BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/14061 21. Wahlperiode 24.08.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Heike Sudmann (DIE LINKE) vom 16.08.18 und Antwort des Senats Betr.: Sperrung der U1 im Sommer 2018 Neben der Sperrung der S3 sind in diesem Sommer auch verschiedene Kernabschnitte der U1 von Sperrungen betroffen. Nur teilweise in den Hamburger Schulferien fand die Sperrung des Abschnitts Hauptbahnhof- Wartenau vom 25.6. bis zum 14.7.18 statt. Die Belastungen für die Fahrgäste waren nicht so extrem wie im Falle der S3-Sperrung, dennoch gab es an manchen Tagen auch hier Fahrgäste, die in der gewünschten Bahn nicht mitgenommen wurden. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen auf der Grundlage von Auskünften der Hamburger Hochbahn AG (HOCHBAHN) und der Deutschen Bahn AG (DB) wie folgt: 1. Für manche Fahrgäste, insbesondere aus Rahlstedt und Jenfeld, stellt die RB81 eine mögliche Alternative zur Benutzung der U1 dar. Welche Verstärkungsmaßnahmen wurden während der jeweiligen Sperrphasen hinsichtlich Zugfolge und Zuglänge durchgeführt? Die Gleisbelegung am Hamburger Hauptbahnhof lässt keine weitere wesentliche Verdichtung der Zugfolge zu. Die in den Sommerferien allgemein reduzierte Nachfrage lässt auf der Linie RB81 und dem auch in den Sommerferien unveränderten Taktangebot ausreichend Reserven für die auf diese Strecke ausweichenden Fahrgäste. Verstärkungsmaßnahmen waren daher nicht erforderlich. 2. Für Fahrgäste aus Richtung Farmsen und Volksdorf stellt die U3 eine mögliche Alternative zur Benutzung der U1 dar. Welche Verstärkungsmaßnahmen wurden während der jeweiligen Sperrphasen hinsichtlich Zugfolge und Zuglänge durchgeführt? Während der Bauzeit auf der U1 ist die HOCHBAHN auf der Linie U3 mit der auf den betroffenen Streckenabschnitten größtmöglichen Zuglänge gefahren. Seit Herbst des Jahres 2017 fahren die Verstärkerzüge der Linie U3 auch bis Wandsbek-Gartenstadt. Diese Verstärkung des Angebots wurde in den Sommerferien 2018 beibehalten und stand den Fahrgästen somit auch während der Sperrung der U1 zur Verfügung. In der Vergangenheit wurden diese Verstärkerfahrten in den Sommerferien in der Regel nicht angeboten. 3. Für Fahrgäste sehr vieler Relationen stellen die S1 und S11 mögliche Alternativen zur Benutzung der U1 dar. Welche Verstärkungsmaßnahmen wurden während der jeweiligen Sperrphasen hinsichtlich Zugfolge und Zuglänge durchgeführt? Drucksache 21/14061 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Die in den Sommerferien allgemein reduzierte Nachfrage lässt auf den Linien S1 und S11 und dem auch in den Sommerferien unveränderten Taktangebot ausreichend Reserven für die auf diese Strecke ausweichenden Fahrgäste. Verstärkungsmaßnahmen waren daher nicht erforderlich. 4. Für Dulsberger/-innen stellt die SchnellBus-Linie 36 eine mögliche Alternative zur Benutzung der U1 dar. Welche Verstärkungsmaßnahmen wurden während der jeweiligen Sperrphasen hinsichtlich Taktfrequenz und Fahrzeuggröße durchgeführt? Wurde die Zuschlagpflicht aufgehoben ? Die Linie 36 ist planmäßig nicht verstärkt worden, auch die generelle Zuschlagspflicht ist nicht aufgehoben worden. Das Platzangebot war ausreichend. Lediglich in Zeiten, in denen aufgrund von Stauerscheinungen die Busse des Schienenersatzverkehrs verspätet waren, kam es zur Unterstützung des Schienenersatzverkehrs situativ zu vorübergehenden Freigaben der SchnellBus-Linie 35 und 36 für Fahrgäste ohne Zuschlag auf dem Streckenabschnitt Hauptbahnhof bis Wartenau. 5. Während der Sperrung des Abschnitts Wandsbek Markt – Wandsbek Gartenstadt fuhren die Züge der U1 aus Richtung Walddörfer bis Barmbek , die Züge der U3 fuhren nur auf der Ringstrecke. a) In welcher Form (zum Beispiel Handzettel, Durchsagen et cetera) wurde den Fahrgästen diese veränderte Betriebsabwicklung vorab angekündigt? Die HOCHBAHN stellt durch intensive und medienübergreifende Kommunikation (Internet, Aushänge, Durchsagen, Faltblätter, Presseinformationen und vieles mehr) so weit wie möglich sicher, dass Fahrgäste von den Änderungen erfahren. Der erforderliche Umstieg in Barmbek wurde in der Baustellenkommunikation entsprechend berücksichtigt und auch in die Sprachspeicher der Züge eingespielt und jeweils vor Erreichen der jeweiligen Haltestelle durchgesagt. b) Weshalb zeigten die Zugzielanzeiger beider Linien die theoretischen statt die realen Fahrtziele an und führten damit zur Verwirrung der Fahrgäste? Die Zugzielanzeiger zeigten das eigentliche Linienendziel an, auch wenn dies nicht in gewohnter Weise umsteigefrei mit der U-Bahn erreichbar war. Bei baustellenbedingten Veränderungen im Zugumlauf ist diese Darstellungsweise üblich. Die Umstellung der Zugzielanzeiger führt erfahrungsgemäß ebenfalls zu Verunsicherungen bei Fahrgästen , zudem beträfe dies alle Fahrgäste der Linie und nicht nur die von der Baumaßnahme betroffenen Fahrgäste. Darüber hinaus ist durch den Schienenersatzverkehr bei Sperrungen gewährleistet, dass die Linie nicht unterbrochen wird und Fahrgäste ihr Ziel – wenn auch mit einem Schienenersatzverkehr – erreichen. 6. Bewertet der Senat die Ersatzmaßnahmen während der abschnittsweisen Sperrung der U1 in der Rückschau als ausreichend? Ja.