BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/14060 21. Wahlperiode 21.08.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Harald Feineis, Dr. Alexander Wolf, Dirk Nockemann und Detlef Ehlebracht (AfD) vom 15.08.18 und Antwort des Senats Betr.: W.I.R – Viele offene Fragen Im Bericht des Ausschusses für Soziales und Integration (Drs. 21/13328) über die AfD-Drs. 21/9641 „Mehr Transparenz beim zentralen Projekt des Senats zur arbeitsmarktpolitischen Integration für Flüchtlinge in Hamburg: Periodisch über Ergebnisse des W.I.R-Programms berichten“ betonten die Abgeordneten der GRÜNEN, dass es bei der Vermittlung von Geflüchteten in den Arbeitsmarkt – unter Berücksichtigung der Umstände eines jeden einzelnen Menschen und der zeitlichen Abläufe – bereits erhebliche Fortschritte gebe. Ihnen erscheint der W.I.R-Antrag der AfD „unverhältnismäßig und tendenziös “. Und die LINKEN kritisierten, dass die antragstellende AfD-Fraktion auch an dieser Stelle mit angeblichen Fakten und gefühlten Zahlen Stimmung machen wolle. Im oben genannten Bericht heißt es in Bezug auf die Präsentation zu W.I.R, „die Abgeordnete Nebahat Güçlü dankte für die aktuellen Zahlen und nannte diese beeindruckend. Es sei deutlich geworden, dass nach einer Phase des Ankommens erhebliche Erfolge bei der Integration der Geflüchteten hätten erzielt werden können und dies gelte es, zu würdigen“ (Drs. 21/13328 – Nummer 4). Doch auf die Nachfrage der Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE, wie oft der Sprung in andere Beschäftigungsverhältnisse langfristig gelinge, konnten die Senatsvertreter „zum jetzigen Zeitpunkt noch keine seriösen Auskünfte“ geben. Und schließlich mussten die CDU-Abgeordneten ausführen, dass sie dem Antrag der AfD kritisch gegenüberstünden, allerdings (auch) das Bedürfnis nach mehr Transparenz hinsichtlich der Vermittlungserfolge bei den Geflüchteten wünschten. Sie bemängelten, dass weiterhin keine eindeutigen Zahlen zur Vermittlung aller Geflüchteten in Ausbildung oder Beschäftigung existierten und fragten, ob es nicht doch eine Möglichkeit gebe, den Werdegang aller Geflüchteten in Sachen Fort- und Ausbildung beziehungsweise Beschäftigung statistisch aufzubereiten. Einmal abgesehen davon, dass Rot-Grün in der Bürgerschaft die CDU-Forderung nach einem halbjährlichen Bericht über den Fortschritt der Arbeitsmarktmaßnahmen für Flüchtlinge bereits mehrfach abgelehnt hatte. Gebetsmühlenartig erklärt der Senat, „dass eine statistische Aufbereitung aus vielerlei Gründen wünschenswert wäre, aber nicht geleistet werden könne, die statistischen Systeme der Bundesagentur für Arbeit, des Jobcenters und der kommunalen Stellen zu harmonisieren“. Drucksache 21/14060 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Dennoch werden unglaubliche Erfolgszahlen präsentiert. Der Senat behauptet frei weg: „Das Ziel, Geflüchtete in Arbeit oder Ausbildung auf dem Hamburger Arbeitsmarkt zu bringen, gelingt“ (Drs. 21/12482). Doch wie kommt er darauf? Vor diesen Hintergründen fragen wir den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf Grundlage von Angaben von Jobcenter team.arbeit.hamburg (JC), der Agentur für Arbeit (AA) und der Handwerkskammer Hamburg, wie folgt: 1. In Drs. 21/12482 erklärt der Senat, dass eine statistische Aufbereitung aus vielerlei Gründen wünschenswert wäre, aber nicht geleistet werden könne, die statistischen Systeme der Bundesagentur für Arbeit, des Jobcenters und der kommunalen Stellen zu harmonisieren. Somit seien sie weiterhin auf die händische Auswertung ihrer Stichprobe angewiesen, die sie dann vorlegen könnten. Worin liegt das Problem konkret? Existiert hier beispielsweise ein Software- oder