BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/14073 21. Wahlperiode 24.08.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Thering (CDU) vom 16.08.18 und Antwort des Senats Betr.: Stand der Belegung der Flüchtlingsunterkunft Am Rehagen Ende Juli 2018 Für den Standort nach der „Perspektive Wohnen“ sind 360 Plätze in öffentlich -rechtlicher Unterkunft (örU) geplant. Im Juli 2018 begann die Belegung der Wohnungen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie viele Personen waren in der örU Am Rehagen Ende Juli 2018 untergebracht? 2. Wie viele davon sind erwachsene Männer, erwachsene Frauen, wie viele davon Kinder (Anteil Jungen, Mädchen)? Wie ist die Altersstruktur (Jüngste/r, Älteste/r, Durchschnittsalter)? Geschlecht Kinder und Jugendliche Erwachsene Gesamt Männlich 99 91 190 Weiblich 70 83 153 Gesamt 169 174 343 Das jüngste Kind ist drei Monate alt, Die älteste Person hat ein Alter von 85 Jahren. Das Durchschnittsalter liegt bei 22,5 Jahren. 3. Wie viele davon sind Familien, wie viele alleinstehende Männer und alleinstehende Frauen? Es leben 343 Personen in 69 Familien sowie 26 alleinstehende Männer und zehn alleinstehende Frauen an dem Standort. Bei den Alleinstehenden sind auch Personen enthalten, die als volljährige Kinder im Familienverbund leben. 4. Wie viele Wohnungen sind bereits insgesamt belegt und mit wie vielen Personen sind sie jeweils belegt? Wie viele davon sind ausschließlich mit Angehörigen einer Familie belegt? Es gibt noch sechs freie Plätze in Wohngemeinschaften, im Übrigen siehe Drs. 21/13794. 5. Aus welchen Ländern kommen sie? Die Staatsangehörigkeit der im ausländerbehördlichen Fachverfahren unter der Adresse der Einrichtung gemeldeten Personen ist der folgenden Übersicht zu entnehmen : Staatsangehörigkeit Personen Afghanistan 116 Syrien 93 Iran 20 Drucksache 21/14073 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Staatsangehörigkeit Personen Irak 18 Eritrea 12 Somalia 11 ungeklärt 5 sonstige asiatische Staaten 3 Ukraine 2 Aserbaidschan, Guinea je 1 (Stand: 20. August 2018.) 6. Aus welchen Unterkünften kommen die in diesem Monat hinzugekommenen ? Es gab keine Zuzüge. 7. Welchen Aufenthaltsstatus haben die Bewohner der Unterkunft? Der Aufenthaltsstatus der im ausländerbehördlichen Fachverfahren unter der Adresse der Einrichtung gemeldeten Personen ist der folgenden Übersicht zu entnehmen: Aufenthaltsstatus Personen Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen 256 Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug 50 Aufenthaltsgestattung 22 sonstige (z.B. Neugeborene, neu eingereiste Personen) 11 langfristiges nationales Visum 2 Duldung 1 Niederlassungserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen 1 (Stand: 20. August 2018.) 8. Gab es in diesem Monat Einsätze der Feuerwehr beziehungsweise Polizei ? Wenn ja, wie viele Beamte wurden jeweils eingesetzt, wann waren diese (Datum, Uhrzeit) und wer löste den Einsatz aus? Was war der Grund der Einsätze? Bitte aufgeschlüsselt nach Datum und Uhrzeit angeben. Nach Auswertung des Einsatzleitsystems der Feuerwehr ergaben sich für das Objekt Am Rehagen im Zeitraum vom 1. bis zum 31. Juli 2018 die in nachstehender Tabelle aufgeführten Einsätze: Anrufzeitpunkt Anzahl Alarmierungen Eingesetztes Personal Alarmstichwort Einsatzgrund 10.07.18 19:28:54 1 2 Notfall Erkrankung 11.07.18 02:30:25 3 6 Notfall mit Notarzt Entbindung 