BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/14077 21. Wahlperiode 24.08.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Carola Ensslen und Christiane Schneider (DIE LINKE) vom 16.08.18 und Antwort des Senats Betr.: Nutzerkostenfreies WLAN in Erst- und Folgeunterkünften – Wie ist der aktuelle Sachstand inzwischen? Seit einigen Jahren beschäftigt sich der Senat mit der Frage nach nutzerkostenfreiem WLAN im öffentlichen Raum des Stadtgebietes von Hamburg ebenso wie in Erst- und Folgeunterkünften der öffentlich-rechtlichen Unterbringung (vergleiche etwa Drs. 21/2381, 21/4110, 21/5132, 21/7606, 21/11270, 21/12876, 21/13027), um unter anderem die Digitalisierung der Stadt als Teil der Daseinsvorsorge dort voranzutreiben, wo die Menschen wohnen, arbeiten und ihre Freizeit verbringen. Gleichwohl ist bekannt, dass insbesondere in öffentlich-rechtlichen Unterkünften bisher kaum WLAN- Netze bereitstehen und in vielen Unterkünften Perspektive Wohnen (UPW) der private Abschluss der Bewohner/-innen von Verträgen mit Internetdienstleistern aus verschiedenen Gründen nicht möglich ist. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: In den Erstaufnahmeeinrichtungen (EA) erfolgte bereits eine überwiegende Versorgung , siehe Drs. 21/11270. Ausnahmen bilden nur die Sportallee, das Amalie Sieveking Krankenhaus/Richard-Remé-Haus sowie die Oskar-Schlemmer Straße. In der Sportallee befindet sich die Ausstattung der Einrichtung mit WLAN noch in der Umsetzungsphase . Der Zugang ist bereits gelegt, die nötige Hardware aus bereits geschlossenen EA wird voraussichtlich Ende September installiert. Im Richard-Remé Haus ist WLAN aus technischen Gründen nicht möglich. In der Oskar-Schlemmer Straße kann aus privatrechtlichen und technischen Gründen WLAN nicht umgesetzt werden. Auch den Bewohnerinnen und Bewohnern in öffentlich-rechtlichen Folgeunterkünften (örU) soll ab Anfang 2019 ein Internetzugang schrittweise ermöglicht werden. Für die Pilotierung wurden die Standorte Luruper Hauptstraße, Notkestraße 25, Blomkamp und Große Horst entsprechend Drs. 21/5231 für eine WLAN-Versorgung vorgesehen. Diese bildeten die Grundlage für die Erstellung der Leistungsbeschreibung der Ausschreibung . Insgesamt wurden in den letzten Monaten die Anforderungen der Ausstattung (Netzanbindung , Ort der Accesspoints und der Anschlusspunkte Linientechnik, Kabelanschlüsse und -verbindungen, Bedarf an Zusatzantennen) definiert sowie die Vorgehensweise für jeden Standort für die Vergabe durch f & w fördern und wohnen AöR (f & w) festgelegt. Das Programm sieht vor, pro Einrichtung je einen Accesspoint (Basisstation für eine drahtlose Kommunikation) in einem Gemeinschaftsraum und in einen Außenbereich einzurichten. Drucksache 21/14077 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Zudem musste geprüft werden, welche Standorte von den bis Ende 2018 bestehenden 127 Folgeeinrichtungen inklusive Erweiterungen ausgestattet werden (rund 85 Standorte). Standorte insbesondere mit kleiner Platzzahl oder einer Restnutzungsdauer von weniger als vier Jahren können mangels Wirtschaftlichkeit nicht berücksichtigt werden. Die Veröffentlichung der Ausschreibungsunterlagen ist für Ende August 2018 geplant. Mit Veröffentlichung der Ausschreibung gelten die gesetzlichen Fristen einer Ausschreibung nach EU Vergaberecht. Im Anschluss daran wird einem beziehungsweise mehreren Anbietern der Zuschlag erteilt werden. Anschließend folgt gegebenenfalls noch eine detaillierte Einzelbetrachtung der Standorte. Im Anschluss daran werden ein beziehungsweise mehrere Anbieter mit der Errichtung von WLAN voraussichtlich im ersten Halbjahr 2019 beginnen. Zur Vermeidung einer Besserstellung