BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/14123 21. Wahlperiode 28.08.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Prof. Dr. Jörn Kruse (AfD) vom 21.08.18 und Antwort des Senats Betr.: Jihadistinnen aus Hamburg – Wie ist die Lage im August 2018? Infolge der militärischen Niederlagen, die der IS in 2017 hinnehmen musste, konnten Syrien und der Irak nahezu vollständig von der Besatzung durch die Terrororganisation befreit werden. Aktuellen Informationen der Bundesregierung zufolge sind mittlerweile etwa 50 deutsche Jihadistinnen aus Syrien und dem Irak zurückkehrt, wo sie zuvor als Terrorkriegerinnen oder als Bräute der Terrorkrieger gelebt hatten, um im IS-Kalifat für Nachwuchs und Kindererziehung zu sorgen. Von den insgesamt 960 Personen, die sich dem IS bis heute vor Ort angeschlossen haben, ist etwa ein Drittel wieder in Deutschland – eine Gruppe, deren Frauenanteil bei 15 Prozent liegt. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie viele Frauen sind bis heute aus Hamburg in den Dschihad nach Syrien gereist? a) Wie alt sind diese Personen, welche Staatsangehörigkeit haben sie und wann ist ihre Ausreise jeweils erfolgt? Dem Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) Hamburg sind derzeit 16 Frauen bekannt, die in die Krisengebiete ausgereist sind: Frauen 18-21 Jahre 6 22-25 Jahre 2 26-34 Jahre 5 35 Jahre u.ä. 3 Gesamtsumme 16 Staatsangehörigkeit Frauen Deutschland 11 Türkisch 5 Libanesisch 1 Kasachisch 1 Russisch 1 Irakisch 1 Ghanaisch 1 dopp. Staatsangeh. 5 Ausreisejahr Frauen 2013 2 2014 7 Drucksache 21/14123 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Ausreisejahr Frauen 2015 4 2016 2 Ausreisedatum unbekannt 1 Im Übrigen siehe Drs. 21/11459. b) Wie viele der Ausgereisten sind mittlerweile nach Hamburg zurückgekehrt ? c) Wann sind die Einreisen dieser Personen jeweils erfolgt? Siehe Drs. 21/11459. 2. Wie viele der ausgereisten Frauen werden gegenwärtig noch in Syrien beziehungsweise dem Irak vermutet? Nach derzeitigen Erkenntnissen 13 Personen. Im Übrigen siehe Drs. 21/11459. 3. In wie vielen Fällen hat der Senat Kenntnis davon, dass die Ausgereisten ums Leben gekommen sind? 4. Ist dem Senat bekannt, ob die ausgereisten Frauen während ihres Aufenthalts beim IS Straftaten begangen haben? Siehe Drs. 21/11459. 5. Inwiefern werden zurückgekehrte Jihadistinnen rechtlich belangt? Siehe Drs. 21/11459. Ergänzend dazu hat der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 22. März 2018 ausgeführt, dass allein das eheähnliche Zusammenleben einer Frau mit einem IS-Kämpfer im sogenannten Kalifat ohne Hinzutreten weiterer Handlungen nicht den Tatbestand der §§ 129a, b StGB erfüllt (vergleiche BGH StB 32/17). 6. Wie viele Prozesse gegen Angehörige dieser Personengruppe sind gegenwärtig in Hamburger Gerichten anhängig? 7. Wie viele Prozesse sind bereits abgeschlossen worden? 8. Welche Urteile hat es dabei gegeben? Keine. 9. Unternimmt der Senat Anstrengungen, um nach Syrien ausgereiste Jihadistinnen, die von den syrischen beziehungsweise irakischen Behörden aufgrund ihrer Mitgliedschaft im IS angeklagt werden und mit harten Strafen rechnen müssen, nach Hamburg zurückzuholen? Falls ja, welche? Falls nein, warum nicht? 10. Arbeitet der Senat zu diesem Zweck mit der Bundesregierung zusammen ? Falls ja, inwiefern? Falls nein, warum nicht? 11. Ist dem Senat bekannt, ob gegenwärtig gegen aus Hamburg ausgereiste Jihadistinnen in Syrien beziehungsweise dem Irak prozessiert wird? Falls ja, welche Informationen liegen dem Senat hier vor? Siehe Drs. 21/11459.