BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/14101 21. Wahlperiode 28.08.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dirk Nockemann (AfD) vom 20.08.18 und Antwort des Senats Betr.: Verfolgung eines 26-jährigen Libanesen über Oststeinbek nach Glinde In einer Pressemitteilung vom 31.07.2018 berichtet die Polizei von einer Verfolgungsjagd mit einem 26-jährigen Libanesen, der nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis war und unter Medikamenteneinfluss stand. Außerdem waren die Kennzeichen am Auto des Flüchtenden gestohlen. Während der Verfolgungsfahrt beging er zahlreiche Verkehrsdelikte. Der Libanese wurde erkennungsdienstlich behandelt und einem Haftrichter vorgeführt. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. War der Libanese polizeibekannt oder lag gegen ihn strafrechtlich etwas vor, weswegen er sich – angesehen von den gegenwärtigen Delikten – einer Ergreifung entziehen wollte? Nein. Zur Motivationslage der Person liegen keine Erkenntnisse vor. 2. Welchen aufenthaltsrechtlichen Status hat der Libanese? 3. Hat er ein Asylverfahren durchlaufen? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Der Betroffene befindet sich nicht in der Zuständigkeit der Ausländerbehörde Hamburg . Gemäß den Informationen im Ausländerzentralregister ist er im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis nach § 28 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Aufenthaltsgesetz. Ein Asylverfahren hat er den Angaben zufolge nicht durchlaufen. 4. Unter dem Einfluss welcher Medikamente stand der Libanese zur Tatzeit ? 5. Ist er vorbestraft? Im Hinblick auf das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen und die gesetzlichen Wertungen des Bundeszentralregistergesetzes sieht der Senat davon ab, etwaige Ermittlungsverfahren mitzuteilen, die durch einen Freispruch oder eine Einstellung beendet worden sind. Dasselbe gilt für Ermittlungsverfahren, die zu einem Abschluss geführt haben, der entweder nicht in ein Führungszeugnis aufzunehmen oder nach den Tilgungsvorschriften des Bundeszentralregistergesetzes nicht mehr zu berücksichtigen ist. Die Auskunft des Bundeszentralregisters vom 16. August 2018 enthält keine mitteilungsfähigen Eintragungen, es ergeben sich insoweit auch keine Hinweise aus den Eintragungen im Vorgangserfassungs- und Vorgangsverarbeitungssystem MESTA der Staatsanwaltschaft. Im Übrigen siehe Antwort zu 7. bis 9. 6. Hat es bereits Versuche gegeben, den Libanesen auszuweisen oder abzuschieben? Wenn ja, woran sind diese Versuche gescheitert? Drucksache 21/14101 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Im Ausländerzentralregister sind keine Ausweisungen oder Abschiebungen erfasst. Darüber hinaus liegen der hiesigen Behörde keine Erkenntnisse vor, siehe auch Antwort zu 2. und 3. 7. Befindet er sich gegenwärtig in Haft? 8. Ist schon ermittelt, ob er die Kennzeichen gestohlen hatte? 9. Wem gehört das Fahrzeug, das der Libanese fuhr und weswegen hatte er es zum Tatzeitpunkt? Die im Zusammenhang mit dem erfragten Sachverhalt stehenden Ermittlungsverfahren sind von der Staatsanwaltschaft Lübeck übernommen worden; die weiteren strafrechtlichen Ermittlungen werden von der Polizei Schleswig-Holstein durchgeführt. Über die gemeinsame Pressemitteilung der Polizei Hamburg und der Polizeidirektion Ratzeburg (https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/6337/4023607) hinausgehende Angaben können daher nicht gemacht werden.