BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/14147 21. Wahlperiode 31.08.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Boeddinghaus (DIE LINKE) vom 23.08.18 und Antwort des Senats Betr.: Umsetzung des Bürgerschaftsbeschlusses vom 20.12.2017: Maßnahmen zur Verbesserung der Inklusion an Hamburgs Schulen – Konsens mit den Initiatoren der Volksinitiative „Gute Inklusion“ (Drs. 21/11428) Der oben genannte Bürgerschaftsbeschluss enthält insgesamt zwanzig Punkte, um deren Umsetzung die Bürgerschaft den Senat ersucht. Im Rahmen der Verabschiedung des Doppelhaushaltes für die kommenden Jahre 2019/2020 ist eine Bilanz der real getätigten und im Haushalt festgeschriebenen zusätzlichen Ressourcen von hoher Bedeutung. Ich frage den Senat: 1. In Punkt 1. heißt es: „Der Senat wird ersucht, Schülerinnen und Schüler mit Behinderung in den Förderschwerpunkten Sehen, Hören und Kommunikation , geistige Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung und Autismus so zu fördern, dass die Förderressource von drei Schülerinnen und Schülern mit Behinderung in einer Klasse in jeder Klassenstufe an staatlichen allgemeinen Schulen eine durchgängige qualifizierte Doppelbesetzung im Unterricht sowie im Ganztag ermöglicht . Dafür erhalten Schülerinnen und Schüler in den Klassenstufen Vorschule bis Klasse 4 eine Förderung von 11,5 WAZ (halbtags) beziehungsweise 14,5 WAZ (ganztags) sowie für die Klassenstufen 5 – 13 13,1 WAZ (halbtags) und 16,1 WAZ (ganztags).“ Im Punkt 4. heißt es, „der Senat wird ersucht, die neue Förderung gemäß Ziffer 1. aufwachsend , beginnend mit den Klassen VSK, 1, 5 und 11, zum Schuljahresbeginn 2018/2019 einzuführen.“ a. In welchen Grundschulen werden in der VSK und im Jahrgang 1 im Schuljahr 2018/2019 die Halbtagsressource von 11,5 WAZ und in welchen die Ganztagsressource von 14,5 WAZ für die Personalzuweisung zugrunde gelegt unter Angabe des jeweiligen Ganztagsmodells GBS beziehungsweise Ganztagsschule nach Rahmenmodell ? Wie viele Schülerinnen und Schüler mit Behinderung gibt es im Schuljahr 2018/2019 jeweils in der VSK und im Jahrgang 1 der Grundschulen? Wie viele WAZ wurden für die Förderung dieser Schülerinnen und Schüler jeweils in der VSK und im Jahrgang 1 den Grundschulen insgesamt zugewiesen? b. In welchen Stadtteilschulen wird im Schuljahr 2018/2019 jeweils die Halbtagsressource von 13,1 WAZ und in welchen die Ganztagsressource von 16,1 WAZ für die Personalzuweisung zugrunde gelegt? Wie viele diagnostizierte Schülerinnen und Schüler mit Behinderung gibt es im Schuljahr 2018/2019 insgesamt jeweils im Jahrgang 5 und im Jahrgang 11 der Stadtteilschulen? Wie viele WAZ erhalten Drucksache 21/14147 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 jeweils die einzelnen Stadtteilschulen für die Förderung von Schülerinnen und Schülern jeweils im Jahrgang 5 und im Jahrgang 11? Wie viele WAZ sind es an allen Stadtteilschulen insgesamt jeweils für Jahrgang 5 und Jahrgang 11? c. Wie viele Schülerinnen und Schüler mit Behinderung gibt es im Schuljahr 2018/2019 insgesamt jeweils im Jahrgang 5 und im Jahrgang 11 der Gymnasien? Wie hoch ist die WAZ-Zuweisung für die Förderung dieser Schülerinnen und Schüler insgesamt jeweils im Jahrgang 5 und im Jahrgang 11 der Gymnasien in diesem Schuljahr ? d. Wie viele Schülerinnen und Schüler mit Behinderung gibt es im Schuljahr 2018/2019 insgesamt im Jahrgang 5 der sechsjährigen Grundschulen? Wie hoch ist die WAZ-Zuweisung