ein Datenschutzproblem? Und wird nicht auch jeder deutsche Arbeitsuchende vom Meldeamt über das Jobcenter bis zum Finanzamt lückenlos erfasst? Die Fragesteller beziehen sich bei ihrer Frage auf die Drs. 21/13328. Die rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit von Bund und Land beziehungsweise Kommune unterliegt bundes- und landesrechtlichen Datenschutzbestimmungen. Personenbezogene Daten dürfen danach nur unter strengen Maßstäben erhoben, verarbeitet und weitergeleitet werden. Daten nach den Sozialgesetzbüchern unterliegen zudem den besonders strengen Anforderungen des Sozialdatenschutzes. Im Übrigen wird nicht jeder (deutsche) Arbeitsuchende lückenlos erfasst. 2. Die Senatsvertreter erläuterten in oben genannter Drucksache, dass sich die Gruppe SGB-III-Empfänger derzeit auf circa 3.000 Personen belaufe, von denen etwa 30 bis 50 pro Monat in eine Beschäftigung abgingen. Was bedeutet das konkret? Sind diese Menschen nachprüfbar auch nach Tagen, Wochen und Monaten in ihrer Beschäftigung? Oder reicht dem Senat die Zahl der Vermittelten unabhängig von einem überprüften Erfolg der Maßnahme? Anhand des statistischen Wertes „Abgang aus Arbeitslosigkeit in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, Ausbildung und Selbstständige“ wird ermittelt, wie vielen Personen innerhalb eines Zeitraumes (Monat, Jahr) die Integration in Erwerbstätigkeit gelingt. Dieser Wert ist nach § 48 Sozialgesetzbuch (SGB) II eine der zentralen arbeitsmarktpolitischen Steuerungsgrößen der Bundesagentur für Arbeit (BA); siehe hierzu: https://statistik.arbeitsagentur.de/Statischer-Content/Grundlagen/Glossare/ Generische-Publikationen/Gesamtglossar.pdf. Dieser Wert kann für verschiedene Teilgruppen gebildet werden (Männer, Frauen, Alter und so weiter), so auch für die Gruppe der Personen aus den acht Hauptasylherkunftsländern. Eine Aussage, ob sich eine bestimmte Person zu einem Stichtag weiterhin in Beschäftigung befindet, wird damit nicht getroffen. Gerade vor diesem Hintergrund hat der Senat eine zweijährige Verlaufsbetrachtung einer Stichprobe von rund 1.000 Personen vorgenommen, über deren Ergebnisse er ebenfalls bereits mehrfach berichtet hat, zuletzt am 17.05.2018 im Ausschuss für Soziales, Arbeit und Integration; siehe auch Drs. 21/12482. Der Senat hat im Übrigen wiederholt dargestellt, dass er zur Bewertung der Arbeitsmarktintegration von geflüchteten Personen verschiedene Kennzahlen gleichzeitig heranzieht: die Entwicklung der Abgangszahlen, die Entwicklung der spezifischen Arbeitslosenquote, die Entwicklung der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung sowie die Entwicklung der Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, siehe unter anderem Drs. 21/13328. 3. Die Handwerkskammer hob in genanntem Bericht hervor, im September 2017 seien fast 10 Prozent der Ausbildungsplätze durch Geflüchtete Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/14060 3 besetzt worden. Wie viele Geflüchtete haben welche Ausbildung begonnen und wie viele sind aktuell noch dabei? Und über welche Zahlen verfügt die Handwerkskammer seit September 2017 bis heute? Die Handwerkskammer Hamburg erfasst im Rahmen ihrer hoheitlichen Aufgaben Daten zu Ausbildungsverträgen. Dabei liegen im Zusammenhang mit der Fragestellung nur Daten zur Staatsangehörigkeit der Auszubildenden vor. Die Erhebung eines eventuell existierenden Fluchthintergrunds oder eines Migrationshintergrunds ist durch die Handwerksordnung nicht vorgesehen. Die folgenden Daten beziehen sich auf Auszubildende, die zum Zeitpunkt der Eintragung des Ausbildungsvertrages die Staatsbürgerschaft aus einem der acht häufigsten Herkunftsländer Geflüchteter (Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia und Syrien) besaßen. Das Ausbildungsjahr wird von den Kammern bundeseinheitlich vom 1.1. bis zum 31.12. eines Jahres erfasst. 