BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/14149 21. Wahlperiode 31.08.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Heike Sudmann (DIE LINKE) vom 23.08.18 und Antwort des Senats Betr.: Stand der Planungen und Kosten für eine A26-Ost (Hafenquerspange/ Hafenpassage) Circa 1.300 Personen haben im April 2017 Einwendungen zu den Plänen für eine Autobahn A26-Ost bei der Planfeststellungsbehörde eingereicht. Trotz der gesetzlichen Vorgabe, die Erörterung bis zum Juli 18.7 2017 abzuschließen , gibt es bis heute keinen Erörterungstermin. Dass sich die Planfeststellungsbehörde nicht an die gesetzlichen Fristen halten müsse, wird seitens des Senats damit begründet, dass dieses eine „Obliegenheit zugunsten des Interesses des Vorhabenträgers“ sei – das heißt im Falle der A26-Ost der Hamburger Verkehrsbehörde als Auftragsverwaltung des Bundes – und damit die Bürgerinnen und Bürger kein Recht hätten, sich darauf zu berufen (Bürgerschaftsdrs. 21/13589, 3.Juli 2018). Die SPD-Bundestagsfraktion hatte diese Regelung im Gesetzgebungsverfahren in einem von den Fraktionen DIE LINKE und Bündnis 90/Die Grünen unterstützten Antrag abgelehnt, weil sie zu einer Irreführung der Bürgerinnen und Bürger führe: „Die Vorgabe, dass die Anhörungsbehörde die Erörterung innerhalb von drei Monaten nach Ablauf der Einwendungsfrist abschließen soll, kann in der Praxis in aller Regel nicht eingehalten werden. Zudem haben Verstöße gegen diese Vorschrift keine Sanktionen zur Folge. In dieser Form bewirkt die Regelung allenfalls eine Irreführung der Bürger und Bürgerinnen und sollte daher gestrichen werden.“ (BT.-Drs. 17/12525, 27.02.2013.) In der Vergangenheit hat die Planfeststellungsbehörde in vergleichbaren Fällen wie der Wilhelmsburger Reichsstraße auf Anfrage jeweils den Stand der Vorbereitung der Erörterung mitgeteilt. Dieses will sie jetzt nicht mehr tun, wie sie auf Anfrage schriftlich erklärt hat. Daher erfahren die Einwendenden lediglich sehr kurzfristig von dem Termin. Die Folge wird sein, dass viele ihr Beteiligungsrecht in der Erörterung nicht wahrnehmen können. In Wilhelmsburg wurde am 1.12.2017 bei einer Veranstaltung der Verkehrsbehörde für das 1. Halbjahr 2018 eine Abstimmung der Planung mit dem Bund – insbesondere zum Abschnitt von der Hohen Schaar bis zur A 1 mit dem BMVI – sowie eine Entscheidung über die Finanzierung, insbesondere die mögliche Beteiligung der Freien und Hansestadt Hamburg, angekündigt. Der Protest gegen die Pläne der A26-Ost geht weiter, wie zum Beispiel am 17. Juni 2018 im Beisein des Ersten Bürgermeisters bei der Kundgebung „Mobil ohne Auto“ auf dem Rathausmarkt ausgedrückt wurde. Es gibt ein großes Interesse an klarer und rechtzeitiger Information sowie an offener Diskussion. Drucksache 21/14149 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Zur Abschnittsbildung : Die von Hamburg beantragte und vom Bund in den BWVP 2030 aufgenommene A26-Ost von der A 7 in Moorburg zur A 1 in Wilhelmsburg ist als Abschnitt 6 der A26 benannt und aufgeteilt in die Abschnitte 6a von der A 7 bis zur geplanten Anschlussstelle (AS) Moorburg, 6b von der AS Moorburg bis zur AS Hohen Schaar und 6c von der AS Hohen Schaar bis zur A 1. Bei einem Quartiersgespräch in Stillhorn am 19.6.2017 allerdings wurde der Abschnitt 6c nochmals geteilt dargestellt, in einen Abschnitt von der AS Hohen Schaar zum Abzweig B4/75 und einen Abschnitt von dort bis zur A 1. Ist die Unterteilung 6a, 6b, 6c nach wie vor aktuell? Falls nein, welche Änderungen sind erfolgt und/oder geplant? Ja. 2. In welchem Stand ist die Planfeststellung zum Abschnitt 6a? a. Sieht der Vorhabensträger gegenüber den ausgelegten Planunterlagen Planänderungen vor? Wenn ja, welche? b. Stehen vor dem Erörterungstermin noch Gutachten oder Stellungnahmen aus? Wenn ja, welche und bis wann? c. Hat der Vorhabensträger die Erwiderungen zu den Einwendungen abgeschlossen und der Planfeststellungsbehörde vorgelegt? Wenn nein, wann wird der Vorhabensträger die Erwiderungen der Planfeststellungsbehörde vorlegen? d. Wann wird es voraussichtlich zu einem Erörterungstermin kommen? Die circa 1.300 Einwendungen werden zurzeit vom Vorhabensträger bearbeitet. Es stehen keine Gutachten oder Stellungnahmen aus. Die Ladung zum Erörterungstermin erfolgt gemäß § 73 Absatz 6 HmbVwVfG. 