für die Förderung dieser Schülerinnen und Schüler insgesamt im Jahrgang 5 in den sechsjährigen Grundschulen im Schuljahr 2018/2019? Alle Grundschulen, die ihren Ganztag als GTS organisieren, erhalten die erhöhten Zuweisungen gemäß Drs. 21/11428 für ganztags (14,5 WAZ). GBS-Grundschulen erhalten die Zuweisungen gemäß Drs. 21/11428 für halbtags (11,5 WAZ). Zum jeweiligen Ganztagsmodell der einzelnen Grundschulen siehe Anlage 1. Zur Zuordnung, welche Stadtteilschulen die Halbtagszuweisung und welche die Ganztagszuweisung erhalten, sowie zur einzelschulischen Zuweisung für die Klassenstufen 5 und 11 siehe Anlage 2. Der Ressourcenzuweisung zum 01.08.2018 liegt folgende Anzahl an Schülerinnen und Schüler (SuS) mit speziellen Förderbedarfen zugrunde: Schulform VSK Klassenstufe 1 Klassenstufe 5 Klassenstufe 11 SuS WAZ SuS WAZ SuS WAZ SuS WAZ Grundschulen 14 179,0 118 1.558,0 14 225,4 Grundschulen an STS 0 0 14 203,0 Stadtteilschulen 103 1.625,3 22 288,2 Gymnasien 17 273,7 7 91,7 Quelle: Berechnung der zuständigen Behörde, Stand: Personalorganisation zum 01.08.2018 2. In Punkt 2. heißt es: „Der Senat wird ersucht, allgemeinen Schulen mit mindestens fünf Schülerinnen und Schülern mit Förderschwerpunkt körperlich -motorische Entwicklung genauso viele Therapiestunden wie den speziellen Sonderschulen entsprechend deren Bedarfsgrundlagen zur Verfügung zu stellen. Diese allgemeinen Schulen erhalten pro Schüler/in mit Förderschwerpunkt geistige oder körperliche Entwicklung auch 0,65 Wochenstunden Pflege zugewiesen. Um dies zu gewährleisten, erhalten diese allgemeinen Schulen entsprechend der Zahl ihrer Schülerinnen und Schüler mit den Förderschwerpunkten geistige und körperlichmotorische Entwicklung therapeutisches und pflegerisches Personal von der BSB zugewiesen. Dieses therapeutische und pflegerische Personal wird ab dem Schuljahresbeginn 2018/2019 für alle Jahrgänge zusätzlich eingestellt.“ a. Welche allgemeinen Schulen haben im Schuljahr 2018/2019 mindestens fünf Schülerinnen und Schülern mit Förderschwerpunkt körperlich-motorische Entwicklung und damit einen Anspruch auf therapeutisches und pflegerisches Personal? Bitte nach Schulformen getrennt aufführen. b. Wie viele Schülerinnen und Schüler mit Förderschwerpunkt körperlich -motorische Entwicklung haben diese Schulen jeweils? Wie viele Therapiestunden und Therapiestellenanteile stehen diesen Schulen jeweils zu und wie viele Therapiestellen sind dies insgesamt? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/14147 3 c. Wie viele Schülerinnen und Schüler mit Förderschwerpunkt körperlich -motorische oder geistige Entwicklung haben diese Schulen jeweils? Wie viele Pflegestunden und Pflegestellenanteile stehen diesen Schulen jeweils zu und wie viele Pflegestellen sind dies insgesamt ? Siehe Anlage 3. d. Wann wurden die Schulleitungen der oben genannten Schulen über ihren Anspruch auf diese Therapie- und Pflegestunden informiert und wann wurden die Ausschreibungen für die oben genannten Therapie- und Pflegestellen veröffentlicht? e. Wie viele der oben genannten Therapie- und Pflegestellen wurden zum Schuljahresbeginn 2018/2019 besetzt und wie verteilen sich diese Stellen auf die Schulen mit Anspruch auf Therapie- und Pflegestellen ? f. Erhalten die minder oder gar nicht mit Therapie- und Pflegestunden versorgten oben genannten Schulen entsprechende Geldzuweisungen analog zu unbesetzten Lehrerstunden? Wenn nicht: Warum wird hier