BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/14058 21. Wahlperiode 21.08.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgit Stöver (CDU) vom 15.08.18 und Antwort des Senats Betr.: Grundschule Richardstraße platzt aus allen Nähten Für das kommende Schuljahr 2018/2019 wurde unter Berufung auf die Anmeldezahlen und den zugrunde liegenden „Elternwillen“ von der Behörde festgelegt, dass die Grundschule Richardstraße vierzügig, die Grundschule Hasselbrookschule dagegen nur noch zweizügig sein wird. Der Hasselbrookstraße fehlten dabei nur sechs Kinder (!) mit diesem Erstwunsch, um eine dritte Klasse (mit jeweils 17 Kindern, KESS 2) einrichten zu können. Die Folgen dieser Entscheidung sind weitreichend. Die Grundschule Hasselbrookschule steht vor dem Problem einer räumlichen wie personellen Überkapazität , Bezugspersonen (Lehrer wie Erzieher) der dort lernenden Schüler und Schülerinnen müssen die Schule verlassen, erarbeitete Konzepte sind plötzlich obsolet. Letzteres gilt in hohem Maße auch für die Grundschule Richardstraße. Hier wurde über einen langen Zeitraum ein Konzept für den Neubau der Schule erarbeitet (auch hier von Lehrern und Erziehern gleichermaßen ), das selbstverständlich auf der zugesicherten Dreizügigkeit basiert. Nach diesem Konzept wurde der Neubau gestaltet und erst in diesem Frühjahr bezogen. Eine Vierzügigkeit wurde während der Konzeptionsphase trotz gleichbleibend hoher Anmeldezahlen seitens der Behörde zu keiner Zeit befürwortet! Auch im Hinblick auf die Entwicklung im Stadtteil ist es absolut notwendig, alle Eilbeker Schulen im Anmeldeverbund gleichwertig zu behandeln. Die Nachbarschaft (gerade einmal 200 Meter Luftlinie) einer Schule mit einem hohen und einem niedrigen Sozialindex ist nicht tragbar und kann im Hinblick auf Integration auch nicht gewollt sein. Durch die jetzt getroffene Entscheidung droht eine soziale Verschiebung im Stadtteil hin zur Entwicklung einer „Zweiklassengesellschaft“ – jenseits und diesseits der Wandsbeker Chaussee . Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die im Stadtteil Eilbek geplanten zehn Grundschulzüge reichen aus, um die Nachfrage im Stadtteil zu versorgen. Die drei Schulen im Stadtteil Eilbek (Schule Richardstraße , Schule Wielandstraße, Schule Hasselbrook) sind maximal 1.300 m voneinander entfernt, sodass unabhängig vom Wohnort in Eilbek für jede Schülerin und jeden Schüler eine wohnortnahe Versorgung an jedem der drei Schulstandorte gegeben ist. An allen drei Grundschulen sind die Raumkapazitäten noch nicht erschöpft. Daher besteht für das Schuljahr 2018/2019 die Möglichkeit, den Wünschen von Eltern sowie Schülerinnen und Schülern bei der Anmeldung zu folgen und eine zusätzlich erste Klasse in der Schule Richardstraße einzurichten. Für die erste Klasse an der Schule Hasselbrook hatten sich 45 Kinder angemeldet, durch die Einrichtung von zwei Eingangsklassen konnten daher sieben Erstwünsche nicht erfüllt werden. Für die erste Drucksache 21/14058 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Klasse an der Schule Richardstraße hatten sich 105 Kinder angemeldet. Bei einer Einrichtung von drei Eingangsklassen hätten 36 Erstwünsche nicht erfüllt werden können . Bei der jetzigen Einrichtung von vier Eingangsklassen an der Schule Richardstraße konnten 23 weitere Erstwünsche erfüllt werden. Die Erfüllung des Elternwunsches stand bei der Entscheidung an erster Stelle. Dies ist nicht mit einer dauerhaften und durchgängigen Anhebung der Zügigkeit gleichzusetzen. Bis zum Jahr 2023 ist nach bisherigem Erkenntnisstand mit einem Zuwachs der Schülerzahlen in Eilbek um weniger als einem Zug zu rechnen, sodass die Raumkapazitäten mittelfristig auskömmlich sein werden. Die Schulentwicklungsplanung dient gemäß § 86 des Hamburgischen Schulgesetzes zur „Vorbereitung von Entscheidungen zur Schulorganisation und zur Weiterentwicklung des Schulwesens“. Die Planung basiert auf der Entwicklung der Schülerzahlen, des Elternwahlverhaltens und der vorhandenen Ressourcen der verschiedenen Schulen . Unter Beachtung der ebenfalls im Schulgesetz enthaltenen Vorgaben über die Mindestzügigkeiten der einzelnen Schulformen und des Gebots altersangemessener Wege bildet die Schulentwicklungsplanung die Basis für ein regionales Standortnetz unter gleichen Bedingungen. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Welche Grundschulen liegen in der näheren Umgebung Grundschule Richardstraße und wie weit sind diese voneinander entfernt? Bitte je Grundschule aufgeben. Ausgehend von der Schule Richardstraße ist die Schule Hasselbrook 750 m und die Schule Wielandstraße 1.300 m entfernt (Quelle: Google Maps). 2. Wie haben sich die Schülerzahlen der unter 1. genannten Schulen in den Schuljahren 2015/2016, 2016/2017, 2017/2018 und 2018/2019 entwickelt ? Die Schuljahreserhebung für das Schuljahr 2018/2019 liegt noch nicht vor. Zu den Anmeldezahlen für das Schuljahr 2018/2019 siehe Drs. 21/12589. Im Übrigen siehe folgende Übersicht: Schülerinnen und Schüler an Grundschulen im Anmeldeverbund Eilbek nach Jahrgangsstufe in den Schuljahren 2015/2016 bis 2017/2018 Schulname Jahrgangsstufe Schuljahr 2015/16 2016/17 2017/18 Schule Hasselbrook Vorschulklasse 31 36 19 1 58 62 64 2 64 72 78 3 57 63 68 4 58 59 63 insgesamt 268 292 292 Schule Richardstraße Vorschulklasse 41 19 38 1 47 70 67 2 44 46 70 3 48 46 47 4 46 46 45 insgesamt 226 227 267 Schule Wielandstraße Vorschulklasse 40 41 41 1 90 68 65 2 82 90 67 3 66 88 95 4 83 85 98 insgesamt 361 372 366 insgesamt 855 891 925 Quelle: Schuljahresstatistik 2015 bis 2017 3. Auf welcher Grundlage ist die Grundschule Richardstraße für eine Dreizügigkeit geplant und umgebaut worden? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/14058 3 4. Warum erfolgte die Festlegung auf die Auslegung der Dreizügigkeit? Ist die Auslegung der Schule aufgrund steigender Schülerzahlen und steigendem Bedarf in der Ganztagsbetreuung sowie den Herausforderungen von Integration und Inklusion im Nachhinein zu knapp bemessen worden? Wenn ja, wie wird nun nachgesteuert? Wenn nein, wie begegnet der Senat der Kapazitätsüberschreitung? 5. Aus welchem Grund wird die Kapazität der Schule im kommenden Schuljahr 2018/2019 erstmals überschritten? Wird dieses auch für das Schuljahr 2019/2020 in Erwägung gezogen? Die Einrichtung von Klassen orientiert sich gemäß den Vorgaben des Hamburgischen Schulgesetzes an den Elternwünschen der Anmelderunde zum jeweiligen Schuljahr unter Berücksichtigung der Raumbestände an Schulen. Im Übrigen siehe Vorbemerkung . 6. Wie groß ist der Lehrerüberhang der Grundschule Hasselbrookstraße für das kommende Schuljahr? Wie wird mit diesem Überhang verfahren? Die Schule Hasselbrook hat zum 01.08.2018 keinen Lehrkräfteüberhang. 7. Wie beurteilt der Senat die Entwicklung der Schulen im Stadtteil Eilbek? Teilt der Senat die Sorge um eine Spaltung in eine „Zweiklassengesellschaft “? 8. Die Eltern befürchten eine „soziale Verschiebung“ und wehren sich dagegen. Wie will der Senat dieser entgegenwirken? Die drei Grundschulen wurden in den vergangenen Anmelderunden von den Sorgeberechtigten im hohen Maße angewählt. In der aktuellen Anmelderunde gehört die Schule Richardstraße mit 36 Anmeldungen mehr als in der vorherigen Anmelderunde zu den Grundschulen mit der höchsten Steigerung in den Anmeldezahlen. In der Anmelderunde für das Schuljahr 2017/2018 waren die Anmeldezahlen der Schule Richardstraße und der Schule Hasselbrook dagegen mit jeweils 69 Anmeldungen noch identisch . Es ist davon auszugehen, dass ein attraktiver Neubau, wie er für die Schule Richardstraße errichtet wurde, auch im besonderen Maße Sorgeberechtigte in der Wahl der Schule beeinflusst. Im Übrigen weist der Stadtteil Eilbek nach dem Datenpool des Rahmenprogramms Integrierte Stadtentwicklung im gesamten statistischen Gebiet seit 2012 einen mittleren Status auf. Nach dem Bericht Sozialmonitoring Integrierte Stadtteilentwicklung Bericht 2017 haben 63,2 Prozent aller Statistischen Gebiete der Freien und Hansestadt Hamburg einen mittleren Status (Quelle: Sozialmonitoring Integrierte Stadtteilentwicklung Bericht 2017: https://www.hamburg.de/contentblob/10287918/ 9ffcec8270f2bb10d3ab4c80903d7661/data/d-sozialmonitoring-2017-langfassung.pdf.) Insofern beurteilt die zuständige Behörde die weitere Entwicklung der drei Schulstandorte als positiv und wird sie auf diesem Wege begleiten.