BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/14122 21. Wahlperiode 28.08.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dirk Nockemann (AfD) vom 21.08.18 und Antwort des Senats Betr.: Nachfrage zur Schriftlichen Kleinen Anfrage „Missbrauch von Kirchenasyl in Hamburg (II)“ In der Antwort zu Drs. 21/139591 beantwortet der Senat die Fragen unvollständig beziehungsweise macht keine Angaben zum Alter, Geschlecht und zur Religionszugehörigkeit der Kirchenasylanten. Als Rechtfertigung hierfür führt der Senat an: „Aufgrund der jeweils geringen Fallzahlen wird wegen des grundrechtlich geschützten Persönlichkeitsrechts der Betroffenen von den weiteren Detailangaben zu Geschlecht, Alter und Religion abgesehen, da aufgrund dieser Detailangaben eine reidentifizierung der Betroffenen ermöglicht werden könnte.“ Diese Begründung ist verwunderlich, weil diese Angaben in der Drs. 21/126062 gemacht wurden, wobei herauskam, dass ein Großteil der Kirchenasylanten Muslime sind. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wieso gab der Senat diese Angaben in der Drs. 21/13959 an, obwohl auch dort bereits geringe Fallzahlen vorlagen? 2. Wie lauten die fehlenden Angaben zu Geschlecht, Alter und Religion? Eine im Nachgang der Beantwortung der Schriftlichen Kleinen Anfrage 21/12606 auch unter Einbeziehung der EU-Datenschutzgrundverordnung vorgenommene vertiefte datenschutzrechtliche Prüfung hat ergeben, dass ausgehend von den geringen Fallzahlen die Benennung weiterer personenbezogener Daten eine Identifizierbarkeit der einzelnen Personen ermöglicht und diese weitergehenden Daten daher nicht angegeben werden können. 3. Wie viele der 73 angebenden Personen sind verpflichtet, ein Dublin-III- Verfahren zu durchlaufen? Bitte auch das zuständige Land für die Dublin -III-Verfahren mit angeben. Von den 73 Personen, die sich nach dem Kenntnisstand der Ausländerbehörde im Kirchenasyl befinden, befinden sich 56 Personen im Dublin-III-Verfahren. Die zuständigen Länder sind Italien, Frankreich, Norwegen, Schweden, Finnland, Dänemark, Schweiz, Österreich, Bulgarien und Rumänien. 4. Laut Senat scheiterte bei einer Person die Rückführung. a. Woran scheiterte die Rückführung? 1 https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/63346/missbrauch_von_kirchenasyl_in_ hamburg_ii.pdf. 2 https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/61931/missbrauch_von_kirchenasyl_in_ hamburg.pdf. Drucksache 21/14122 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Die Rückführung wurde durch die Bundespolizei aufgrund passiven Widerstands des Betroffenen am Flughafen abgebrochen.