BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/1409 21. Wahlperiode 01.09.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Jennyfer Dutschke (FDP) vom 26.08.15 und Antwort des Senats Betr.: Massenunterkünfte für Flüchtlinge (II) Zur Massenunterbringung von Flüchtlingen in Flüchtlingsdörfern an fünf bis sieben Standorten in Hamburg informierten die Medien bereits im Juli. Die Schriftliche Kleine Anfrage an den Senat (Drs. 21/1127) enthielt anstelle von Antworten zum Planungsstand allgemeine Informationen zum Anstieg der Flüchtlingszahlen und zur Unterbringungspflicht Hamburgs nach § 44 Absatz 1 (AsylVfG). Konkrete Standorte für Großunterkünfte sind zwischenzeitlich bekannt geworden. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat erneut: 1. Wie ist der derzeitige Planungsstand hinsichtlich der Großunterkünfte? Wann sind die Prüfungen (nach jetzigem Planungsstand) abgeschlossen ? Die Überlegungen in den zuständigen Behörden sind noch nicht abgeschlossen. 2. Medienberichten zufolge sind Erstaufnahmen in der Schule Grellkamp im Bezirk Nord, im Bargkoppelstieg 10 – 14 im Bezirk Wandsbek, in der Straße Fiersbarg im Bezirk Wandsbek sowie Folgeunterbringungen auf dem Gelände des ehemaligen Anzuchtgartens des Friedhofs Ohlsdorf im Bezirk Nord und in der ehemaligen Schule am Eichtalpark im Bezirk Wandsbek geplant. Wie ist der aktuelle Planungsstand zu den aufgeführten Standorten? (Bitte einzeln für jede Unterkunft aufschlüsseln für die Fragen a. – j.) a. Wann ist jeweils Baubeginn und zu wann erfolgt die Unterbringung? b. Welche Art der Unterbringung (zum Beispiel in Containern et cetera) ist jeweils für welche Unterkunft vorgesehen? c. Welche Fläche (in Quadratmetern) steht jeweils zur Verfügung? d. Welche Nutzungsdauer ist für die Standorte jeweils vorgesehen? e. Nach welcher Rechtsgrundlage erfolgt jeweils die Unterbringung? f. Welche ursprüngliche Nutzung war für die jeweiligen Flächen vorgesehen ? Welche Nutzungsmöglichkeiten sieht der jeweilige Bebauungsplan vor? g. Werden die Flächen nach Ablauf der Nutzungsdauer wieder ihrem ursprünglich geplantem Nutzungszweck zugeführt? (Überlegungen des Senats bitte konkretisieren.) h. Wie viele Flüchtlinge sollen an welchem Standort untergebracht werden? (Bitte Mindest- und Maximalzahl benennen.) Drucksache 21/1409 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 i. Mit welchen Bau- und Baunebenkosten kalkuliert der Senat je Standort? j. Wie erfolgt jeweils die Information der Öffentlichkeit? (Ort und Zeit öffentlicher Informationsveranstaltungen bitte jeweils aufführen.) Die Antworten zu den Unterfragen a. – d. und f. – j. sind – soweit sie vorliegen – jeweils der Anlage zu entnehmen. Aufgrund der Kurzfristigkeit der Planung kann insbesondere zu den genauen Terminen und den Kosten teilweise noch keine konkrete Aussage gemacht werden. Zu e.: Die Unterbringung erfolgt für Personen, die dem Asylverfahrensgesetz unterliegen , nach § 47 oder § 53 AsylVfG. Für alle anderen Personen ist Rechtsgrundlage der Unterbringung § 3 SOG (Schutz vor unfreiwilliger Obdachlosigkeit). 3. Wie viele Standorte für Großunterkünfte sind bereits identifiziert? (Bitte einzeln aufschlüsseln nach Adresse und Bezirk.) Wie viele sollen zusätzlich identifiziert werden und bis wann? Siehe Antwort zu 1. 