BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/14121 21. Wahlperiode 28.08.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Heike Sudmann (DIE LINKE) vom 21.08.18 und Antwort des Senats Betr.: City-Hof: Senat verteilt nach Gutsherrenart Plätze für die UNESCO/ ICOMOS-Beratungsmission und relevante Informationen Mit heißer Nadel hat der Senat den Termin für die Beratungsmission mit UNESCO/ICOMOS gestrickt. Aus der Antwort auf meine Schriftliche Kleine Anfrage (SKA) Drs. 21/14019 geht hervor, dass wenige Tage vor dem Termin viele Planungen und Abstimmungen noch nicht abgeschlossen sind. Bei der Auswahl der Teilnehmenden an der Beratungsmission geht der Senat nach Gutsherrenart vor. Bei den Kritikern/-innen des City-Hof-Abrisses lässt er nur diejenigen zu, die sich schriftlich zu diesem Thema an die UNE- SCO/ICOMOS gewandt haben. Die Architektenkammer, die Freie Akademie der Künste, das Bündnis Stadtherz und andere werden abgewiesen. Bei den Befürwortern/-innen lädt der Senat auch diejenigen ein, die sich nicht schriftlich an UNESCO/ICOMOS gewandt habe, wie zum Beispiel die SPD- und die GRÜNE-Bürgerschaftsfraktion oder das Bauunternehmen AUG. PRIEN. Bauunternehmung (GmbH & Co. KG). Bis zum 30. August wird der Senat der Bürgerschaft auch die beschlossene Akteneinsicht nicht gewährt haben. Das gesamte Vorgehen des Senats verstärkt den Eindruck, dass er auf Biegen und Brechen den Abriss des City-Hofs durchsetzen will. Dies vorausgeschickt frage ich den Senat: Wie in Drs. 21/14019 bereits erläutert, ermöglichen Beratungsmissionen (Advisory Missions) üblicherweise einen fachlichen Austausch der Vertragspartner, hier der Freien und Hansestadt Hamburg und UNESCO/ICOMOS International, zu Fragen von Projekten in Welterbestätten. Aufgabenstellung und Abläufe werden zwischen den Vertragspartnern abgestimmt. Im Fall der City-Höfe liegt eine zeitnahe Klärung ihres Beitrags und Einflusses auf den außergewöhnlichen universellen Wert der Speicherstadt und des Kontorhausviertels unmittelbar im Interesse sowohl der Stadt wie auch von UNESCO/ICOMOS International. Abweichend vom üblichen, nicht öffentlichen Termin der Vertragspartner am Vormittag wurde für diese Beratungsmission mit der Einladung von Vertretungen unter anderem der Bürgerschaft und zivilgesellschaftlichen Initiativen zu einem Informationsaustausch für den Nachmittag des 30. August 2018 ein zusätzlicher Programmpunkt vereinbart . Die Einladungen wurden nach Abstimmung mit UNESCO/ICOMOS International an solche Initiativen und Projekte versandt, die sich mit der Bedeutung der City- Höfe für die Hamburger Welterbestätte befasst und ihr Interesse an einem Austausch durch Zuschriften an die UNESCO/ICOMOS International und das Auswärtige Amt signalisiert haben. Dieses Engagement ist von einem anderen Schwerpunkt geprägt Drucksache 21/14121 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 als das vieler anderer Interessengemeinschaften, die die städtebauliche Neuordnung in diesem Bereich nach Abwägung der öffentlichen Interessen gegen den Denkmalschutz kritisieren. Dieser Schwerpunkt ist für die Beratungsmission am 30. August 2018 nicht relevant: Es ist nicht Ziel und Gegenstand der Beratungen, den Denkmalwert der City-Höfe oder das Verfahren nach § 9 des Hamburgischen Denkmalschutzgesetzes zu beurteilen. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. In der Schriftlichen Kleine Anfrage Drs. 21/14109 hat der Senat die Frage 3. b. nach der jeweiligen Zahl der Teilnehmer/-innen der verschiedenen Behörden nicht beantwortet. Deshalb nochmal: a. Wie viele Vertreter/-innen des Senats, der BSW, BKM, Finanzbehörde , Liegenschaft, des Bezirksamts und anderer Behörden/ öffentlicher Institutionen werden an dem zweistündigen Termin teilnehmen ? Bitte einzeln die jeweilige Anzahl und die Behörde beziehungsweise den Bereich angeben. Am Austausch der Vertragspartner am Vormittag werden voraussichtlich die Präsides der für die Kultur und der für die Stadtentwicklung zuständigen Behörden, der Oberbaudirektor , ein Vertreter des Landesbetriebs Immobilienmanagement und Grundvermögen , der Leiter des Denkmalschutzamtes, der Welterbekoordinator und der Leiter des Bezirksamts Hamburg-Mitte teilnehmen, gegebenenfalls begleitet durch einzelne Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Im Übrigen sind die Abstimmungen noch nicht abgeschlossen. b. Auch die Frage 3. c. wurde nicht beantwortet, deshalb nochmal: Welche Interessenvertretungen und gegebenenfalls andere Institutionen werden zum 30. August eingeladen? Bitte einzeln die Institution und die jeweilige maximale Zahl von Teilnehmenden angeben. 2. Die Architektenkammer, die Freie Akademie der Künste und andere haben sich mit der Bitte der Teilnahme an der Beratungsmission an den Senat respektive die Kulturbehörde gewandt. Die Teilnahme wurde mit der Begründung abgelehnt, dass sie sich nicht schriftlich zum Thema City-Hof an UNESCO/ICOMOS oder das Auswärtige Amt gewandt hätten . a. Wer beziehungsweise welche Institution, Bürgerschaftsfraktion, Partei , Verein et cetera hat sich nach Kenntnis des Senats schriftlich zum Thema City-Hof an UNESCO/ICOMOS oder das Auswärtige Amt gewandt? b. Wurden beziehungsweise werden alle unter a. genannten zur Beratungsmission eingeladen? Wenn nein, weshalb nicht? 3. Der Antwort des Senats auf die SKA Drs. 21/14019 ist zu entnehmen, dass alle Bürgerschaftsfraktionen, der Personalrat des Bezirksamtes Hamburg-Mitte, das Bauunternehmen AUG. PRIEN und viele andere zur Beratungsmission eingeladen wurden/werden, die sich meines Wissens nach nicht schriftlich an UNESCO/ICOMOS oder das Auswärtige Amt gewandt haben. a. Weshalb misst der Senat hier mit zweierlei Maß? b. Nach welchen Kriterien hat er wen zur Beratungsmission eingeladen ? Zum Informationsaustausch am Nachmittag des 30. August 2018 wurden alle Fraktionen der Bürgerschaft, das Bauunternehmen Aug. Prien, der Denkmalrat, der Denkmalverein , City-Hof e.V., IG Kontorhausviertel e.V. und der Personalrat des Bezirksamts Hamburg-Mitte eingeladen: Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/14121 3 Im Rahmen der üblichen parlamentarischen Gepflogenheiten und entsprechend dem politischen Verständnis des Senats von einer Zusammenarbeit zwischen Parlament und Regierung wurden nicht einzelne, sondern alle in der Bürgerschaft vertretenen Fraktionen eingeladen. Der Personalrat des Bezirksamts Hamburg-Mitte, City-Hof e.V. und die Interessengemeinschaft Kontorhausviertel e.V. wurden als unmittelbar betroffene Interessenvertretungen eingeladen. Da für die Klärung der mit UNESCO/ICOMOS International abgestimmten Fragestellungen auch ein möglicher Neubau von Bedeutung ist, wurde das unmittelbar betroffene Bauunternehmen ebenfalls eingeladen. Nach Kenntnis der zuständigen Behörde haben sich die Vorsitzende des Denkmalrats sowie zwei Bürgerschaftsabgeordnete an die UNESCO gewandt. Der Denkmalverein hat sich an das Auswärtige Amt gewandt. Darüber hinaus ist die Freie und Hansestadt Hamburg von der UNESCO aufgefordert worden, eine schriftliche Stellungnahme zu einer Zuschrift eines Hamburger Architektenbüros zu geben. Diese wird derzeit vorbereitet. Im Übrigen siehe Vorbemerkung und Drs. 21/14019. 