BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/14100 21. Wahlperiode 28.08.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dirk Nockemann (AfD) vom 20.08.18 und Antwort des Senats Betr.: Gewerbsmäßige Urkundenfälschung durch Türken In einer Pressemitteilung vom 5.08.2018 berichtet die Polizei über einen 28-jährigen Türken, der im Verdacht steht, unter anderem gewerbsmäßig gefälschte Dokumente hergestellt und veräußert zu haben. Neben mehreren Hundert Plastikkartenrohlingen sowie mehreren Hundert bereits gefertigten gefälschten Identitätskarten und Führerscheinen mit unterschiedlichen Länderkennungen sowie diversen elektronischen Geräten, die offensichtlich zur Herstellung der Plagiate genutzt wurden, und 12.442 Euro, konnten die Polizisten auch Marihuana sowie 50 Tabletten rauschgiftverdächtiger Substanz sicherstellen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Welchen aufenthaltsrechtlichen Status hat der Türke? Der Betroffene ist im Besitz einer Niederlassungserlaubnis nach § 35 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz . 2. Hat er ein Asylverfahren durchlaufen? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Nein. 3. Ist er bereits vorher strafrechtlich in Erscheinung getreten beziehungsweise verurteilt worden? Wenn ja, wegen welcher Delikte? Im Hinblick auf das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen und die gesetzlichen Wertungen des Bundeszentralregistergesetzes sieht der Senat davon ab, etwaige Ermittlungsverfahren mitzuteilen, die durch einen Freispruch oder eine Einstellung beendet worden sind. Dasselbe gilt für Ermittlungsverfahren, die zu einem Abschluss geführt haben, der entweder nicht in ein Führungszeugnis aufzunehmen oder nach den Tilgungsvorschriften des Bundeszentralregistergesetzes nicht mehr zu berücksichtigen ist. Die Auskunft des Bundeszentralregisters vom 7. August 2018 enthält keine mitteilungsfähigen Eintragungen, es ergeben sich insoweit auch keine Hinweise aus den Eintragungen im Vorgangserfassungs- und Vorgangsverarbeitungssystem MESTA der Staatsanwaltschaft. 4. Ist er aus sonstigen Gründen polizeibekannt? Ja, bei der Polizei Hamburg ist die Person wegen des Verdachts von Eigentums- und Vermögensdelikten sowie von Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz registriert . Die Angaben geben keine Auskunft über den juristischen Verfahrensausgang. Drucksache 21/14100 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 5. Konnte die Polizei ermitteln, ob er bereits seit längerer Zeit Urkunden fälscht und gegebenenfalls wer seine Kunden waren und sind? 6. Von wie vielen bereits in Verkehr gebrachten gefälschten Identitätskarten und Führerscheinen gehen die Ermittler aus? Die Fragestellungen betreffen ein laufendes Ermittlungsverfahren. Um einen möglichen Ermittlungserfolg nicht zu gefährden, sieht der Senat von über die veröffentlichte Pressemeldung der Polizei (https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/6337/4027401) hinausgehenden Angaben ab. 7. Hat es bereits Versuche gegeben, den Türken auszuweisen oder abzuschieben ? Wenn ja, woran sind diese Versuche gescheitert? Nein, siehe auch Antwort zu 1. 8. Drohen dem Türken infolge der aktuellen Straftaten aufenthaltsbeendende Maßnahmen? Ob die Straftaten aufenthaltsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, kann erst nach einer möglichen rechtskräftigen Verurteilung bewertet werden.