4. Nach welchen Kriterien erfolgt die Suche nach Flächen für die Schaffung der geplanten Großunterkünfte? a. Ab welcher Flächengröße kommt ein Standort infrage? Geprüft werden Flächen ab einer Größe von 10.000 m2. b. Welche Bedingungen muss der Standort erfüllen? (Zum Beispiel Wasser-, Abwasser- und Stromanschluss et cetera.) Für eine schnelle Nutzung müssen möglichst Medienanschlüsse (Strom, Wasser, Abwasser, Gas), eine Straßenerschließung und idealerweise befestigte Flächen vorhanden sein. Bei Flächen, die für eine mittelfristige Planung infrage kommen, können alle diese Voraussetzungen auch erst im Zuge des Aufbaus hergestellt werden. 5. Wird nach wie vor eine Nutzung vorgehaltener Gewerbeflächen forciert? a. Wenn ja, an welchen Standorten? (Bitte einzeln aufführen.) b. Wie viele Flüchtlinge sollen an jeweils welchem Standort untergebracht werden? (Bitte Mindest- und Maximalzahl benennen.) c. Fallen Flächen in die Prüfung, für die eine Gewerbeansiedlung bereits geplant ist/war? Wenn ja, welche Flächen sind betroffen? d. Inwiefern werden die Bezirke in die Flächenauswahl im Hinblick auf vorgehaltene Gewerbeflächen einbezogen? e. Wie erfolgt die Abwägung zwischen wirtschaftlichen Interessen der Stadt durch Gewerbeansiedlungen auf der einen und Flüchtlingsunterbringung auf der anderen Seite bei der Auswahl von Gewerbeflächen ? Die zuständigen Behörden prüfen weiterhin alle in Betracht kommenden Flächen auf ihre Eignung als Unterbringungsstandorte, dazu gehören auch Gewerbeflächen. Die Bezirke sind laufend in diese Prüfungen einbezogen. Die Abwägung verschiedener Nutzungsinteressen hinsichtlich einzelner Flächen erfolgt zwischen den betroffenen Behörden im Einzelfall, gegebenenfalls in der Lenkungsgruppe „Integration örU und ZEA in die gesamtstädtische Flächenverwertung und Planung“. Der Senat sieht in ständiger Praxis davon ab, zu einzelnen Prüfungsschritten Auskunft zu erteilen, sofern es sich um ergebnisoffene Prüfungen handelt. Über beschlossene, kurzfristig erforderliche Sofortmaßnahmen zur Unterbringung von Flüchtlingen informieren die Behörden auf www.hamburg.de/sofortmassnahmen. Das Umfeld solcher Standorte wird per Handzettel, über Medien und über den Twitter-Account der zuständigen Behörde (www.twitter.com/hh_basfi) informiert. Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl von Standorten, bei denen im regulären Verfahren eine Anhörung nach § 28 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1409 3 BezVG erfolgt. Hierüber informiert die zuständige Behörde auf den bezirksbezogenen Standortlisten unter www.hamburg.de/fluechtlinge. 6. Welche Bezirke verfügen über vorgehaltene Gewerbeflächen in jeweils welcher Größe? (Bitte einzeln aufschlüsseln.) Bezirk* Anzahl Flächengröße (ha) HH-Mitte 64 89,9 Altona 18 20,2 Eimsbüttel 20 34,7 HH-Nord 13 29,2 Wandsbek 19 26,0 Bergedorf 46 119,4 Harburg 19 115,7 FHH insgesamt 199 435,1 * Angaben ohne Hafengebiet 7. Welche konkreten Gewerbe- und Industrieflächen wurden bereits geprüft? Welche davon eignen sich nicht? (Bitte einzeln aufschlüsseln nach Bezirk.) Der Senat hat die geprüften, aber für nicht geeignet befundenen Flächen und Gebäude zuletzt mit dem Stand 24. Juni 2015 in Drs. 21/1002 mitgeteilt. Zudem hat der Senat