anders als mit unbesetzten Lehrerstunden verfahren? Wie viel Geld spart die BSB durch die Nichtbesetzung von Therapie- und Pflegestunden pro Monat ein? In die Organisation der Therapie- und Pflegeleistungen an den Schwerpunktschulen sind sowohl die Schwerpunktschulen (mit mindestens fünf Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Bereich körperliche und motorische Entwicklung ) als auch die speziellen Sonderschulen, die die Koordination dieser Leistungen übernehmen, eingebunden. Die speziellen Sonderschulen verfügen bereits über die entsprechenden Professionen zur Durchführung der Therapie- und Pflegestunden und sind in der Lage, den zusätzlichen Bedarf personalwirtschaftlich umzusetzen, zum Beispiel durch eine Erhöhung von Arbeitszeiten. Vor diesem Hintergrund gibt es keine Ausschreibungen, die sich nur auf diesen zusätzlichen PTF-Bedarf beziehen. Im Prozess der Implementierung dieser zusätzlichen Leistungen ist ein Monitoring geplant, dass dazu beitragen soll, den gezielten Einsatz dieser Ressourcen abzusichern und bei Bedarf die Steuerung dieser Ressourcen zu optimieren. Die Information der Schulleitungen erfolgte für die Schulleitungen der speziellen Sonderschulen am 13.06.2018 und für die Schulleitungen der Schwerpunktschulen am 19.06.2018. Durch die Einbindung der speziellen Sonderschulen soll sichergestellt werden, dass alle Schwerpunktschulen ihren Anspruch für die entsprechenden PTF-Ressourcen auch personalwirtschaftlich umsetzen können. g. Wie viele Schülerinnen und Schüler mit Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung sind im Schuljahr 2018/2019 in allgemeinen Schulen, die weniger als fünf dieser Schülerinnen und Schüler haben? Zum Planungsstand 01.08.2018 sind dies 125 Schülerinnen und Schüler. Im Rahmen der Schuljahreserhebung wird der tatsächliche Stand erhoben. 3. In Punkt 5. heißt es: „Der Senat wird ersucht, an den allgemeinbildenden Schulen eine LSE-Förderquote von 6,0 Prozent in den Klassenstufen VSK-4 und von 8,1 Prozent in den Klassenstufen 5 – 10 zugrunde zu legen (inklusive ReBBZ).“ a. Wie viele Schülerinnen und Schüler mit Förderschwerpunkt LSE besuchen im Schuljahr 2018/2019 die ReBBZ jeweils in der VSK, in Klassenstufe 1 und Klassenstufe 5? Wie viele Schülerinnen und Schüler gibt es im Schuljahr 2018/2019 jeweils in der VSK, Klassenstufe 1 und Klassenstufe 5 in den allgemeinen Schulen? (Bitte die Schülerzahlen angeben, von denen die Lehrerstundenzuweisung nach KSP ausgeht.) Drucksache 21/14147 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Die Ressourcenberechnung zum 01.08.2018 geht von folgenden Schülerinnen und Schülern aus: VSK Klassenstufe 1 Klassenstufe 5 ReBBZ 39 119 179 Allgemeine Schulen 8.766 15.241 15.176 Quelle: Berechnung der zuständigen Behörden. Stand: Personalorganisation zum 01.08.2018 b. Welche durchschnittliche LSE-Förderquote wird im Schuljahr 2018/ 2019 in den allgemeinen Schulen jeweils in der VSK, in Klassenstufe 1 und Klassenstufe 5 für die Personalzuweisung zugrunde gelegt? Für die Klassenstufen VSK und 1 ergibt sich eine durchschnittliche LSE-Förderquote von 5,38 Prozent an allgemeinen Schulen, für die Klassenstufe 5 liegt sie bei 7,02 Prozent. 4. In den Punkten 6. bis 8. heißt es: „Der Senat wird ersucht, 6. die aus Ziffer 5. abgeleitete Zahl von LSE-Schülerinnen und Schülern an den allgemeinen Schulen in den Klassenstufen VSK-4 mit 5,03 WAZ (halbtags) beziehungsweise 5,39 WAZ (ganztags) und in den Klassenstufen 5 – 10 mit 5,22 WAZ (halbtags) und 5,59 WAZ (ganztags) zu fördern . 