2017 waren nach den aktuellen Daten der Handwerkskammer Hamburg zum 31.12. insgesamt 228 junge Menschen, die eine Staatsbürgerschaft aus einem der genannten Herkunftsländer besaßen, im Hamburger Handwerk in Ausbildung. Das entspricht einem Anteil von 9,3 Prozent. Dabei werden diese 228 Personen in den folgenden Ausbildungsberufen ausgebildet: Ausbildungsberuf Anzahl Änderungsschneider 5 Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik 29 Augenoptiker 4 Bäcker 2 Behälter- und Apparatebauer 1 Beton- und Stahlbetonbauer 5 Elektroniker 33 Fachverkäufer im Lebensmittelhandwerk; Bäckerei 5 Fachverkäufer im Lebensmittelhandwerk; Konditorei 2 Fahrzeuglackierer 9 Feinwerkmechaniker 1 Fleischer; Herstellen von Gerichten/Kundenberatung und Verkauf 3 Fliesen-, Platten- und Mosaikleger 2 Fotografen 1 Friseure 29 Glaser 1 Informationselektroniker; Bürosystemtechnik 1 Informationselektroniker; Geräte- und Systemtechnik 2 Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker 1 Konditoren 1 Kraftfahrzeugmechatroniker 30 Maler und Lackierer 16 Maßschneider 5 Maurer 9 Mechaniker für Reifen- und Vulkanisationstechnik 1 Mechatroniker für Kältetechnik 5 Metallbauer 3 Orthopädietechnik-Mechaniker 1 Parkettleger 1 Raumausstatter 1 Schuhmacher 1 Segelmacher 1 Tischler 7 Verkäufer 1 Zahntechniker 9 Gesamt 228 Zum 16.8.2018 sind noch 204 Ausbildungsverträge mit Auszubildenden aktiv, die eine Staatsbürgerschaft von einem der genannten acht häufigsten Herkunftsländer besitzen und 2017 eine Ausbildung im Hamburger Handwerk begannen. Drucksache 21/14060 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Für das Ausbildungsjahr 2018 wurden in der Handwerkskammer Hamburg zum 31.7. bereits 251 Ausbildungsverträge mit jungen Menschen aus den genannten Herkunftsländern eingetragen. Das entspricht einem Anteil von 14,6 Prozent. Allerdings lässt der Zeitpunkt 31.7. noch keine Rückschlüsse auf das Jahresendergebnis für 2018 zu. 4. Durch die systematische Kompetenzerfassung der Geflüchteten in W.I.R sei festgestellt worden, dass rund die Hälfte der Geflüchteten über formale oder non-formale berufliche Kenntnisse und Erfahrungen verfüge (Drs. 21/8825), die als Ansatzpunkte für eine auf die Arbeitsmarktintegration und die Bedarfe des Hamburger Fachkräftearbeitsmarktes abzielende weitergehende Qualifizierung verwendet werden könnten. Durch wen wird auf welche Art und Weise diese Kompetenzerfassung wahrgenommen und sichtbar gemacht? Bitte das Verfahren konkret darstellen. Hierbei bitte nicht auf Drs. 21/13275 verweisen, aus der hervorgeht, dass in einem persönlichen Erstgespräch standardisiert (bei allen Kunden ohne Unterscheidung nach Nationalität oder Ähnlichem) berufliche Kompetenzen als Ergebnis der eigenen Aussagen erfasst werden. Die Kompetenzerfassung erfolgt in einem ersten Schritt im Ankunftszentrum beziehungsweise in der Norderstrasse durch das Team Flucht und Asyl der AA. Die Datenerfassung erfolgt dabei in dem IT-Fachverfahren (VerBIS). Auf Grundlage der erzielten Erkenntnisse werden die Geflüchteten in die Regelstandorte der AA, des Jobcenters, der JBA oder des Projektes W.I.R gesteuert und je nach Rechtskreis (SGB II oder SGB III) einer entsprechenden Integrationsfachkraft der AA oder des JC zugeteilt. Unabhängig von dieser ersten Kompetenzerfassung erfolgt durch die zugeteilte Integrationsfachkraft im Rahmen eines Erstgespräches die Erstellung beziehungsweise Aktualisierung des Datensatzes in VerBIS. Dabei wird neben einem Stammdatensatz (unter anderem Name, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit) auch ein Lebenslauf angelegt. Im Übrigen siehe Drs. 21/13275. 