12.07.18 17:51:32 1 2 Notfall Hausunfall 18.07.18 06:05:07 2 4 Notfall mit Notarzt Erkrankung 18.07.18 23:48:08 4 10 Notfall mit Notarzt Erkrankung 24.07.18 13:04:16 1 2 Notfall normale Fahrt Erkrankung 25.07.18 23:37:28 1 2 Notfall Fehlfahrt Die Veranlasser von Einsätzen werden bei der Feuerwehr nicht erfasst, deren Daten sind daher nicht vorhanden. Für die Polizei wird die Frage auf Grundlage des Hamburger Einsatzleitsystems (HELS) beantwortet. Auf die in der Drs. 21/2108 dargestellten Besonderheiten der Daten des HELS wird hingewiesen. Im Zeitraum 1. bis 31. Juli 2018 sind keine Polizeieinsätze im Sinne der Fragestellung registriert. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/14073 3 9. Wie viele Mitarbeiter sind in der beziehungsweise für die Unterkunft tätig in a) Teamleitung? b) Sozialmanagement? c) technischem Dienst? Siehe Drs. 21/13794. 10. Wie viele Kleinkinder und Kinder im Vorschulalter gibt es und wie viele besuchen davon bereits eine Kita? Es leben 57 Kinder unter sechs Jahren an dem Standort. Darüber hinaus siehe Drs. 21/13794 und Drs. 21/14071. 11. Drs. 21/13794 erwähnt, dass für die Kita ein neues Baukonzept geprüft wird. Wann soll die Prüfung beendet sein und der Bau beginnen? Die Prüfung und Neuplanung sind abgeschlossen. Mit dem Bau soll voraussichtlich im 1. Quartal 2019 begonnen werden. 12. Außerdem heißt es in Drs. 21/13261: „Bis zur Fertigstellung der Kita wird seitens der SAGA eine Interimskita mit circa 30 Plätzen erstellt, die voraussichtlich ab Mitte August 2018 ihren Betrieb aufnimmt.“ Drs. 21/13794 informiert, dass die Kita von der Rudolf-Ballin-Stiftung e.V. in Containern erfolgen soll. Wann beginnt die Inbetriebnahme? Die Interimskita soll voraussichtlich am 06. September 2018 ihren Betrieb aufnehmen. 13. Wie viele Kinder im schulpflichtigen Alter wohnen in der örU und wo werden sie jeweils unterrichtet? Da das Sozialmanagement das Alter der Bewohner kennt, außerdem bei Schulfragen berät, müsste die Fragen zu beantworten sein. In der örU leben insgesamt 112 Kinder im schulpflichtigen Alter zwischen sechs und 18 Jahren. Das Sozialmanagement unterstützt und berät, und es erfasst lediglich Daten, die im Rahmen der Belegungssteuerung erforderlich sind. Die für Bildung zuständige Behörde erfasst die Kinder am Ort der Schule. Es kann daher keine Auswertung nach dem Wohnort vorgenommen werden. Grundschülerinnen und Grundschüler in Internationalen Vorbereitungsklassen (IVK) und Regelklassen können wohnortnah beschult werden. Folgende IVK an Grundschulen in angemessener Nähe stehen für eine Beschulung zur Verfügung: Schule Grützmühlenweg Grundschule IVK 1/2 Ab 1.8.2018 Schule Eberhofweg Grundschule Basisklasse 3/4 13 Schülerinnen und Schüler Schule Eberhofweg Grundschule IVK 3/4 12 Schülerinnen und Schüler Grundschule Poppenbüttel Grundschule IVK 1/2 8 Schülerinnen und Schüler Grundschule Poppenbüttel Grundschule IVK 3/4 13 Schülerinnen und Schüler IVK und Basisklassen an weiterführenden Schulen können in einem weiten Umkreis über den öffentlichen Personennahverkehr erreicht werden. 14. Wie viele Flüchtlinge in Ausbildung oder Studium leben in der Unterkunft, wie viele bereits berufstätige Personen und wie viele Senioren? Es leben neun Personen in der Unterkunft, die 68 Jahre oder älter sind. Zum Status Ausbildung/Studium/Berufstätigkeit liegen keine Angaben vor, siehe Antwort zu 12. 