4. Welche Bitten, Wünsche oder Vorschläge zum Kreis der Teilnehmenden an der Beratungsmission kamen a. von UNESCO/ICOMOS, b. vom Auswärtigen Amt? Es gibt keine expliziten Bitten, Wünsche oder Vorschläge zum Kreise der Teilnehmenden vonseiten UNESCO/ICOMOS International, aber nach § 174 der Durchführungsrichtlinien der Welterbekonvention ist es der Vertragsstaat, der im Falle von Stellungnahmen , die an UNESCO gehen, ersucht wird, tätig zu werden. Diesem Grundsatz wird durch die Einladung der jeweiligen Initiativen zur Teilnahme an der Beratungsmission gefolgt. Das Auswärtige Amt regte außerdem die Teilnahme des Denkmalvereins an. 5. Bei der Frage nach der unabhängigen Moderation war ich etwas unpräzise , deshalb die Nachfrage: Wird die Moderation des zweistündigen Termins von jemandem durchgeführt, der/die nicht über die Freie und Hansestadt Hamburg oder das Auswärtige Amt in das Verfahren zum Welterbe und zum City-Hof involviert ist? Wenn nein, wird der Senat für eine in diesem Sinne unabhängige und neutrale Moderation Sorge tragen? Die Begleitung einer Advisory Mission erfolgt üblicherweise durch die Koordinierungsstelle Welterbe im Auftrag des Auswärtigen Amts, so auch am 30. August 2018. In Abstimmung mit UNESCO/ICOMOS International wird eine Vertreterin der Koordinierungsstelle Welterbe auch die Moderation des Programmpunkts am Nachmittag übernehmen . An der unabhängigen und neutralen Moderation durch die Koordinierungsstelle hat der Senat keine Zweifel. 6. Mit der Transparenz in Sachen City-Hof tut sich der Senat aus meiner Sicht sehr schwer. So wurden beziehungsweise werden bis heute viele Dokumente nicht veröffentlicht oder erst im Zusammenhang mit Schriftlichen Kleinen Anfragen von mir. Welche Dokumente wurden seit dem 01. Januar 2018 a. im Transparenzportal, b. auf www.hamburg.de/welterbe/, c. auf www.welterbe.hamburg, d. auf https://whc.unesco.org/, e. anderswo veröffentlicht? Drucksache 21/14121 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Bitte das jeweilige Veröffentlichungsdatum ebenfalls angeben. Die Dokumente zur Anerkennung der Hamburger Weltererbestätte sind seit 2015 auf den genannten Webseiten verfügbar. Die für die Pufferzonen relevanten rechtlichen Rahmendokumente sind in ihrer aktuellen Version über whc.unesco.org abrufbar. Die Einstellungsdaten sind der zuständigen Behörde nicht bekannt. Das Heritage Impact Assessment wurde am 5. Juni 2018 eingestellt. Zur Vorbereitung der Beratungsmission wurden am 19. August 2018 alle bisher dazu veröffentlichten sowie zusätzliche Dokumente unter https://www.hamburg.de/bkm/ unesco-prozess/11533062/beratungsmission-downloads/ zusammengestellt. 7. Bei der Frage 2. der SKA Drs. 21/14019 nach dem Zeitdruck verweist der Senat auf die Drs. 21/2904 „Gebotsverfahren Quartier am Klosterwall “ vom 19. Januar 2016. Diese sagt jedoch ganz klar unter Nummer 4.5.1. (Seite 7) dass das Kaufangebot erst mit der Vorweggenehmigungsreife des Bebauungsplans angenommen werden darf – und das ist laut Antwort des Senats auf eine andere Anfrage von mir erst im Frühjahr 2019. Deshalb nochmal die Frage: Besteht aus Sicht des Senats ein Zeitdruck zum Abschluss der Beratungsmission zu einem bestimmten Termin? Falls ja, welcher Termin muss bis wann und aus welchen Gründen erreicht werden? Es besteht das Interesse, die Beratungsmission einschließlich des Berichtes von ICOMOS International und der Entscheidung, ob und gegebenenfalls welche weiteren Schritte notwendig sind, rechtzeitig vor dem Eintritt der Vorweggenehmigungsreife des Bebauungsplans und dem Ende der Bindungsfrist des Vertragsangebots des Investors abzuschließen, um ohne Zeitdruck über die Folgerungen aus dem Ergebnis entscheiden zu können.