5. Des Weiteren erklärt der Senat in der Vorbemerkung zu oben genannter Drucksache (Drs. 21/8825): „Mit einer frühzeitigen sprach- und qualifikationsbezogenen , verzahnten Förderung werden die im Heimatland der Geflüchteten erworbenen beruflichen Erfahrungen und Kenntnisse auf die Bedarfe des Hamburger Arbeitsmarktes angepasst und die Voraussetzungen für eine zügige Integration in Beschäftigung bereitet“. Was bedeutet das im Einzelfall? Bitte die qualifikationsbezogene Förderung konkret darstellen. Jede/r W.I.R-Kunde/in erhält eine individuelle Beratung und Begleitung unter Berücksichtigung der gegebenenfalls vorliegenden Handlungsbedarfe und der bei ihr/ihm vorliegenden formalen oder non-formalen Kompetenzen. Diese individuelle Beratung und Begleitung orientiert sich an einem im W.I.R erarbeiteten, jeweils individuell vereinbarten Integrationsplan. Ein konkreter Förderverlauf ist stets individuell und orientiert sich an den Kundenbedarfen , unter Berücksichtigung des Integrationsziels (Ausbildung, Beschäftigung, Selbstständigkeit in einer ausgewählten Branche/ einem bestimmten Berufsfeld) sowie der Aufnahmefähigkeit des Arbeitsmarktes und ist zielführend sowie passgenau zu wählen. Ein allgemeiner Förderweg kann daher nicht pauschal für die gesamte Kundengruppe der Geflüchteten benannt werden. Das Förderportfolio geht unter anderem von der sprachlichen Förderung, zur Kompetenzfeststellung , über Maßnahmen beim Arbeitgeber oder Träger (MAG, MAT) bis hin zur weiterführenden, berufsbezogenen Qualifikation (zum Beispiel Fbw, AVGS-MAT, ESF). Grundsätzlich können hierbei das Gesamtportfolio der zur Verfügung stehenden arbeitsmarktpolitischen Instrumente sowie andere fremdgeförderte (zum Beispiel über Stiftungen) Programme genutzt werden (bei Erfüllung der jeweiligen Fördervoraussetzungen ). Im Übrigen siehe Drs. 21/12482. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/14060 5 6. In der Vorbemerkung zu oben genannter Drucksache erklärt der Senat wiederholt: „Der bundesweit einmalige Ansatz, alle mit der Arbeitsmarktintegration der Geflüchteten befassten Partner – von Arbeitsagentur , Jobcenter, kommunalen Trägern bis hin zu den Kammern und dem Unternehmensverband – unter einem Dach zusammenzufassen und damit eine unbürokratische Beratung der kurzen Wege zu gewährleisten, sichert Hamburg eine zügige Integration von Geflüchteten in den Arbeitsmarkt“. Ist das so zu verstehen, dass hier eine lückenlose Erfassung sämtlicher Jobmöglichkeiten für Migranten existiert und wenn, wo ist diese Stelle? Eine lückenlose Erfassung sämtlicher Jobmöglichkeiten für arbeitssuchende Menschen besteht nicht, da dies eine vollständige Transparenz des Arbeitsmarktes (das heißt Kenntnis aller in Unternehmen vakanten und zur Besetzung anstehenden Stellen ) voraussetzen würde. Der Senat setzt mit W.I.R auf die rechtskreisübergreifende Kooperation aller Arbeitsmarktakteure unter einem Dach (Millerntor), um Abstimmungen unter den Partnern zu erleichtern. Mit dem Unternehmensservice von W.I.R (US) steht interessierten Unternehmen als zentraler Ansprechpartner in Fragen rund um das Thema Arbeit, Ausbildung und Praktikum zur Verfügung (https://www.hamburg.de/wirunternehmensservice /). Der gemeinsame Arbeitgeberservice von AA und JC ist dabei ein Teil des US. 7. In der Antwort zur Anfrage der AfD (Drs. 21/13275) teilt der Senat mit, dass 72 Prozent der insgesamt 1.562 in 2017 neu angekommenen erwerbsfähigen Geflüchteten gemäß Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit über keine Ausbildung verfügten und erklärt, dass