BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/1407 21. Wahlperiode 01.09.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Thering (CDU) vom 26.08.15 und Antwort des Senats Betr.: Geplante Flüchtlingsunterbringung am Fiersbarg 8 in Lemsahl-Mellingstedt Mit einem Handzettel hat die Behörde für Inneres und Sport (BIS) am 26.08.2015 begonnen, die Anwohnerinnen und Anwohner in LemsahlMellingstedt vereinzelt über die Errichtung einer Flüchtlingsunterbringung auf dem Gelände des Fiersbarg 8 zu informieren. Obwohl die Planungen schon laufen, möchte der Senat noch keine offiziellen Belegungszahlen für diese Unterbringung nennen. Diese Maßnahme und das Vorgehen zeigen leider, dass der Senat aus seinen Fehlern der letzten Monate nicht das Geringste gelernt hat. Auch die jüngsten Vorfälle in Jenfeld sowie am Ohlstedter Platz scheinen den Senat nicht zu einer Änderung seines Vorgehens bewegen zu können. Wieder werden Bürgerinnen und Bürger erst kurz vor Beginn der Baumaßnahmen vereinzelt informiert. Dieses Vorgehen hat nichts mit Transparenz oder Bürgerbeteiligung zu tun. So wird Vertrauen nicht geschaffen, sondern zerstört. Auch bleibt der Senat auf seinem Handzettel wichtige Antworten schuldig, zum Beispiel die Anzahl der Flüchtlinge, den Baubeginn und die Dauer der Unterbringung. Sorgen oder Fragen von Anliegern werden lediglich mit einer nicht genau datierten Informationsveranstaltung weggewischt. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Aufgrund der anhaltend hohen Zugangszahlen von Flüchtlingen in Hamburg bleibt es weiter erforderlich, zur Abwendung von Obdachlosigkeit ausreichende Kapazitäten für die Unterbringung dieser Menschen zu schaffen. Damit geht einher, dass beständig weitere Flächen geprüft und bei einer festgestellten Realisierbarkeit von Unterkünften unmittelbar genutzt werden müssen. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wann hat wer entschieden, dass auf dem Gelände am Fiersbarg 8 eine Erstaufnahme für Flüchtlinge errichtet werden soll? 2. Für wie viele Flüchtlinge wird die Unterbringung ausgelegt sein? 3. Wann wurde mit den Überlegungen zu dieser Maßnahme begonnen und warum wurden die Anwohnerinnen und Anwohner zu keinem Zeitpunkt eingebunden? 4. Warum wurden die Anwohnerinnen und Anwohner erst jetzt, kurz vor dem Beginn der Vorarbeiten, vereinzelt per Handzettel informiert? Drucksache 21/1407 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Erste Überlegungen, die Fläche als weiteren Standort der Zentralen Erstaufnahmeeinrichtung zu nutzen, gab es seit dem 10. August 2015. Da es sich zu dem Zeitpunkt noch um ein ergebnisoffenes Prüfverfahren handelte, wurde von öffentlichen Auskünften zunächst noch abgesehen. Nachdem erste Vorklärungen eine potenzielle Geeignetheit des Geländes ergaben, wurde am 17. August 2015, vorbehaltlich des Ergebnisses weiterer Prüfungen zur Eignung des Geländes, durch die Behörde für Inneres und Sport entschieden, die Planungen zur Errichtung eines weiteren Standortes der Zentralen Erstaufnahmeeinrichtung am Fiersbarg 8 voranzutreiben. Um dem Bedarf nach einer möglichst frühzeitigen Information der Anwohner zu entsprechen, wurde am 24. August 2015 eine Information der betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner mittels Handzettel über die Maßnahme veranlasst, nachdem sich der Standort als Ergebnis dieser weiteren Prüfungen als geeignet erwiesen hatte. Da die Planungen zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen werden konnten, können Details der Nutzung noch nicht angegeben werden. Damit können auch zur Zahl der dort entstehenden Unterbringungsplätze zurzeit (Stand 28. August 2015) noch keine konkreten Angaben gemacht werden. 5. Hält der Senat diese Informationspolitik für ausreichend? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum hält er dann, insbesondere auch nach den jüngsten Erfahrungen in Jenfeld und am Ohlstedter Platz, an dieser Praxis fest? Ja. Flankierend zu anderen Medien und Informationswegen informiert der Senat durch Handzettel, um sicherzustellen, dass die Nachbarschaft Kenntnis von geplanten Unterbringungsmaßnahmen erhält. Im Übrigen siehe Drs. 21/1208. 