von Personen, die sich in einem privatrechtlichen Mietverhältnis selbst um eine WLAN-Anbindung kümmern, unklaren Zuständigkeiten bei gemischter Belegung in den Zimmern und fehlender Betreuung bei der Wartung der technischen Anlagen werden den Bewohnerinnen und Bewohnern einer örU, in der sie sich nur übergangsweise zur Vermeidung von Obdachlosigkeit aufhalten, in der Regel keine Anschlüsse auf den Zimmern bereitgestellt, ausgenommen sind die Standorte der Perspektive Wohnen, wenn die Bewohnerinnen und Bewohner sich eigenverantwortlich kümmern und grundsätzlich ein Hausanschluss gelegt ist. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: I. In Drs. 21/11270 heißt es, in nahezu allen Unterkünften läge eine Netzanbindung lediglich vor, um die Versorgung des Verwaltungsbereiches der Unterkünfte gewährleisten zu können. f & w fördern und wohnen AöR (f & w) hat für vier ausgewählte Einrichtungen eine Pilotierung vorgenommen , um Eckwerte für den Standard einer Ausstattung als Grundlage für die Leistungsbeschreibung einer EU-weiten Ausschreibung zu ermitteln. 1. Um welche vier Einrichtungen handelt es sich und nach welchen Kriterien wurden diese Einrichtungen ausgewählt? Siehe Vorbemerkung. 2. Welche Eckwerte für den Standard einer Ausstattung konnten ermittelt werden? Im Zuge der Ausstattung der benannten vier Standorte konnten Eckwerte zum Umfang der baulichen und technischen Maßnahmen erhoben werden. Zu den Eckpunkten gehörte die Ermittlung von Montagen, die Beschaffungskosten von Geräten, Wartungs - kosten sowie Verlegungs- und Grabekosten. Zusätzlich konnte hier ermittelt werden, welche Bandbreitengeschwindigkeit notwendig ist. Auf dieser Grundlage wurden die Ausschreibungsunterlagen erstellt, die die jeweiligen Eckwerte im Detail enthalten werden. 3. Mit Stand 15.12.2017 liefen interne Behördenabstimmungen für die Durchführung des Vergabeverfahrens im Jahr 2018. Wie sind die internen Behördenabstimmungen verlaufen und wie ist der aktuelle Sachstand? Die Behördenabstimmung betraf die Absicherung der Finanzierung, im Übrigen siehe Vorbemerkung. 4. Wird es einen flächendeckenden Ausbau des nutzerkostenfreien WLANs für weitere Erst- und Folgeeinrichtungen geben? a. Wenn nein, warum nicht? b. Wenn ja, wann werden die erforderlichen Schritte zur Inbetriebnahme jeweils vorgenommen? c. Für welche Erst- und Folgeeinrichtungen werden die Schritte zur Inbetriebnahme vorgenommen? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/14077 3 d. Welche Erst- und Folgeeinrichtungen werden vorerst nicht berücksichtigt und warum nicht? e. Welcher Anbieter wird die Inbetriebnahme durchführen? II. Laut Drs. 21/11270 soll die Einrichtung in der Sportallee im Rahmen des geplanten Vergabeverfahrens von f & w mit WLAN ausgestattet werden. Warum und nach welchen Kriterien wurde die Sportallee ausgewählt und welche Erfahrungen konnten in den ersten Monaten seit Inbetriebnahme des WLAN-Netzes in der Sportallee gemacht werden? Bitte insbesondere im Hinblick auf Netzstabilität, Reichweite, Access Points und Wartungsaufwand beantworten. Siehe Vorbemerkung. III. In Drs. 21/11270 listet der Senat zehn Erstaufnahmen und 18 Folgeunterkünfte auf, in denen eingeschränkt WLAN-Netze verfügbar sind. Das Angebot wird durchweg von Ehrenamtlichen, Freifunk oder Kirchengemeinden bereitgestellt. Inzwischen wurden einige Erstaufnahmen geschlossen und weitere Folgeunterkünfte eröffnet. Ebenso werden zunehmend auch UPW in Betrieb genommen. 1. An welchen Standorten öffentlich-rechtlicher Unterbringung für Geflüchtete wird kostenfreies WLAN inzwischen flächendeckend, also auch in den Privaträumen der Bewohner/-innen, bereitgestellt? Bitte in Erst- und Folgeunterkünfte unterteilt darstellen und ebenso UPW gesondert ausweisen. 