BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/14146 21. Wahlperiode 31.08.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Richard Seelmaecker (CDU) vom 23.08.18 und Antwort des Senats Betr.: Überlastung der Justiz – Wie sieht es mit der Bekämpfung der Alltagskriminalität bei Hamburgs Staatsanwaltschaft aus? Trotz des erfreulichen und dringend notwendigen Personalzuwachses in der Hamburgischen Justiz hört man immer wieder, dass viele Ermittlungsverfahren endlos lange vor sich hin schmoren. Dies betrifft insbesondere den Bereich der Alltagskriminalität und Betrugsdelikte. Die Zahl der Neuzugänge in Ermittlungsverfahren, auch gegen namentlich bekannte Beschuldigte, stieg in den vergangenen Jahren deutlich an: Gab es im Jahr 2012 472,5 Neuzugänge in Js-Sachen je Staatsanwalt, waren es im Jahr 2016 bereits 519,4. Ein Amtsanwalt hatte im Jahr 2012 2.130,6 Neuzugänge , im Jahr 2016 bereits 2.327, wie die Antwort des Senats auf die Große Anfrage Drs. 21/9874 ergab. Geht man von 230 Arbeitstagen im Jahr aus, muss jeder Amtsanwalt demzufolge rund zehn Verfahren pro Tag abschließend bearbeiten, um keine Rückstände aufzubauen; neben der Wahrnehmung von Sitzungsdiensten, Fortbildungen und weiteren zusätzlichen Aufgaben . Aber nicht nur die Eingangszahlen steigen, sondern auch Umfang und Komplexität der Verfahrensbearbeitung nehmen seit Jahren zu, und dies ebenso im Bereich der Alltagskriminalität. So notwendig die Schaffung zusätzlicher Stellen im Dezernentenbereich für Staatsschutzsachen, Vermögensabschöpfung oder Wohnungseinbruchdiebstahl auch war, der Senat darf die Hauptabteilungen II und III nicht vergessen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat im Nachgang zu Drs. 21/9874: Die Personalsituation der Staatsanwaltschaft hat sich im Dezernentenbereich in den letzten Jahren deutlich verbessert. Die durchschnittliche Vakanz lag in diesem Jahr bei lediglich 4 – 5 Prozent. Dieser Wert konnte trotz einer hohen Grundfluktuation und des damit einhergehenden erhöhten Einarbeitungsaufwandes erreicht werden, da die Nachbesetzungsverfahren jeweils so schnell wie möglich betrieben werden. Auch die Hauptabteilungen II und III haben dabei an den Verstärkungen der Staatsanwaltschaft partizipiert. So hat die Spezialabteilung für Wohnungseinbruchsdiebstahl auch für Entlastung gesorgt, weil diese Delikte sonst vielfach in die dortige Zuständigkeit gehörten. Die Verstärkung im Zusammenhang mit der Vermögensabschöpfung hat sich auch unmittelbar ausgewirkt, weil die Aufgabe nach der gesetzlichen Neuregelung nicht mehr ausschließlich in der Hauptabteilung VI anfallen. Mit Blick auf die Erledigungszahlen der Hauptabteilung II im ersten Halbjahr 2018 zeigt sich, dass mit 46.054 Verfahren mehr Verfahren erledigt wurden als eingegan- Drucksache 21/14146 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 gen sind und das trotz einer weiteren Eingangssteigerung im ersten Halbjahr 2018. Siehe Drs. 21/13922. Wie im Folgenden dargestellt, werden beide Hauptabteilungen regelmäßig voll besetzt und teilweise zusätzlich gestützt. Die Situation im Bereich der Geschäftsstellen konnte sowohl durch personelle Verstärkungen als auch durch Qualifizierungsmaßnahmen stabilisiert werden. Im Übrigen siehe Drs. 21/13467 und 21/12135. Aufgrund der andauernden Belastungssituation ist der regelmäßige Austausch noch einmal intensiviert worden. Dafür ist eine gemeinsame Arbeitsgruppe eingerichtet worden, die sich insbesondere mit der Situation in der Hauptabteilung II beschäftigt. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie hat sich die Zahl der Neuzugänge in Bekanntsachen (Js) sowie in Unbekanntsachen (UJs) im Jahr 2017 sowie im ersten Halbjahr 2018 entwickelt? Anzahl der Neuzugänge bei der Staatsanwaltschaft Hamburg 2017 2018 (1. Halbjahr) Bekanntsachen 151.508 79.056 Unbekanntsachen 158.365 72.904 2. Wie hat sich die Zahl der Erledigungen in Bekanntsachen sowie die durchschnittliche Dauer der Verfahren im Jahr 2017 sowie im ersten Halbjahr 2018 entwickelt? Erledigungen von Bekanntsachen bei der Staatsanwaltschaft Hamburg 2017 2018 (1. Halbjahr) Anzahl 148.641 79.641 Durchschnittliche Verfahrensdauer in Monaten 1,9 2,0 3. Wie hat sich die Anzahl der Verfahren entwickelt, die im Jahr 2017 sowie im ersten Halbjahr 2018 jeweils folgendermaßen abgeschlossen wurden: a. Einstellung nach i. § 170 Absatz II StPO, ii. § 153 StPO, iii. § 153a StPO, iv. § 154f StPO, v. § 45 JGG, vi. Sonstige Einstellungsgründe, b. Anklageerhebung, c. Strafbefehlsantrag, d. Antragsschrift im beschleunigten Verfahren gemäß § 417 StPO, e. Antragsschrift im vereinfachten Verfahren gemäß § 76 JGG, f. Antragsschrift im Sicherungsverfahren gemäß § 413 fortfolgende StPO? Erledigungen von Bekanntsachen bei der Staatsanwaltschaft Hamburg nach Art der Erledigung 2017 2018 (1. Halbjahr) a. Einstellung nach i. § 170 Abs. II StPO 41.050 25.261 ii. § 153 StPO 17.542 9.510 iii. § 153 a StPO 5.939 3.361 iv. § 154 f StPO 8.151 4.587 v. § 45 JGG 6.487 3.254 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/14146 3 Erledigungen von Bekanntsachen bei der Staatsanwaltschaft Hamburg nach Art der Erledigung 2017 2018 (1. Halbjahr) a. Einstellung nach vi. Sonstige Einstellungsgründe* 16.860 8.862 b. Anklageerhebung 11.068 5.811 c. Strafbefehlsantrag 11.256 6.498 d. Antragsschrift im beschleunigten Verfahren gem. § 417 StPO 377 194 e. Antragsschrift im vereinfachten Verfahren gem. § 76 JGG 84 44 f. Antragsschrift im Sicherungsverfahren gem. § 413 ff. StPO 25 12 *) Sonstige Einstellungsgründe: Einstellung mit Auflage nach § 37 Absatz 1 beziehungsweise § 38 Absatz 2 i.V.m. § 37 Absatz 1 BtMG, Einstellung nach § 153 b Absatz 1 StPO, da die Voraussetzungen für ein Absehen von Strafe vorliegen, Einstellung bei Auslandstat (§ 153 c StPO), Einstellung bei Auslieferung oder Ausweisung des Beschuldigten (§ 154 b Absätze 1 bis 3 StPO), Einstellung bei Opfer einer Nötigung oder Erpressung (§ 154 c StPO), Fristbestimmung zur oder Einstellung wegen Klärung einer Vorfrage (§ 154 d StPO), Absehen von der Erhebung der öffentlichen Klage (§ 154 e StPO), Einstellung bei unwesentlicher Nebenstraftat (§ 154 Absatz 1 StPO), Einstellung nach § 31 a Absatz 1 BtMG, Einstellung wegen Schuldunfähigkeit (§ 20 StGB), sonstige (vorläufige) Einstellung 4. Wie hat sich die Anzahl der Dezernentenstellen, differenziert nach Amtsund Staatsanwälten, im Jahr 2017 sowie im ersten Halbjahr 2018 entwickelt ? Wie viele der Stellen waren jeweils besetzt? (Bitte jeweils zum Stichtag 1. Januar, 1. April, 1. Juli und 1. Oktober in VZÄ angeben.) Wie stellt sich die Situation jeweils in den Hauptabteilungen 2 und 3 dar? Entwicklung der Stellen für Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sowie für Amtsanwältinnen und Amtsanwälte bei der Staatsanwaltschaft: Stellen 2017 (01.01.2017) 2017 (01.04.2017) 2017 (01.07.2017) 2017 (01.10.2017) Stellen- Soll davon besetzt Stellen- Soll davon besetzt Stellen- Soll davon besetzt Stellen- Soll davon besetzt für Staatsanwältinnen und Staatsanwälte 177,50 163,25 178,50 169,50 179,50 171,80 179,50 171,65 für Amtsanwältinnen und Amtsanwälte 29,00 26,00 29,75 28,00 30,75 28,60 30,75 28,60 Gesamt 206,50 189,25 208,25 197,50 210,25 200,40 210,25 200,25 Stellen 2018 (01.01.2018) 2018 (01.04.2018) 2018 (01.07.2018) Stellen- Soll davon besetzt Stellen- Soll davon besetzt Stellen- Soll davon besetzt für Staatsanwältinnen und Staatsanwälte 181,50 174,40 181,50 174,56 181,50 174,95 für Amtsanwältinnen und Amtsanwälte 30,75 30,10 30,75 29,25 30,75 29,10 Gesamt 212,25 204,50 212,25 203,81 212,25 204,05 Der Stellenplan wird für die Staatsanwaltschaft nicht nach Hauptabteilungen getrennt geführt. Die Zuordnung der Dezernenten auf die Hauptabteilungen