BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/14064 21. Wahlperiode 24.08.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Christiane Schneider (DIE LINKE) vom 16.08.18 und Antwort des Senats Betr.: Abschiebegewahrsam in Hamburg im 2. Quartal 2018 Hamburg hat als erstes Bundesland einen Abschiebegewahrsam eingerichtet und am 21. Oktober 2016 der Öffentlichkeit vorgestellt. Auf einem eigens dafür hergerichteten Gelände am Hamburger Flughafen können nun bis zu 20 Personen und sogar Familien mit Kindern gegen ihren Willen festgehalten werden. Dieser Freiheitsentzug gilt nicht etwa Menschen, die nicht verurteilte Straftäter /-innen sind, sondern den Geflüchteten, die der Aufforderung zur freiwilligen Ausreise nicht (oder noch nicht) nachgekommen sind und geäußert haben, dass sie nicht ausreisen möchten. Seit Februar 2017 werden im Ausreisegewahrsam am Hamburger Flughafen auch in Abschiebehaft Genommene inhaftiert. Seit April 2018 existiert dafür auch ein entsprechendes Gesetzes zum Vollzug der Abschiebehaft in Hamburg . Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie viele Menschen befanden sich im vergangenen Quartal im Abschiebegewahrsam am Hamburger Flughafen? Bitte aufschlüsseln nach Alter der ausreisenden Personen (in Sechsjahresschritten, null – sechs, sechs – zwölf Jahre et cetera.) In der Rückführungseinrichtung waren drei Personen gemäß § 62b Aufenthaltsgesetz (AufenthG) untergebracht. Alter in Gewahrsam genommene Personen 18-23 - 24-29 1 30-35 1 36-41 1 42-47 - a. Geschlecht, Alle Personen waren männlich. b. Anfangs- und Enddatum der Ingewahrsamnahme, Die Anfangs- und Enddaten der Ingewahrsamnahmen sind der folgenden Übersicht zu entnehmen: Beginn Unterbringung Ende Unterbringung 20.04.2018 23.04.2018 Drucksache 21/14064 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Beginn Unterbringung Ende Unterbringung 30.04.2018 02.05.2018 18.05.2018 23.05.2018 c. Grund für die Freiheitsentziehung, Der Grund war in allen Fällen die Sicherung der Durchführung der Abschiebung. d. Zielland der Abschiebung, Die Abschiebungen erfolgten in folgende Länder: Chile (eine Person), Tunesien (zwei Personen). e. Anzahl der Familien im Ausreisegewahrsam. Es waren keine Familien in der Rückführungseinrichtung untergebracht. 2. Wie viele der unter 1. genannten Menschen wurden in welche Länder abgeschoben und welcher Staatangehörigkeit waren sie jeweils? Siehe Antwort zu 1.d. Die Personen besaßen jeweils die Staatsangehörigkeit des Zielstaates. a. Wie viele wurden aus welchen Gründen wieder freigelassen? Es wurde keine Person vorzeitig entlassen. b. Wie viele wurden in welche Straf- oder Abschiebehaftanstalten überstellt? Es fanden keine Überstellungen statt.