7. die für die allgemeinen Schulen für die Klassenstufen VSK-4 errechnete Förderressource den allgemeinen Schulen als systemische, nach Sozialindex gestaffelte Ressource zur Verfügung zu stellen. Dazu wird die für die Klassenstufen VSK-4 der allgemeinen Schulen errechnete durchschnittliche LSE-Förderquote durch Vervielfachung mit den Multiplikatoren 2,0 (Kess 1), 1,6 (Kess 2), 1,3 (Kess 3), 0,8 (Kess 4), 0,4 (Kess 5) und 0,25 (Kess 6) in eine LSE-Förderquote nach Sozialindex umgerechnet. 8. die für die allgemeinen Schulen für die Klassenstufen 5 – 10 gemäß Ziffern 5. und 6. errechnete Förderressource den allgemeinen Schulen als schülerbezogene Ressource entsprechend des jeweiligen Anteils der Schülerinnen und Schülern mit LSE-Diagnose zur Verfügung zu stellen, wobei die schülerbezogene Ressource an allgemeinen Schulen mit Sozialindex 1 und 2 um 10 Prozent höher liegt als an den anderen Schulen .“ a. In welchen Grundschulen wurde die Halbtagsressource von 5,03 WAZ und in welchen die Ganztagsressource von 5,39 WAZ für die Personalzuweisung zugrunde gelegt unter Angabe des jeweiligen Ganztagsmodells GBS beziehungsweise Ganztagsschule nach Rahmenmodell? Siehe Anlage 1. b. In welchen Stadtteilschulen wurde jeweils die Halbtagsressource von 5,22 WAZ und in welchen die Ganztagsressource von 5,59 WAZ für die Personalzuweisung zugrunde gelegt? Wie viele diagnostizierte Schülerinnen und Schüler mit LSE gibt es im Schuljahr 2018/2019 im Jahrgang 5 der einzelnen Stadtteilschulen? Wie viele sind es an allen Stadtteilschulen insgesamt? Wie viele WAZ erhalten jeweils die einzelnen Stadtteilschulen für die LSE-Förderung im Jahrgang 5? Wie viele Lehrerstellen sind es an allen Stadtteilschulen insgesamt? Bei der Ermittlung des insgesamt zur Verfügung stehenden Stellenkontingents wurde die Anzahl aller rechnerisch ermittelten Schülerinnen und Schüler mit LSE- Förderbedarf mit dem höheren Wert von 5,59 multipliziert. Im Übrigen siehe Anlage 4. c. Wie viele diagnostizierte Schülerinnen und Schüler mit LSE gibt es im Schuljahr 2018/2019 insgesamt im Jahrgang 5 der Gymnasien? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/14147 5 Wie hoch ist die WAZ-Zuweisung für die LSE-Förderung im Jahrgang 5 der Gymnasien in diesem Schuljahr insgesamt? d. Wie viele diagnostizierte Schülerinnen und Schüler mit LSE gibt es im Schuljahr 2018/2019 insgesamt im Jahrgang 5 der sechsjährigen Grundschulen? Wie hoch ist die WAZ-Zuweisung für die LSE- Förderung im Jahrgang 5 der sechsjährigen Grundschulen in diesem Schuljahr insgesamt? e. Wie werden die IVK und BK bei der Zuweisung von LSE-Ressourcen im Jahrgang 5 dieses Schuljahres in den Stadtteilschulen und in den Gymnasien berücksichtigt? Bitte die jeweilige WAZ-Zahl für die einzelnen Stadtteilschulen sowie die WAZ-Anzahl insgesamt jeweils für die Stadtteilschulen, die Gymnasien und die sechsjährigen Grundschulen angeben. Für die IVK und Basisklassen (BK) in Klassenstufe 5 wird unterstellt, dass durchschnittlich 8 Prozent aller Schülerinnen und Schülern einen Förderbedarf LSE haben. Bei einer angenommenen Frequenz von zehn (BK) beziehungsweise 15 (IVK) ergeben sich rechnerisch 0,8 Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf LSE pro BK und 1,2 Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf LSE pro IVK. Die der Ressourcenzuweisung zu Grunde liegende Anzahl