erfolgt durch die interne Geschäftsverteilung der Staatsanwaltschaft. In dieser werden Entlastungen, die zum Beispiel für die Einarbeitung gelten, berücksichtigt (siehe Antwort zu 7.). Die Anzahl der tatsächlich eingesetzten Stellen kann jeweils entsprechend höher sein. Laut interner Geschäftsverteilung sind folgende Arbeitskraftanteile (VZÄ abzüglich Entlastungen) in den beiden Hauptabteilungen im Einsatz gewesen. Drucksache 21/14146 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 2017 (01.01.2017) 2017 (01.04.2017) 2017 (01.07.2017) 2017 (01.10.2017) Soll Ist Soll Ist Soll Ist Soll Ist HA II 44,00 44,50 44,00 44,12 44,00 45,87 44,00 42,65 HA III 31,70 30,70 31,70 32,20 31,70 32,70 31,70 32,20 2018 (02.01.2018) 2018 (01.04.2018) 2018 (01.07.2018) Soll Ist Soll Ist Soll Ist HA II 45,00 45,90 45,00 47,00 45,00 47,30 HA III 31,70 32,10 31,70 31,10 31,70 31,55 Eine Differenzierung der in der Hauptabteilung II eingesetzten Amtsanwältinnen und Amtsanwälte wäre nur durch eine manuelle Auswertung der wöchentlichen Geschäftsverteilungspläne möglich. Dies ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischer Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 5. Wie hat sich die durchschnittliche Verfahrensanzahl pro Dezernent im Jahr 2017 sowie im ersten Halbjahr 2018 entwickelt? Sofern möglich, bitte in Vollzeitstellen umrechnen. Wie stellt sich die Situation jeweils in den Hauptabteilungen 2 und 3 dar? Neuzugänge je Staatsanwältin /Staatsanwalt*) 2017 2018 (1. Halbjahr) Bekanntsachen 499 243 Unbekanntsachen 561 266 Neuzugänge je Amtsanwältin /Amtsanwalt*) (entspricht Hauptabteilung II) 2017 2018 (1. Halbjahr) Bekanntsachen 2.086 1.123 Unbekanntsachen 2.050 894 *) Die Verfahren je Staatsanwalt beziehungsweise Amtsanwalt wurden auf Grundlage der Anzahl der Vollkräfteanteile der Staatsanwälte beziehungsweise Amtsanwälte berechnet, die in Rechtssachen eingesetzt worden sind; das heißt unter Ausschluss jener, die zum Beispiel in Verwaltungssachen eingesetzt worden sind. Dieses entspricht der bundeseinheitlichen Berechnungsweise zur sog. Personalübersicht (PÜ). Die entsprechende Darstellung kann für die Hauptabteilung 3 nicht geliefert werden, weil die Statistik nicht nach Hauptabteilungen getrennt geführt wird. Eine manuelle Auswertung ist in der für eine Parlamentarische Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 6. In der Drs. 21/9874 wurde angegeben, dass zum Jahresbeginn 2017 zwei Rechtspfleger, die bisher bei Gerichten tätig waren, den Vorbereitungsdienst für die Laufbahn des Amtsanwaltsdienstes für Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger begonnen haben. a. Wann ist die Ausbildung dieser beiden abgeschlossen? Beide haben am 2. Juli 2018 ihre Ausbildung erfolgreich abgeschlossen. b. Haben zwischenzeitlich weitere Rechtspfleger/-innen mit der Ausbildung zum Erwerb der Laufbahnbefähigung begonnen? Falls ja, wie viele jeweils wann? Nein. c. Wie viele Amtsanwaltsstellen sind aktuell mit Amtsanwälten aus der Rechtspflegerlaufbahn besetzt? Bitte Stellen-Soll und Besetzungsumfang in VZÄ angeben. Aktuell (Stand: 27.08.2018) sind 21 Amtsanwälte mit einer Rechtspflegerausbildung mit einem Stellenanteil von 18,5 VZÄ in der Hauptabteilung II tätig. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/14146 5 7. In der Drs. 21/9874 heißt es: „Für die Zuweisung von Staatsanwältinnen und Staatsanwälten in die Hauptabteilung II sind verschiedene Faktoren maßgebend. So werden in der Hauptabteilung II auch Verfahren bearbeitet , die nach Nummer 19 der Anordnung über Organisation und Dienstbetrieb der Staatsanwaltschaften (OrgStA) nicht in den Zuständigkeitsbereich von Amtsanwältinnen und Amtsanwälten fallen (Sonderdezernate Verkehr und Beziehungsgewalt). Darüber hinaus ist die Hauptabteilung II angesichts der Belastungssituation mit Staatsanwältinnen und Staatsanwälten verstärkt worden; zudem werden der Hauptabteilung II auch Staatsanwältinnen und Staatsanwälte zur Ausbildung zugewiesen werden, da eine derartige Einarbeitung nur in wenigen Hauptabteilungen aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen in Betracht kommt.