BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/14110 21. Wahlperiode 28.08.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Phyliss Demirel und Dr. Stefanie von Berg (GRÜNE) vom 20.08.18 und Antwort des Senats Betr.: Fünfjähriges Bestehen des Vertrages mit der Alevitischen Gemeinde Vor fünf Jahren wurde der Abschluss der Verträge zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg mit den Islamischen Verbänden sowie der Alevitischen Gemeinde durch die Bürgerschaft final beschlossen. Durch Letzteren wurde Hamburg eine der weltweit ersten staatlichen Organisationen, die das Alevitentum als offizielle Religionsgemeinschaft anerkannt hat. Nach jahrhundertelanger Unterdrückung und bis heute andauernden Benachteiligungen war dies für viele Alevitinnen und Aleviten ein außerordentlich bedeutender Schritt. Das Jubiläum des Inkrafttretens des Vertrages bietet einen guten Anlass, um Bilanz zu ziehen und zu schauen, wie die Zusammenarbeit Hamburgs mit der Alevitischen Gemeinde zukünftig gestaltet werden soll. Daher fragen wir den Senat: 1. Wie bewertet der Senat die bisherige Zusammenarbeit zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und der Alevitischen Gemeinde? Der Senat bewertet die Zusammenarbeit als gut. Bei der Weiterentwicklung des Hamburger „Religionsunterrichts für alle“ ist die Zusammenarbeit zwischen der für Bildung zuständigen Behörde und der Alevitischen Gemeinde Deutschland e.V. konstruktiv und produktiv. Im Themenfeld „Prävention von religiös begründetem Extremismus und antimuslimischer Diskriminierung“ ist die Alevitische Gemeinde Hamburg e.V. Mitglied im Beratungsnetzwerk Prävention und Deradikalisierung. Die Zusammenarbeit mit der Alevitischen Gemeinde Hamburg e.V. sichert die Verbindung zu den vier in Hamburg ansässigen alevitischen Vereinen in Hamburg, um die Hamburgerinnen und Hamburger alevitischen Glaubens über Präventionsansätze und Beratungsangebote informieren zu können. Auch auf bezirklicher Ebene bestehen vielfältige positive Kontakte (vergleiche nachstehende Antworten zu 2. und zu 11.). 2. Wie viele Unterorganisationen der Alevitischen Gemeinde Deutschland e.V. sind dem Senat in Hamburg bekannt? Inwieweit stehen diese Gemeinden in Kontakt zum Senat oder dem jeweiligen Bezirk? Wie finanzieren sich diese Organisationen? Im Themenfeld Prävention von religiös begründetem Extremismus und antimuslimischer Diskriminierung führt die Alevitische Gemeinde Hamburg e.V. federführend für die vier in Hamburg ansässigen alevitischen Vereine in Hamburg (Alevitische Gemeinde Hamburg e.V., Alevitische Gemeinde Hamburg-Haak Bir e.V., Alevitische Gemeinde Bergedorf BAKM e.V und Alevitische Gemeinde Harburg e.V.), seit dem 1. Juli 2015 das Präventionsprojekt „Koordinierungsstellen und Lotsenberatung“ durch. Das Projekt wird von der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration Drucksache 21/14110 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 (BASFI) mit einer Personalressource im Umfang einer halben Stelle gefördert und soll folgende Aufgaben wahrnehmen: Vertretung und Vernetzung der Alevitischen Gemeinde im Beratungsnetzwerk „Prävention und Deradikalisierung“ sowie aktive Mitarbeit in den Arbeitsschwerpunkten Durchführung von Informationsveranstaltungen für Jugendliche, Eltern, Funktionsträger sowie Verantwortliche der vier Alevitischen Gemeinden sowie