BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/1414 21. Wahlperiode 04.09.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Karl-Heinz Warnholz (CDU) vom 27.08.15 und Antwort des Senats Betr.: Comeback der Nacktscanner am Hamburger Flughafen Auch am Hamburger Flughafen werden seit einigen Monaten nach dem Feldtest 2011 erneut flächendeckend Körperscanner neben dem herkömmlichen Abtasten für alle Flüge durch die Bundespolizei eingesetzt. Jüngst habe die Bundespolizei bundesweit 75 weitere Geräte angeschafft. Die Polizeigewerkschaft äußert jedoch gegenüber dem Magazin „DER SPIEGEL“ Zweifel an der Effektivität. So werde alles unterhalb des Knöchels von den Geräten nicht erfasst. Obgleich die Sicherheitskontrollen gemäß § 5 Luftsicherheitsgesetz in der Zuständigkeit der Bundespolizei liegen, hat auch der Flughafen Hamburg und damit die Freie und Hansestadt Hamburg ein Interesse an einer sicheren und zugleich schnellen Abfertigung der Fluggäste. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die Passagierkontrollen – und mithin auch der Einsatz von Körperscannern – am Hamburger Flughafen erfolgen ausschließlich in der Zuständigkeit der Bundespolizei. Die Bundespolizei wurde um Auskunft gebeten, hat jedoch in der für Schriftliche Kleine Anfragen zur Verfügung stehenden Zeit nicht geantwortet. Im Übrigen siehe BT.- Drs. 18/4861. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Flughafen Hamburg GmbH (FHG) wie folgt: 1. Seit wann werden erneut Körperscanner am Hamburger Flughafen in welcher Anzahl eingesetzt? Die Inbetriebnahme von sechs Sicherheitsscannern (Körperscannern) ist am 14. Mai 2015 erfolgt. 2. Wieso wurde sich nunmehr für den Einsatz der Körperscanner entschieden ? Sicherheitsscanner können auf der Grundlage der EU-Verordnungen 1147/2011 und 185/2010 eingesetzt werden. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 3. Inwieweit ist dem Senat beziehungsweise der für den Flughafen zuständigen Behörde bekannt, wie die Körperscanner durch die Fluggäste bewertet werden? 4. Inwieweit hat sich der jüngste Einsatz der Körperscanner auf die Wartezeiten und Dauer der Sicherheitskontrollen am Flughafen Hamburg ausgewirkt ? 5. Inwieweit sind die Zweifel der Polizeigewerkschaft an den Körperscannern bekannt und zutreffend? Wie wird darauf reagiert? Drucksache 21/1414 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Der Senat beziehungsweise die für den Flughafen zuständigen Behörde hat sich damit nicht befasst. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 6. Liegen dem Senat beziehungsweise der zuständigen Behörde mittlerweile Erkenntnisse oder ein Bericht zum damaligen Feldtest der Körperscanner vor? Wenn ja, welche Ergebnisse werden dort hinsichtlich der Sicherheit, des Einflusses auf die Dauer der Kontrollen und des Komforts für die Fluggäste getroffen? Wenn nein, warum wurde sich damit nicht befasst? Nein, siehe Vorbemerkung.