sich zwischen Januar und September 2017 864 Männer und Frauen in versicherungspflichtigen Ausbildungsverhältnissen befunden hätten. Davon wiederum hätten 326 Geflüchtete diese Ausbildung beendet, ob erfolgreich oder abgebrochen, kann nicht festgestellt werden. Sollte dies nicht dringend erfasst werden, um zu evaluieren, ob Integration erfolgreich war beziehungsweise wo nachgebessert werden muss? Die Gründe für die Beendigung einer Ausbildung sind vielfältig. Neben persönlichen Gründen sind hier auch betriebliche oder schulische Einflussfaktoren maßgeblich. Zum Teil ist ein Ausbildungsabbruch auch mit einem Wechsel des Ausbildungsbetriebes verbunden. Dennoch sollten Ausbildungsabbrüche weitestgehend vermieden werden. Dabei ist die Nationalität allerdings zu vernachlässigen, da jeder Ausbildungsabbruch auf betrieblicher Seite zu einem unbesetzten Ausbildungsplatz und auf persönlicher Seite zumindest zu einem Zeitverzug der beruflichen Qualifikation führt. Anhand der benannten Statistik der BA ist eine differenzierte Darstellung in „erfolgreicher Abschluss“ beziehungsweise „vorzeitige Beendigung“ der Ausbildung nicht möglich. Allerdings wird seitens des Bundesinstitutes für Berufliche Bildung im Rahmen der integrierten Ausbildungsberichterstattung detailliert Bericht erstattet, siehe unter: https://www.destatis.de/DE/Publikationen/Thematisch/BildungForschungKultur/Schule n/IntegrierteAusbildungsberichterstattung.html. Im Rahmen der Arbeit des Hamburger Fachkräftenetzwerkes erfolgt daher ein enger Austausch zwischen unter anderem der AA, dem JC, der Behörde für Schule und Berufsbildung, der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration, dem Deutschen Gewerkschaftsbund, dem Unternehmensverband Nord sowie der Handels- und Handwerkskammer, um Entwicklungen zu analysieren und Handlungsbedarfe zu ermitteln. Darüber hinaus dient die Jugendberufsagentur allen jungen Erwachsenen U25 als zentrale Anlaufstelle rund um das Thema Ausbildung sowie Hilfestellungen während der Ausbildung. Den jungen Erwachsenen steht hierzu eine Vielzahl von Maßnahmen zur Verfügung, wie zum Beispiel ausbildungsbegleitende Hilfen, assistierte Ausbildung . Drucksache 21/14060 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 8. Wenn der Senat davon spricht, dass so und so viele Geflüchtete aus der Arbeitslosigkeit in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vermittelt wurden, weiß er dann auch, ob es sich hierbei um befristete oder unbefristete Arbeitsverhältnisse handelt? Und sind in den angegebenen Zahlen auch Geflüchtete enthalten, die das Arbeitsverhältnis angetreten, aber nicht fortgeführt haben? Und: wie wird dies mit welchem Ergebnis überprüft? Eine statistische Auswertung durch den Statistik-Service der BA im Sinne der Fragestellung ist nicht möglich. Das Merkmale „befristetes Arbeitsverhältnis“ beziehungsweise „unbefristetes Arbeitsverhältnis“ wird nicht in den Arbeitgebermeldungen abgebildet . 9. In Drs. 21/12482 stellt der Senat dar, dass im Dezember 2017 aus einer Stichprobe von 981 „Geflüchteten“ 415 in Arbeit sind. Was bedeutet das konkret? Seit wann in welchem Arbeitsverhältnis? Mit Zeitarbeitsvertrag, als kurzfristig Beschäftigter, Saisonarbeiter, als Minijobber, Aushilfsarbeiter et cetera? Und wie viele dieser 415 in Arbeit gekommene Flüchtlinge sind wie lange im Arbeitsverhältnis (gewesen)? Woran ist zu erkennen, dass die Flüchtlinge erfolgreich in Arbeit sind beziehungsweise woran wird der Erfolg festgemacht? Bei der durch den Fragesteller benannten Auswertung von 981 Datensätzen handelt es sich um eine Stichtagsauswertung, siehe Drs. 21/12482. Im Rahmen der Auswertung wurden in Bezug auf die