interessierte Mitglieder zu den in Hamburg verfügbaren Präventions- und Interventionsangeboten Beratung und Lotsenfunktion zu Beratungsstelle Legato – systemische Ausstiegsberatung – Fachstelle für religiös begründete Radikalisierung, empower – Beratung für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt und amira – Beratung bei Diskriminierung wegen (zugeschriebener) Herkunft und Religion Öffentlichkeitsarbeit Die Alevitische Jugend Hamburg e.V. ist ein eigenständiger Jugendverband nach § 12 SGB VIII und eng mit der Erwachsenenorganisation Alevitische Gemeinde Hamburg e.V. verbunden. Die Alevitische Jugend Hamburg e.V. erhält durch die zuständige Behörde eine Grundförderung als Jugendverband von 10.968,00 Euro für 2018. Mit den vier in Hamburg ansässigen Gemeinden der Alevitischen Gemeinde Deutschland e.V. bestehen Kooperationen mit der für Bildung zuständigen Behörde im Kontext der Weiterentwicklung des Religionsunterrichts, der Lehrerbildung und bei Besichtigungen gemeindlicher Einrichtungen durch Schulklassen. Die Alevitische Gemeinde Hamburg Haak-Bir e.V. ist Mitglied im Integrationsbeirat Hamburg-Mitte. Das Bezirksamt Hamburg-Mitte hat in den vergangenen Jahren Zuwendungen für verschiedene Projekte der Gemeinde bearbeitet (Einbau einer Großraumküche nebst Sanitärräumen entsprechend der religiösen Vorgaben, die Einrichtung eines Jugendraums, Anschaffung technischer Ausstattung des Frauenchors ). Der Verein Alevitische Jugend Hamburg e.V. hat beim Bezirksamt Eimsbüttel in 2017 die Förderung eines Musikprojektes mit Flüchtlingen im Stadtteil Schnelsen beantragt und dafür eine Zuwendung erhalten. Die Zusammenarbeit zwischen dem Bezirksamt Bergedorf und der Alevitischen Gemeinde Bergedorf (BAKM) gestaltet sich ebenfalls positiv. Die BAKM zählt seit rund acht Jahren zu den zentralen Kooperationspartnern und Multiplikatoren des Bezirks unter den lokalen Migrantenselbstorganisationen (MSOs), dies insbesondere im Hinblick auf die Zusammenarbeit im Rahmen der Aktivierung und Beteiligung von Migranten, des Empowerments sowie der örtlichen Angebote im Peer-to-Peer-Bereich. Die BAKM engagiert sich über die Pflege der eigenen Herkunftskultur hinaus auch in zahlreichen Bereichen, die für Bergedorf insgesamt und das interkulturelle Miteinander von Bedeutung sind, darunter etwa die Themenfelder „Förderung interkultureller Begegnungen“, „Prävention gegenüber religiösem und politischem Extremismus“, „Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten “ (eigenes Projekt „Mi4Mi“), „Suchtprävention und -beratung“ oder „Gleichberechtigung der Geschlechter“. Hierbei fungierte BAKM auch häufig als zentraler Kooperationspartner und Multiplikator im Rahmen gemeinsamer Projekte. Im Übrigen siehe Antwort zu 11. 3. Wie viele Menschen nehmen im Zuständigkeitsbereich der Freien und Hansestadt Hamburg (beispielsweise Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oder Schülerinnen und Schüler) die Alevitischen Feiertage gemäß Artikel 3 des Vertrages mit der Alevitischen Gemeinde in Anspruch? Dies wird nicht statistisch erfasst. Eine händische Rekonstruktion anhand von Personal - und Schülerakten ist nicht nur wegen der großen Anzahl unmöglich, sondern auch deshalb, weil etwaige religiöse Gründe für die Beantragung von Urlaub nicht immer vorgetragen werden oder erkennbar sind und – selbst wenn sie vorgetragen werden oder erkennbar sind – nicht regelmäßig aktenkundig gemacht werden. Hinsichtlich der Studierenden ist anzumerken, dass die beiden festen Alevitischen Feier- Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/14110 3 tage und derzeit auch der bewegliche Alevitische Feiertag in den vorlesungsfreien Zeiten liegen. 