2. An welchen Standorten öffentlich-rechtlicher Unterbringung für Geflüchtete wird kostenfreies WLAN ausschließlich in Gemeinschafts - oder Gruppenräumen bereitgestellt? Bitte ebenfalls in Erstund Folgeunterkünfte unterteilt darstellen. Bitte UPW gesondert ausweisen. 3. An welchen Standorten der UPW können Bewohner/-innen privat einen Vertrag für einen Internetanschluss mit einem Internetanbieter ihrer Wahl für die von ihnen genutzte Wohneinheit abschließen? Siehe Drs. 21/11270, darüber hinaus haben sich folgende Änderungen ergeben: Standort kostenfreies WLAN in der Einrichtung WLAN auch in Privaträumen WLAN ausschließlich /nur in Gemeinschafts - /Gruppenräumen? Brookkehre 20, 21029 Hamburg ja nein Nein Große Horst 2a-n, 22337 Hamburg ja nein Ja Kanalplatz 14, 21079 Hamburg ja ja entfällt Luruper Hauptstr. ja nein ja Eiffestraße 48 ja nein Ja Kurt-A.-Körber-Chaussee 39e ja nein Ja Raja-Ilinauk-Straße ja nein ja Rodenbeker Straße ja ja entfällt August-Kirch-Straße Nein entfällt entfällt Flughafenstraße 89, 22415 Hamburg Nein entfällt entfällt Flughafenstraße (Ohkamp) nein entfällt entfällt Kielkoppelstraße nein nein entfällt Im Übrigen siehe Drs. 21/12634 und Vorbemerkung. 4. An welchen Erstaufnahmestandorten, Standorten für Folgeunterkünfte oder Standorten für UPW können Bewohner/-innen aus welchen Gründen weder nutzerkostenloses WLAN nutzen noch privat Verträge mit Internetanbietern ihrer Wahl für die von ihnen genutzte Wohneinheit abschließen? Drucksache 21/14077 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 An Standorten, bei denen es sich nicht um abgeschlossenen Wohnraum mit entsprechenden Telefonleitungen handelt, kann in der Regel kein privates WLAN eingerichtet werden. Darüber hinaus können noch standortspezifische Hindernisse auftreten, die einen Zugang nicht möglich machen. Dies erfordert eine Überprüfung aller bestehenden örU-Standorte (über 130). Dies ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. IV. Die Unternehmen willy.tel GmbH und wilhelm.tel GmbH sind beauftragt, mit dem „MobyKlick“-Netz ein hochleistungsfähiges, kostenfreies WLAN- Angebot im öffentlichen Raum aufzubauen, das über 750 vertraglich festgeschriebene Zugangspunkte verfügen wird. 1. Wann ist mit einer vollständigen Installation und Inbetriebnahme der 750 Zugangspunkte zu rechnen? Bereits jetzt sind rund 1.000 Zugangspunkte des MobyKlick-Netzwerks im Stadtgebiet in Betrieb, zusätzlich wird in allen rund 1.000 Bussen der Hamburger Hochbahn AG ein Netzwerkzugang über WLAN angeboten. Zu den Details siehe https://mobyklick.de/karte/. Darüber hinaus wird angestrebt, bis Ende 2019 einen Großteil der für den Bereich innerhalb des Ringes 1 der drei Hamburger Ringstraßen geplanten Zugangspunkte (circa 150) in Betrieb zu nehmen. Im Rahmen einer Partnerschaft mit der SAGA werden innerhalb der nächsten drei Jahre etwa 1.300 weitere Zugangspunkte im öffentlichen Raum ausgebaut. Hinzu kommen diverse Ausbauaktivitäten im Innenstadtbereich und in den Bezirkszentren. 2. Wie viele dieser Zugangspunkte werden sich im unmittelbaren Umfeld von UPW befinden (Entfernung im Umkreis von maximal 300 m)? Bitte die Einrichtungen namentlich nennen und nicht mit Verweis auf die Versorgungskarte von „MobyKlick“ antworten. Im unmittelbaren Umfeld des Standortes mit der Perspektive Wohnen Flughafenstraße /Ohkamp sind drei Zugangspunkte zum MobyKlick-Netzwerk in der U-Bahn-Haltestelle Fuhlsbüttel-Nord installiert. Weitere Informationen zur Einrichtung von Zugangspunkten in unmittelbarer Nähe anderer Unterkünfte mit der Perspektive Wohnen liegen der zuständigen Behörde derzeit nicht vor.