Beschäftigung lediglich die Kriterien „sozialversicherungspflichtig beschäftigt“, „geringfügig beschäftigt“, „selbstständig“, „Ausbildung“ und „Studium“ erfasst. Welche Form eines Arbeitsvertrages vorlag ist, daher nicht zu ermitteln . Der Senat hat in der oben genannten Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Integration erklärt, dass die Stichprobenauswertung nicht weiter vorgenommen wird, da diese händisch für alle 981 Datensätze erfolgen muss und jeweils sehr zeitaufwändig ist, siehe Drs. 21/13328. Im Übrigen siehe Antwort zu 2. sowie Drs. 21/11934. a. Da sich im Dezember 2017 lediglich 43 Menschen in einer Ausbildung befinden, wird es sicherlich möglich sein, diese Beschäftigungsverhältnisse unter Angabe der Branche zu benennen. Bitte auch angeben, wie viele davon die Ausbildung aus welchem Grund vorzeitig beendet haben. Drs. 21/12482 subsummiert unter dem Oberbegriff „Ausbildung“ zum einen Personen, die eine reguläre schulische oder duale Ausbildung angetreten haben (dies entspricht 32 Personen) sowie Personen die ein Studium angetreten haben (dies entspricht elf Personen). Von den 32 Personen, die eine reguläre schulische oder duale Ausbildung angetreten haben, waren zum Stichtag 31.12.2017 insgesamt sechs Ausbildungsverhältnisse beendet. Zu den Gründen die zu einer Beendigung führten können keine Aussagen getroffen werden. Im Übrigen Siehe Drs. 21/11934. b. Drei Flüchtlinge sind in die Selbstständigkeit „entlassen“ worden. Wie lange sind diese drei Flüchtlinge bereits in Deutschland beziehungsweise wie haben sie sich in der Kürze der Zeit deutsche Sprachkenntnisse in der Art angeeignet, als dass sie sich in Deutschland selbstständig machen könnten? Und um welche Selbstständigkeit handelt es sich? Handelt es sich hierbei auch um die Eröffnung einer sogenannten Shisha-Bar? Und wurden hier auch Start-up-Darlehen der Landesbank der Freien und Hansestadt Hamburg vergeben? Wenn ja, wofür im Einzelfall? Zwei Personen haben eine Selbständigkeit im Bereich Bildung/Erziehung/Unterricht und eine Person im Bereich Sozialwesen aufgenommen. Dabei erfolgte der Sprach- Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/14060 7 erwerb im Rahmen von Integrations- beziehungsweise Sprachkursen. Das Einreisedatum sowie Modalitäten zur Finanzierung des Geschäftsmodells wurden im Rahmen der Stichprobenauswertung nicht erhoben. 10. Im Bereich der sprachfördernden und berufsintegrierenden Maßnahmen hat sich der Senat dafür eingesetzt, die Wartezeiten bei den Integrationskursen zu verkürzen. Das hierzu unter anderem in Hamburg getestete Pilotprojekt des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat dazu beigetragen, dass die Dauer von der Erteilung einer Berechtigung bis zum Kursbeginn im Vergleich zum früheren Verfahren fast halbiert werden konnte (siehe Drs. 21/10523). Dieser Ansatz soll bis Ende des Jahres bundesweit eingeführt werden. Darüber hinaus hat das BAMF auf entsprechende Initiative der Länder, so auch des Senats, auf Bund-Länderebene eine Reihe weiterer Steuerungsmaßnahmen ergriffen , um die Qualität der Integrationskurse zu verbessern. Hierzu zählt unter anderem die Einführung einer sozialpädagogischen Betreuung in den Kursen (Drs. 21/12482). Was wurde hiervon in welcher Art bereits umgesetzt und was ist geplant? Das BAMF evaluiert derzeit die befristete Einführung einer sozialpädagogischen Betreuung in Integrationskursen. Das für das BAMF zuständige Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat hat die Evaluierung von Effektivität und Effizienz der Integrationskurse durch das Forschungszentrum des BAMF angekündigt. Im Übrigen siehe Drs. 21/13273. 