BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/141 21. Wahlperiode 07.04.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Karin Prien (CDU) vom 30.03.15 und Antwort des Senats Betr.: Anmelderunde 2015 – Verteilung der Schülerinnen und Schüler auf die weiterführenden Schulen (II) In der Antwort des Senats auf meine Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 21/18 heißt es in Bezug auf die Zuweisung der Schülerinnen und Schüler an die weiterführenden Schulen, dass das Verfahren der Schulorganisation noch nicht abgeschlossen sei und damit derzeit keine näheren Angaben über die Zuweisung der Schülerinnen und Schüler beispielsweise an die angegebene Drittwunschschule erfolgen könne. Darüber hinaus beantwortet der Senat ein weiteres Mal eine Schriftliche Kleine Anfrage unvollständig und damit nicht zufriedenstellend. Weder benennt der Senat einen genauen Termin, an dem das Verfahren der Schulorganisation abgeschlossen ist, noch bezieht er näher Stellung dazu, wann mit einer vollständigen Organisationslage der weiterführenden Schulen zu rechnen ist. Tatsache ist, dass die Eltern laut der Handreichung zur Organisation der Aufnahme in Klasse 5. an weiterführenden Schulen, im April mit einem Aufnahmebescheid zu rechnen haben (vergleiche http://li.hamburg.de/contentblob/3851536/data/download-pdf-bsbhandreichung -aufnahmeorganisation-in-kl-5-jan-2013.pdf). Wann der Senat gedenkt, die Abgeordneten über die genaue Verteilung der Schülerinnen und Schüler an alle weiterführenden Schulen zu unterrichten, bleibt weiter völlig im Unklaren. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wann genau werden nach derzeitigen Planungen die Bescheide über die Aufnahme an eine weiterführende Schule an die Eltern beziehungsweise Sorgeberechtigten verschickt? 2. Wann plant der Senat das Verfahren der Schulorganisation abzuschließen ? 3. Wann genau liegt dem Senat eine vollständige Organisationslage der weiterführenden Schulen vor? Der Versand der Bescheide setzt eine endgültige Organisationslage voraus und stellt das Ende des Schulorganisationsverfahrens dar. Analog zum Schuljahr 2014/2015 ist geplant, in der 16. Kalenderwoche die Bescheide über die Aufnahme an eine weiterführende Schule an die Sorgeberechtigten zu versenden. 4. Der Schulentwicklungsplan soll nach Auskunft des Senats für die Einrichtung von Eingangsklassen als Orientierungshilfe fungieren. Im Organisationsverfahren der Einrichtung von Eingangsklassen könne und müsse jedoch bei einigen Schulen vom Entwicklungsziel abgesehen werden. Dies sei beispielsweise der Fall bei einer unvorhergesehenen Entwicklung der Anmeldezahlen. Wie erklärt sich der Senat vor diesem Drucksache 21/141 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Hintergrund die „unvorhersehbare Entwicklung der Anmeldezahlen“ für die a) Goethe Schule Harburg, die mit 247 angemeldeten Erstwünschen zu den absoluten Spitzenreitern unter den weiterführenden Schulen gehört? b) Stadtteilschule Bergedorf mit 208 angemeldeten Erstwünschen? c) Nelson-Mandela-Schule mit 205 angemeldeten Erstwünschen? Der Schulentwicklungsplan basiert auf den Statistiken der Schuljahre 2010/2011 und 2011/2012 sowie der Anmelderunde 2011. Die Planungsaussagen für die einzelnen Regionen beruhen im Bereich der Eingangsklassen auf der entsprechenden Bevölkerungsvorausschätzung . In der Freien und Hansestadt Hamburg können die Sorgeberechtigten die Schule ohne regionale Einschränkungen frei wählen. Diese Möglichkeit wird von vielen Hamburgerinnen und Hamburgern genutzt, sodass insbesondere bei den weiterführenden Schulen die Anzahl der angemeldeten Erstwünsche keine Aussage über die Anwahl aus der jeweiligen Umgebung der Schule trifft. Das Wahlverhalten der Sorgeberechtigten unterliegt jährlichen starken Schwankungen . Derartige Schwankungen, die nicht auf regionale Bezüge zurückzuführen sind, sondern den Willensbildungsprozess der Sorgeberechtigten abbilden, sind nicht verlässlich voraussehbar. Im Übrigen siehe Drs. 20/3149, 20/6856, 20/11503, 20/14665.