an Schülerinnen und Schüler mit LSE-Förderbedarf in Klassenstufe 5 sowie die entsprechende WAZ-Zuweisung, jeweils zum 01.08.2018, ergibt sich aus folgender Übersicht: SuS mit LSE in Regelklassen SuS mit LSE in IVK/BK WAZ- Zuweisung für LSE gesamt WAZ- Zuweisung für LSE in IVK/BK Grundschule 27 4,8 200,90 29,51 Stadtteilschule 809 48,4 5.244,99 297,23 Gymnasium 27 19,2 274,56 113,63 Quelle: Berechnung der zuständigen Behörde, Stand: Personalorganisation zum 01.08.2018 Halbtags- bzw. Ganztagszuweisung Inklusion an Grundschulen zum 01.08.2018 Schulname GTS / GBS Adolph-Diesterweg-Schule GTS Adolph-Schönfelder-Schule GBS Anton-Rée-Schule Allermöhe GTS Aueschule Finkenwerder GTS Carl-Cohn-Schule GBS Carl-Götze-Schule GBS Clara-Grunwald-Schule GTS Elbinselschule GTS Elbkinder Grundschule GBS Fridtjof-Nansen-Schule GTS Fritz-Köhne-Schule GTS Ganztagsgrundschule Am Johannisland GTS Ganztagsgrundschule Sternschanze GTS Ganztagsschule an der Elbe GTS Ganztagsschule Fährstraße GTS Goldbek-Schule GTS Gorch-Fock-Schule GBS Grundschule Altrahlstedt GBS Grundschule Am Heidberg GTS Grundschule am Kiefernberg GBS Grundschule An der Haake GTS Grundschule Archenholzstraße GTS Grundschule Arnkielstraße GTS Grundschule Bindfeldweg GBS Grundschule Bramfeld GTS Grundschule Eckerkoppel GBS Grundschule Edwin-Scharff-Ring GBS Grundschule Franzosenkoppel GTS Grundschule Goosacker GBS Grundschule Groß Flottbek GBS Grundschule Großlohering GTS Grundschule Hasenweg GBS Grundschule Heidhorst GTS Grundschule Hoheluft GTS Grundschule Horn GBS Grundschule Islandstraße GBS Grundschule Karlshöhe mit Zweigstelle GBS Grundschule Kirchdorf GBS Grundschule Lohkampstraße GBS Grundschule Luruper Hauptstraße GBS Grundschule Marienthal GBS Grundschule Mendelstraße GBS Grundschule Mümmelmannsberg GTS Grundschule Neugraben - Offene Ganztagsgrundschule (GBS) GBS Grundschule Neurahlstedt GTS Grundschule Nydamer Weg GBS Grundschule Osterbrook GTS Grundschule Poppenbüttel GTS Grundschule Rahewinkel GTS Grundschule Sachsenweg GBS Grundschule St. Nikolai GTS Grundschule St.Pauli GTS Grundschule Stübenhofer Weg GTS Drucksache 21/14147 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 Anlage 1 Halbtags- bzw. Ganztagszuweisung Inklusion an Grundschulen zum 01.08.2018 Schulname GTS / GBS Grundschule Thadenstraße GTS Grundschule Tonndorf GBS Heinrich-Wolgast-Schule GTS Katharinenschule in der Hafencity GTS Loki-Schmidt-Schule GBS Louise Schroeder Schule GTS Marie-Beschütz-Schule GBS Max-Traeger-Schule GBS Rudolf-Roß-Grundschule GTS Schule Ahrensburger Weg GBS Schule Alsterdorfer Straße GBS Schule Alsterredder GBS Schule Altengamme-Deich GBS Schule am Eichtalpark GTS Schule am Schleemer Park GBS Schule Am Sooren GBS Schule Am Walde GBS Schule An den Teichwiesen GTS Schule an der Burgweide GTS Schule An der Gartenstadt GTS Schule An der Glinder Au GTS Schule An der Isebek GBS Schule An der Seebek GBS Schule Anna-Susanna-Stieg GBS Schule Appelhoff GTS Schule Arp-Schnitger-Stieg GBS Schule auf der Uhlenhorst GBS Schule Bahrenfelder Straße GBS Schule Bandwirkerstraße GBS Schule Barlsheide GTS Schule Beim Pachthof GBS Schule Bekassinenau GBS Schule Bergstedt GBS Schule Bonhoefferstraße GBS Schule Bovestraße GBS Schule Brehmweg GBS Schule Brockdorffstraße GBS Schule Buckhorn GBS Schule Burgunderweg GBS Schule Charlottenburger Straße GTS Schule Cranz GBS Schule Curslack-Neuengamme GBS Schule Dempwolffstraße GBS Schule Döhrnstraße