4. Wie viele alevitische Bildungs- und Kultureinrichtungen sind dem Senat bekannt? Siehe Antwort zu 2. 5. Wie wird der Einbezug alevitischer Glaubensinhalte in den Hamburger Religionsunterricht in gemischtkonfessionellen Klassenverbänden und Lerngruppen gewährleistet? Gibt es Fälle, in denen die Alevitische Gemeinde von ihrem Recht auf die Erteilung eines besonderen alevitischen Religionsunterrichts Gebrauch gemacht hat? Die Weiterentwicklung des bisherigen dialogischen „Religionsunterrichts für alle“ in gemischtkonfessionellen Lerngruppen zu einem von mehreren Religionsgemeinschaften , darunter die Alevitische Gemeinde Deutschland e.V., gleichberechtigt verantworteten Religionsunterricht erfolgt durch die eingesetzte Arbeitsgruppe zur Weiterentwicklung des Religionsunterrichts für alle. Hamburger Vertreterinnen und Vertreter der Alevitischen Gemeinde Deutschland e.V. nehmen daran regelmäßig teil. Darüber hinaus haben die für Bildung zuständige Behörde und die Alevitische Gemeinde Deutschland e.V. eine „Gemischte Kommission“ gebildet, die die Übereinstimmung des Religionsunterrichts mit den alevitischen Grundsätzen gewährleistet. Alevitische Lehrkräfte wurden im Rahmen von Qualifizierungsmaßnahmen als Religionslehrkräfte weitergebildet und wirken in Aus- und Fortbildung mit. Die Alevitische Gemeinde betont die Bedeutung des gemeinsamen Religionsunterrichts für alle und sieht von der Erteilung eines gesonderten alevitischen Religionsunterrichts ab. 6. Wie viele Studierende wurden an der Universität Hamburg seit Vertragsschluss im Bereich der alevitischen Theologie ausgebildet? An der Universität Hamburg (UHH) waren seit der Aufnahme des Studienbetriebs in den Wintersemestern 2015/2016 und 2016/2017 jeweils insgesamt zehn und im Wintersemester 2017/2018 insgesamt 14 Studierende im Lehramtsunterrichtsfach „Alevitische Religion“ (B.A.) immatrikuliert. Bislang hat noch kein Studierender das Studium abgeschlossen. 7. Inwieweit gewährleistet der Senat die religiöse Betreuung in besonderen öffentlichen gemäß Artikel 7 des Vertrages mit der Alevitischen Gemeinde ? In wie vielen Fällen wurde dieses Recht seit Vertragsschluss in Anspruch genommen? Patientinnen und Patienten des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf (UKE), die der Alevitischen Gemeinde Deutschland e.V. angehören, steht es frei, sich ebenso durch Vertreterinnen und Vertreter ihrer Religionszugehörigkeit religiös betreuen zu lassen, wie dies auch Patientinnen und Patienten anderer Religionszugehörigkeiten nach § 6 Absatz 4 des Hamburgischen Krankenhausgesetzes (HmbKHG) zu ermöglichen ist. Eine Beobachtung und Registrierung der Besuche von entsprechenden Vertreterinnen und Vertretern bei Patientinnen und Patienten findet beim UKE nicht statt. Daher sind dem UKE keine Auskünfte zu Inhalt und Umfang derartiger Betreuungsleistungen möglich. Für andere Krankenhäuser ist von vergleichbaren Lagen auszugehen . Nach den Hamburger Vollzugsgesetzen darf den Gefangenen und Untergebrachten in Vollzugsanstalten religiöse