15. Welche Angebote werden den Flüchtlingen zu jeweils welchen Zeiten in welchen Räumen gemacht (Bildung, Freizeitgestaltung)? 16. Wie viele Ehrenamtliche sind eingesetzt und wie helfen sie? Drucksache 21/14073 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Siehe Drs. 21/13794 17. Für die bauliche Erweiterung des Bauspielplatzes Tegelsbarg ist ein Bauantrag in Prüfung. Welcher Art sind die Umbaumaßnahmen, dass es dafür eines Bauantrages bedarf? Der Spielplatz schließt ein 260 m² großes Containergebäude ein, das als Gruppen-, Spiel- und Tagesräume, Küche, WC und Material genutzt werden soll. Für dieses Gebäude, das als Sonderbau eingestuft wird, ist ein genehmigungspflichtiger Anbau um 60 m² geplant für die Erweiterung der Tagesräume mit einem Atelier und Freizeitraum . 18. Wann ist damit zu rechnen, dass für die Erweiterung des Hauses der Jugend Tegelsbarg ein Bauantrag gestellt wird beziehungsweise warum verzögert sich trotz inzwischen vorliegenden Gutachtens die Stellung des Bauantrages weiter? Das Projekt befindet sich im Zeitplan. Eine Verzögerung ist bis jetzt nicht eingetreten. Laut Zeitplan soll der Bauantrag im zweiten Halbjahr 2019 gestellt werden. 19. Die Erreichbarkeit mit dem Auto oder Motorrad von Westen her soll laut Drs. 21/13794 wie folgt erfolgen: „Über den Knoten Am Hehsel und Barkhausenweg können Fahrzeuge auch die Ostrichtung des Poppenbütteler Weges anfahren beziehungsweise von Westen kommend das neue Quartier erreichen.“ Das bedeutet konkret einen U-Turn an der Kreuzung Poppenbütteler Weg/Barckhausenweg/Ruscheweystraße. a) Ist dieses erlaubt? b) Ist sich die Stadt der zusätzlichen Unfallgefahr hierdurch bewusst? c) Ist sich die Stadt der Behinderung der links in die Ruscheweystraße fahrenden Fahrzeuge bewusst, da die U-Turn-Fahrer die Vorfahrt der rechts aus der Ruscheweystraße kommenden Fahrzeuge berücksichtigen müssen und deshalb die linke Linksabbiegespur blockieren? Eine besondere Gefahrenlage des zugelassenen Fahrtrichtungswechsels, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der Rechtsgüter Betroffener erheblich übersteigt , liegt nicht vor. Eine aktuelle Abfrage in der Datenbank Elektronische Unfalltypensteckkarte (EUSka) ergab, dass für die letzten fünfzehn Jahre lediglich ein Verkehrsunfall mit der Ursächlichkeit eines „U-Turns“ registriert ist. Die Verkehrsunfalllage ist insofern diesbezüglich absolut unauffällig. 20. Radfahrer, die auf dem Poppenbütteler Weg richtigerweise auf der Südseite Richtung Osten fahren und zum Butterbauernstieg fahren wollen, werden an der Fußgängerampel an der Einmündung Barkhausenweg /Tanzschule die Straßenseite wechseln. Anschließend werden sie auf der Nordseite des Poppenbütteler Weges gegen die Fahrtrichtung auf dem Bürgersteig beziehungsweise Radweg bis zum Butterbauernstieg fahren. a) Ist dieses erlaubt? Wenn nein: soll dieses erlaubt werden? Nein. Eine Änderung der bestehenden Regelung ist derzeit nicht vorgesehen. b) Wann wird ein verbreiteter Radweg für Gegenverkehr zwischen Barkhausenweg und Butterbauernstieg gebaut? Der betreffende Abschnitt der Straße Poppenbütteler Weg ist Bestandteil der geplanten Veloroute 14. Die Maßnahme beginnt voraussichtlich im Jahr 2023. 21. Wie können Feuerwehr- und Krankenfahrzeuge die Baustraße nutzen, wenn abends und am Wochenende die Baustraße abgeschlossen/ verriegelt ist? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/14073 5 Eine Befahrung durch Rettungsfahrzeuge ist jederzeit gewährleistet. Die Verriegelung ist durch Rettungskräfte jederzeit zu öffnen (B-Schließung). 22. Über den vorhandenen asphaltierten Grünanlagenweg lassen sich bei Tageslicht die für die Bewohner wichtigen Orte am Norbert-Schmidt- Platz schnell und verkehrssicher zu Fuß oder mit dem Rad erreichen: Bauspielplatz, das neue Stadtteilbüro, andere soziale Einrichtungen, Einkaufsmöglichkeiten und Ärzte. Gleichzeitig stellt dieser einen längeren sicheren Teilweg zur Grundschule Müssenredder dar. a) Warum wird der Grünanlagenweg zwischen dem Nordende des Butterbauernstieg und dem Norbert-Schmidt-Platz nicht rechtzeitig vor dem Beginn der dunklen Jahreszeit mit einer dauerhaften Beleuchtung versehen? Eine Pflicht zur Beleuchtung von Grünanlagen und den darin befindlichen Wegen besteht zum Schutz der Natur und zur sparsamen Verwendung von Haushaltsmitteln grundsätzlich nicht. Die Einrichtung der Beleuchtung erfolgt abhängig von den vorhandenen Mitteln, die gesamtstädtisch vergeben werden. Derzeit liegt den Hamburger Verkehrsanlagen GmbH (HHVA) für das angesprochene Vorhaben kein Auftrag vor. b) Dieser Weg ist sehr holprig. Deswegen wurde er in diesem Sommer teilweise repariert. Warum wurden nicht alle größeren Stolperfallen entfernt? Wann werden die restlichen Stolperfallen entfernt? Aufgrund verschiedener Versackungen et cetera wurden die Wegedecke an den dringlichsten Stellen ausgebessert. Der Weg ist in verkehrssicherem Zustand. Ein genauer Zeitpunkt für die Beseitigung aller Schadstellen kann momentan nicht benannt werden. 23. Die vielen Neubürger in Hummelsbüttel, Poppenbüttel und Lemsahl benötigen auch eine ärztliche, insbesondere hausärztliche Versorgung. Besonders prekär ist die Situation am Norbert-Schmidt-Platz. Eine Hausarztpraxis hat im letzten Jahr ihren Sitz nach Rahlstedt verlegt. Eine andere Hausarztpraxis nimmt keine neuen Patienten mehr auf. Wie wird sichergestellt, dass sich neue Hausärzte in diesen Stadtteilen ansiedeln, sprich, warum wurden die Planungsgrößen für diese Stadtteile noch nicht angepasst? 24. Auch die Zahl kleinerer Kinder steigt deutlich durch die Zuzüge. Wann wird es weitere Kinderärzte geben, sprich, warum wurden die Planungsgrößen für diese Stadtteile noch nicht angepasst? Die Sicherstellung der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung in Hamburg obliegt nicht dem Senat, sondern der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg (KVH). Nach dem aktuellen Bedarfsplan der KVH liegt der Versorgungsgrad in der Hausärztlichen Versorgung bei 113 Prozent und in der Kinderärztlichen Versorgung bei 117,5 Prozent. Für die einzelnen Stadtteile gibt es nach den Regelungen zur ambulanten Bedarfsplanung keine „Planungsgrößen“, Hamburg ist insgesamt ein Planungsbereich. Für den Standort „Am Rehagen“ hat die KVH eine Prüfung der lokalen Versorgungssituation vorgenommen. Entsprechend einer Empfehlung der Landeskonferenz Versorgung erfolgt diese Prüfung in einem Radius von 3 beziehungsweise 4 Kilometern. Danach liegt der lokale Versorgungsgrad für diesen Standort bei 117,9 Prozent in der Hausärztlichen Versorgung (45,5 Hausärzte/Ärztinnen) und bei 153,2 Prozent in der Kinderärztlichen Versorgung (13 Kinderärzte/Ärztinnen). Die Haus- und Kinderärztliche Versorgungslage ist hier also besser als im Hamburger Durchschnitt. Im Übrigen siehe Drs. 21/11112.