GBS Schule Duvenstedter Markt GBS Schule Eberhofweg GBS Schule Eduardstraße GTS Schule Eenstock GBS Schule Ernst-Henning-Straße GTS Schule Eulenkrugstraße GBS Schule Fahrenkrön GTS Schule Forsmannstraße GBS Schule Friedrich-Frank-Bogen GTS Schule Frohmestraße GBS Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/14147 7 Halbtags- bzw. Ganztagszuweisung Inklusion an Grundschulen zum 01.08.2018 Schulname GTS / GBS Schule Fuchsbergredder GTS Schule Fünfhausen-Warwisch GBS Schule Furtweg GBS Schule Genslerstraße GBS Schule Grumbrechtstraße GTS Schule Grützmühlenweg GBS Schule Hasselbrook GBS Schule Heidacker GBS Schule Hinsbleek GBS Schule Hinter der Lieth GBS Schule Hohe Landwehr GTS Schule Humboldtstraße GBS Schule In der Alten Forst GBS Schule Iserbarg GBS Schule Iserbrook GTS Schule Jenfelder Straße GBS Schule Kamminer Straße GTS Schule Kapellenweg GTS Schule Kerschensteinerstraße GBS Schule Kielortallee GBS Schule Klein Flottbeker Weg GBS Schule Knauerstraße GBS Schule Krohnstieg GTS Schule Kroonhorst GTS Schule Lämmersieth GTS Schule Langbargheide GBS Schule Lehmkuhlenweg GBS Schule Lemsahl-Mellingstedt GBS Schule Leuschnerstraße GBS Schule Lutterothstraße GBS Schule Marmstorf GBS Schule Marschweg GBS Schule Max-Eichholz-Ring GBS Schule Mendelssohnstraße GBS Schule Mittlerer Landweg GBS Schule Molkenbuhrstraße GTS Schule Moorflagen GBS Schule Müssenredder GBS Schule Nettelnburg GBS Schule Neubergerweg GTS Schule Neuland GBS Schule Ochsenwerder GBS Schule Ohkamp GBS Schule Ohrnsweg GTS Schule Öjendorfer Damm GTS Schule Oppelner Straße GBS Schule Potsdamer Straße GBS Schule Rahlstedter Höhe GBS Schule Ratsmühlendamm GBS Schule Redder GBS Schule Rellinger Straße GTS Schule Richardstraße GBS Schule Rönneburg GBS Schule Rönnkamp GBS Drucksache 21/14147 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 8 Halbtags- bzw. Ganztagszuweisung Inklusion an Grundschulen zum 01.08.2018 Schulname GTS / GBS Schule Rotenhäuser Damm GTS Schule Rothestraße GTS Schule Röthmoorweg GBS Schule Rungwisch GBS Schule Sander Straße GBS Schule Scheeßeler Kehre GBS Schule Schenefelder Landstraße GBS Schule Schnuckendrift GTS Schule Schulkamp GBS Schule Sethweg GBS Schule Speckenreye GBS Schule Stengelestraße GBS Schule Sterntalerstraße GBS Schule Stockflethweg GBS Schule Strenge GBS Schule Surenland GTS Schule Tornquiststraße GBS Schule Traberweg GBS Schule Trenknerweg GBS Schule Turmweg GBS Schule Vizelinstraße GTS Schule Wegenkamp GBS Schule Wesperloh GBS Schule Wielandstraße GBS Schule Wildschwanbrook GTS Schule Windmühlenweg GBS Schule Zollenspieker GBS Theodor-Haubach-Schule GTS Westerschule Finkenwerder GTS Quelle: Angaben der zuständigen Behörde Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/14147 9 Zuweisung für spezielle Förderbedarfe an Stadtteilschulen in Klassenstufe 5 und 11 zum 01.08.2018 Schulname Halbtags-/ Ganztags- Zuweisung Sek I Zuweisung in WAZ KlSt. 5 Halbtagszuweisung in WAZ KlSt. 11 Brüder-Grimm-Schule ganztags 16,10 0,00 Erich Kästner Schule ganztags 193,20 0,00 Fritz-Schumacher-Schule ganztags 0,00 13,10 Geschwister-Scholl-Stadtteilschule ganztags 16,10 0,00 Goethe-Schule-Harburg ganztags 48,30 0,00 Gretel-Bergmann-Schule ganztags 32,20 0,00 Heinrich-Hertz-Schule ganztags 16,10 13,10 Ida Ehre Schule ganztags 112,70 0,00 Julius-Leber-Schule ganztags 32,20 26,20 Max-Brauer-Schule ganztags 16,10 0,00 Nelson-Mandela-Schule im Stadtteil Kirchdorf ganztags 16,10 0,00 