BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/14094 21. Wahlperiode 28.08.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Thilo Kleibauer (CDU) vom 20.08.18 und Antwort des Senats Betr.: Park+Ride am U-Bahnhof Ohlstedt – Setzt Rot-Grün auf Konfrontation vor Ort oder wird der Beschluss der Bezirksversammlung umgesetzt? Nach den bisherigen Aussagen des Senats ist vorgesehen, dass die P+R- Betriebsgesellschaft mbH die Bewirtschaftung des bislang bezirklichen P+R- Platzes am U-Bahnhof Ohlstedt übernehmen soll. Angesichts der vom Senat auch an dieser Stelle damit geplanten Einführung von Parkgebühren wird rund um den Bahnhof eine Verkehrsverlagerung mit entsprechendem Parkdruck auf die angrenzenden Wohnstraßen befürchtet. Auch die Bezirksversammlung Wandsbek hat sich im Juni parteiübergreifend dafür ausgesprochen , dass die P+R-Fläche in der jetzigen Form in der Zuständigkeit des Bezirksamtes bleiben soll. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen auf der Grundlage von Auskünften der P+R- Betriebsgesellschaft mbH (P+R) wie folgt: 1. Wurde die Park+Ride-Anlage am U-Bahnhof Ohlstedt bereits durch die P+R-Betriebsgesellschaft übernommen? Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt? Nein. 2. Ist weiterhin geplant, die Park+Ride-Anlage am U-Bahnhof Ohlstedt auf die P+R-Betriebsgesellschaft zu übertragen? Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt? Ja. Die Übertragung erfolgt im zeitlichen Zusammenhang mit der Umgestaltung des Platzes. Wann dies der Fall sein wird, steht noch nicht fest, da die Planungen dazu noch nicht abgeschlossen sind. 3. Wird der Parkplatz in der Zuständigkeit des Bezirksamtes Wandsbek bleiben beziehungsweise auf den Bezirk zurück übertragen? Wenn nein, warum wird der Beschluss der Bezirksversammlung Wandsbek von Senat oder Fachbehörde abgelehnt? Nein. Die P+R-Anlage am U-Bahnhof Ohlstedt gehört zu den bezirklichen Anlagen, die im P+R-Entwicklungskonzept (Drs. 20/9662) dafür vorgesehen sind, vom Bezirk auf die P+R übertragen zu werden. 4. Ist weiterhin geplant, die Entgeltpflicht auf der P+R-Anlage in Ohlstedt einzuführen? Wenn nein, welche Änderungen haben sich aus welchen Gründen ergeben ? Drucksache 21/14094 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Ja. Entsprechend dem P+R-Entwicklungskonzept soll auf allen von der P+R betriebenen Anlagen, auf denen der P+R-Qualitätsstandard verwirklicht ist, die Entgeltpflicht eingeführt werden. 5. Welche einzelnen Instandsetzungs-, Modernisierungs-, Umbau- und Ausbauplanungen sind derzeit für die P+R-Anlage Ohlstedt geplant? Wie sind jeweils Sachstand und Zeitplan für diese Maßnahmen? Die Planungen über den Zeitpunkt und Umfang des Um- und Ausbaus sind noch nicht abgeschlossen. Fest steht hingegen, dass im Rahmen der Umgestaltung der im P+R- Entwicklungskonzept beschriebene Qualitätsstandard (unter anderem gute bauliche Ausstattung, Beschilderung/Kundeninformation, technische Ausstattung) auch auf der P+R-Anlage Ohlstedt verwirklicht werden soll.