mehrfach dargelegt, dass sehr viele Flächen für den Wohnungsbau , Gewerbeflächen und jegliche Art von Bestandsgebäuden sowohl in städtischem Besitz als auch in Privateigentum für die Unterbringung von Flüchtlingen laufend geprüft werden. Um in der aktuellen Situation die Aufnahme und Versorgung aller ankommenden Flüchtlinge gewährleisten zu können, werden alle zur Verfügung stehenden Personalressourcen in den betroffenen Aufgabenbereichen eingebunden. Derzeit müssten händische Auswertungen zur Beantwortung einzelner Fragestellungen durch Zurückstellen von Aufgaben zur Flüchtlingsunterbringung und -versorgung vorgenommen werden. Im Übrigen siehe Drs. 21/635, 21/759, 21/847, 21/1067, 21/1110, 21/1160 und 21/1229. 8. Steht bereits fest, ob bestehende Standorte der öffentlichen Unterbringung innerhalb der nächsten 24 Monate aufgegeben werden? Wenn ja, welche? (Bitte einzeln aufschlüsseln nach Bezirk, Adresse, Bettenzahl.) Folgende Einrichtungen der öffentlich-rechtlichen Unterbringung werden bis Ende 2018 voraussichtlich geschlossen werden: Name Straße Bezirk Plätze Bauweise Nutzer* Ende Nutzung Lokstedter Höhe Lokstedter Höhe 11 Eimsbüttel 132 Container Zuw./ Wohnungsl . 31.12.2015 Grandweg An der Lohbek 2c (Grandweg) Eimsbüttel 197 Bestandsgebäude Zuw. 31.03.2016 Farmsen August-Krogmann -Str. 98 Wandsbek 346 Bestandsgebäude /Container Zuw. Die Nutzung wird aufgegeben sobald der Wohnungsbau beginnt. Mattkamp Mattkamp 10 HH-Mitte 400 Pavillons/ Container Zuw./ Wohnungsl . 31.07.2017 Drucksache 21/1409 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Name Straße Bezirk Plätze Bauweise Nutzer* Ende Nutzung Holsteiner Chaussee Holsteiner Chaussee 397 Eimsbüttel 260 Pavillons/ Container Wohnungsl . 21.12.2017 Sieversstücken Sieversstücken 3 Altona 40 Container Zuw./ Wohnungsl . 31.12.2017 Dakarweg 1 Dakarweg 1 HH-Nord 244 Pavillons/ Container Zuw./ Wohnungsl . 31.12.2017 AugustKrogmann - Str. August-Krogmann -Str. 52 Wandsbek 400 Bestandsgebäude Zuw. 31.12.2017 Litzowstraße 30 Litzowstraße 30 Wandsbek 110 Container Zuw. 16.12.2018 * Zuw. = Zuwanderer/Wohnungsl. = Wohnungslose 9. Hat sich der Senat mit der Gefahr der Ghettoisierung durch Massenunterkünfte , dem Risiko drohender Konflikte durch die Konzentration vieler Menschen auf kleinstem Raum und dem Risiko drohender Konflikte durch größere Flüchtlingsgruppen unterschiedlicher Herkunftsländer und unterschiedlicher Glaubensrichtungen in Massenunterkünften befasst? a. Wenn ja: mit welchem Ergebnis? Wie bewertet der Senat diese Risiken? Wie will er diesen Risiken vorbeugen? b. Wenn nein: Warum nicht? Die zuständigen Behörden und der Träger f & w fördern und wohnen AöR haben über viele Jahre Erfahrungen mit Unterbringungseinrichtungen verschiedener Art und Größe gemacht. Dabei ist es gelungen, durch die Planung und Gestaltung der Unterkünfte , eine möglichst gute Binnenstrukturierung in Wohneinheiten, ausreichende Freiflächen und die Steuerung der Belegung mit Menschen unterschiedlicher ethnischer, nationaler, sprachlicher und religiöser Hintergründe größere Konflikte weitgehend zu vermeiden. Das gilt auch für Standorte mit mehreren Hundert oder über 1.000 Personen . Die Arbeit der Mitarbeiter von fördern und wohnen und anderer in den Einrichtungen tätiger Personen sowie das Engagement Ehrenamtlicher haben zusätzlich dazu beigetragen, sowohl interne Konflikte als auch die Gefahr einer Ghettoisierung zu vermeiden. Einer Ghettoisierung beugt auch die Integration von Kindern in Kindertageseinrichtungen und Schulen vor. Diese Erfahrungen werden auch bei der Planung weiterer Unterbringungseinrichtungen berücksichtigt werden. 