3. Beim Abschnitt 6c von der Hohen Schaar bis zur A 1 ist nun auch in der DEGES Darstellung ein Tunnel von 1.480 m eingeplant.1 Verkehrsstaatsrat Rieckhof erklärte bei der Veranstaltung der Verkehrsbehörde in Wilhelmsburg am 1.12.2017, dass möglicherweise ein 1.480 m langer Tunnel von Hamburg mitfinanziert werden müsste und dieses möglich sei über eine Nutzung des umliegenden Gebiets durch Wohnungsbau und/oder Gewerbe. a. Stimmt der Bund der Planung eines 1.480 m langen Tunnels zu? Falls der Bund noch nicht gefragt wurde: Wann soll diese Frage geklärt werden? b. Wird die Linienbestimmung, die auch Brücken, Troge, Tunnel festlegt , dementsprechend verändert? Falls nein, weshalb nicht? Die Entwurfsplanung des Abschnittes 6c ist noch nicht abgeschlossen. Die Auftragsverwaltung für die Bundesfernstraßen Hamburg steht bezüglich des weiteren Vorgehens in Kontakt mit dem Bund. Entscheidungen können aber erst mit Vorliegen der detaillierten Planung getroffen werden. 1 http://www.deges.de/Projekte/Bundesfern-und-Landesstrassenprojekte/in-Hamburg/A-26-AK- HH-Hafen-A-7/A-26-AD-Suederelbe-A-1/A-26/A-26-AK-HH-Hafen-A-7/A-26-AD-HH- Suederelbe-A-1/A-26-K229.htm. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/14149 3 4. Der Bund hat im März 2018 auf eine Anfrage der GRÜNEN Fraktion im Deutschen Bundestag Kosten von 170 Millionen Euro für den Abschnitt 6a, von 694 Millionen Euro für den Abschnitt 6b und von 460 Millionen Euro für den Abschnitt 6c genannt (BT.-Drs. 19/1383 vom 23. März 2018), zusammen also 1.324 Millionen Euro. Im 2016 verabschiedeten „Bundesverkehrswegeplan 2030“ waren 895 Millionen Euro vorgesehen. Bis zum März 2018 ist dies eine Steigerung der Kosten um 48 Prozent. a. Welchem Planungsstand entsprechen diese Kosten jeweils in den drei Abschnitten 6a, 6b und 6c? Für die Abschnitte 6a und 6b liegen Kostenunterlagen beim Bund vor. Die Kosten für den Abschnitt 6c beruhen auf einer Kostenschätzung von Anfang des Jahres 2017 und sind nur als Anhaltspunkt für die linienbestimmten Variante zu sehen, da die Planung des Abschnittes noch nicht abgeschlossen ist. b. Welche zusätzlichen Kosten sind durch den längeren Tunnel zu erwarten? Siehe Antwort zu 3. a. und 3. b. 5. Wird Hamburg sich an den Kosten eines Tunnels der A26-Ost beteiligen ? a. Wenn ja, in welcher Höhe; wenn nein, warum nicht? b. Wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage? c. Gibt es Überlegungen der Stadt für einen Verkauf von städtischen Flächen zur Teilfinanzierung der A26-Ost? d. Gibt es Überlegungen zur Nutzung des Gebiets an der geplanten A26-Ost für Wohnungsbau, Gewerbe, Verlagerung der Raststätte Stillhorn von der A 1 an die A 26 und/oder einen Lkw-Parkplatz? Wenn ja, was ist derzeit geplant? Ein 1.480 m langer Tunnel geht über die Variante der Linienbestimmung hinaus. Eine Kostenbeteiligung Hamburgs ist daher ähnlich wie beim A7-Deckel Altona vorgesehen . Die Entwurfsplanung der A26-Ost im betreffenden Bereich ist noch nicht abgeschlossen , demzufolge sind die Kosten noch nicht bekannt. Basierend auf Wünschen aus dem Bürgerbeteiligungsverfahren werden bei der Autobahnplanung Potenziale für Stadtentwicklung und Grün im Wilhelmsburger Süden berücksichtigt. Die weitere Entwicklung des Gebiets wird mit fortschreitender Planung der Autobahn mit den beteiligten Fachbehörden und dem Bezirk abgestimmt werden. 6. A26-Ost als ÖPP-Modell: Laut „Bundesverkehrswegeplan 2030“, Seite 3 folgende,2 ist die A 26 zwischen Rübke und der A 1 als ÖPP-Modell vorgesehen und zwar „als Modell nach dem Fernstraßenbauprivatfinanzierungsgesetz “. Erläutert wird dieses Modell in einer Anmerkung: „Bei dem F‐Modell nach dem Fernstraßenbauprivatfinanzierungsgesetz baut, betreibt und erhält ein Privater einen Streckenabschnitt und erhält das Recht, von allen Nutzern (Lkw und Pkw) selbst Maut zu erheben. Das F‐Modell ist beschränkt auf Brücken, Tunnel und Gebirgspässe im Zuge von Autobahnen und Bundesstraßen.“ a. Ist diese Planung aktuell? b. Ist eine mautfinanzierte A26-Ost im Interesse der Bürger/-innen und der Wirtschaft Hamburgs? c. Wann erfolgt eine Wirtschaftlichkeitsberechnung, wie sie nach dem Koalitionsvertrag von SPD, CDU und CSU, Seite 74, zwingend für Öffentlich-Private Modelle von Autobahnen erforderlich ist? 2 http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/093/1809350.pdf. Drucksache 21/14149 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Die Entscheidung über die A26-Ost als Projekt in Form einer öffentlich-privaten Partnerschaft (ÖPP) liegt beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), dort werden auch die vorbereitenden Untersuchungen veranlasst. Auf der A 26 sind nur die bundesweit auf Autobahnen geltenden Straßennutzungsgebühren vorgesehen, jedoch keine streckenbezogene Sondermaut. Nach ersten Einschätzungen des Bundes ist eine Realisierung als ÖPP-Projekt machbar, weitere Untersuchungen sind erst nach Abschluss der Entwurfsplanung in allen Abschnitten möglich.