11. Ist der Besuch eines Integrationskurses für den Teilnehmer verpflichtend ? Wenn ja, wie wird die Teilnahme überprüft und gibt es am Ende eine Überprüfung des vermittelten Integrationsverständnisses? Wenn nein, warum nicht? Ja, die Teilnahme ist gemäß § 44a Auftenthaltsgesetz verpflichtend. Eine Überprüfung der Teilnahme erfolgt über die Kursträger, die den verpflichtenden Stellen Fehlzeiten der Teilnehmenden melden müssen. Der Integrationskurs wird durch die Tests „Deutsch-Test für Zuwanderer“ und „Leben in Deutschland“ abgeschlossen (siehe § 17 Integrationskursverordnung in Verbindung mit § 3 Integrationskurstestverordnung). 12. Werden auch Geflüchtete nach Misserfolg wiederholt von W.I.R „vermarktet “? Wenn nicht, in wessen Verwaltungsbereich fallen sie dann? Zum 01.07.2018 wurden die internen Steuerungsprozesse in W.I.R gemeinsam mit der AA und dem JC angepasst. Geflüchtete können nun bis zu maximal zwei Jahre in dem Projekt W.I.R betreut werden. Spätestens nach dieser Zeit werden sie in die Regelstandorte der AA beziehungsweise des JC übergeben, sodass auch hier eine kontinuierliche Weiterbetreuung gewährleistet ist. Geflüchtete, die sich innerhalb dieses Zeitraumes noch in der Betreuung durch die verschiedenen Partner in W.I.R befinden, werden somit auch nach „Misserfolgen“ wie zum Beispiel einem nicht erfolgreich absolvierten Sprachkurs oder einem abgebrochenen Praktikum weiter in dem Projekt W.I.R betreut. Zu Drs. 21/11934: 13. In genannter Drucksache erklärt der Senat: „Die erneute händische Auswertung zum 31.12.2017 bildet die Datengrundlage für die folgenden Antworten. Weitergehende statistische Auswertungen im Sinne der Fragestellungen stehen nicht zur Verfügung. Seitens des Statistikservice der Bundesagentur für Arbeit ist eine Auswertung nur für W.I.R-Kunden nicht möglich.“ Wie lässt sich der Erfolg/Misserfolg von W.I.R erklären, wenn eine Auswertung nicht möglich ist? Siehe Antwort zu 2. Drucksache 21/14060 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 8 14. In genannter Drucksache erklärt der Senat auf die Frage 3., in welchen Branchen Flüchtlinge mithilfe des Projektes W.I.R bis zum Stichtag 31.12.2017 tatsächlich in sozialversicherungspflichte Beschäftigungsverhältnisse vermittelt werden konnten, dass 415 Geflüchtete sowohl sozialversicherungspflichtig als auch geringfügig beschäftigt sind. Wie viele sind aktuell sozialversicherungspflichtig, wie viele geringfügig beschäftigt ? 15. In genannter Drucksache erklärt der Senat, dass 32 Flüchtlinge mithilfe des Projektes W.I.R bis zum Stichtag 31.12.2017 tatsächlich in eine duale Ausbildung vermittelt werden konnten. Wie viele davon haben diese Ausbildung abgeschlossen, sind noch dabei und wie viele haben abgebrochen ? 16. In genannter Drucksache erklärt der Senat: „230 männliche und 32 weibliche Geflüchtete, die durch W.I.R betreut wurden/werden, haben bis zum Stichtag insgesamt 262 Praktika absolviert.“ Wie viele davon haben diese Praktika abgeschlossen, sind noch dabei und wie viele haben abgebrochen? Siehe Antwort zu 9.a. 17. In genannter Drucksache erklärt der Senat: „Elf Geflüchtete haben bis zum Stichtag ein Studium aufgenommen, davon acht männliche und drei weibliche Geflüchtete.“ Wie viele davon haben das Studium abgeschlossen , sind noch dabei oder haben es abgebrochen? Mit dem Stand 31.12.2018 wurde ein Studium beendet. Zu den Gründen der Beendigung liegen keine Informationen vor. 18. In genannter Drucksache erklärt der Senat: „Von den 981 im Rahmen der Stichprobe betrachteten Geflüchteten haben 971 mindestens einen Sprachkurs besucht.“ Wie viele haben diesen erfolgreich absolviert, wie viele den Kurs abgebrochen. Wie viele haben ihn wiederholt? Siehe Antwort zu 9.a.