“ a. Werden die Sonderdezernate Verkehr und Beziehungsgewalt demzufolge ausschließlich mit Volljuristen besetzt? Die Verkehrssonderdezernate werden durch Staatsanwälte bearbeitet. Bei den Sonderdezernaten Beziehungsgewalt erfolgt eine Differenzierung nach Delikten , die nach der Nummer 19 OrgStA nicht in die Zuständigkeit des amtsanwaltlichen Dienstes fallen. Diese (zum Beispiel § 238 StGB) werden in den Abteilungsleiterdezernaten durch Staatsanwälte bearbeitet. Hinsichtlich der Tatvorwürfe, die grundsätzlich in die Amtsanwaltszuständigkeit fallen und gleichzeitig als Beziehungsdelikt einzustufen sind, erfolgt die Bearbeitung in den amtsanwaltlichen Sonderdezernaten Beziehungsgewalt. Überwiegend werden diese Dezernate durch Dezernenten mit der herkömmlichen Amtsanwaltsausbildung bearbeitet . b. Welche Verstärkung durch Staatsanwälte hat die Hauptabteilung II angesichts der Belastungssituation seit 2015 konkret erhalten? Auf die Belastung der Hauptabteilung II wurde zum Jahresbeginn 2017 und 2018 mit der Zuweisung jeweils einer zusätzlichen Dezernentenstelle reagiert. Daneben erfolgen im Rahmen des Möglichen temporäre Unterstützungsmaßnahmen durch die anderen Hauptabteilungen. So wurde mit Wirkung vom 12. Februar 2018 eine Dezernentin (1,0 VZÄ) vorübergehend in die Hauptabteilung II umgesetzt, um dort durch die Hauptabteilungsleiterin besonders zugeschriebene Verfahren zu bearbeiten . c. Wie viele Staatsanwälte zur Ausbildung wurden der Hauptabteilung II seit dem Jahr 2015 jährlich zugewiesen? Wie werden diese im Stellenplan/Besetzungsumfang berücksichtigt? Neben den neu eingestellten Amtsanwältinnen und Amtsanwälten wurden in der Hauptabteilung II 2015 vier, 2016 drei und 2017 zwei Assessoren, die als Staatsanwältinnen und Staatsanwälte eingestellt wurden, gegengezeichnet. Im Jahr 2018 werden zur Zeit drei Staatsanwältinnen und Staatsanwälte gegengezeichnet. Die Gegenzeichnung von Assessorinnen und Assessoren ist für den jeweiligen Gegenzeichner arbeitsintensiv. Bis zur Erlangung des sogenannten kleinen Zeichnungsrechtes werden die Assessorinnen und Assessoren während der Vollgegenzeichnung lediglich mit der Hälfte ihres regulären Arbeitsanteils belastet, sodass die andere Hälfte des Dezernates in dieser Zeit zu vertreten ist. Aus diesem Grund werden Vollgegenzeichnungen mit der Hälfte des jeweiligen Stellenanteils berücksichtigt. 8. In der Vorbemerkung des Abschlussberichts der Projektgruppe „Reorganisation und Modernisierung der Staatsanwaltschaften“ II heißt es: „Wegen durchaus kritischer Äußerungen sei nochmals betont, dass die Hamburger Staatsanwaltschaften derzeit weder über eine angemessene Personal- noch Sachausstattung verfügen und ihre gesetzlichen Aufgaben somit in vielen Bereichen nicht hinreichend erfüllen können. Dieser Befund, den bereits die ReMo StA I-Projektgruppe zutreffend erhoben Drucksache 21/14146 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 hat, besteht nicht nur fort; er hat sich durch weiter steigende Eingangszahlen , neue Krankheitsfälle und überlastete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter noch verschärft. Ein innerer Reformprozess – so notwendig, engagiert und letztendlich erfolgreich er auch sein mag – ist nicht imstande, dies zu verdecken.“ a. Wie beurteilt die zuständige Behörde die aktuelle Belastungssituation der Dezernenten sowie der Servicekräfte in den Hauptabteilungen II und III? Bitte detailliert erläutern. b. Besteht hier nach Ansicht der zuständigen Behörde Handlungsbedarf ? Falls ja, welche Maßnahmen plant sie zur Entlastung? Falls nein, weshalb nicht? Siehe Vorbemerkung.