6. Schließt der Senat aus, dass zu einem späteren Zeitpunkt die Kapazität am Fiersbarg aufgestockt wird? Wenn nein, warum nicht und welche Überlegungen für eine Aufstockung gibt es bereits? Siehe Antwort zu 1 bis 4. 7. Welche Vorarbeiten sind für die Errichtung der Flüchtlingsunterbringung notwendig? Siehe Drs. 21/1127. 8. Welche Anzahl an Wohncontainern mit welchen jeweiligen Kapazitäten werden wann genau auf dem Fiersbarg 8 aufgestellt? Siehe Antwort zu 1. bis 4. 9. Wie viele Betreuer beziehungsweise Betreuerinnen sind für die Flüchtlinge täglich vor Ort geplant, von wann bis wann sind diese vor Ort und hält die zuständige Fachbehörde dieses Betreuungsverhältnis für ausreichend ? Das angestrebte Betreuungsverhältnis durch den Betreiber wird – abhängig von dem zurzeit noch nicht feststehenden Belegungsumfang (siehe Antwort zu 1. bis 4.) – dem Betreuungsverhältnis für alle Zentralen Erstaufnahmeeinrichtungen entsprechen. 10. Welcher Herkunft sollen die Flüchtlinge genau sein? Worauf wird bei der Belegung geachtet? Bitte genau nach Herkunftsländern aufgliedern. Die Zuweisung von Flüchtlingen ergibt sich wie für alle Erstaufnahmeeinrichtungen für die Einrichtung Fiersbarg aus den Unterbringungsbedarfen der eintreffenden Menschen . Die aktuelle Situation lässt eine vorherige detaillierte Festlegung von Herkunftsländern nicht zu. 11. Wie wird eine ausreichende medizinische Versorgung aller Flüchtlinge in der Einrichtung gewährleistet? Wie viel medizinisches Personal ist täglich vor Ort? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1407 3 Die zuständigen Behörden passen die Strukturen der gesundheitlichen Versorgung der eintreffenden Flüchtlinge fortlaufend den sich verändernden Bedingungen an, siehe im Übrigen Drs. 21/1132. 12. Wie wird die Sicherheit in der Einrichtung und der Umgebung gewährleistet ? Von wann bis wann sind wie viele Sicherheitsleute vor Ort und wie viel bezahlt die Stadt Hamburg dafür an das private Wachunternehmen ? Im Innenbereich wird wie in den übrigen Zentralen Erstaufnahmeeinrichtungen ein privater Wachdienst im 24-Stunden-Schichtdienst eingesetzt werden. Eine Abrechnung über die Kosten liegt noch nicht vor. 13. Hält der Senat die Infrastruktur in der näheren Umgebung für ausreichend ? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht und was tut der Senat, um diesem entgegenzuwirken ? Bei den Erstaufnahmeeinrichtungen handelt es sich um Unterkünfte, in denen die Menschen eine begrenzte Zeit verbleiben. Die Priorität wird angesichts der derzeitigen Zugangssituation in erster Linie auf die Vermeidung von Obdachlosigkeit gelegt. Die Versorgung der Personen mit allen wesentlichen Bedürfnissen des täglichen Lebens ist in den Einrichtungen gewährleistet. Vor diesem Hintergrund ist es insbesondere für die Erstaufnahmeeinrichtungen vertretbar, diese auch bei nicht optimalen infrastrukturellen Bedingungen einzurichten. Das gilt für den Standort Fiersbarg wie für andere bereits bestehende Erstaufnahmeeinrichtungen in Hamburg. 14. Aufgrund der weiter steigenden Flüchtlingszahlen im Alstertal und den Walddörfern steigen auch die Herausforderungen an das Polizeikommissariat 35 in Poppenbüttel. Plant der Senat auf die ohnehin sehr angespannte Personalsituation der Polizei im Alstertal und den Walddörfern zu reagieren und die über vier unbesetzten Stellen im Polizeikommissariat 35 in Poppenbüttel kurzfristig zu besetzen und darüber hinaus weitere Einstellungen vorzunehmen? Der Anteil der freien Stellen am Polizeikommissariat (PK) 35 hat sich bereits durch Personalzuweisungen auf 0,52 Stellen (Stichtag 1. August 2015) reduziert. Grundsätzlich erfolgt die Personalverteilung bei der Polizei auf Basis einer gesamtpolizeilichen Betrachtung. Im Hinblick auf das PK 35 bestehen derzeit keine weiteren zu priorisierenden Erfordernisse. Eine Erhöhung der Stellenausstattung des PK 35 ist deshalb zurzeit nicht vorgesehen.