BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/14098 21. Wahlperiode 28.08.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dietrich Wersich (CDU) vom 20.08.18 und Antwort des Senats Betr.: Staatsarchiv Hamburg: Werden Akten vernichtet? Das seit 1710 bestehende Staatsarchiv Hamburg ist gemäß Hamburgischem Archivgesetz (HmbArchG) § 1 Absatz 1 zuständig für die „Unterlagen der Verfassungsorgane, Gerichte, Behörden und sonstigen Stellen der Freien und Hansestadt Hamburg und der ihrer Aufsicht unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts“. Im Stadtstaat Hamburg übernimmt das Staatsarchiv Hamburg auch die Aufgaben eines Stadtarchivs. Der Bestand umfasst etwa 35.000 laufende Regalmeter, die in über 2.800 Bestände (Einzelarchive ) gegliedert sind. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie hoch ist der Gesamtbestand des Staatsarchivs Hamburg derzeit an Akten, Protokollen, Urkunden, Karten, Einzelbeständen et cetera? 2. Wie hoch ist der Anteil dieser Bestände, der bereits digitalisiert ist? 3. Wie hoch ist der Anteil der digitalisierten Bestände des Staatsarchivs, der der Öffentlichkeit online zur Verfügung steht? Der Gesamtbestand des Staatsarchivs umfasst zurzeit 39.200 Regalmeter. Eine detaillierte Aufschlüsselung nach der Anzahl verschiedener Archivalien wird nicht vorgenommen . Der Anteil der bereits digitalisierten Bestände liegt unter 1 Prozent, ebenso wie der Anteil der bereits digitalisierten Bestände, der der Öffentlichkeit zur Verfügung steht. Das Staatsarchiv sieht sich der Berliner Erklärung über den offenen Zugang zu wissenschaftlichem Wissen und dem Gedanken des offenen Zugangs (open access) verpflichtet und strebt eine umfassendere Digitalisierung seines Archivguts an. Erste Vorhaben, wie die Digitalisierung der Personenstandsregister, sind bereits umgesetzt. Weitere Vorhaben, wie die Digitalisierung von Akten des Bestands 314-15 Oberfinanzpräsident , sind zurzeit in Bearbeitung. Zur Digitalisierung von Beständen siehe auch Drs. 21/14076. 4. a) Werden in regelmäßigen oder unregelmäßigen Abständen Bestände des Staatsarchivs vernichtet beziehungsweise entsorgt? b) Wenn ja: Nach Maßgabe welcher Richtlinien oder auf wessen Entscheidung erfolgt diese Entsorgung? c) Wie wird grundsätzlich sichergestellt, dass keine wichtigen beziehungsweise bedeutenden Belege (unter anderem für die Forschung auch zukünftiger Generationen) vernichtet werden? Drucksache 21/14098 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 d) Sind von der Vernichtung auch Dokumente aus der Nazi-Zeit betroffen , gibt es hierfür gegebenenfalls spezielle Regelungen? e) In welchen Abständen erfolgt diese Entsorgung? Siehe Drs. 21/14076. f) In welchem Umfang wurden Bestände des Staatsarchivs in den Jahren 2011 bis 2018 entsorgt? g) Wie hoch ist der Anteil der unter 4. a) genannten entsorgten Bestände, die bereits digitalisiert waren und/oder der Öffentlichkeit online zur Verfügung gestellt wurden? h) Welche Maßnahmen ergreifen das Staatsarchiv und der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde, damit Bestände, die zur Entsorgung anstehen, zuvor gesichert und/oder digitalisiert werden? In den Jahren zwischen 2011 und 2018 wurden insgesamt 65 Bestände kassiert. Mit Ausnahme des Bestandes 352-5 Gesundheitsbehörde-Todesbescheinigungen handelte es sich bei den kassierten Beständen ausschließlich um Papierfindmittel zu Archivgutbeständen anderer Archive (Bestandsgruppe 744 Bestandsverzeichnisse aus fremden Archiven). In 64 Fällen wurden also lediglich Arbeitshilfsmittel kassiert, die jedoch in der archivischen Recherchedatenbank des Staatsarchivs erfasst gewesen waren. In diesen Fällen handelte es sich somit nicht um Archivgut. Aufzeichnungen werden ausschließlich in jenen Fällen, in denen diese ohne vorherige Bewertung übernommen worden waren, nachträglich im Staatsarchiv bewertet und bei fehlendem bleibenden Wert kassiert (vergleiche auch Drs. 21/14076). Aufgrund des fehlenden bleibenden Werts werden die Aufzeichnungen zuvor nicht digitalisiert oder der Öffentlichkeit online zur Verfügung gestellt.