10. Hat der Senat ein Konzept entwickelt, um in den geplanten Großunterkünften das Risiko der Ausbreitung von Krankheiten zu minimieren? a. Wenn ja: Wie sieht dieses Konzept aus? b. Wenn nein: warum nicht? Mit dem Infektionsschutzgesetz als gesetzliche Grundlage sowie dem Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) als dem ausführende Organ in Verbindung mit den Strukturen des Gesundheitswesens (zum Beispiel Rettungsdienst, Einrichtungen zur ambulanten und stationären Versorgung) steht für Hamburg ein Instrumentarium zur Verfügung , mittels dessen dem Risiko der Ausbreitung von Krankheiten sicher entgegengewirkt werden kann. Im Übrigen siehe Drs. 21/1259. Das Management von Ausbrüchen zum Beispiel in Schulen, Kindertagesstätten oder Alten- und Pflegeheimen gehört zu den regulären Aufgaben des ÖGD. Die Bewältigung solcher Szenarien ist erprobt. Der ÖGD reagiert entsprechend den infektionsepidemiologischen Erfordernissen auf denkbare Ereignisse, indem er impfbezogene, medikamentöse, hygienische und organisatorische Maßnahmen trifft beziehungsweise anordnet, die genau darauf ausgerichtet sind, die Weiterverbreitung einer Infektionskrankheit zu unterbinden. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1409 5 c. Plant der Senat eine Befassung mit dem Risiko der Ausbreitung von Krankheiten in Flüchtlingsunterkünften? Wenn ja: wann? Wenn nein: warum nicht? Der Senat befasst sich kontinuierlich mit der Flüchtlingsproblematik. Dazu gehören unter anderem auch die Risiken, die zur Ausbreitung von Krankheiten führen können. Im Übrigen siehe Drs. 21/1259. 11. Hat der Senat ein Konzept entwickelt, um innerhalb der Hamburger Bevölkerung für die Akzeptanz von Massenunterkünften zu werben und Sicherheitsbedenken zu entkräften? a. Wenn ja: Wie sieht dieses Konzept aus? b. Wenn nein: warum nicht? c. Plant der Senat eine Kampagne für mehr Akzeptanz von Flüchtlingen ? Die zuständigen Behörden werben bereits jetzt auf verschiedenen Wegen für die Akzeptanz der Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern. Neben Informationen für Presse und Medien und der Unterstützung der Berichterstattung finden insbesondere Informationsveranstaltungen zu den neu geplanten Unterkünften statt. Hier werden die unmittelbaren Anwohner über die Planungen informiert; die Veranstaltungen dienen auch dem Zweck, Sorgen und Bedenken aufzunehmen und zu entkräften. Durch Tage der offenen Tür in neuen Einrichtungen und durch die Tätigkeit der Unterkunfts- und Sozialmanager in den Einrichtungen besteht auch danach noch die Möglichkeit, sich über die Praxis in der Einrichtung zu informieren und Sorgen oder Konflikte unmittelbar anzusprechen. Auch bei Maßnahmen, die nach dem Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung kurzfristig umgesetzt werden müssen, werden die Nachbarn schnellstmöglich durch Handzettel und über die Medien informiert . Informationen zu den