Betreuung durch Seelsorgerinnen und Seelsorger ihrer Religionsgemeinschaft nicht versagt werden. Auf ihren Wunsch ist ihnen zu helfen, mit Seelsorgerinnen oder Seelsorgern ihrer Religionsgemeinschaft in Verbindung zu treten . Dementsprechend unterstützt der Hamburger Justizvollzug die Gefangenen und Untergebrachten dabei, bei Bedarf Kontakt mit der jeweiligen Religionsgemeinschaft aufzunehmen. Entsprechende Bedarfe sind im Hinblick auf die Alevitische Gemeinde nicht bekannt. Betreuungswünsche einzelner Gefangener werden nicht zentral erfasst. 8. Inwieweit hat sich der Senat im Bereich des Rundfunkwesens für angemessene Sendezeiten und für die angemessene Vertretung der Alevitischen Gemeinde in den Aufsichtsgremien des öffentlich-rechtlichen Rundfunks eingesetzt? In welchem Ausmaß wurden der Alevitischen Drucksache 21/14110 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Gemeinde seit Vertragsschluss Sendezeiten zur Verfügung gestellt? Inwieweit wird die Alevitische Gemeinde in den Aufsichtsgremien vertreten ? Gemäß § 15 Absatz 2 des NDR-Staatsvertrags sind den Kirchen und den anderen über das gesamte Sendegebiet verbreiteten Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts auf Wunsch angemessene Sendezeiten für die Übertragung gottesdienstlicher Handlungen und Feierlichkeiten sowie sonstiger religiöser Sendungen, auch solcher über Fragen ihrer öffentlichen Verantwortung, zu gewähren. Für die jüdischen Gemeinden gilt Entsprechendes. Danach stellt der NDR der Alevitischen Gemeinde keine Sendezeit im NDR- Fernsehen zur Verfügung, da sie keine Religionsgemeinschaft des öffentlichen Rechts ist. Ein staatvertragliches Entsendungsrecht der Alevitischen Gemeinde gibt es nach dem NDR-Staatsvertrag nicht. Eine Reform des NDR-Staatsvertrags ist seit Inkrafttreten des Vertrags mit der Alevitischen Gemeinde nicht erfolgt. Im Übrigen bezieht sich die Frage nach angemessenen Sendezeiten auf redaktionelle Fragen der Programmgestaltung und Berichterstattung des Norddeutschen Rundfunks (NDR), die von der verfassungsrechtlich garantierten Rundfunkfreiheit geschützt werden . Rundfunk ist in Deutschland staatsfern ausgestaltet und organisiert (Artikel 5 Absatz 1 Satz 2 und 3 GG). Auch die Staatsaufsicht ist insoweit eingeschränkt. Der Senat achtet die Rundfunkfreiheit und betreibt keine Programmüberwachung. Des Weiteren liegt es im Ermessen der jeweils entsendeberechtigten Gruppen, Mitglieder in die jeweiligen Gremien zu entsenden. Ob ein Mitglied im NDR-Rundfunkrat oder im NDR-Verwaltungsrat der Alevitischen Gemeinde angehört, ist der zuständigen Behörde nicht bekannt. 9. In welchem Umfang wurden der Alevitischen Gemeinde Flächen für Bestattungen nach den alevitischen Vorschriften zur Verfügung gestellt? Der Alevitischen Gemeinde steht auf dem Friedhof Öjendorf eine Fläche mit 21 Grabstellen für Beisetzungen nach alevitischen Vorschriften zur Verfügung. In den letzten zehn Jahren haben dort 17 Beisetzungen stattgefunden, vier der Grabstellen sind noch frei. 10. Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit in den einzelnen Teilbereichen des Vertrages? Konnten die gemeinsamen Ziele erreicht werden? Gibt es in bestimmten Bereichen noch weiteren Handlungsbedarf? Haben sich im Laufe der Zusammenarbeit erwähnenswerte Entwicklungen, Probleme oder Neuausrichtungen ergeben? Siehe Antworten zu 1., zu 2., zu 5. und zu 11. Im Übrigen hat sich der Senat hiermit nicht befasst. 11. Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit zwischen Senat und Alevitischer Gemeinde organisatorisch? Wie häufig haben sich Vertreterinnen und Vertreter des Senats und der Alevitischen Gemeinde in den vergangenen Jahren getroffen? Gibt es regelmäßige Treffen oder Veranstaltungen ? Im Themenfeld Prävention von religiös begründetem Extremismus und antimuslimischer Diskriminierung ist die Alevitische Gemeinde Hamburg e.V. Mitglied im Beratungsnetzwerk Prävention und Deradikalisierung. Das Beratungsnetzwerk kommt sechsmal im Jahr zusammen. In der Sitzung im Februar stellte unter anderem die Alevitische Gemeinde ihre Jugendarbeit vor. Zudem nimmt die Alevitische Gemeinde an der jährlichen Sitzung des Steuerungskreises mit den Staatsrätinnen beziehungsweise Staatsräten und den Religionsgemeinschaften teil. Darüber hinaus finden anlass- und projektbezogene Gespräche auf der Ebene der Amtsleitung, Referatsleitung sowie Referentinnen beziehungsweise Referenten und Projektsteuerung statt. Am 16. April 2018 traf sich die zweite Bürgermeisterin mit Vertreterinnen und Vertretern der Alevitischen Gemeinde. Der zuständige Referent der Senatskanzlei steht mehrmals im Jahr anlassbezogen im Kontakt mit der Alevitischen Gemeinde Deutschland . Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/14110 5 Die Sitzungen der Arbeitsgruppe zur Weiterentwicklung des Religionsunterrichts für alle finden auf Arbeitsebene circa monatlich, auf Leitungsebene halbjährlich statt. Die gemischte Kommission der Behörde für Schule und Berufsbildung/Alevitische Gemeinde hat bisher viermal getagt. Zwischen dem Bezirksamt Harburg und der Alevitischen Gemeinde Harburg e.V. gibt es anlassbezogene Kontakte. Zudem nehmen Vertreterinnen und Vertreter beider Seiten an Sitzungen des Interreligiösen Dialogs in Harburg teil. Dieser tagt drei- bis viermal jährlich. Der Integrationsbeirat Hamburg-Mitte tagt dreimal pro Jahr. Im Bezirk Altona gab es im Jahre 2018 ein Austauschtreffen mit einem der neuen Vorsitzenden der Alevitischen Gemeinde und dem Fachamt Sozialraummanagement, um Näheres über die geplanten Aktivitäten der Gemeinde zu erfahren. Auch wurde ein Vertreter zu einem Fachgespräch eingeladen. Es gibt keine regelmäßigen Treffen oder Veranstaltungen , jedoch wird im Bedarfsfall Kontakt aufgenommen, dies gilt für beide Seiten. Darüber hinaus hat die Alevitische Gemeinde sich und ihre Arbeit dem Ausschuss für Soziales, Integration, Gleichstellung und Senioren der Bezirksversammlung Altona im Rahmen einer Ausschusssitzung am 6. November 2017 vorgestellt. BAKM steht insbesondere über die Integrationsfachkraft des Bezirksamts Bergedorf in regelmäßigem Austausch mit der bezirklichen Verwaltung. Im Übrigen siehe Antwort zu 2. sowie Drs. 21/7840 und 21/13288. 12. Wie stellt sich der Senat die zukünftige Zusammenarbeit mit der Alevitischen Gemeinde vor? Die Zusammenarbeit der BASFI mit der Alevitischen Gemeinde wird auch zukünftig fortgeführt und nach aktuellen Fragestellungen und Themen weiterentwickelt. Auch die konstruktive Zusammenarbeit unter anderem bei der Weiterentwicklung des Religionsunterrichts für alle soll fortgeführt werden. Auch die bezirklichen Zusammenarbeiten werden fortgeführt und entwickelt. Im Übrigen hat sich der Senat hiermit nicht befasst.