin: xxxxxxxxxxxxxx (BS24) Workshop 16 Achtsamer und gesunder Umgang in Teams Referentin: xxxxxxxxxxxxxxx (LI Hamburg) Workshop 18 Elemente der „Persönlichen Zukunftsplanung“ (PZP) Drucksache 21/14057 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 32 im Kontext Übergang Schule/Beruf Referentin: xxxxxxxxxx (Hamburger Arbeitsassistenz) Workshop 19 Good Practice - Kursangebote im Ganztag Referentinnen: xxxxxxxxxxxxxx, xxxxxxxxxxxxxxx (BS27) Workshop 20 “Lebensraum Hamburg – kennenlernen, erleben, verstehen” - Stadtrundgänge für Jugendliche mit Migrationserfahrung Referentin: xxxxxxxxxxxx (Patriotischen Gesellschaft) Abschlussvortrag: „Inklusion für alle –einfach mal anfangen“ (xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx) HIBB-Fachtag „AvM-Dual – Deutsch lernen in Betrieb und Schule“ am 27.02.2018 in der Universität Hamburg, Von-Melle-Park 8 Eingangsvortrag: „AvM-Dual – Deutsch lernen in Betrieb und Schule“ (xxxxxxxxxxxx, Projektleitung) Fachforen und Workshops: vormittags Fachforum I Trauma und Schule Referent: xxxxxxxxxxxxxx (basis & woge e.V.) Fachforum II Der neue Bildungsplan für die Ausbildungsvorbereitung Referentin: xxxxxxxxxxxx (HiBB) Fachforum III Integrierte Sprachförderung in der beruflichen Bildung nach dem Unterrichtskonzept "Berufssprache Deutsch" Referentin: xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx (Uni München) Fachforum IV Übergänge gestalten Referent: xxxxxxxxxxxxxxxxxxxx (HiBB) Workshop 1 „Nicht ohne Schutzweste ins Lager“ Den Betrieb in die Schule holen – Reflektion betrieblicher Erfahrungen in der Morgenrunde ReferentInnen: xxxxxxxxxxx, xxxxxxxxxxxxx (BS24) Workshop 2 Die Erstellung der Lernaufgabe sprachlich unterstützen Referentin: xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx (BS13) Workshop 3 Betriebliche Sprechanlässe für die mündliche Sprachbildung nutzen Referentin: xxxxxxxxxxxxxx (BS27) Workshop 4 Lernbegleitende Gespräche kreativ gestalten Referentin: xxxxxxxxxxxxxxx (LI Hamburg) Workshop 5 „Uns fehlen die Worte“ Referentinnen: xxxxxxxxxxxxxx, xxxxxxxxxxxxxxxxx (BS24) Workshop 6 Vom Bildungsplan zur Lernsituation Referentin: xxxxxxxxxxx (BS07) Workshop 7 Sprechen im Fachunterricht Unterrichtssettings zum Aufbau mündlicher Sprachkompetenz im Fachunterricht Referentin: xxxxxxxxxxx (LI / BS12) Workshop 8 Mathematik - vom Betrieb in die Schule in AV- und AvM-Dual Referentinnen: xxxxxxxxxx, xxxxxxxxxxxx, xxxxxxxxxxxxxxxxxx (BS17) Wokkshop 9 Wortschatzarbeit im Unterricht und Praktikum motivierend gestalten Referentinnen: xxxxxxxxxxxxxxx, xxxxxxxxxxxxxx (IQ-Fachstelle) Workshop 10 Lernjobs auf drei Anforderungsebenen (BV, ESA, MSA) gestalten ReferentInnen: xxxxxxxxxxxxxxxxxxx, xxxxxxxxxxxxxx, xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx (BS13) Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/14057 33 Fachforen und Workshops: nachmittags Fachforum V Junge Geflüchtete im Gewirr neuer Gesetze und Maßnahmen Aktuelle Situation und rechtliche Lage von jugendlichen ZuwanderInnen , auch im Bezug auf den Zugang zu Ausbildung und Arbeit Referentin: xxxxxxxxxxxx Fachforum VII Inklusion im Übergang Schule – Beruf Referentinnen: xxxxxxxxxxx, xxxxxxxxxxxx (HiBB) Fachforum VIII ich-will-lernen.de 2018 - die Lernplattform des Deutschen Volkshochschul-Verbands Referent: xxxxxxxxxxxxxxx Workshop 11 Trauma und Schule Referentin: xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx (UKE) Workshop 12 „Kommunizieren und Handeln“ in Berufsintegrationsvorklassen Referentin: xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx (Uni München) Workshop 13 Gelingendes Lernen am Lernort Betrieb unter erschwerten Bedingungen Referenten: xxxxxxxxxxxxxxx, xxxxxxxxxxxxxx (BS17) Workshop 14 Elemente der „Persönlichen Zukunftsplanung“ (PZP) im Kontext Übergang Schule/Beruf Referentin: xxxxxxxxxx (Hamburger Arbeitsassistenz) Workshop 15 Planung von sprachsensiblen Lernsituationen für die Arbeit in AvM- Dual ReferentInnen: xxxxxxxxxxxxxx (BS24), xxxxxxxxxxxxxxx (BS27) Workshop 16 Begleitung von Jugendlichen in Ausnahmesituationen - Rolle, Möglichkeiten und Grenzen von MentorInnen Referentin: xxxxxxxxxxxxxxx (dock europe e.V.) Workshop 17 Inklusion und Spracherwerb in der betrieblichen Begleitung anhand der betrieblichen Lernaufgabe Referent: xxxxxxxxxxx (BS24) Workshop 18 Sprachbildung mit der Betrieblichen Lernaufgabe (BLA) Referentin: xxxxxxxxxxx (LI / BS12) Workshop 20 Kompetenz- und motivationsorientierte berufliche Strategieentwicklung in AvM Wer bin ich? Was kann ich? Was will ich? Was tu ich dafür? ReferentInnen: xxxxxxxxxxxxxxxxxxx, xxxxxxxxxxxxxxxxxx (Beschäftigung und Bildung e.V.)