Otto-Hahn-Schule ganztags 80,50 13,10 Schule Maretstraße ganztags 32,20 0,00 Stadtteilschule Alter Teichweg ganztags 80,50 0,00 Stadtteilschule Am Heidberg ganztags 16,10 0,00 Stadtteilschule Bahrenfeld ganztags 64,40 0,00 Stadtteilschule Bergedorf ganztags 48,30 0,00 Stadtteilschule Bergstedt ganztags 32,20 0,00 Stadtteilschule Blankenese ganztags 64,40 0,00 Stadtteilschule Eppendorf ganztags 96,60 13,10 Stadtteilschule Finkenwerder ganztags 48,30 0,00 Stadtteilschule Fischbek/Falkenberg halbtags 13,10 0,00 Stadtteilschule Hamburg-Mitte ganztags 16,10 170,30 Stadtteilschule Kirchwerder ganztags 48,30 0,00 Stadtteilschule Lohbrügge ganztags 48,30 0,00 Stadtteilschule Lurup ganztags 96,60 0,00 Stadtteilschule Mümmelmannsberg halbtags 91,70 0,00 Stadtteilschule Niendorf ganztags 32,20 13,10 Stadtteilschule Poppenbüttel ganztags 32,20 0,00 Stadtteilschule Richard-Linde-Weg ganztags 32,20 0,00 Stadtteilschule Süderelbe ganztags 16,10 0,00 Stadtteilschule Walddörfer ganztags 48,30 26,20 Stadtteilschule Wilhelmsburg halbtags 39,30 0,00 Stadtteilschule Winterhude ganztags 48,30 0,00 Summe 1625,30 288,20 Quelle: Angaben der zuständigen Behörde, Stand: Personalorganisation zum 01.08.2018 Drucksache 21/14147 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 10 Anlage 2 Schulname SuS mit Förderbedarf KME SuS mit Förderbedarf GE Anspruch Stellen Physiotherapie (2,26 WoStd./SuS) Anspruch Stellen Ergotherapie (1,28 WoStd./SuS) SuS KME und GE zusammen Anspruch Stellen Sozialpäd. Assistenz (0,65 WoStd./SuS) Grundschulen Aueschule Finkenwerder 6 3 0,35 0,2 9 0,15 Grundschule An der Haake 5 6 0,29 0,16 11 0,18 Grundschule Mümmelmannsberg 10 16 0,58 0,33 26 0,43 Loki-Schmidt-Schule 10 2 0,58 0,33 12 0,2 Louise Schroeder Schule 13 15 0,75 0,43 28 0,47 Schule Brockdorffstraße 6 12 0,35 0,2 18 0,3 Schule Grumbrechtstraße 27 16 1,56 0,89 43 0,72 Schule Hinsbleek 6 4 0,35 0,2 10 0,17 Schule Iserbarg 5 4 0,29 0,16 9 0,15 Schule Kielortallee 7 6 0,41 0,23 13 0,22 Schule Moorflagen 6 2 0,35 0,2 8 0,13 Schule Nettelnburg 5 1 0,29 0,16 6 0,1 Schule Rönnkamp 11 4 0,64 0,36 15 0,25 Schule Surenland 5 10 0,29 0,16 15 0,25 Stadtteilschulen Erich Kästner Schule 34 44 1,97 1,12 78 1,3 Ida Ehre Schule 8 9 0,46 0,26 17 0,28 Julius-Leber-Schule 11 7 0,64 0,36 18 0,3 Otto-Hahn-Schule 5 20 0,29 0,16 25 0,42 Stadtteilschule Alter Teichweg 7 29 0,41 0,23 36 0,6 Stadtteilschule Am Heidberg 26 8 1,51 0,85 34 0,57 Stadtteilschule Bahrenfeld 14 11 0,81 0,46 25 0,42 Stadtteilschule Bergedorf 15 4 0,87 0,49 19 0,32 Stadtteilschule Bergstedt 6 3 0,35 0,2 9 0,15 Stadtteilschule Blankenese 13 8 0,75 0,43 21 0,35 Stadtteilschule Eppendorf 9 15 0,52 0,3 24 0,4 Stadtteilschule Finkenwerder 5 5 0,29 0,16 10 0,17 Stadtteilschule Lohbrügge 6 1 0,35 0,2 7 0,12 Stadtteilschule Poppenbüttel 6 8 0,35 0,2 14 0,23 Stadtteilschule Walddörfer 16 2 0,93 0,53 18 0,3 Stadtteilschule Winterhude 16 12 0,93 0,53 28 0,47 Summe Grund- und Stadtteilschulen 18,51 10,49 10,12 Quelle: Angaben der zuständigen Behörde, Stand: Personalorganisation zum 01.08.2018 PTF-Zuweisung für Schwerpunktschulen mit mindestens 5 Schülerinnen und Schülern (SuS) mit Förderbedarf Körperlich-motorische Entwicklung (KME) zum 01.08.2018 GE: Geistige Entwicklung Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/14147 11 Anlage 3 Schule Sozial-index Anzahl SuS mit LSE in Regelklassen Anzahl SuS mit LSE in Basisklassen Anzahl SuS mit LSE in IVK Summe SuS LSE Regelklassen/ Basisklassen/ IVK WAZ/Schule Stelle/Schule Albert-Schweitzer-Schule 6 2 0 0 2 11,62 0,25 Brüder-Grimm-Schule 2 18 0 0 18 115,04 2,47 Erich Kästner Schule 3 12 0 0 12 69,72 1,5 Fritz-Schumacher-Schule 4 10 0,8 2,4 13,2 76,69 1,65 Geschwister-Scholl-Stadtteilschule 1 15 0 1,2 16,2 103,53 2,22 Goethe-Schule-Harburg 4 23 0,8 0 23,8 138,28 2,97 Gretel-Bergmann-Schule 2 21 0,8 1,2 23 146,99 3,16 Gyula Trebitsch Schule Tonndorf 4 20 0 0 20 116,20 2,5 Heinrich-Hertz-Schule 4 19 0 0 19 110,39 2,37 Ida Ehre Schule 3 20 0 0 20 116,20 2,5 Ilse-Löwenstein-Schule 4 16 0 0 16 92,96 2 Irena-Sendler-Schule 4 14 0 0 14 81,34 1,75 Julius-Leber-Schule 4 23 0 0 23 133,63 2,87 Kurt-Tucholsky-Schule 2 9 0 0 9 57,52 1,24 Lessing-Stadtteilschule 3 7 0 1,2 8,2 47,64 1,02 Max-Brauer-Schule 5 12 0 0 12 69,72 1,5 Max-Schmeling-Stadtteilschule 2 24 0 1,2 25,2 161,05 3,46 Nelson-Mandela-Schule im Stadtteil Kirchdorf 1 19 0 0 19 121,43 2,61 Otto-Hahn-Schule 2 18 0 1,2 19,2 122,71 2,63 Schule auf der Veddel 1 9 0 1,2 10,2 65,19 1,4 Schule Maretstraße 1 20 0 0 20 127,82 2,74 Stadtteilschule Alter Teichweg 2 17 0,8 0 17,8 113,76 2,44 Stadtteilschule Altrahlstedt 2 11 0 0 11 70,30 1,51 Stadtteilschule Am Hafen 1 18 0 3,6 21,6 138,04 2,96 Stadtteilschule Am Heidberg 4 19 0 0 19 110,39 2,37 Stadtteilschule am See 2 6 0 0 6 38,35 0,82 Stadtteilschule Bahrenfeld 3 7 0,8 0 7,8 45,32 0,97 Stadtteilschule Barmbek 2 10 0 2,4 12,4 79,25 1,7 Stadtteilschule Bergedorf 4 25 0 1,2 26,2 152,22 3,27 Stadtteilschule Bergstedt 5 6 0 1,2 7,2 41,83 0,9 Stadtteilschule Blankenese 5 9 0 0 9 52,29 1,12 Stadtteilschule Bramfeld 3 8 0 2,4 10,4 60,42 1,3 Stadtteilschule Ehestorfer Weg 2 2 0 2,4 4,4 28,12 0,6 Stadtteilschule Eidelstedt 2 14 0 0 14 89,47 1,92 Stadtteilschule Eppendorf 4 14 0 0 14 81,34 1,75 Stadtteilschule Finkenwerder 3 5 0 1,2 6,2 36,02 0,77 Stadtteilschule Fischbek/Falkenberg 4 11 0,8 0 11,8 68,56 1,47 Stadtteilschule Flottbek 3 7 0 0 7 40,67 0,87 Stadtteilschule Hamburg-Mitte 2 27 0,8 2,4 30,2 193,00 4,14 Stadtteilschule Helmuth Hübener 2 10 0,8 1,2 12 76,69 1,65 Stadtteilschule Horn 2 27 0,8 0 27,8 177,67 3,82 Stadtteilschule Kirchwerder 4 7 0,8 1,2 9 52,29 1,12 Stadtteilschule Lohbrügge 3 22 0 0 22 127,82 2,74 Stadtteilschule Lurup 2 15 0 1,2 16,2 103,53 2,22 Stadtteilschule Meiendorf 4 0 0,8 0 0,8 4,65 0,1 Stadtteilschule Mümmelmannsberg 1 20 0 1,2 21,2 135,49 2,91 Stadtteilschule Niendorf 5 12 0 0 12 69,72 1,5 Stadtteilschule Öjendorf 1 19 0,8 0 19,8 126,54 2,72 Stadtteilschule Oldenfelde 3 11 0 0 11 63,91 1,37 Stadtteilschule Poppenbüttel 5 9 0,8 2,4 12,2 70,88 1,52 Stadtteilschule Richard-Linde-Weg 2 25 0 0 25 159,77 3,43 Stadtteilschule Rissen 4 6 0,8 1,2 8 46,48 1 Stadtteilschule Stellingen 3 11 0 0 11 63,91 1,37 Stadtteilschule Stübenhofer Weg 2 16 0 1,2 17,2 109,92 2,36 Stadtteilschule Süderelbe 2 13 0 1,2 14,2 90,75 1,95 Stadtteilschule Walddörfer 5 7 0 0 7 40,67 0,87 Stadtteilschule Wilhelmsburg 1 23 0 0 23 146,99 3,16 Stadtteilschule Winterhude 5 9 0 0 9 52,29 1,12 Summen 809 11,2 37,2 857,4 5244,99 112,62 LSE-Zuweisung für Klassenstufe 5 an STS zum 01.08.2018 Quelle: Berechnungen der zuständigen Behörde, Stand: Personalorganisation zum 01.08.2018 Drucksache 21/14147 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 12 Anlage 4 14147ska_Text 14147ska_Anlagen 14147ska_Antwort_Anlage1 Grundschule 14147ska_Antwort_Anlage2 StS_GBS_GTS 14147ska_Antwort_Anlage3 GS und STS 14147ska_Antwort_Anlage4 Kl. 5