bestehenden und den geplanten Einrichtungen werden darüber hinaus laufend im Internet veröffentlicht und aktualisiert (siehe Antwort zu 5. a. bis e.). In vergleichbarer Form werden die zuständigen Behörden auch die Planungen für weitere Einrichtungen kommunizieren. Darüber hinaus wurde 2014 mit dem Hashtag #HHhilft in den sozialen Netzwerken Twitter, Facebook und Instagram eine niedrigschwellige Social-Media-Kampagne angestoßen. Mittlerweile wird der Hashtag eigenständig von den Usern genutzt, wodurch die vielfältige ehrenamtliche Flüchtlingshilfe sichtbar wird. Hierdurch entsteht indirekt eine Kampagne der Hamburger Bürgerinnen und Bürger, die zum Engagement motiviert, zu Weltoffenheit und Toleranz aufruft sowie zugleich Ausdruck der Willkommenskultur in Hamburg ist. Im Übrigen sind die Überlegungen des Senats noch nicht abgeschlossen. 12. Plant der Senat im Hinblick auf rechtsextremistisch motivierte Übergriffe auf Flüchtlinge in Deutschland verstärkte Informations- und Präventionsarbeit gegen Rechtsextremismus in Hamburg? a. Wenn ja: Welche Planungen verfolgt der Senat konkret? b. Wenn nein: warum nicht? Zu den Handlungsschwerpunkten des Landesprogramms zur Förderung demokratischer Kultur, Vorbeugung und Bekämpfung von Rechtsextremismus „Hamburg – Stadt mit Courage“ (Drs. 20/9849) gehören sowohl die Auseinandersetzung mit und die Vorbeugung von Rechtsextremismus und menschenverachtenden Anfeindungen im öffentlichen Raum als auch die Unterstützung von Institutionen und individuell Betroffenen. Das aus Bundes- und Landesmitteln geförderte Mobile Beratungsteam (MBT) des Trägers Arbeit und Leben wird bei rechtsextremen und fremdenfeindlichen Vorfällen tätig und bietet hier Unterstützung an. Diese Kompetenzen stehen auch den Einrichtungen der Flüchtlingsunterbringung zur Verfügung und werden von diesen in Drucksache 21/1409 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 Anspruch genommen. Das MBT passt seine Beratungspraxis und auch seine Bildungsarbeit beständig aktuellen Bedarfen an und verfügt über eine hohe Expertise. Zu nennen wären hier zum Beispiel die Herausgabe der Broschüren „Geflüchtete willkommen heißen“, der „Bildungsbaustein Nationalismus“ sowie die Seminarreihe „Hamburg sind wir alle – Informationen gegen den „Tag der deutschen Patrioten“ am 12. September 2015“. Der zweite zentrale Baustein bei der Umsetzung des Landesprogramms bildet das Beratungsnetzwerk gegen Rechtsextremismus mit den interdisziplinären Kompetenzen seiner 40 Mitgliedsinstitutionen, das viermal jährlich (im Bedarfsfall öfter) tagt und sich unter anderem auch im Rahmen einer Arbeitsgruppe über wirksame Maßnahmen gegen Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit gegen Flüchtlinge berät und verständigt. Auch hier sind beständig aktuelle Entwicklungen im Blick. Über das Netzwerk informieren sich die Mitglieder zudem sehr schnell gegenseitig, wenn akuter Handlungsbedarf besteht. Betroffenen rechtsextremer (Gewalt-)Vorfälle steht zudem seit dem 1. März 2015 die ebenfalls bei Arbeit und Leben angesiedelte und aus Bundes- und Landesmitteln finanzierte Beratungsstelle „Empower“ zur Verfügung. Zivilgesellschaftliches Engagement kann zudem seit 2014 über eine besondere Förderrichtlinie gestärkt und unterstützt werden. Siehe hierzu auch Drs. 21/1223. ge pl . B au be - gi nn ge pl . B ez ug A rt Fl äc he (q m ) N ut zu ng sda ue r ur sp rü ng l. N ut zu ng / B - Pl an ge pl an te Fo lg en ut - zu ng Pl at zz ah l B au ko ste n B au ne be nk os - te n In fo rm at io ns ve ra ns ta ltu ng Sc hu le G re llka m p er fo lg t 20 .0 7. 