BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/14119 21. Wahlperiode 28.08.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Stephan Jersch (DIE LINKE) vom 21.08.18 und Antwort des Senats Betr.: Bietergemeinschaft der städtischen Fernwärmeerzeuger Nach Informationen der Behörde für Umwelt und Energie (BUE) im Energienetzbeirat am 14. Juni 2018 wird oder wurde eine Bietergemeinschaft der öffentlichen Unternehmen in Hamburg, die Fernwärme erzeugen, gegründet. Mit der Bietergemeinschaft soll verhindert werden, dass Vattenfall die einzelnen Hamburger Fernwärmeanbieter gegeneinander ausspielen kann. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Das Kohlekraftwerk Wedel ist derzeit noch ein wesentlicher Wärmeerzeuger der Vattenfall Wärme Hamburg GmbH, soll aber baldmöglichst ersetzt werden. Die zuständige Behörde verfolgt das Ziel, die im Heizkraftwerk Wedel erzeugte Fernwärme weitestgehend durch Fernwärme aus erneuerbaren beziehungsweise klimafreundlichen Energien zu ersetzen. Zu diesem Zweck wurde 2017 das Projekt „Erneuerbare Wärme Hamburg“ von der zuständigen Behörde mit den städtischen Unternehmen HAM- BURG ENERGIE, Hamburger Stadtentwässerung und Stadtreinigung Hamburg (SRH) initiiert. Ziel ist es unter anderem, bei der Vermarktung der Wärmekapazitäten zusammenzuarbeiten. Im Energienetzbeirat am 14. Mai 2018 wurde lediglich über die Möglichkeit der Gründung einer Bietergemeinschaft informiert. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf Grundlage von Auskünften der SRH wie folgt: 1. Wann und von wem wurde diese Bietergemeinschaft gegründet? 2. Welche Unternehmen gehören gegenwärtig zu dieser Bietergemeinschaft ? 3. Welche Unternehmen sollen gegebenenfalls nach dem Ersatz für das HKW Wedel zu dieser Bietergemeinschaft gehören? 4. Welchen Zwecken dienen diese Bietergemeinschaften? 5. Wann und in welchen Zusammenhängen und zu welchen Ausschreibungen kann diese Bietergemeinschaft die nächsten Angebote abgeben? 6. Werden Angebote der Bietergemeinschaft noch vor dem 1.1.2019 abgegeben werden? Wenn ja, zu welchen Zwecken und in welchem Umfang? 7. Vor dem Ersatz des HKW Wedel dürfte als städtisches Unternehmen, das Fernwärme anbietet, im Wesentlichen nur die Müllverbrennungsanlage Borsigstraße (MVB) einschließlich der 3. Linie infrage kommen. Drucksache 21/14119 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Weshalb ist gegebenenfalls für deren Angebote eine Bietergemeinschaft erforderlich? 8. Nach Drs. 20/11379 reicht die Laufzeit der Lieferverträge der MVR bis zum 14.4.2019. Gibt es einen Zusammenhang zwischen dem Ende dieser Laufzeit und der Bietergemeinschaft? Es wurde keine entsprechende Bietergemeinschaft gegründet. Im Übrigen siehe Vorbemerkung . 9. Sind die Verhandlungen über Folgeverträge zur Belieferung der MVR mit Müll durch die Bietergemeinschaft aus MVR und SRH gemäß Antwort auf meine Anfrage (Drs. 21/7808, Frage 6.), abgeschlossen? Wenn ja, mit welchen Ergebnissen und Laufzeiten? Ja, in dem Vergabeverfahren bekam die Bietergemeinschaft aus Müllverwertungsanlage Rugenberger Damm (MVR) und SRH den Zuschlag für alle ausgeschriebenen Entsorgungslose. Leistungsbeginn ist der 15. April 2019. Die feste Laufzeit der ausgeschriebenen Leistung endet am 31.März 2026. Die Landkreise haben eine Verlängerungsoption für zwei weitere Jahre. Die Menge der jährlich zu entsorgenden Abfälle liegt bei circa 120.000 t Hausmüll, Sperrmüll und sonstigen Siedlungsabfällen. 10. Kann allein durch die Gründung der Bietergemeinschaft für die betroffenen Hamburger Unternehmen Sicherheit gewonnen werden, dass ihre Investitionen in neue Anlagen mit Fernwärmeerzeugung wirtschaftlich sinnvoll sind, oder sollen zu diesem Zweck bereits vor dem Baubeschluss für diese neuen Anlagen Lieferverträge mit Vattenfall beziehungsweise mit einer rekommunalisierten städtischen Wärmegesellschaft ausgehandelt werden? 11. Wenn der Rückkauf des zentralen Hamburger Fernwärmesystems unterbleibt, dann werden im Wesentlichen nur die Stadtreinigung Hamburg (SRH) für die MVB und zukünftig das Zentrum für Ressourcen und Energie (ZRE) Angebote abgeben können, da in diesem Fall die in der „Südvariante“ geplanten Fernwärmeerzeugungsanlagen in Dradenau nicht gebaut werden dürften. Weshalb ist in diesem Fall für die Angebote der SRH eine Bietergemeinschaft erforderlich? 12. Wenn der Rückkauf des zentralen Hamburger Fernwärmesystems zum 1.1.2019 erfolgt, dann dürfte nach dem durch die BUE geplanten Ersatz des HKW Wedel etwa die Hälfte der gesamten Fernwärmelieferungen auf die Bietergemeinschaft entfallen, während das städtische Wärmeunternehmen noch über den Einsatz der Erzeugungsanlagen in Tiefstack und in diversen Heizwerken verfügen kann. Wie soll verhindert werden, dass die Geschäftsführung des dann städtischen Wärmeunternehmens stark verringerte Möglichkeiten haben wird, die Fernwärmeversorgung bezüglich Einsatzzeiten und Erzeugungskosten so zu optimieren, dass die Fernwärmepreise „sozial gerecht“ bleiben? 13. Wie soll unter den in Frage 12. geschilderten Umständen verhindert werden, dass die industrielle Abwärme von Aurubis gegenüber den Fernwärmelieferungen der Bietergemeinschaft stark ins Hintertreffen geraten wird und somit nahezu CO2-freie Fernwärme von Aurubis zu wenig genutzt und damit teurer wird? 14. Unter den in Frage 12. geschilderten Umständen wird nur innerhalb der Bietergemeinschaft bekannt sein, welche Erzeugungsanlagen Fernwärme zu welchen Gestehungskosten liefern werden. Wie soll verhindert werden, dass hierdurch Erfolgskontrollen für Neuinvestitionen unterbunden werden können und die Zielsetzung des Netze-Volksentscheids „demokratisch kontrolliert“ umgangen werden kann? Siehe Antwort zu 1. bis 8. Im Übrigen hat sich der Senat damit nicht abschließend befasst.