BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/1413 21. Wahlperiode 04.09.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Michael Westenberger und Birgit Stöver (CDU) vom 27.08.15 und Antwort des Senats Betr.: Kontrollierte Abgabe von Cannabis in der 21. Wahlperiode in Hamburg? Mit dem zwischen der SPD und den GRÜNEN geschlossenen Koalitionsvertrag für die laufende Wahlperiode haben sich diese beiden Parteien unter anderem die Prüfung der Einrichtung eines Modellprojekts zur straffreien, kontrollierten Abgabe von Cannabis auf die Fahnen geschrieben. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Welche Stellen welcher Behörden sind mit der Ausarbeitung und Vorbereitung des Modellprojekts befasst? 2. Sind im Hamburger Doppelhaushalt für die Jahre 2015/2016 finanzielle Mittel für die Vorbereitung, Einrichtung und Durchführung eines solchen Modellprojektes veranschlagt? Wenn ja, in welcher Höhe und in welcher Produktgruppe welches Aufgabenbereichs welches Einzelplans? 3. Wurden in der laufenden Wahlperiode bereits finanzielle Mittel für die Planung und Vorbereitung der Einrichtung eines solchen Modellprojekts eingesetzt? Wenn ja, in welcher Höhe und aus welchen Produktgruppen welches Aufgabenbereichs welches Einzelplans wurden die Mittel herangezogen ? 4. Wo kann unter welchen Kriterien welche Art von Cannabis mit welchem THC-Gehalt für Modellprojekte dieser Art erworben werden? 5. Wo wird Hamburg unter welchen Kriterien welche Art von Cannabis mit welchem THC-Gehalt für sein Modellprojekt erwerben? 6. An welchen Orten in welchen Stadtteilen und in welchen Bezirken soll Cannabis an Erwachsene „kontrolliert abgegeben“ werden? 7. Wie definiert der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde den Begriff der „kontrollierten Abgabe“ im Koalitionsvertrag? 8. Wird die Abgabe von Cannabis nur durch öffentlich-rechtliche Einrichtungen erfolgen oder werden auch private Einrichtungen und Akteure wie Ärzte oder Krankenhäuser in das Modellprojekt miteingebunden? 9. An welche Erwachsenen soll nach welchen Kriterien Cannabis abgegeben werden? 10. Welche besonderen Eigenschaften sollen bei dem „Erwachsenen“ für den Fall der kontrollierten Abgabe in der Person vorliegen? Drucksache 21/1413 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 11. Welche Mengen sollen an Erwachsene mit welchem THC-Gehalt abgegeben werden? 12. Wie häufig am Tag, in der Woche oder im Monat werden welche Mengen jeweils an denselben Erwachsenen abgegeben werden? 13. Wird der Konsum von Cannabis an dem Ort der kontrollierten Abgabe erfolgen? Wenn nein, wo sonst? 14. Was wird zukünftig unternommen, um einen Handel von kontrolliert abgegebenem Cannabis zu unterbinden? 15. Wie wird der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde sicherstellen , dass das kontrolliert abgegebene Cannabis nicht an Jugendliche weitergegeben beziehungsweise weiterverkauft wird? 16. Soll das kontrolliert abgegebene Cannabis für den Fall einer polizeilichen Kontrolle des Erwachsenen besonders als staatliche Ware gekennzeichnet werden? 17. Durch welche Fachbehörden wird die kontrollierte Abgabe als Rechtsund Fachaufsicht erfolgen und überwacht? Es ist nicht entschieden, ob es in Hamburg zu einem solchen Modellprojekt kommt. Der Gesundheitsausschuss der Bürgerschaft wird sich am 24. September 2015 in einer Expertenanhörung ergebnisoffen mit den entsprechenden medizinischen, gesundheitspolitischen und rechtlichen Aspekten befassen. Demgemäß ist derzeit keine Behörde mit der Ausarbeitung und Vorbereitung eines Modellprojektes befasst. 18. Der Umgang mit Cannabis und somit auch der regulierte Verkauf im Sinne eines Modellprojektes setzt eine Erlaubnis nach § 3 des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) voraus. Diese muss bei der Bundesopiumstelle des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) beantragt werden. Wie viele Anträge auf Ermöglichung des regulierten Verkaufs von Cannabis (beispielsweise im Rahmen eines Modellprojektes ) wurden in den vergangenen 20 Jahren beim BfArM gestellt und wie wurden diese Anträge jeweils beschieden? Bitte jeweils die antragsstellende Institution angeben. Soweit der zuständigen Behörde bekannt ist, wurden in den letzten 20 Jahren zwei Anträge beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte eingereicht, ein Antrag des Landes Schleswig-Holstein, der abgelehnt wurde, und ein Antrag des Berliner Bezirks Friedrichshain-Kreuzberg, der derzeit geprüft wird.