15 B es ta nd sge bä ud e, C on ta in er G ru nd - st üc k: 19 .0 00 W oh nf lä - ch e: o ffe n of fe n E he m al ig e S ch ul e of fe n N ac h A us - ba u ru nd . 83 0 of fe n of fe n D ie A nw oh ne r w ur de n am 26 .0 8. 20 15 d ur ch H an dze tte l i nf or m ie rt. Ü be r d ie A uf st oc ku ng w ur de e rn eu t m it H an dz et - te ln a m 2 5. 08 .2 01 5 in fo rm ie rt. D ie In fo rm at io ns ve ra ns ta ltu ng fa nd a m 2 6. 08 .2 01 5 in d er A ns ga r G em ei nd e st at t B ar gk op pe lst ie g 10 -1 4 of fe n of fe n B es ta nd sge bä ud e G ru nd - st üc k: 16 .7 88 ,5 8 W oh nf lä - ch e: o ffe n of fe n G ew er be of fe n R un d 1. 50 0 of fe n of fe n D ie A nw oh ne r w ur de n am 25 .0 8. 20 15 d ur ch H an dze tte l i nf or m ie rt. E in e In fo rm at io ns ve ra nst al tu ng is t f ür S ep te m be r vo rg es eh en . D er O rt st eh t no ch n ic ht fe st . Fi er sb ar g of fe n of fe n C on ta in er D ie G rö ße ka nn e rs t na ch A bs ch lu ss de r P la - nu ng en er m itt el t w er de n of fe n E he m al ig es P av ill on do rf/ W oh ng eb ie t of fe n D ie g en au e Za hl k an n er st n ac h A bs ch lu ss de r P la - nu ng en er m itt el t w er de n of fe n of fe n D ie A nw oh ne r w ur de n am 25 .0 8. 20 15 d ur ch H an dze tte l i nf or m ie rt. E in e In fo rm at io ns ve ra nst al tu ng is t f ür d en 24 .0 9. 20 15 v or ge se he n. D er O rt st eh t n oc h ni ch t fe st . Er na -S ta hl - R in g – A m A nz uc ht ga rt en V er m es - su ng h at am 2 7. 08 . be go nn en . B eg in n E rd ar be ite n 39 . K W . 1. B au - ab sc hn itt D ez . 1 5, 2. B A A pr il 16 M od ul hä use r m it ab ge sc hl os - se ne n W oh ne in he ite n G ru nd - st üc k: 17 .5 00 W oh nf lä - ch e ca . 8. 30 0 of fe n / l an gfri st ig A nz uc ht ga rte n H am bu rg er Fr ie dh öf e (O hl sd or f 1 2) of fe n ru nd 7 00 of fe n of fe n D ie A nw oh ne r w ur de n am 26 .0 8. 20 15 d ur ch H an dze tte l i nf or m ie rt. P ar al le l d az u er fo lg te d ie In fo rm at io n de r M ed ie n. Te rm in fü r e in e In fo rm at ion sv er an st al tu ng s te ht no ch n ic ht fe st . W al dd ör fe rst ra ße 9 1 - Sc hu le a m Ei ch ta lp ar k of fe n, V er ha nd - lu ng en m it LI G u nd de rz ei tige m N ut ze r la uf en of fe n B es ta nd sge bä ud e, gg f. C on ta ine r G ru nd - st üc k: 12 .8 00 W oh nf lä - ch e: o ffe n bi s 31 .7 .2 01 7 Fl äc he fü r G em ei nb ed ar f / S ch ul e (W an ds be k 8) ; de rz ei t z . T ei l ge nu tz t d ur ch so zi al en T rä - ge r, ge m ei nsa m e N ut zu ng an ge st re bt W oh - nu ng sb au bi s 35 0 of fe n of fe n D ie A nw oh ne r w ur de n am 26 .0 8. 20 15 d ur ch H an dze tte l i nf or m ie rt. E in e In fo rm at io ns ve ra nst al tu ng is t f ür d en 16 .0 9. 20 15 u m 1 8: 00 U hr im B ür ge rs aa l W an ds be k, A m A lte n P os th au s 4 vo rg es eh en . Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1409 7 Anlage 1409ska_Text 1409ska_Antwort_Anlage