BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/14095 21. Wahlperiode 28.08.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Thilo Kleibauer (CDU) vom 20.08.18 und Antwort des Senats Betr.: Warum ignoriert der Senat mit dem Halbjahresbericht zum Haushaltsverlauf erneut die Vorgaben der Landeshaushaltsordnung? In dem mit Drs. 21/14050 vorgelegten Halbjahresbericht 2018 zum Haushaltsverlauf heißt es: „Infolge des Bürgerschaftlichen Ersuchens zur Weiterentwicklung des Hamburger Haushaltswesens (Drs. 21/9801) und der damit verbundenen Änderung der Landeshaushaltsordnung (LHO) vom 18.07.2017 findet eine Berichterstattung über erhebliche Abweichungen bei Kennzahlenwerten nicht mehr im Halbjahresbericht, sondern nur noch im Bericht zum 3. Quartal statt.“ Allerdings wurden mit der Drs. 21/9801 die Vorgaben an den Halbjahresbericht gar nicht geändert. So hat die Finanzbehörde selbst in einer Protokollerklärung an den Haushaltausschuss zum Protokoll Nummer 21/32 ausgeführt, das die Drs. 21/9801 hinsichtlich wesentlicher Kennzahlenabweichungen gar keine Aussage für den Halbjahresbericht enthält. Zudem gilt unverändert die klare gesetzliche Vorgabe in § 10 Absatz 3 Satz 5 der Landeshaushaltsordnung zu allen Berichten an die Bürgerschaft: „Der Senat weist in seinen Berichten auf erhebliche Abweichungen der zum Ende des Haushaltsjahres zu erwartenden Kennzahlenwerte von den Kennzahlenwerten des Haushaltsplans besonders hin und berichtet über etwaige Gegenmaßnahmen.“ Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Mit der Drs. 21/9801 hat die Bürgerschaft den Senat ersucht, im Bericht zum 1. Quartal auf die Berichterstattung zu erheblichen Abweichungen bei Kennzahlenwerten zu verzichten und im Bericht zum 3. Quartal „… zu erwartende erhebliche Abweichungen bei Kennzahlenwerten (…) zu erläutern und (…) über etwaige Gegenmaßnahmen zu berichten.“ Für den Halbjahresbericht enthielt das Ersuchen diesbezüglich keine explizite Aussage; er solle „im Wesentlichen unverändert bleiben“. Darüber hinaus wurde mit Drs. 21/9801 § 10 Absatz 3 Landeshaushaltsordnung (LHO) geändert. Der neue Satz 5 schließt nun unmittelbar an die Berichtspflicht zum 3. Quartal in Satz 4 an. Vor dem Hintergrund der Reihenfolge des Gesetzestextes und aufgrund der Ausführungen zur Berichtspflicht in Drs. 21/9801 wird § 10 Absatz 3 Satz 5 LHO so ausgelegt, dass die Verpflichtung zur Berichterstattung allein zum 3. Quartal besteht und sich Satz 5 auf alle Berichte zum 3. Quartal bezieht. Dieser Verpflichtung hat der Senat mit dem Bericht zum 3. Quartal 2017 (Drs. 21/11000) entsprochen. Mit der Protokollerklärung zum Protokoll 21/32 wurde diese Sichtweise bereits unmittelbar im Anschluss an den Haushaltsausschuss im September 2017 transparent erläutert. Im Übrigen weist der Senat darauf hin, dass im Halbjahresbericht bei den jeweiligen Produktgruppen nach wie vor über die Ist-Werte der Kennzahlen zum 30. Juni und Drucksache 21/14095 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 deren Anteil am fortgeschriebenen Planwert berichtet wird und eventuelle Abweichungen erläutert werden. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wer hat wann genau aus welchen Gründen und auf welcher gesetzlichen Grundlage entschieden, dass mit dem mit Drs. 21/14050 vorgelegten Halbjahresbericht nicht über zu erwartende erhebliche Kennzahlenabweichungen berichtet wird? 2. Gemäß der LHO weist der Senat „in seinen Berichten auf erhebliche Abweichungen der zum Ende des Haushaltsjahres zu erwartenden Kennzahlenwerte von den Kennzahlenwerten des Haushaltsplans besonders hin und berichtet über etwaige Gegenmaßnahmen.“ Warum gilt diese gesetzliche Vorgabe aus Sicht des Senats nicht für den Bericht zum 2. Quartal? Siehe Vorbemerkung. 3. Bei jeweils welchen Kennzahlen in welchen Einzelplänen wird derzeit beziehungsweise zum Stand der Berichterstattung 30.06.2018 eine erhebliche Abweichung im laufenden Haushaltsjahr gegenüber dem Haushaltsplan erwartet? Welche Gegenmaßnahmen wurden hierzu jeweils gegebenenfalls eingeleitet? Gemäß § 10 Absatz 3 Satz 5 LHO wird der Senat im Bericht zum 3. Quartal 2018 über zum Ende des Haushaltsjahres erwartete erhebliche Kennzahlenabweichungen und eventuelle Gegenmaßnahmen berichten.